Beiträge von .Flo.

    Hallo,


    An der Berufsfachschulen ist das bei uns eigentlich normal. Dafür wird der Stundenplan aber für das ganze Schuljahr von Hand -ja, wirklich - geschrieben.
    Ich habe mal 30 Stunden an 5 Tagen und mal 12 an 2 und den Rest der Woche keine Unterricht. Ich persönlich finde das sehr gut, weil man dann auch mal langfristig Ausflüge, Arztbesuch usw planen kann. Wir schreiben unseren Stundenplan in den kleinen Teams in der Regel zusammen, damit jeder seine Interessen vertreten kann. Da sind dann eigentlich alle einverstanden und wissen ja, wann es hart ist und wann es entspannt wird...


    Aber mich interessiert, ob es grundsätzlich harte Regelungen bei Teilzeitlehrern gibt. Oder müssten wir mit dem PR einen Dienstvereinbarung schreiben?

    Hallo zusammen,


    Ich lese schon recht lange hier mit und lerne immer wieder dazu. Dafür erst mal vielen Dank!
    Jetzt hätte ich mal ein Anliegen, bei dem mir die SuFu nicht weiterhelfen konnte.


    Es geht um Teilzeit Lehrkräfte. Sagen wir mal 10 Stunden. Berufliche Schulen Bayern.
    Hat man dann Anspruch auf freie Tage? Wenn ja, ist festgelegt wieviele? Und muss es immer bspw. der Montag sein? Oder geht auch jede Woche ein anderer, wenn es langfristig geplant ist? Und wo steht das?
    Es geht nicht darum, dass der/die Kommegin jeden Tag kommen soll, sondern eher um die Planung.


    Wir haben jede Woche einen anderen Stundenplan. Ist es im Extremfall möglich mal 20 Stunden zu planen und dann eine Woche ohne Unterricht? Natürlich nicht spontan, sondern man hat den Stunden Plan ein halbes Jahr im Voraus... sprich man weiß im Juli habe ich mal eine harte Woche, dafür zwei Wochen später aber „frei“...


    Nochmal zusammengefasst: gibt es Vorschriften, die den Einsatz von Teilzeitlehrkräften reglementieren? Ich finde immer nur das allgemeine Gesülze von angemessen, Dienstinteresse usw usw.


    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!


    Flo


    P.S. Wenn das Thema hier falsch is, bitte entsprechend verschieben

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