Beiträge von Traci


    Zu deinen Fahrtkosten bzw. Fahrtkostenerstattungen: Alles ganz einfach. Du machst eine Excel-Tabelle und schreibst die Tage und Fahrten mit Kilometerangaben auf. Wenn du an einem Tag zu einer anderen Schule als zu deiner Stammschule fährst, rechnest du die Hin-und Rückfahrt zur Stammschule nur mit der einfachen Kilometerzahl ab (ohne Rückfahrt)

    alias: Muss da noch einmal nachhaken, denn so kann das nach allem was ich jetzt gelesen habe nicht stimmen, du darfst du doch generell immer nur die einfache Strecke angeben, oder nicht? Sprich wenn meine Schule 5 km entfernt liegt und ich hin und zurück fahre, wären dies zwar faktisch zwar 10 km, in der Steuererklärung darf ich aber nur die einfache Entfernung angeben, also Arbeitstage mal einfache Entfernung mal 30 Cent.


    So steht es jedenfalls in meinem schlauen Buch, welches eben mit vielen gelben Markierungen versehen neben mir liegt, kämpfe mich tapfer durch....


    Und wenn ich dann also an einem Tag erst zur Stammschule fahre und dann eine Auswärtstätigkeit aufnehme (Abordnungsschule), sieht mein Buch nur einen halben Kilometersatz vor, also Arbeitstage mal einfache Entfernung mal 15 Cent.


    Steht hier schwarz auf weiß, verstehe ich da was falsch oder habe ich dich falsch verstanden oder oder oder?


    Verwirrte Grüße von Jenny

    Oh mein Gott,


    ich glaube ich bin einfach zu dämlich dafür... Fahrtkosten:


    Ich habe nun folgendes errechnet und würde euch bitten, einmal rüber zu sehen, ob ich korrekt vorgegangen bin:


    Ich habe für das Kalenderjahr 2013 190 Arbeitstage errechnet (Ferien usw. abgezogen). Da ich einen Arbeitstag meine Arbeitsstätte überhaupt nicht anfahre, sondern gleich eine Abordnungsschule und dafür bereits eine Erstattung vom Arbeitgeber bekomme, habe ich diesen Tag rausgerechnet, bleiben noch 154 Arbeitstage übrig.


    An einem Tag der Woche bin ich nur an meiner Arbeitsstätte tätig, darf also für diesen Tag die normale Entfernungspauschale von 30 Cent ansetzen. Die einfache Entfernung zur Schule beträgt 5 km. Ich habe also gerechnet 38 Tage x 5 km x 0,30 Cent = 57 €.


    An drei Tagen der Woche fahre ich zuerst zur Schule und dann zur Auswärtstätigkeit, wofür ich nur die halbe Entfernungspauschale anrechnen darf. Ich habe also gerechnet: 116 Tage x 5 km x 0,15 Cent = 87 €.


    Zusammen also 144 €.


    Stimmt das soweit? Bitte seid so lieb und helft mir mal.


    Ist nicht wirklich so eben viel was dabei rum kommt, falls ich richtig liege, aber auch Kleinvieh macht Mist...


    Übrigens, wer mir jetzt noch sagt eine Steuererklärung sei Pipifax.... Nein, sehe ich nicht so, siehe das Gewurstel oben...


    Und sehe ich das richtig, dass es ich diese Angaben bei der Penderpauschale/Entfrnungspauschale eingeben muss und die Reisekostenerstattung etwas anderes ist? Ich kämpfe gerade mit meinem Steuerprogramm herum, welches möchte, dass ich die tatsächlich gefahren Kilometer als Reisekosten angebe und dafür soll ich nun die Fahrzeugdaten eingeben, auch den Kilometerstand Anfang des Jahres und den am Ende. Als wenn ich das noch wüsste. Bzw. ist das nicht überflüssig, wenn ich rechne und angebe wie siehe oben?


    Gruß Jenny


    PS: Kleiner Tipp zur Errechnung der Arbeitstage, find ich sehr praktisch dieses Tool: http://www.schnelle-online.inf…01.01.2013&to=31.12.2013#

    Wenn deutsche Schüler besser abschneiden als der Durchschnitt der Industrieländer, dann heisst es gleich, dass die Schüler scheitern oder versagen. Kann man nicht erst mal positiv sein und herausheben, dass die Schüler eben besser sind als der Durchschnitt. Aber das würde ja nicht zur deutschen "Meckerkultur" passen!

