Beiträge von Traci

    Bräuchte mal dringend Hilfe,


    ich weiß nicht Recht, ob die Bezügestelle diese Beträge (knapp 1100 €) schon versteuert hat und daher auch nicht, wie und ob ich diese bei der Steuererklärung angeben muss. Auf der Lohnsteuerausdruck tauchen sie weder unter Punkt 18, noch unter 20 auf.


    Und zwar war er so, dass ich in dem fraglichen Jahr als mobile Beratung unterwegs war. Es erfolgte täglich die Anfahrt zur Stammschule, hierfür wurde mir auch noch nichts erstattet und diese Anfahrten möchte ich daher auch ganz normal bei der Steuer geltend machen.


    Nach zwei bis vier Unterrichtstunden fuhr ich dann aber jeweils zu einer anderen Schule im Kreis (9 verschiedene) weiter, für diese Anfahrten samt Rückweg wurde mir eine Entfernungspauschale von der Bezügestelle ausgezahlt, direkt auf mein Konto.


    Ich hab wirklich keinen Schimmer wie genau ich das angeben soll und, ob das Land Hessen hierfür schon steuerliche Abgaben geleistet hat, jemand einen Tipp?


    Gruß Jenny

    Unser Sekretariat hat mich heute darauf hingewiesen,


    dass bei meinem letzten krankheitsbedingten Ausfall keine Krankmeldung vorlag. Krank gemeldet war ich Donnerstag und Freitag und daher der Meinung, ich würde keine Krankmeldung brauchen, sofern ich Montag wieder arbeiten gehen würde. Das war auch der Fall.


    Ich weiß zwar, dass der Arbeitgeber ab dem 1. Tag ein Attest verlangen darf, aber das müsste er mir doch vorab mitteilen?


    Jetzt hab ich in der Pause versucht mich in einem Jura-Forum ein wenig schlau zu machen und fand dort die Info, dass eine Krankmeldung nur zwingend erforderlich gewesen wäre, wenn ich Montag nicht wieder hätte arbeiten können und, dass der Arbeitgeber nicht automatisch annehmen dürfe, dass ich auch am Samstag, also am dritten Tag, noch krank war. Am sichersten wäre es gewesen, ich hätte mich freitags bis Mitternacht beim Arbeitgeber als gesund gemeldet, wahnsinnig realistisch. Möchte der Arbeitsgeber zuvor ein Attest, muss er es dem Arbeitnehmer mitteilen, sofern im Arbeitsvertrag nicht etwas anderes dazu geschrieben steht.


    Nun ist das Ganze über vier Wochen her, so dass ich keine Chance sehe nun noch eine Krankmeldung zu besorgen und nachzureichen. Ich find das jetzt eine saudumme Situation, da mir mehr oder weniger ein "Blaumachen" über`s Wochenende unterstellt wird. Wie würdet ihr das nun handhaben? Was habe ich zu erwarten, sollte ich das Attest nicht nachreichen können, was ich ja nicht kann... Freue mich schon auf meinen Aktenvermerkt :angst: Aber mal ehrlich, kann der Arbeitgeber nach so vielen Wochen noch damit ankommen?


    Gutgemeinte Tipps, a la: Geh das nächste Mal gleich am ersten Tag zum Arzt sind wenig hilfreich, danke ;)


    Irritierten Gruß Jenny

    Da wäre noch die Kollegin, die quasi mit der Stoppuhr überwacht, ob ihre doppelbesetzte Kollegin auch wirklich auf die Minute pünktlich erscheint und ihren Unmut über Verspätungen auch lautstark kundtut, angeblich aus lauter Angst den Kindern entgehe Förderung, die aber keine Hemmungen hat, Arzttermine prinzipiell vormittags zu legen... oder auch gerne mal ein Elterngespräch, sich dann dafür aus der Stunde zurückzieht und die Doppelbesetzung die Stunde allein wuppen lässt. Kommt besonders gut, wenn die Doppelbesetzung laut Vertretungsplan abgezogen wurde und sie dann plötzlich ohne dasteht, dass aber dann auch wieder an der Doppelbesetzung auslässt... Das lieb ich so sehr, dass ich in die Tischkante beißen könnte :daumenrunter:


