Zu deinen Fahrtkosten bzw. Fahrtkostenerstattungen: Alles ganz einfach. Du machst eine Excel-Tabelle und schreibst die Tage und Fahrten mit Kilometerangaben auf. Wenn du an einem Tag zu einer anderen Schule als zu deiner Stammschule fährst, rechnest du die Hin-und Rückfahrt zur Stammschule nur mit der einfachen Kilometerzahl ab (ohne Rückfahrt)
alias: Muss da noch einmal nachhaken, denn so kann das nach allem was ich jetzt gelesen habe nicht stimmen, du darfst du doch generell immer nur die einfache Strecke angeben, oder nicht? Sprich wenn meine Schule 5 km entfernt liegt und ich hin und zurück fahre, wären dies zwar faktisch zwar 10 km, in der Steuererklärung darf ich aber nur die einfache Entfernung angeben, also Arbeitstage mal einfache Entfernung mal 30 Cent.
So steht es jedenfalls in meinem schlauen Buch, welches eben mit vielen gelben Markierungen versehen neben mir liegt, kämpfe mich tapfer durch....
Und wenn ich dann also an einem Tag erst zur Stammschule fahre und dann eine Auswärtstätigkeit aufnehme (Abordnungsschule), sieht mein Buch nur einen halben Kilometersatz vor, also Arbeitstage mal einfache Entfernung mal 15 Cent.
Steht hier schwarz auf weiß, verstehe ich da was falsch oder habe ich dich falsch verstanden oder oder oder?
Verwirrte Grüße von Jenny