    "Meckerkultur"? Das sehe ich etwas anders, denn ich kann nichts sinnvolles darin erkennen einen mauen Sachverhalt durch Schönreden verbessern zu wollen. Mag sein, dass andernorts die Zustände noch schlimmer sind, aber ich finde die eingeschlagene Richtung in der Pädagogik ÄUSSERST bedenklich, die immer nur die Stärken der Schüler hervorhebt, egal ob im Zeugnis oder sonstwo. Nach dem Motto: "Kevin ist am Ende der Klasse 1 dazu bereits meistens dazu in der Lage, die Anzahl seiner Finger durch Abzählen zu bestimmen." Statt: "Kevin ist noch nicht dazu in der Lage, ohne Hilfsmittel im Zahlenraum bis 10 zu rechnen." Mal ganz drastisch ausgedrückt. Wem soll das bitte etwas bringen? Mir nicht, denn wenn ich etwas nicht kann, dann will ich das auch wissen, um an mir arbeiten zu können. Davon abgesehen find ich den Artikel auch etwas ...


    Na ja, wieder viel bla bla. Und natürlich ist die Schule Schuld, klaro. Die lieben Eltern, die mit ihrem Kind nie Zug oder Bus gefahren sind, die sind natürlich nicht Schuld, ebenso wenig wie sie Schuld daran tragen, dass besagter Kevin beim Rechnen versagt. Wär doch auch noch schöner, wenn der Erziehungsauftrag von uns Lehrern ans Elternhaus verloren ginge, ich wäre untröstlich, würde meine ganze Existens bedroht sehen... :sterne:


    Gruß Jenny

    NEin, das reicht dem Finanzamt leider nicht, denn die wollen auch wissen, welche Fahrtkosten du erstattet bekommen hast.

    Das ist mir schon klar, die Erstattungsbelege des Schulamtes samt Fahrtenbuch würde ich selbsverständlich ergänzend beilegen (das habe ich sowieso schon geschrieben). Es geht hier rein um die Anfahrt zur Stammschule, also ob ich die Kosten dafür einfach überschlagen darf? Schreibt ihr wirklich alle jeder ein Fahrtenbuch und gebt das ab? Ich kann mir kaum vorstellen, dass alle Steuerzahler die Fahrtkosten angeben das machen, mein Vater hat so etwas sicher noch niemals angefertigt, er hat auch einen ziemlichen Anfahrtweg und ich meine er bekommt dafür auch was zurück. Das ist doch für die am Amt letztlich auch kaum überprüfbar bzw. Jacke wie Hose, ob ich jetzt z.B. 180 Tage x 20 Kilometer rechne und den Überschlag angebe oder für 180 Tage eine Exel-Tabelle anlege, in der für alle 180 Tage untereinander stur immer die selbe Strecke eingetragen wird und ich damit auf die selbe Summe komme. Sind die wirklich so pingelig,ist das nicht wirklich überzogen so was zu verlangen? Hm... Wie ätzend ist das denn, wenn es wirklich so sein muss, daran sitzt ich allein tagelang. Macht ihr das alle so?


    Gruß Jenny

    Wow,


    das ist nun aber einiges an Infos zusammengekommen, während ich hinüber im Bett lag, vielen Dank erst einmal allen. Was gelöscht wurde werde ich wohl nie erfahren, aber vielleicht ist es besser so... Habe jetzt meinen Schreibtisch soweit frei geräumt, dass ich sämtliche Ordner und Bücher um mich herum ausbreiten kann, alles andere ist komplett weggeräumt, kann also so richtig losgehen ;)


    Zu den Fahrtkosten: Alias sprach von einer Exeltabelle um die Fahrtkosten nachzuweisen, für das Schulamt muss ich auch genau dies machen (aber nur für die KM die auch übernommen werden), beim Ex-Kollegen klingt es aber so, als würde eine ungefähre Angabe ohne Fahrtenbuch genügen. Die erste Anfahrt am Morgen zu meiner Sammschule bekomme ich prinzipiell nicht bezahlt, an vier Tagen die Woche starte ich an der Stammschule, nur an einem an einer Abordnungschule (die wird anteilig bezahlt). Könnte ich dann nicht einfach nur grob ausrechnen wie viel ich (unbezahlt) gefahren bin? Sprich gehen wir von 180 Schultagen im Jahr aus, davon dann eben noch 1/5 abziehen mal der Kilometerzahl zur Stammschule oder muss ich wirklich jede Fahrt genau belegen, indem ich sie nachprüfbar eintrage?


