Beiträge von Freeking

    Wie würde so eine Überlastungsanzeige aussehen, inhaltlich, und vor allem, wer bekommt die erstmal? Im Grunde stimmt das. Der PR wird immer lautstark abgeschmettert von SL und ist auch gesundheitlich angeschlagen, eigentlich duckt sich hier jeder im Kollegium weg, damit man überhaupt noch überlebt. Das hört sich schlimm an, wie gesagt, es geht nicht darum, jemanden anzuschwärzen, nur, wenn das so weitergeht....
    man will ja auch keinen Ärger machen oder so.....

    Also, SL hat eine volle Stelle, hat die restlichen Stunden, also abzüglich der 10 Verwaltungsstunden bei uns seiner eigentlichen Schule zugeordnet.Diese Situation geht nun schon über Jahre, ich glaube, 6 Jahre. Das würde ja bedeuten, wenn SLnicht bei uns ist, müsste er ja an seiner Stammschule sein, oder?
    Das mit der Sprechstunde habe ich schon mal ganz am Anfang, als SL zu uns kam, angeregt, dann hingen da zwei Termine in der Woche, wo er verbindlich vor Ort sein wollte.... und nicht da war.
    Achja, komme aus Niedersachsen.
    Ganz ehrlich, wir Lehrer können nicht mehr, halten den Schulbetrieb halbwegs irgendwie am Laufen, Stundenplan und Vertretungsplan muss auch eine Kollegin für uns noch machen, an wen kann man sich denn wenden, ohne gleich den SL ins schlechte Licht zu rücken? Im Grunde ist er nie vor Ort, um mal schwierige Situationen zu klären oder uns den Rücken zu stärken oder einen Rat zu geben, oder.... naja.... sorry, musste mal raus.
    Eigentlich ist das ganze Kollegium am Ende, und SL kommisarisch interessiert es nicht einmal. Wenn er wenigstens seine Stunden vor Ort wäre und Arbeit erledigen würde, dann könnte man sich einfach an ihn wenden, das würde doch auch schon helfen in ganz vielen Fällen....

    Hallo, ich habe eigentlich zwei Fragen...
    1. Wir haben einen kommisarischen Schulleiter, der mit 10 Verwaltungsstunden unserer Schule zugeordnet ist. Ist der Schulleiter verpflichtet, diese Stunden auch tatsächlich körperlich anwesend an unserer Schule zu sein? Warum ich frage? Unser Schulleiter ist meist pro Woche nur ca 5 Stunden vor Ort, meist auch leider nur wenig ersichtlich, wann er kommt. Ist das so vorgesehen?
    2. Durch mehrere längerfristige Krankmeldungen an unserer kleinen Schule sind alle Kollegen unverhältnismäßig viel mit zusätzlichen Vertretungsstunden belastet bzw. müssen einzelne Klassen öfter auf andere Klassen aufgeteilt werden, damit sie beaufsichtigt sind. Ist der Schulleiter in so einer Situation auch angehalten, Vertretungen zu übernehmen, innerhalb seiner 10 Verwaltungsstunden?


    Über Antworten freue ich mich sehr.

    Ich habe mal ne Frage....
    Ich habe einen Schüler, der mehrfach gegen die Schulregeln verstoßen hat. Gespräche mit den Eltern zeigten leider nicht den erhofften Erfolg. Wie ist das hier in Niedersachsen? Wer darf eine Klassenkonferenz einberufen? Darf ich das als Klassenleitung oder darf es nur der Schulleiter, der hier in Niedersachsen den Vorsitz der Konferenz dann hat?

    Hallo,
    ich bin auf der Suche nach einer Vorlage für ein "Motivationszeugnis" für meine Erstklässler. Sie bekommen noch kein "richtiges" Zeugnis zum Halbjahr hier in Niedersachsen. Ich habe mal, vor vielen Jahren, so eine Art Motivationszeugnis geschrieben, aber, irgendwie hab ich grad ein Brett vorm Kopf.
    Könnt ihr mir helfen und evtl. eine Vorlage vorschlagen?
    Vielen Dank schon einmal

    Hallo,
    ich arbeite an einer sehr kleinen Grundschule mit nur 10 Kollegen und Kolleginnen. Leider hat es in letzter Zeit ein wenig Ärger um den Stundenplan gegeben, 2 Lehrkräfte bestehen immer auf einen freien Tag in der Woche. Dadurch hat sich für andere Teilzeitkräfte aber die Arbeitssituation sehr zum Nachteil verändert, da sie ja diese freien Tage auffangen müssen. Es entstand nun ein Streit bezüglich des Rechtes auf diesen freien TAg.
    Ist es in Niedersachsen tatsächlich gültiges Recht, dass eine Teilzeitkraft , ein unumstößliches Anrecht auf diesen freien Tag hat oder ist das mehr eine "Soll-Bestimmung" a la wenns geht, dann wird das gemacht, aber wenn es nicht zu realisieren ist, dann muss dieser freie Tag nicht gewährt werden.
    Ich freue mich auf Antworten

    Ich wende mich hier mal an Kollegen aus der Grundschule in Niedersachsen.


