Beiträge von Ufer_der_Nacht

    Ordnungsmaßnahmen für Vorkommnisse in der Freizeit sind ungewöhnlich... in Ausnamhefällen evtl., wenn ein Zusammenhang zur Schule besteht (z.B. eindeutig dann, wenn der Chat auf einer schulischen Lernplattform stattfindet).


    Nein, es ist eine private WhatsApp-Gruppe


    Eine Ordnungsmaßnahme trotz Mediationsgespräch ist möglich. Nur weil SuS in einem Gespräch ihrem Opfer sagen: "Sorry, dass ich [diese Straftat] begangen habe, kommt nicht wieder vor", ist damit das ganze nicht unbedingt "abgegolten".


    Sehe ich grundsätzlich auch so. Im konkreten Fall hat der SCH X jedoch schon aufgrund der Reaktion von Sch y gemerkt, dass dieser es nicht als Spaß oder Spiel aufgefasst hat und sich OHNE Einwirkung von aussen entschuldigt. Dass diese Angelegenheit solche Ausmaße angenommen hat, konnte er auch nicht wissen, da er krank war und ist und derzeit immer noch fehlt.


    Hängt aber ebenfalls vom Einzelfall ab. Ist es nur eine (nicht zu massive) "verbale Entgleisung", könnten andere Maßnahmen (außerhalb von Ordnungsmaßnahmen) ausreichen.


    Hättest du einen Vorschlag zur Wiedergutmachung?


    :danke:

    Hallo,
    folgender Fall beunruhigt mich gerade:


    Schüler x einer sechsten Klasse schreibt an einem Sonntagnachmittag an Schüler y eine SMS in einer "Chat-Gruppe". Diese ist inhaltlich und wortwörtlich eine Bedrohung, im Kontext des Umgangs der Kinder untereinander eher als Übermut und dusselig einzuschätzen. Schreibender Schüler ist seit Jahren Klassensprecher und als eher ausgleichend im Team zu beurteilen.


    Sch y ist seit etwas über einem halben Jahr in der Klasse und hat durch sein Verhalten (schwindeln, bummeln, angeben) bisher keine echten Freunde finden können.


    Die Eltern von y kommen erbost zur Schule, sprechen der Schulleitung vor und fordern entsprechende Maßnahmen, die gegen Sch x durchgesetzt werden sollen. Andernfalls wolle man Eltern x und Kind x anzeigen.


    Schulleitung fordert den KL auf, ohne der beschuldigten Seite die
    Gelegenheit der Anhörung zu geben, eine Ordnungsmaßnahme zu verhängen. Der Einwand gegen den SL, dass wir auf in der Freizeit erfolgte "Verfehlungen" unserer Schüler keinen Zugriff haben, wird von der SL negiert: "wir machen das trotzdem".


    Der KL konnte erwirken, dass er vor Verhängen einer Maßnahme ein gemeinsames deeskalierendes Gespräch mit allen Beteiligten führen kann, befürchtet jedoch, dass der SL, egal wie das Gespräch endet, auf die Ordnungsmaßnahme besteht.


    Am Rande sei bemerkt, der Sch x hat sich bereits am nächsten Tag ohne Zutun von Eltern und Schule für den Quatsch entschuldigt, den er geschrieben hat.
    In der Klasse wurde das Thema "Cybermobbing" bereits von der örtlichen Polizei in einem Projekt an der Schule bearbeitet und die Kinder wurden regelmässig über die Gefahren des Internets, die Konsequenzen von Cybermobbing informiert und belehrt. Aus gegebenen Anlass wurde erneut darüber gesprochen.


    Welche Rechtsgrundlage könnte der SL zugrunde legen, wenn er die Ordnungsmaßnahme anweist, obwohl das Vergehen in der Freizeit lag und ein entsprechendes Mediationsgespräch stattgefunden den hat?
    Kann er den Klassenlehrer dazu zwingen, bzw. was könnte der Klassenlehrer, der diese Maßnahme ablehnt, dagegen tun?


    Danke fürs Lesen :)

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