Beiträge von Bengy

    Hallöle,


    dein Eintrag ist zwar schon eine ganze Weile her, aber ich frage trotzdem mal, ob sich deine Frage inzwischen erledigt hat!?


    Der Eingruppierungerlass sieht tatsächlich nur eine Eingruppierung in EG 13 vor. Die widerrufliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages wird für die Wahrnehmung von Aufgaben von Beförderungsämtern auf unbestimmte Zeit gezahlt.


    Hat also so seine Richtigkeit. Brauchst du den Erlass dazu?


    Viele Grüße
    bengy

    Hallo!


    zu 1.) Ja und nein!


    Alle Lehrkräfte, die die Schülerin/den Schüler planmäßig unterrichtet haben, müssen mit ja oder nein abstimmen.


    Lehrkräfte, die die Schülerin/den Schüler nicht planmäßig unterrichtet haben, haben kein Stimmrecht. (z. B. Koordinatoren, die teilnehmen, obwohl sie nicht in der Klasse unterrichten oder Referendare, die in der Klasse keinen eigenverantwortlichen Unterricht erteilen).



    zu 2.) Nein, Eltern- und Schülervertreter sind in Bezug auf Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen nur beratend tätig und haben kein Stimmrecht. (siehe § 36, Absatz 7).

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