    Seit unserer letzten DB bin ich verwirrt: mein Stand in Bezug auf die individuelle Lernförderung/Dokumentation war, dass ich Förderpläne nur für die Kinder schreiben muss, die besonders gefördert werden müssen, also Forder- und Förderpläne.


    Jetzt sagte unsere Chefin, wir müssten für jedes Kind Förderpläne schreiben. Stimmt das? Und wenn ja, wo steht das?


    Vielleicht könnt ihr mir ja helfen......?

    Es wird noch doller.Ich habe festgestellt, dass zwei meiner jetzigen Kollegen nur abgeordnet sind. Diese beiden Kolleginnen ( sie sind wirklich nett) hat mein chef dazu ermuntert, zu uns Versetzungsanträge zu stellen und unterstützt sie dabei auch. Geht das überhaupt? Das jemand abgeordnet wird vom Stammkollegium wegen Stundenüberhang, aber gleichzeitig jemand zu uns versetzt wird?

    Naja, ich weiß nicht, für wie lange man höchstens abgeordnet werden kann und dann weiß ich auch nicht, wie es sich verhält, wenn zwischenzeitlich dann kein Bedarf mehr an der ursprünglichen Schule sein sollte. Ich habe die Befürchtung, dass ich nicht mehr zurückkomme.

    Habe heute erfahren, dass ich im Sommer als Abordnung unsere Schule verlassen soll, die Personalrätin hat es mir gesteckt.
    Ich bin seit 15 Jahren an der Schule. Wir waren immer zweizügig, nun bekommen wir nur eine 1. Klasse. Das heißt, 29 Stunden sind an unserer Schule zuviel, da ich Vollzeitkraft bin.
    Natürlich ist mir klar, dass solche Dinge passieren.
    Gleichzeitig ist aber eine Kollegin, die zur Zeit an unsere Schule abgeordnet ist, von unserem Chef ermuntert worden, einen Versetzungsantrag an unsere Schule zu stellen. sie unterrichtet zur Zeit 10 Stunden.
    Und das finde ich richtig hinterlistig.Das heißt ja, eigentlich sind dann nur 19 Stunden überlastig, 10 Stunden könnte ich ja unterrichten, außerdem finde ich es gemein, mich ganz abzuordnen, es bestände doch auch die Möglichkeit, das die zweite Vollzeitstellle auch Teilabgeordnet wird, wir uns also die Stunden teilen.
    Nun weiß ich gar nicht genau, wie ich mich verhalten kann, welche rechtlichen Grundlagen gelten, was passiert, wenn ich nicht einverstanden bin und und und. Wo kann ich mich informieren, wer kann mir Tipps geben? Ich möchte nicht kampflos gehen, meine Kolleginnen sind super. Ich passe eben meinem Chef nicht und nun hat er die Gelegenheit, mich loszuwerden.

    Also, ich glaube nicht, dass es bei diesem Gespräch um Beurteilung geht, davor habe ich keine angst. Ich denke, der Beitrag oben, der von objektiven Punkten sprach, würde mir auch nicht viel ausmachen. Was mich verunsichert, sind die suggestiven fragen, bei denen ich mich total ausgehorcht und zu persönlichen Stellungnahmen aufgefordert sehe. Es gibt eben Dinge, über die ich nicht sprechen möchte, z.B. wie ich mit meinen Kollegen auskomme oder wie ich meinen Chef als chef finde. Und schon gar nicht meine Aussagen in einem Protokoll niedergeschrieben finden. Es gibt einfach persönliche Einstellungen, über die ich nichts sagen möchte ( vielleicht, weil ich weiß, dass ich damit sicher beim chef anecken würde). die Frage ist doch auch, darf über so ein Gespräch ein Protokoll für die Personalnebenakte angefertigt werden?

    Ich komme aus Niedersachsen. Unser Schulleiter hat nun angefangen, mit uns Mitarbeitergespräche zu führen. Dabei geht er nach einem irrsinnig langen Fragenkatalog vor. Alles wird genauestens protokolliert. Ist das mit dem Protokoll erlaubt? Wo finde ich etwas zu diesem Thema?

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