    Gruss Jenny

    Klar werd ich anrufen und nachfragen,


    möchte aber nicht ganz unbedarft ins Gespräch gehen was die rechtliche Handhabe angeht, sollten sie auf der Bezahlung beider Posten bestehen. Es kann sicher nicht schaden ein paar Argumente in der Hinterhand zu haben...


    Gruß Jenny

    Hallo ihr Lieben,


    da wir hier viele Leutchen sitzen haben die rechtlich gut bewandert sind und ich einfach mal meiner Verwunderung Luft machen muss:


    Ich bestelle sehr selten einmal etwas bei Otto, alle paar Jahre, nun wieder der Fall gewesen. 4 Artikel bestellt, einer davon ging zurück und dann habe ich leider mangels Erhalt einer angepassten Rechnung die Zahlung schlicht vergessen, kann in der Hektik des Alltages denke ich jedem passieren.


    Nun aber der blaue Brief, 7 € Mahngebühr, was soweit ich weiß für die erste Zahlungserinnerung unangemessen hoch ist. Ich meine, dass eine erste Erinnerung gar nichts kosten darf, die erste Mahnung dann kostendeckend (2-5 € werden wohl als angemessen betrachtet.)


    Der dicke Hund kommt aber jetzt, ich soll nämlich ein angebliches Minus auf meinem Otto-Konto von 10 € haben, datiert auf den 16.1.2013 und die soll ich auch gleich noch zahlen, sind also 17 € über Bestellwert. Ich meine mich dunkel zu erinnern, im Oktober 2012 ein Paar Schuhe bestellt und bezahlt zu haben, wobei ein Gutschein eingesetzt wurde über genau diese Summe von 10 €. Leider tauchte er auf der Rechnung damals nicht auf, weswegen ich den Service anrief und mir die nette Dame versicherte, sie würde den Fehler beheben. Da ich bis heute keine Mahnung erhalten habe, habe ich mich natürlich nicht mehr darum gekümmert und es abgehakt. Das ist jetzt auch schon so lange her, dass ich mir nicht mehr sicher bin über den genauen Ablauf und es auch nicht beweisen kann.


    Wie würdet ihr vorgehen (bezüglich der 7 € Mahngebühren und der 10 € von vor über 2 Jahren) und wie ist der rechtliche Hintergrund für so etwas? Ich sehe es nicht ein das Geld zu berappen und habe nun erst mal nur die Bestellsumme von 70 € samt Porto überwiesen. Das war jedenfalls mit Sicherheit meine letzte Otto-Bestellung, so oder so.


    Gruß Jenny

    Damit könnten sich die Schüler aber vielleicht auf die Ohren hauen ;)


    Selten so über einen Threadtitel geschmunzelt, you made my day :wink_1:


    Also ganz ehrlich, man kann es wirklich auch übertreiben, das Leben ist nunmal lebensgefährlich... :spritze:


    Gruß Jenny

    Hm,


    also ich habe mir gestern eine nagelneue Jeans (Wert 90 €), einmal angehabt bisher, an einem Stuhl zerrissen und dabei noch in den Hintern gestochen :(


    Und zwar war die Holzlehne eines uralten Schülerstuhles in der Mitte gesplittert und es bog sich ein scharfer dicker Holzdorn ab, was jedoch optisch nicht auf den ersten Bick zu erkennen war, vermutlich bog er sich erst durch das Draufsetzen soweit auf, schwer zu beschreiben. Ich hatte wohl auch noch Glück, dass ich mir das holzpflockdicke Dinge nicht tiefer in den Hintern gerammt habe, die Hose ist jedoch hin, da prangt jetzt ein fettes Loch.


