Beiträge von Paulchen

    Ich habe die Ausgabe von "Oxford Progressive English Readers -Grade 3" gewählt. Die war für eine siebte Klasse zu meistern.
    Die Klassenangaben mancher Verlage sind nur schwer nachzuvollziehen. Ich habe auch eine Diesterwegausgabe zu "A Christmas Carol", die offiziell ab 5. Lernjahr verkauft wird. Würde ich damit in einer 9. Klasse damit ankommen, würde ich nichts als Gelächter ernten.

    Ich hatte hatte mal ein ähnliches Problem: Ich habe im Englischunterricht eine Grammatikstunde gehalten, in der alle Beispiele auf "Harry Potter" ausgerichtet waren. In der Folgestunde kam eine Schülerin und sagte mir, dass ihre Mutter mit mir sprechen wolle. Auf meine Nachfrage zum Grund des Gesprächs meinte sie: "Wir sind Zeugen Jehovas und meine Mutter findet Harry Potter gar nicht gut" -- BINGO!
    Es kam dann zum persönlichen Gespräch, in dem mir die Mutter ihre Sichtweise darlegte und mir vorwarf, dass ich ihre Tochter in schwerwiegende Gewissenskonflikte bringen würde. Schließlich fragte sie mich, ob ich denn ausschließen könnte, dass Harry Potter nochmals thematisiert wird.
    Natürlich konnte ich das nicht. Da sind schließlich noch 29 andere Schüler in der Klasse, die die Stunde toll fanden. Die Mutter meinte noch, ich könnte von ihrer Tochter nicht verlangen, über Hexen und Zauberer zu schreiben. Danach drückte sie mir den Wachturm in die Hand und verschwand.
    Natürlich handelte es sich bei mir nicht um eine gesamte Unterrichtsreihe wie bei dir, aber trotzdem würde ich niemals anfangen, bei meinen Unterrichtsvorbereitungen darüber nachzudenken, ob ich irgendwelchen Glaubensrichtungen im Weg stehe. In deinem Fall steht das Thema "Evolution" auf dem Lehrplan und du bist verpflichtet es auch zum Unterrichtsgegenstand zu machen. So wie du es schilderst hast du ja auch ausreichend etwaigen Komplikationen vorgebeugt.
    Vor einem persönlichen (!) Gespräch mit dem Vater würde ich mich nochmals mit der Direktorin kurzschließen, um sicher zu stellen, dass du ihre Rückendeckung hast. Im Gespräch selbst, versuche sachlich zu bleiben und dich keinesfalls auf irgendwelche Grundsatzdiskussionen zu religiösen Themen einzulassen.
    Dann ist es auch egal, ob du StR. i. A. oder sonst was bist (ich war damals nur angestellt). Wenn die Eltern mit dem Lehrplan nicht einverstanden sind, haben sie ein Problem - nicht du.

    So pauschal kann man das nicht sagen. Es gibt mit Sicherheit Zeiten, in denen man in Korrekturen versinkt. Ich denke da an die Herbstfereien, kurz vor den Weihnachtsferien oder auch die Osterferien. Eben immer dann, wenn alle Klassenarbeiten und Klausuren geschrieben werden.
    Dazwischen gibt es aber auch Zeiten zum Durchatmen. Dann liegt es an dir, wieviel du zu korrigieren hast. Vielleicht sammelst du hier eine Hausaufgabe ein, dort einen Essay, dort einen Vokabeltest.
    Man kann die Belastung durch Korrekturen aber auch so steuern, dass man versucht, nicht alles auf einmal stattfinden zu lassen.
    Was die Zeit angeht, so sind die 10 Stunden pro Fach und Woche in "normalen, klausurfreien" Zeiten übertrieben, in Stoßzeiten aber auch untertrieben.

    Es gab nur ein Gespräch zwischen der Schülerin und mir, in dem sie mir versicherte, die entsprechenden Passagen auswendig gelernt zu haben.
    Ich habe sie darauf hingewiesen, dass in einer Klausur ihre eigenen Fähigkeiten geprüft werden sollen und nicht die Texte andere bewertet werden.


