So, falls es wen anders auch interessiert, ich habe heute mit jemanden von der Landesschulbehörde gesprochen. Es ist wohl immer eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um in Mutterschutz zu gehen. Die nicht genutzten Monate kann man dann aufsparen (aber max. ein Jahr). Wenn man in der Elternzeit gearbeitet hat, laufen die Bezüge im Mutterschutz normal weiter. Wenn man nichtsgearbeitet hat, bekommt man im Mutterschutz entsprechend keine Bezüge.
Beiträge von redfairy
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Hallo,
vielleicht weiß einer von euch Bescheid. Habe gerade bei der Landesschulbehörde angerufen, die konnte es mir nicht sagen, soll mich nächste Woche
noch mal melden.
Kann man als Beamter die Elternzeit vorzeitig beenden um erneut in Mutterschutz zu gehen?
Und wenn ja, welche Bezüge werden dann für den Mutterschutz zugrundegelegt, wenn man a) in der Elternzeit nicht gearbeitet hat (kriegt man dann nichts, oder das von vor der ersten Schwangerschaft) oder b) in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet hat?
Ich hoffe ihr versteht was ich meineViele Grüße!
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Hier gabs ja schon einige schöne Tipps. Bekomme jetzt Samstag auch meine erste erste Klasse und bin schon ganz aufgeregt.
Habt ihr noch Ideen für Spiele, damit eine gute Klassengemeinschaft entsteht? -
Das ist auf jeden Fall möglich und oft auch üblich. Klar, wenn es noch einen Vollzeitlehrer ohne Klasse gibt, wird der diese übernehmen, an vielen (insbesondere kleinen )Schulen ist es aber anders
gar nicht möglich, da so viele Teilzeit machen. -
Hi, der Mutterschutz vor und nach der Geburt wird auf die Probezeit angerechnet, normale Elternzeit nicht. Die Probezeit verlängert sich dann
entsprechend so lange wie du zu Hause bleibst. LG -
Huhu, ich hole den Thread noch mal hoch, weil es bei mir gerade aktuell ist. Weiß jemand ob ein Beschäftigungsverbot jetzt auf die Lebenszeitverbeamtung angerechnet wird oder nicht?
Ich gehe nächsten Monat in Mutterschutz, momentan geht es mir aber nicht so gut. Es würde sich also um ca. 4 Wochen handeln (Lebenszeitverbeamtung wäre letzter Tag des Mutterschutzes nach der Geburt, es kommt also genau auf die Zeit an). LG -
Ist es nicht so, dass die Mutterschutzzeit auf die Elternzeit angerechnet wird? Also wenn man ein Jahr Elternzeit beantragt, gilt das ab Geburt
und man müsste somit wieder am 1. Geburtstag des Kindes arbeiten gehen. -
Schöner wärs natürlich warm, finds jetzt aber nicht so schlimm. Bei uns sind alle Klassenräume draußen. Ich muss also bei jedem Klassenwechsel meine dicke Winterjacke anziehen bevor ich rausgehe.
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Also ich würde die Stelle nicht nehmen!
War in einer ähnlichen Situation (aber ohne schwanger). Bin GS Lehrerin und wollte da eigentlich auch immer hin. Nach einigen Vertretungsstellen
habe ich mich dann doch auf eine RS Stelle beworben, wo ich zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. War ganz in der Nähe und ich denke,
dass ich gute Chancen gehabt hätte (sehr gute Note und Mangelfach) Habe dann aber noch mal genau überlegt was ich will und das Vorstellungsgespräch abgesagt.
Ich hatte dann Glück, dass ich ein halbes Jahr später eine feste Stelle an einer GS bekommen habe. Ich kenne einige, die nicht warten wollten/konnten und zur RS gegangen sind. Sind nicht alle unglücklich, aber würden z.T. lieber wieder an die GS.
Das ist aber sehr schwer, da die RS dich nicht unbedingt leicht gehen lassen und die GS überversorgt sind. Da kann sich eine Versetzung über Jahre hinziehen.
