Ordnungsmaßnahmen für Vorkommnisse in der Freizeit sind ungewöhnlich... in Ausnamhefällen evtl., wenn ein Zusammenhang zur Schule besteht (z.B. eindeutig dann, wenn der Chat auf einer schulischen Lernplattform stattfindet).
Nein, es ist eine private WhatsApp-Gruppe
Eine Ordnungsmaßnahme trotz Mediationsgespräch ist möglich. Nur weil SuS in einem Gespräch ihrem Opfer sagen: "Sorry, dass ich [diese Straftat] begangen habe, kommt nicht wieder vor", ist damit das ganze nicht unbedingt "abgegolten".
Sehe ich grundsätzlich auch so. Im konkreten Fall hat der SCH X jedoch schon aufgrund der Reaktion von Sch y gemerkt, dass dieser es nicht als Spaß oder Spiel aufgefasst hat und sich OHNE Einwirkung von aussen entschuldigt. Dass diese Angelegenheit solche Ausmaße angenommen hat, konnte er auch nicht wissen, da er krank war und ist und derzeit immer noch fehlt.
Hängt aber ebenfalls vom Einzelfall ab. Ist es nur eine (nicht zu massive) "verbale Entgleisung", könnten andere Maßnahmen (außerhalb von Ordnungsmaßnahmen) ausreichen.
Hättest du einen Vorschlag zur Wiedergutmachung?