    Zum Arbeitszimmer: Ich bezahle meinen Eltern (wohne im kompletten recht kleinen Erdgeschoss in meinem Elternhaus) keine Miete, sehr wohl aber Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizkosten). Allerdings nur nachweisbar über eine monatliche Überweisung, es existiert kein Mietvertrag in dem Sinn. Kann ich das dann überhaup geltend machen, oder brauche ich einen schriftlichen Vertrag? Bekommen meine Eltern eventuell sogar Probleme mit dem Finanzamt, weil ich mietfrei wohne, obwohl ich volljährig bin, so dass ich schlafende Hunde wecken würde? In D. ist ja so viel geregelt und verboten, daher würde mich auch das nicht weiter wundern. Wenn dem so sein sollte, wie gehe ich besten vor?


    Telefon: Festnetz läuft auf meinen Freund (namentlich) und ist damit für mich wohl nicht absetzbar, sehe ich das richtig? Sehr wohl aber mein Handy, mit dem ich dank der vielen Absprachen nachweislich eigentlich nahezu 50/50 dienstlich telefoniere. Ich habe aber keinen Fixvertrag, sondern habe monatliche Kosten von 10-20 € (Grundgebühr plus Kosten) ca, immer etwas um den Dreh. Genügt es den Jahresdurchschnitt anzugeben oder muss ich hier sämtliche Rechnungen des ganzen Jahres beilegen?


    Gruß Jenny

    Du bist Beamtin, Dir kann nichts passieren.

    Noch aber nur auf Wiederruf, habe aber alle Formalia schon hinter mir und will jetzt nicht kurz vorher noch eine Welle machen, jetzt habe ich als Angestellte schon so lange so viel ertragen, da werde ich es jetzt auch noch schaffen die paar Wochen bis zur Lebenszeitverbeamtung die Füße still zu halten und mich erst dann zu beschweren, auch wenn du das jetzt nicht hören willst ;) Du hast davon abgesehen ja natürlich Recht :(


    Gruß Jenny

    Zu deinen Fahrtkosten bzw. Fahrtkostenerstattungen: Alles ganz einfach.


    Zu deiner 2.Frage bzgl. der Arzneikosten
    Arztrechnungen und Apothekenkosten sind "Außergewöhnliche Belastungen"
    Hier kommt es darauf an, ob die Kosten über die "Zumutbare Belastung" hinaus gingen. Diese Hürde liegt sehr hoch und hängt davon ab, wie viel du verdienst, ob du Kinder hast... siehe http://de.wikipedia.org/wiki/A…ungen#Zumutbare_Belastung
    Wenn du da nicht mehr als 700 € zusammenbekoḿmst, wird sich die Mühe der Berechnung wohl kaum lohnen - es sei denn, dein Einkommen war sehr niedrig.
    Bei einer zumutbaren Belastungsgrenze von 5% und 700 € Ausgaben, dürfte dein Einkommen nicht mehr als 14.000 € betragen haben, damit du etwas von der Steuer zurück bekommst. Die Steuergrenze liegt jedoch bereits bei 10.000 € - also hättest du bei diesem Einkommen sowieso kaum Steuern bezahlt.

    Zu 1: Dein Wort in Gottes Ohr, aber von wegen alles ganz einfach, mag sein wenn man an einer Schule fest ist und eine feste Abordnung hat, dann ist das vielleicht schnell erledigt. Ich bin 2012 aber jeden Tag an drei Schulen gefahren, insgesamt 9 Stück. Und nicht jeder Wochentag hatte eine festgelegte Reihenfolge der Schulen, oft war es spontan auf Abruf (DaZ). Jetzt muss ich mich also an meine alten Belege setzen und ALLE Fahrten nochmals neu berechnen, allein das wird Tage dauern, keine Ahnung ob ich das jetzt übrhaupt noch alles nachvollziehen kann, oje.


    Zu 2: Zu der Härtefallregelung, kann ich dort auch meine Tierarztkosten geltend machen? Tiere sind zwar ein Privatvergnügen so man will und wenn man sie teuer behandeln lässt, ist man selber dafür verantwortlich, aber für mich stand diese Frage nie im Raum und ich hatte in dem Jahr zu meinen eigenen Apothekenkosten von 500-700 € sicher noch an die 5000-6000 € Tierarztkosten, bei meinem Gehalt ist das eine immense finanzielle Belastung gewesen, zumindest für mich war es ganz klar eine Härtefall, emotional und finanziell. Die Belege dafür habe ich alle. Und wenn ich etwas angeben darf, dann alles oder nur Behandlungskosten, nur Medikamente, nur Physiotherapie oder nur Ergänzungsmittelchen?