Ich war im Rahmen der Vertretungsstellen auch mehrfach an der RS, war auch ok, es ist einfach ein
anderes arbeiten und mir gefällt GS besser. Überlege dir also gut, ob RS für dich in Frage kommt. Wenn es finanziell möglich ist, würde ich immer wieder warten. -
Super, danke für den Link, das hab ich jetzt verstanden.
Ist das Kind auf jeden Fall beihilfeberechtigt, unabhängig vom Einkommen des Partners (über Jahresentgeltgrenze). -
Mmh, kannst du das etwas genauer erklären? Also ich bekomme ja 50% Beihilfe. Das Kind dann auch oder mehr oder weniger?
Es muss ja auf jeden Fall privat versichert werden. -
Hi,
wenn man selbst verbeamtet ist, bekommt das Kind dann auch Beihilfe?
Mein Mann ist auch privat versichert (als Selbständiger).Danke und LG
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Es kommt auch sehr darauf an, wo du zum Amtsarzt musst, da die Fragebögen nicht gleich sind. Bei mir wurde z.B. nur nach aktuellen
Therapien gefragt. Bei einer Freundin in der Nachbarstadt fünf Jahre zurück. Sie musste dann ein Gutachten vom Psychologen einreichen und
wurde ohne Probleme trotz Psychotherapie verbeamtet.
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Vielen Dank schonmal für eure Tipps!
Eine richtige Küche gibt es bei uns leider nicht, nur so eine kleine Küchenzeile und die ist eigentlich auch
nicht für die Kinder gedacht. Ich werde dann wohl erst mit einem Rezept anfangen, also lesen lassen oder sortieren und
dann daraus Kriterien erarbeiten. Herstellen könnten wir dann sowas wie Obstquark, finde ich nur ziemlich einfach
das Rezept für eine dritte Klasse. Ich weiß auch nicht genau, was die schon für Vorwissen haben, also ob sie zu Hause auch backen ...helfen, da könnte ich aber die Klassenlehrerin mal fragen. In unserem Buch ist leider auch gar nichts drin zu dem Thema, aber laut Plan sollen Rezepte in der Dritten gemacht werden. LG
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Ich würde da auch noch mal nachfragen, weil doch ab Mai die neuen Stellen rauskommen und davor laufen doch alle Versetzungen...
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Ja finde ich auch blöd, weil ich eben keinen Vergleich habe. Aber meine Kollegin ist noch dabei! Und die ist schon länger Lehrerin, hat die Untersuchung aber auch noch nie gemacht.
Ich bin dabei weil ich eben auch die Sprachförderung für die Kigakinder mache (aber da gibt es auch kein wirkliches Konzept und ich weiß auch nicht ob das so viel bringt was ich mache). Wenns da mal ne Fortbildung gibt, würd ich die auch gerne machen, aber so... -
bei so schwierigen fällen habe ich einen extra zettel angelegt und ALLES darauf notiert (wenn der schüler auch bei anderen probleme macht, sollen die da auch eintragen). dann hast du nämlich was in der hand und es wirkt anders ob du sagst, xy stört so oft, ist immer laut... oder ob du sagen kannst: am 09.04, 3. stunde: wirft papier durch die klasse, 5. stunden beschimpft mitschüler als dicke kuh, 6. Stunde: arbeitet nicht mit, schreibt private briefe... das wird dann schnell eine seeehr lange liste und dann merken die eltern schnell, dass da wirklich was nicht ok ist.
bei der beleidigung gegen dich würde ich zum schulleiter gehen. dafür muss der schüler sich offiziell entschuldigen und da würde ich auch sanktionen einfordern
(zu mir hat mal ein 2. Klässer!!! Fick dich Frau... gesagt. Gab dann klassenkonferenz und schulausschluss für einen tag (obs beim kind was hilft..., aber dann wachen die eltern mal auf, weil die nächste konsequenz dann klassenwechsel und dann schulwechsel ist!) -
Das kannte ich noch nicht, habe ich mir gleich mal ausgedruckt!
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Danke schonmal für die Antworten!
Welche Bilderbücher kannst du denn empfehlen?
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