    Warum ich da sitzen wollte/musste? Weil der Lehrerstuhl von einem Kollegen besetzt war, wir waren in Doppelbesetzung in der Klasse und wollten uns kurz besprechen. Es war einfach Pech, in einer normalen Stunde setze ich mich nie hin und wenn, dann nicht auf einen Kinderstuhl. Muss ich das jetzt unter "dumm gelaufen" ablegen oder kann ich da irgendwas irgendwie einer Versicherung melden? Ich bin eigentlich da nicht so hinter her, man kann sich in der Schule ja immer mal was ruinieren, indem man an einer Kante hängen bleibt, Farbe verklekst wird oder so was, aber in dem Fall ärgere ich mich wirklich tierisch, weil halt nagelneu und noch dazu absolut nicht absehbar gewesen :staun:


    Gruß Jenny


    Anteilige Mietkosten kannst du allerdings nicht geltend machen, wenn du keine Miete bezahlst.


    Verwandten (hier: Eltern) keine Miete zu zahlen kann Probleme machen, wenn diese in ihrer Steuererklärung Werbungskosten angeben. Der Straftatbestand nenne sich dann Steuerverkürzung. Hier ein Link zu "Vermieten unter Angehörigen".



    So viel ist klar, wo nichts ist, kann auch nichts abgesetzt werden, ganz so naiv (dämlich) bin ich nun auch nicht ;) Und ich sag es gern noch einmal, meine Eltern machen auch keine Kosten geltend, die nicht da sind...


    Danke für den Link, aber so ganz perfekt passt er nicht, denn demnach müssten meine Eltern, wenn sie denn Miete nehmen, Minimum 66 % der ortsüblichen Miete nehmen, wir bezahlen aber gar keine, weil es bei uns beide Seiten eben nicht als Vermietung betrachten. Ich wohne halt noch bei meinen Eltern.... Nur eben in separater Wohnung samt Partner und zu dieser Besonderheit lässt sich irgendwie überhaupt nichts finden, es kann doch nicht sein, dass diese Sachlage schon als "unnormal" oder gar unrechtmäßig angesehen wird, oder doch? Früher war es doch auch völlig normal, dass drei Generationen in einem Haus wohnten, meine Eltern haben meinen Großeltern auch nie nur einen Cent Miete bezahlt. Vielleicht bin ich jetzt doch zu naiv, aber kann der Staat wirklich verlangen, dass mir meine Eltern Miete abknöpfen müssen?


    Gruß Jenny

    Wow,



    was geht denn hier ab :weinen: :daumenrunter: :uebel:




    Beschränkt euch bitte auf inhaltlich angemessene Beiträge


    Ich bin dafür :aufgepasst:


    Dass ich so schnell etwas ungehalten wurde, bitte ich zu entschuldigen, dies liegt darin begründet, dass eine gewisse Person nicht das erste Mal in einem meiner Threads einen wie ich finde unangemessenen Ton angeschlagen hat und es geht mir nun einmal tierisch gegen den Strich wiederholt so von oben herab abgekanzelt zu werden. Ich bin durchaus kritikfähig, aber nicht in dem Ton, denn "Wie man in den Wald usw..." Aber immerhin scheint sich der Mangel an Sozialkompetenz nicht auf meine Person zu beschränken, so dass ich es wohl nicht persönlich nehmen sollte.


    Gruß Jenny

    Sag mal, Herzchen, Du erwartest von uns nicht ernsthaft eine Anleitung zur Steuerhinterziehung, oder?


    Rechne mal nach, wie lange Du an der Steuererklärung sitzt (inklusive Verzögerungen wegen Nachfragen etc.) und miss das am Stundensatz des Beamten im gehobenen Dienst (um die 33 Euro)...