    Da ich ihr letztlich nichts anderes nachweisen konnte, war es mir nur möglich, die Stil-/Ausdrucksnote einen Tick nach unten zu setzen, so dass sie im Endeffekt einen Notenpunkt weniger als vorher hatte. Alles andere wäre in diesem Fall überzogen und rechtlich nicht haltbar gewesen.


    Danke nochmal für eure Einschätzungen.

    Auch ich muss mich outen: Natürlich habe ich in meiner Schulzeit (auch Unizeit) gespickt. Wenn man dies tut, sollte man allerdings so vorgehen, dass es nicht auffällt.


    Ich will jetzt die Diskussion nicht weiter im Kreis drehen lassen, denn jeder hat wohl seine eigenen Methoden, mit solchen Dingen umzugehen. Nachdem ich mir das jetzt auch den ganzen Tag durch den Kopf habe gehen lassen, werde ich wohl die entsprechenden Passagen von der Stilnote abziehen (wie bereits oben erklärt), was sie im Endeffekt vielleicht drei Punkte im Endergebnis nach unten ziehen wird (wobei die Endnote noch im grünen Bereich liegen wird). Ob ich ihr im Inhaltsbereich auch Punkte abziehe, muss ich noch überdenken. Jedenfalls wird sie aufgrund der Tatsache, dass ich ihr ein Spicken nicht 100% nachweisen kann, keine 00 Punkte bekommen.


    Ein klärendes Gespräch unter 4 Augen wird folgen.


    Danke für eure Einschätzungen. War mal interessant zu sehen, wie weit die Meinungen hier doch auseinandergehen - Von "Lapalie" bis "Geht gar nicht"



    Eine Frage hätte ich allerdings noch an Meike: "Ein Unterricht, der das Spicken unnötig macht" - Wie sieht sowas aus? Klingt etwas komisch.

    Finchen:


    Zitat

    Ihr habt sie nicht beim spicken erwischt und damit sollte die Sache klar sein - auch wenn es Euch nicht passt.
    Steht irgendwo, dass man für Klausuren nichts auswendig lernen darf? Das machen doch die meisten Schüler. Die meisten Arbeiten in der Schule sind sogar (leider) darauf ausgelegt - zumindest war es bei mir so.
    Die Note sollte meiner Meinung für das gegeben werden, was sie in der Klausur geschrieben hat - ohne Punktabzug.


    Wie bereits Moebius weiter oben geschrieben hat, kann ich eine Täuschung auch beim Korrigieren erst merken und dann auch ahnden. Wenn jemand einen Spicker in der Klausur benutzt und ich das in der Klausur nicht sehe, kann der Schüler einerseits Glück haben, dass ich es nicht merke, da die Infos vom Spicker geschickt in die Arbeit eingebaut wurden. Wenn es allerdings so offensichtlich ist und ich dem Schüler im Nachinhein noch schwarz auf weiß belegen kann, wo es abgekupfert wurde, werde ich die Note auch dementsprechend ändern, da es keine eigene Leistung mehr ist.


    Ich zitiere aus einem Aufsatz zum Thema Plagiat
    (http://www.lehrer-online.de/dyn/9.asp?url=539890.htm)


    Zitat

    Leistungserschleichung:
    Zunächst ist es so, dass wir an den Schulen und Hochschulen den Lernenden gerade eben beibringen sollten, wie sie etwas selbst recherchieren können und wie sie die Ergebnisse in eigenen Worten so wiedergeben, dass jemand anders daraus schlau wird. Wird stattdessen ein Plagiat eingereicht, umgeht der Lernende diese Lernerfahrung. Zudem wird in der Regel ein Leistungsnachweis durch einen Aufsatz erbracht - und wer genügend bestandene Leistungsnachweise gesammelt hat, wird mit einem akademischen Abschluss belohnt. Dieser ist in der deutschen Gesellschaft eine wichtige Voraussetzung für viele, etwas höher dotierte Stellen.


    Jetzt kommt bestimmt wieder jemand und schreibt, dass eine Hausarbeit/Referat etwas anderes ist als eine Klausur. Das sehe ich nicht so: Betrug ist Betrug, egal in welcher Form.

