Hi,
sicher ist diese Frage schon dutzendfach gefallen, nur scheine ich die Suche nur ungeschickt zu beherrschen, denn so richtig fündig geworden bin ich nicht. Ich habe
Fragen zum genauen Ablauf bei Stellenbesetzung nach Auswahl eines Kandidaten.
Was passiert, wenn jemand auf der
Rangliste von einer Schule angefordert wird genau?
Man bekommt einen Brief aus Darmstadt
(in Hessen zumindest). Was genau steht dort drin bzw. welche
Unterlagen sind darin, außer der Info dass man eine Stelle in XY
angeboten bekommt?
Dann hat man drei Tage
Rückäußerungsfrist ab Poststempel oder ab Briefaufgabe
(Unterschrift)? Bzw. was passiert, wenn der Brief beispielsweise
Freitags kommt und man aber über ein z.B. langes Wochenende weg ist.
Oder gar länger im Urlaub, hat man dann Pech gehabt? In letzteren
Fall ja...
Ok, dann sagt man also, dass man die
Stelle möchte und was dann? Ab zum Amtsarzt.... In welchem Zeitraum?
Und was passiert, wenn dieser was zu meckern hat. Zum Beispiel
Übergewicht, wie bei mir. Eine Freundin von mir bekam die Stelle
trotzdem, dazu aber den Hinweis wie ungesund Übergewicht sei. Ich
hab auch schon gehört, dass man eine Frist bekam abzunehmen, wie
sieht so was dann aus? Ein Ablehnungsgrund perse kann ich wohl kaum
sein, nicht solange Kettenraucher munter auf Stellen besetzt werden,
da fühlte ich mich zu Recht diskriminiert, da ich trotzdem recht fit
bin (mehrmals täglich mit Hund unterwegs, 1-2 x die Woche Schwimmbad
oder Studio)...
Die Hürde ist dann hoffentlich
genommen, dann hat man die Stelle und unterschreibt einen Vertrag.
In welchem Zeitraum kann jemand anderes
von der Rangliste das noch anfechten? Ich weiß so was gibt es, wenn
Zweifel am Ablauf bestehen zum Beispiel. Kann einem eine Stelle dann
noch weggenommen werden? Bzw. ist die Rangliste einem laufenden
„Kampf“ unterworfen, weil die Examenskandidaten permanent
nachrücken. Kann es denn sein, dass ich heute auf Ranglistenplatz
eins stehe und von einer Schule angefragt werde und gleich morgen
rückt ein neuer besserer Kandidat nach und schiebt sich damit
eigentlich vor mich, legt dann nachträglich Protest ein und das
gilt?
Das ist irgendwann dann auch geklärt, man hat die Stelle und--- Ja, und was dann? Verbeamtung in welchem Zeitraum, wovon hängt dies ab? Man muss eine Verbeamtungstunde halten. Und dann nochmal zum Amtsarzt oder nicht?
So viele Fragen, im Amt bekommt man ja
irgendwie nie Auskunft dazu...
Gruß Jenny