    Herzallerliebste Fossi,


    ich bin ganz sicher und definitiv nicht dein Herzchen und werde es auch nie sein, spar dir also bitte deine naserümpfende Überheblichkeit, sonst bekommen wir beide ein ernsthaftes Problem miteinander. So werde ich mich sicher nicht von dir "anmachen" lassen, dein Ton mir gegenüber ist unmöglich :staun: Natürlich suche ich keine Anleitung zur Steuerhinterziehung, ich glaub ich spinne, sondern nach einer LEGALEN Möglichkeit meine nicht unerheblichen Ausgaben irgendwie geltend zu machen.


    Übrigens: 2 Stunden habe ich für 2011 bisher gebraucht und bin bis auf die Renovierungsfrage durch. Für 2010 war es erheblich länger, klar, schließlich war und ist das Neuland für mich, aber ich lerne gerne dazu, wäre schlimm wenn nicht. Und habe auch für 2010 schon einen dicken Batzen Geld raus bekommen, beanstandet oder gekürzt wurde auch nichts... Auch wenn es dir noch so sauer aufstösst, ich möchte gerne dazu lernen und es selber machen. Irgendwann muss ich dann vielleicht auch nicht mehr nachfragen... Wenn es dir gegen den Strich geht, dann halt dich aus meinen Threads doch bitte raus, habe ich dich sowieso schon einmal drum gebeten, es stösst aber wohl auf taube Ohren- man muss aber nicht zu allem seinen Senf abgeben.


    Zum Thema "Fenster waren schmutzig!" als Begründung. Selten so gelacht, Fenster und Türen waren ebenso hornalt wie das Haus und waren mehr als fällig, weil es rein geregnet hat bzw. die Tür schlicht nur noch Holzmüll war und ich habe auch keine Designerstücke einbauen lassen, sondern einfache funktionale zweckmäßige Dinge, trotzdem hast du da schnell 2000 zusammen für Ausbau, Entsorgung, Einbau und so weiter... Warum ich es bezahlt habe und nicht meine Eltern? Weil sie keine Kohle dafür hatten und ich das Haus später auch definitiv mal erben werde, warum also nicht jetzt schon etwas beisteuern... Habe ich eine finanzielle Gegenleistung dafür bekommen? Nein, es sei denn man würde das mietfreie Wohnen als solche betrachten wollen.


    Gruß Jenny


    PS. Ich habe gerade so das Gefühl, dass der ein oder andere sich für etwas besseres oder für klüger hält, nur weil er mehr Ahnung von der Materie hat. Danke aber an alle, die mein Anliegen Ernst nehmen, nachvollziehen können und mich nicht ins Lächerliche ziehen

    Wie,


    lass es stehen und gut ist? Du meinst ich soll versuchen es abzusetzen oder wie nun? Hm, tendiere gerade eher dazu es einfach weg zu lassen, um eventellen Ärger zu vermeiden, die Nachfrage nach Eigentumrechten oder so etwas. Keine Ahnung, ob sowas zu befürchten steht. Fänd es nur wirklich schade 2000 € einfach fallen zu lassen.


    Nein, meine Eltern setzen kein Geld für die Wohnung an oder ab, es war ursprünglich die Wohnung meiner Großeltern und wir haben diese ab deren Tod nahtlos bezogen, so dass diese Wohnfläche auch überhaupt noch nie in der Steuererklärung meiner Eltern auftauchte, sprich es wird bewusst auch nichts am Fiskus vorbei geschleust. Alles was für das Haus insgesamt an Unkosten anfällt, Müll usw. wird allerdings von meinen Eltern bezahlt und abgesetzt, dafür aber nicht von uns, ich habe bisher wie gesagt nur Strom, Wasser und Heizung zu zahlen und gab auch nur dieses bei der Steuer 2010 an.


    Von daher kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass unser mietfreies Wohnen als "Steuerbetrug" angesehen werden sollte, wir zocken den Staat ja nicht ab.


    Ja, Tante Googel spuckt jetzt dazu gar nichts aus und zu dem generellen Absetzen von Fenster und Co unterschiedliches.