    Bei dem Gespräch wird ja, wie schon erwähnt, auch der Kollege dabei sein, bei dem sie seitenweise wortwörtlich abgeschrieben hat, bzw. die präparierten Seiten schon mit in die Klausur gebracht hat. Die Beweislage da ist wirklich erdrückend. Wir werden sie also erst mit der anderen Klausur konfrontieren und dann mit der, die sie bei mir geschrieben hat (inkl. der Ausdrucke aus dem Internet, in denen die wörtlichen Übernahmen markiert sind). Natürlich kann sie dann immer noch versuchen sich rauszureden, aber nachdem sie in dieser Situation schon in einem recht schlechten Licht steht, gehe ich davon aus, dass sie auf jeden Fall die Wahrheit sagt: Entweder sie gibt klein bei und gibt zu abgeschrieben zu haben oder sie besteht auf dem Auswendiglernen, was ich ihr dann auch glauben muss.
    Was ich mit der Note mache, weiss ich noch nicht.

    Vivi: Wäre eine Möglichkeit. Allerdings läßt man hier auch wieder den Täuschungsversuch ohne signifikante Folgen durchgehen.
    In jedem Vokabeltest, in jeder Klassenarbeit wird ein Täuschungsversuch (Spicker, beim Nachbarn abschreiben) mit Note 6 / 00 Punkten bewertet - jedenfalls bei mir.
    Ich habe manchmal das Gefühl, die Schüler werden in Watte verpackt in das "wahre Leben nach der Schule" entlassen.

    Moebius: Danke für die Antwort. Endlich mal jemand auf meiner Seite :)
    So sehe ich das eigentlich auch. Am Montag wird sich im Gespräch mit dem Oberstufenleiter, meinem ebenfalls betroffenen Kollegen und der Schülerin herausstellen, was wirklich mit der Arbeit passiert.

    Jetzt überschneidet sich hier alles...


    Die AUfgabenstellung habe ich weiter oben nochmal erläutert.


    Steffi: die zweite Alternative wird ja immer noch ausgeblendet: Vielleicht hat sie das gar nicht auswendig gelernt, sondern abgeschrieben. Der Urprungs-Internet-Text ist eine ca. 2 Din-A-4 Seiten lange philosophische Abhandlung, die man nicht "einfach mal so" auswendig lernt, um dann am Tag X ein paar Sätze mitten aus dem Text wieder hervorkramen zu können.

    Bei Hausaufgaben bist du streng und in der Klausur läßt du dasselbe durchgehen? Kingt nach Doppelmoral.


    Zum Thema "Aufgabenstellung" siehe mein letztes Post.
    (Zur Verdeutlichung: Eine Aufgabe bestand darin, die Philosophie des Autors mit einem Protagonisten des Romans zu vergleichen und zu analysieren. Die Philosophie hatten wird im Unterricht besprochen (Reproduktion) und der Vergleich musste selbst geleistet werden. Die Schülerin hatte sich zur Philosophie noch mehr angelesen/auswendig gelernt/abgeschrieben/Spicker geschrieben und das dann ind er Klausur benutzt. Der Rest musste, wie gesagt, ohne Hilfestellung geleistet werden und war auch nicht vorhersehbar.)

    silja: Höre ich da Kritik an meiner aufgabenstellung? Das war aber keine Klausur, die mit dem Internet zu lösen war. Aber wenn man sich vorher lang und breit mit einer Lektüre und der dazugehörigen Philosophie beschäftigt, kann in der Klausur nicht plötzlich etwas ganz anderes vorkommen. Die Schülerin hat auch den Großteil der Fragen ohne Hilfe beantworten müssen, sie konnte sich nur im reproduktiven Teil helfen.

    Hmmm...


    Da frage ich mich eben: Machen wir uns dann nicht noch mehr Probleme, wenn das toleriert wird? Das ist zwar der erste Fall, bei dem ich in einer Klausur auf Internetweisheiten stoße, aber das Phänomen "Copy/paste" ist mir auch schon in Hausaufgaben desöfteren begegnet. Muss man da nicht deutlichere Signale setzen?