    Vielene Dank für deinen fachlichen/sachlichen Rat :)


    Gruß Jenny

    Na ja,


    im Prinzip arbeite ich doch auch jetzt schon indirekt mit Elster, nur dass ich noch einen "roten Faden" als Helferlein nutzen kann, sprich ich werde Schritt für Schritt durch das Programm geführt und erhalte dann immer Querverweise zur entsprechenden Literaturstelle, ist schon alles ganz gut aufgezogen. Und auch hier lassen sich die Daten übernehmen, wobei sich das sicherlich doch einiges ändert was Material- und Fahrtkosten angeht, auch mein Einkommen hat sich durch Verbeamtung geändert usw. Ich denke auch, wenn man es erst mal kann, ist es ganz flott gemacht, aber beim ersten Mal seh zumindest ich nur Böhmische Dörfer zum Teil und meine Belege muss ich auch erst zusammenkratzen, die sind zwar abgeheftet, aber noch nicht eintragungsreif bereit liegend.


    Gruß Jenny

    Achso,


    für diejenigen die das Programm nicht kennen, welches ich verwende: Es arbeitet quasi mit ELSTER zusammen und schickt das Dokument dann direkt dorthin.


    Vielleicht findet sich doch noch jemand, der auch verwendet :)


    Ich hab es inzwischen immerhin geschafft meine persönlichen Daten, mein Finanzamt und meine I-Nummer einzutragen, wenigstens ein Anfang ist gemacht. Aber ganz ehrlich, wie ihr das auf einer Arschbacke absitzt, ist mir ein Rätsel, denn ich finde es schon ganz schön kompliziert (was jetzt kommt mein ich), schon allein das dicke Handbuch welches ich hier liegen habe, davon schwirrt mir der Kopf. In dem Jahr hab ich in den Sommerferien als angestellte Kraft auch Arbeitslosengeld kassiert, das muss ich sicher auch irgendwie angeben, bisher steig ich absolut noch nicht durch, vielleicht muss ich mich doch erst auskurieren, aber so oder so habe ich Angst Fehler zu machen, ich hoffe ich finde einen der nochmal rüber schaut, wenn ich irgendwann mal damit fertig bin :(


    Spannend find ich auch eure Beispiele, also dass ich das Kaufen von Kopierpapier smat Fahrt absetzen kann, dafür hab ich bisher nie auch nur die Belege aufgehoben. Und wenn ich jetzt von meinem Wohnort nach Buxtehude fahre, um Papier zu kaufen, kann das doch auch nicht angehen, alles schon sehr interessant und spannend, aber ich war noch nie Autodidakt, momentan ist mir das alles zu komplex, puh. Ich denke da gehen wohl meine wohlverdienten Osterferien flötten. Ich will das jetzt aber lernen, verflixt.


    Gruß Jenny

    Das Niveau an der Schule war erschreckend niedrig, die Notenschnitte aber top und der Ruf in der Stadt und Umgebung erstklassig. Schöne neue Bildungswelt..

    Wie das? Es müsste doch auf weiterführenden Instituten wie der Uni oder dann in der Arbeitswelt auffallen, dass die Noten nicht der Wirklichkeit entsprechen?


    Meine Erfahrungen sind unterschiedlich, an meiner jetzigen Brennpunktschule wird auch mitgeschleift was nur geht, weil es oft Verhaltensprobleme sind, die die Noten mitbestimmen und das auch nicht besser werden würde, wenn die Schüler zwei Ehrenrunden drehen, sitzen bleiben sollen/dürfen bei uns nur Kinder, die eine Chance haben aufzuholen. Klassenarbeiten liegen im Schnitt meistens um die 3,X bis 4,X, dabei stappelt wir vom Anspruch her schon recht tief. Da steht unser SL aber voll dahinter und lässt es so stehen, beschönigen wollen wir nichts.


    Da ging es in einer ländlichen Schule, die ihre Schüler zum Abi peitschte, schon ganz anders zu. Da wurde ich wegen einem Schnitt von 2,4 von amoklaufenden Eltern angeriffen und die Kollegen fanden den Schnitt auch viel zu schlecht, überhaupt herrschte dort ein großer Druck und Mobbing war an der Tagesordnung, nach drei Monaten lief mein Vertrag zum Glück aus und ich war weg, so was brauch ich nicht mehr...


    Kann mich aber auch gut an eine Schule erinnen, bei der in einer Konferenz von der SL verkündet wurde, dass das Schulamt die Weisung erteilt habe, den Schnitt neidrig zu halten, das war damals zur Pisa-Krise.