    Gruß Jenny

    Aha,


    meinste wirklich die Steuerfahnung hat nichts besseres zu tun als ein Lehrerforum zu durchforsten auf der Suche nach eventuellen Steuersündigen und dann bei Aufdeckung eventuell noch per Fangschaltung oder Verhör der Moderatoren deren Pseudonym aufzudecken, um an Namen und Adresse zu gelangen? Glaube wir lassen die Kirche mal im Dorf, ganz so paranoid muss man da wohl kaum sein. :ohh:


    Außerdem sind wir keine Mietpiraten oder dergleichen, die dem Staat Kohle unterschlagen, ich wohn lediglich nahezu mietfrei bei meinen Eltern.


    Gruß Jenny

    Hm,


    mein Freund hat mich allerdings heute dezent darauf hingewiesen, dass es sich hier nicht um unser Wohneigentum handelt und damit nur unser Vermieter etwas absetzen dürfte seiner Meinung nach. Leuchtet mir ein, irgendwie ging mir das durch, weil ich es schon fast als "unsere" Wohnung ansehe.


    Folgende Situation: Haus meiner Eltern, wir wohnen EG, sie OG, wir bezahlen nur Nebenkosten wie Wasser, Öl und Strom. Gehören tut die Immobilie aber offiziell meinen Eltern. Wir haben auch nicht vor demnächst auszuziehen, wir kommen gut
    miteinander aus, haben einen tollen Garten und keine Mietkosten, was
    will man mehr. Irgendwann werden wir wohl erben, so dass wir auch nun
    schon fleißig renovieren und alle Änderungen selber zahlen... Absetzbar ist da abr wohl nix, oder?


    Will auch meinen Eltern nicht die Steuerfahnung auf den Hals hetzen, denn eigentlich müssten sie wohl Miete nehmen... am Ende endet es noch damit, dass sie Vermieterabgaben versteuern sollen, die es momentan ja nicht gibt, so dass wir dann auch Miete berappen müssten. Wie ist sowas geregelt?


    Gruß Jenny


    Dass man aber keine zweite Chance bekommt, erschreckt mich. Das scheint ja in anderen Bundesländern anders abzulaufen...

    Wie jetzt? Wie meinst du das denn? Natürlich bekommst du deine Chance, du darfst in der Regel bei Verweigerung der Verbeamtung weiter abspecken und dich dann erneut vorstellen nach einer bestimmten Frist, einem Jahr oder zwei oder eben dann, wenn du das vereinbarte Zielgewicht erreicht hast. Ich lese hier eigentlich nur positives, dass Hoffnungen machen sollte...


    Gruß Jenny

    Ja, im Prinzip ist die Frage im Betreff....


    Sitze gerade an der Erklärung für 2011 und in dem Jahr mussten wir zwingend eine neue Tür UND neue Fenster einbauen lassen (Haus 1935 gebaut)...


    Jetzt überlege ich, ob ich die Kosten dafür nicht irgendwie teils absetzen kann für dieses ausschließlich beruflich genutzte Zimmer. Wenn ja, auf Grund der Summe jeweils um die 1000 € = 2000) und Nutzungsdauer ja auf mehrere Jahre umgelegt... Wie?


    Und ein Problem: Die Rechnung der Tür lief auf meinen Partner, bezahlt habe aber letztlich ich, ich war nur leider bei der Ausmessung und dem Einbau usw. arbeiten und er hatte extra Urlaub genommen (kannste ja als Lehrerin schlecht...) Dumm gelaufen, oder trotzdem einreichbar? Eher nicht, fürchte ich :autsch: :daumenrunter: Fenster laufen auf mich.


    Bin blutiger Anfänger in diesen Dingen, eben erst hab ich erfolgreich die Erklärung für 2010 abgegeben und bewilligt bekommen, lerne aber immer noch dazu, seid gnädig mit mir.


    Sorry für Stenostil, hab eine wehe rechte Hand und tippe Adlersuchsystem, ätz.