    Was passiert denn an den Unis, wenn dort geistiges Eigentum gestohlen wird? Die machen inzwischen auch kurzen Prozess. Da denke ich, dass man das einem Abiturienten auch nciht mehr durchgehen lassen darf. Mittelstufe ... ok, die müssen es noch lernen, aber Oberstufe?


    Ich bin immer noch hin- und hergerissen.

    Steffi: Und wie sähe das dann bei einer Zusammenfassung eines vorgegebenen Textes aus, für die der Schüler wörtlich Satzteile aus der Vorlage benutzt? Das geschieht auch "unter Aufsicht", aber selbst wenn der Schüler der Auffassung ist, dass das Original "optimal formuliert" ist, muss er den Inhalt trotzdem in seinen eigenen Worten wiedergeben können. Die Aufgabe besteht ja im freien Formulieren und nicht darin etwas auswendig zu lernen und danach fehlerfrei wiedegeben zu können. Zumal dann noch dazu kommt, dass sich die Schreibtstile doch erheblich unterscheiden.


    silja: Wenn ich etwas 1:1 wo anders finde, drängt sich mir doch der Verdacht auf, dass die Schülerin die Seite auch kennt und Idee und Formulierung von da übernommen hat.
    Natürlich ist überhaupt nichts dagegen zu sagen, wenn Schüler Sekundärliteratur lesen, um sich auf eine Klausur vorzubereiten. Dann sollen sie die Ideen aber bitte in eigenen Worten in der Klausur schreiben (in der 13. Klasse schon allemal.)

    Weil die Note auf "Stil / Ausdrucksvermögen" ausdrücken soll, wie gut man sich in der Fremdsprache ausdrücken kann. Die Schülerin hat (vorausgesetzt es war auswendig gelernt) gezeigt, dass sie nicht selbst formulieren kann und an einer fremden Vorlage "klebt".

    Ich bin etwas ratlos. Vor den Ferien hat mein 13er LK eine 4-stündige Klausur geschrieben, die so eine Art Abi-Vorbereitungsklausur war.
    Ich habe die Arbeiten korrigiert, wobei mir eine schon etwas auffiel, da dort ziemlich gute Passagen vorkamen. Das hat mir allerdings nicht weiter zu Denken gegeben, da die Schülerin sehr gewissenhaft ist und ich mir dachte, dass sie sich einfach nur gut in die Sache eingelesen und vorbereitet hat.
    Ich habe also nichts weiter unternommen und die Korrekturen abgeschlossen.


    Heute bekam ich einen Anruf eines Kollegen, bei dem die selbe Schülerin im zweiten LK eine entsprechende Klausur geschrieben hat. In dieser Klausur wurde nachweislich seitenweise aus Wikipedia abgeschrieben.


    Das machte mich nachdenklich, ich habe mir die Klausur der Schülerin in meinem Fach noch mal vorgenommen und Sätze, die mir beim ersten Lesen schon dubios waren, bei Google eingegeben: Ich habe einiges gefunden... wortwörtlich! Jetzt ist bei mir der Fall etwas anders als beim Kollegen, denn in meinem Fach hat die Schülerin nicht seitenweise abgeschrieben, sondern immer mal hier und da einen oder zwei Sätze eingestreut. Da es sich um eine Fremdsprachenklausur mit Textaufgabe handelt, konnte die Schülerin nicht ahnen, welche Fragen kommen. Sie konnte sich allerdings zum Thema schlau machen und hoffen, bestimmte Versatzstücke wieder benutzen zu können. - Was sie auch in der Tat konnte.


    Ich stehe nun vor folgendem Dilemma: Ich habe 9 Stellen gefunden, die wortwörtlich oder mit minimalen Veränderungen den Text von Internetseiten wiedergeben. Hat die Schülerin das auswendig gelernt oder hat sie in der Klausur die (doch recht komplexen Sätze) von einer Vorlage abgeschrieben? Hätte sie abgeschrieben, wäre der Fall klar: 00 Punkte. Hat sie auswendig Gelerntes hingeschrieben, würde das wohl eher an die Note der Ausdrucksfähigkeit nach unten ziehen.


    Was nun?? ?(

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