Beiträge von Wolpertinger

    Hallo zusammen,


    eine Bekannte hat mich gefragt, wie das Procedere ist beim Nachholen einer schriftlichen Abiturprüfung (Bayern). Ich konnte ihr nur bedingt weiterhelfen. Der Fall kommt ja immer wieder vor, ist aber trotzdem relativ selten und Erfahrung habe ich damit noch gar nicht gemacht. Meine Seminarlehrer konnten mir auch nur mein bisheriges Wissen bestätigen und wussten auch nicht alles.


    Meines Wissens geht es wie folgt:
    1. Amtsärztliches Attest zum Haupttermin liegt vor
    2. Kursleiter(in) erstellt eine neue Abiturprüfung
    3. Die neue Abiturprüfung wird mit den Vorschlägen der anderen betroffenen Kursleiter(innen) Bayerns im KM geprüft.
    ? 4a. Es wird aus allen Einsendungen eine neue, zentrale Abiturprüfung erstellt ?
    ? 4b. Die jeweiligen Einsendungen werden bestätigt (oder eben abgelehnt und um eine Neuerstellung gebeten) ?
    5. Die Nachprüfung findet bayernweit pro Fach am selben Termin statt.


    Und nun meine beiden wichtigsten Fragen an alle, die Erfahrung damit haben:
    1. Wann (in etwa) sind diese Nachtermine? Ich habe davon gehört, dass sie teils schon im Juni sind. Teils hieß es aber, das kann bis September werden.
    2. Gibt es ein vorläufiges Abiturzeugnis oder bedeutet das Nachschreiben z.B. nach Juli, dass sich die Abiturient(inn)en eine Immatrikulation zumindest in zulassungsbeschränkte Studiengänge zum kommenden WS (meist Stichtag 15. Juli) abschminken können?




    Danke schon einmal für jegliche Hilfe.

    Mafri:

    Zitat

    Ich habe mehrere Monate in einem Callcenter gejobbt, war neun Monate Zivi in einer sozialen Einrichtung und habe dort nicht nur Kaffee gekocht, sondern wirklich mit angepackt. Dann arbeite ich auch noch ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendbetreuung. Wird alles nicht anerkannt, und jetzt muss ich irgendwo noch Zeit finden, das Betriebspraktikum einzubauen.


    Hui, da hat es dich schwer erwischt.


    Ein Kumpel von mir bekommt seinen Wehrdienst, den er mit hervorragendem Arbeitszeugnis und vielen freiwilligen Zusatzausbildungen abgeschlossen hat natürlich grundsätzlich nicht anerkannt.
    Dass er in einer leitenden Position bei einer Reinigungsfirma über ein Jahr gearbeitet hat, zählt auch nicht, weil "putzen" ja nicht gewertet werden kann.


    Und ich arbeite zweimal 4 Wochen nach dem Abi in einer Behörde (Benutzerservice), nehme fünfmal am Tag den Hörer ab und gebe zurück "Ist der Rechner auch eingeschaltet? Nein? Ja dann drücken Sie mal auf den Knopf." und darf (alleine schon wegen der vielen Berechtigungsprobleme) fast keine Arbeit übernehmen.
    Zudem wohlgemerkt: Eine Behörde. "Freie Wirtschaft", "Kennenlernen der Arbeitswelt" - Fehlanzeige.


    Und das kriege ich anerkannt, während mein Kumpel, der wirklich weiß was Verantwortung, frühes Aufstehen und harte Arbeit bedeutet, noch keine Woche anerkannt bekommen hat.


    Deine Jugendbetreuertätigkeit kann dir allerdings als Teil des Orientierungspratkikums gewertet werden. Habe ich auch so gemacht. Und wurde anerkannt. Franken ist eben nicht Bayern ;)

    Hawkeye:

    Zitat

    solche aspekte, die du nennst, werden hier schon immer berücksichtigt. aber dennoch lassen "die" sich nie so in die karten schauen.


    Da würde ich gern einhaken:


    Wieso lassen "die" sich nicht in die Karten schauen?
    Klar gibt es durchaus willkürliche Bereiche in Behörden, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass kein Gesetz, keine Satzung regelt, welche Kriterien man berücksichtigen darf und welche nicht...


    Kennt jemand irgendwelche Stellen, an denen zumindest das, was gesetzlich geregelt ist, einsehbar ist?

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