Hi Textmarker,
die Antwort von der Bezirksregierung lautet:
"Diese Prüfung erkenne ich gemäß § 20....LABG....als Teilleistung (Teilanerkennung) im Rahmen einer Ersten Statsprüfung für das Lehramt an Beruskollegs in der beruflichen Fachrichtung Hauswirtschaftswissenschaft sowie als schriftliche Hausarbeit an....
Eine Anerkennung für das Lerhamt Grund-, Haupt- und REalschulen...ist nicht möglich....
Sie können die Erste Staatsprüfung für das o.g. Lehramt erlangen, indem Sie noch Studien- und Prüfungsleistungen in
-der Fachwissenschaft eines zweiten Faches bzw. einer berufl. Fachrichtung
-der Fachdidaktik der zweiten Faches...
-sowie der Berufspädagogik erbringen...
....."
Ich habe leider noch niemanden in der Bezirksregierung erreicht. Ich muss es nächste Woche noch einmal probieren.
Ich habe in Münster an der Fachhochschule mit dem Schwerpunkt Ernährung studiert.
Schöne Grüße