    Gruß Jenny

    Dito,


    wurde in Hessen auch mit BMI ÜBER 30 verbeamtet, weil ich nachweisen konnte, dass ich kein Diabetes, Bluhochdruck usw. habe :)


    Musste 2 x hin, einmal bei der Verbeamtung auf Probe und einmal auf Lebenszeit, ich wog beide Mal gleich viel und sagte bei der 2. Untersuchung dann auch klipp und klar, dass ich mehr als ein Halten des Gewichtes auf Grund privater Angelegenheiten nicht geschafft habe (schwere Krankheit eines Angehörigen). Es war mir in dem Moment auch wirklich schnurz, ob ich deswegen noch mal hätte wiederkommen müssen, es gab in meinem Leben ganz andere Baustellen :daumenrunter: Ich musste nur unterschreiben, dass mir bewusst ist, das Übergewicht schlimme Folgen haben kann und wurde überraschenderweise wirklich verbeamtet, konnte es selber kaum glauben.


    Gruß Jenny

    Das normale "Mahnverfahren" per Rechtsbeistand ist mir nicht völlig fremd,


    mir fehlt jedoch der passende Rechtsbeistand :( Ja, ich weiß es gibt die GEW und nein, ich bin noch kein Mitglied, weil ich es mir momentan schlicht nicht leisten kann so viel Geld abzudrücken, kämpfe so schon mit meinen Altlasten, die ich als Alleinverdiener über sieben Jahre Nichtverbeamtung gesammelt habe.


    Pech gehabt?


    Edit: Kämpfe mich eben durch deinen Link, interessant, danke. Das Ganze kostet mich also Minimum 30-40 € Gerichtsgebühr plus X, das würd ich gern vermeiden wollen, bleibt dann doch auch gar nix mehr übrig von den 200. Ach Mensch, warum kann es nicht auch mal einfach gehen bei mir.


    Gruß Jenny

    Nun denn,


    solange ich angstellt war, hätte ich den Teufel getan zu streiken, weil das meine Verbeamtungschancen nicht eben erhöht hätte. Nein, das ist nicht feige, streikende Kollegen wurden erwiesenermaßen dem Schulamt gemeldet und es in der Akte vermerkt, eine Kollegin hatte deswegen richtig Ärger mit persönlichem Gespräch auf dem Schulamt. Rechte hin oder her, aber was nutzen theoretische Rechte, wenn man in der Praxis dewegen seine Verbeamtung riskiert. Ja, mir ist klar, dass es nicht legitim ist, aber Fakt ist, dass man dadurch Nachteile haben kann, so ist das Leben: Unfair.


    Gruß Jenny

    Hm,


    bin sehr frustriert, ich bin teilabgeordnet und bekomme eigentlich auch die Fahrtkosten zum Teil erstattet.


    Ganz kurz gefasst: Seit sieben Monaten warte ich auf die Erstattung eines bestimmten Antrages, der fehlerhaft bearbeitet wurde, es fehlten bei der Erstattung über 200 €, weil die Sachbearbeiterin eine Seite schlicht bei der Berechnung übersah und überging. Ich habe inzwischen diverse Mails geschrieben, meinen SL darauf angesetzt, angerufen, Briefe geschrieben UND sogar ein persönliches Gespräch auf dem Schulamt mit der Dame gehabt, die mir versicherte es auszubügeln... Getan hat sich NICHTS, NICHTS, NICHTS... und ich brauche das Geld dringend, ich bin erst kurz verbamtet und arbeite/zahle immer noch Restschulden aus der Angestelltenzeit ab, die Summe fehlt nun zusätzlich... Außerdem geht es mir langsam an die Nieren, dass ich dem Geld hinterherrenne ohne etwas zu bewirken, ich fühle mich "hilflos", weil alle Bemühungen mein Gld zu bekommen schlicht im Sande verlaufen.


    Wie würdet ihr jetzt an meiner Stelle vorgehen? Eine Frist setzen? Ich weiß mir bald keinen Rat mehr.


    Gruß Jenny

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