    Gruß Jenny


    Lieben Gruß Jenny

    Übrigens ihr Lieben,


    es ist schön und gut wenn ihr mit Elster direkt, Tschibo oder Aldi (Programmen) arbeitet und mir diese Option daher auch ans Herz legt, aber ich habe nun einmal (immer noch) besagtes Programm aus dem Betreff hier und es jetzt auch installiert, weil dieses als sehr empfehlenswert gilt, ich es teuer eingekauft habe und daher nun auch nutzen werden, hoffe ihr versteht das, wäre doch Blödinn jetzt noch was anderes zu holen/nutzen :rose: Habe jetzt erst einmal angefangen und schon steht mir der Schweiß auf der Stirn, sollte mich vielleicht erst auskurieren :krank:


    Gruß Jenny


    PS. Wer sich fragt warum ich um die Unzeit noch am PC sitze: Bin mit Bronchitis und Seitenstrangangina zu Hause und habe nahezu den ganzen Tag verpennt, jetzt bin ich wach. Leg mich trotzdem wieder hin, kommt heute ehr nur noch Blödsinn bei rum.

    "Die Hilfeleistung für Arbeitskollegen oder Freunde ist eine
    Ordnungswidrigkeit - egal ob sie unentgeltlich oder entgeltlich ist. Wer
    erwischt wird, zahlt bis zu € 5.000,00 Strafe (§ 160 Abs. 2 StBerG). Übrigens:
    Oft entdeckt das Finanzamt die unerlaubte Hilfe, weil der Arbeitskollege oder
    Freund die Kosten dafür in seiner Steuererklärung als Steuerberatungskosten
    angibt. Das sollten Sie also unbedingt vermeiden!"


    So viel dazu, das soll doch wohl ein Witz sein? Ich glaub es ja nicht, meinen die das Ernst? Ist der Austausch hier mit euch dann sogar strafbar? Wobei wir höchstens zufällige Bekannte des selben Berufsfeldes hier sind, keine Arbeitskollegen... ;) Warum um Himmels Willen darf mir eine Freundin nicht helfen, das verstehe wer will.


    Gruß Jenny

    Uff,


    schon die ersten Fragen:


    1. Ich bin an mehrere Schulen teilabgeordnet und kann dafür immer auch eine Fahrtkostenerstattung beim Schulamt einreichen. Natürlich habe ich nicht vor diese erstatteten Kosten erneut bei der Steuer einzureichen, so weit so gut. Aber und jetzt wird es kompliziert: Ich darf immer nur die KÜRZESTE Strecke abrechnen, ob diese nun real gefahren wurde oder nicht. Ein Beispiel: Ich fahre real in der ersten Pause von meiner Stammschule A aus los zu Schule B, von da aus dann los zu Schule C, von da aus dann zurück zum Wohnort D. Ist jetzt aber mein Wohnort näher an Schule B als meine Stammschule A, darf ich nur diese Strecke angeben. Sprich wenn eine Teilabordnungschule 2 km von meinem Wohnort entfernt liegt, meine Stammschule aber 10 km, darf ich nur die 2 km absetzen. Warum, wieso, weshalb, es ist eben so geregelt und wie ich finde nicht immer sehr fair. So kann es dann auch sein, dass ich im Monat 300 Kilometer absetzen darf, aber in Wirklichkeit 500 gefahren bin. Wie um Himmels Willen soll ich das denn bei der Steuer angeben, wenn ich die mehr gefahrenen Kilometer auch noch gerne absetzen würde, ohne dass es heißt ich würde doppelt kassieren. Einfach die Differenz zwischen Realität und Abrechnungskilomtern nehmen und irgendwie vermerken, dass ich schon was zurück bekomme? Oder gar die Abrechnungen beilegen? Bzw. darf ich die Wegstrecke zur Arbeit soweit ich das sehe nur 1 x täglich angeben, ich fahre aber zig Schulen an, siehe Teilabordnungen. Öhhhh... :angst:


    2. Als ich noch angestellt war, bis Februar 2013, war ich in der gesetzlichen Krankenkasse und bekam daher natürlich auch keine Beihilfe. Hatte in der Zeit aber sehr hohe Apothekenkosten (um die 500-700 € im Jahr), wie genau kann ich diese eigentlich geltend machen, geht das überhaupt oder nur für die Posten, die ärztlich verordnet wurden?


    Und genau wegen solcher Punkte brauche ich Hilfe :(


    Lieben Gruß Jenny

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