Wenn Leben von Mutter oder Kind gefährdet wird, ist ein Beschäftigungsverbot möglich.
Und bei Risikoschwangerschaften. Das heißt z.B. ab 35 Jahre, bei Mehrlingen oder wenn es vor dieser Schwangerschaft eine Fehlgeburt gab. Und über das Beschäftigungsverbot entscheiden ja Arzt oder Arbeitgeber. Das Ausgangsposting klingt mir so, als ob die Ärztin das anregen wollte oder erstmal darauf hingewiesen hat, dass es möglich ist. Und man sollte da den Ärzten vertrauen.
Ich bin bei guter Gesundheit ins Beschäftigungsverbot, hab mich total schäbig gefühlt. Zum Glück habe ich auf meine Ärztin gehört. Hätte ich gearbeitet, wäre es wohl nicht gut ausgegangen. Nicht jede Frau im Beschäftigungsverbot ist faul oder nutzt es aus.