Diese Frage stellte sich mir auch vor ein paar Jahren. Ich glaube jedoch, dass es wirklich auf das Bundesland ankommt und es da durchaus Unterschiede gibt.
Folgende Dinge konnte ich für RLP rausfinden:
- arbeiten unterhälftig möglich
- „spontane“ Änderung der Stundenzahl ohne Fristeneinhaltung (durfte zB. erstmal anfangen und dann schauen, ob das für mich so passt; die geltenden Fristen wurden deutlich verlängert)
- keine Kostendämpfungspauschale
- Elternzeit zählt bei der Pension als volle Arbeitszeit.
Ich hatte damals bei der ADD nachgefragt und wollte Nachteile genannt bekommen bzw. Bestätigungen meines Wissens. Antwort: Sie dürfen max. 3/4 arbeiten, sonst wüsste ich nichts.
Bei Kindern unter 18 kann man sich jederzeit ohne Bezüge freistellen lassen ( ich glaube Max. 10 Jahre) Sollte also Bedarf sein und die EZ aufgebraucht, hat man noch diese Möglichkeit.