Hallöle,
dein Eintrag ist zwar schon eine ganze Weile her, aber ich frage trotzdem mal, ob sich deine Frage inzwischen erledigt hat!?
Der Eingruppierungerlass sieht tatsächlich nur eine Eingruppierung in EG 13 vor. Die widerrufliche Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages wird für die Wahrnehmung von Aufgaben von Beförderungsämtern auf unbestimmte Zeit gezahlt.
Hat also so seine Richtigkeit. Brauchst du den Erlass dazu?
Viele Grüße
bengy