Beiträge von MYlonith

    Das wurde einer Kollegin, die jetzt keine Stelle bekommen hat, von der BezReg D´dorf gesagt - steht auch noch nicht im Netz. Abwarten...

    Wie ich schonmal geschrieben habe:
    Das Gesamtbild muss stimmen, dann ist das mit Gewicht auch egal, wenn es nur das Körpergewicht ist.





    Es gibt eben eine Vielzahl unterschiedlicher Ärzte, was bedauerlich für die einen und gut für die anderen ist. Wie eben die zuvor beschriebenen subjektiven Lehrerurteile. Da kan man Glück haben oder eben Pech. Die GEW kritisiert das Verfahren im Übrigen auch: Raucher werden verbeamtet, wobei Rauchen wesentlich schlimmer ist als Übergewicht!




    Was mich aber noch interessiert ist, ob der Dienstherr - das Land - das Zeugnis des Amtsarztes anfechten kann. Weiß darüber jemand bescheid? Ich kann mir das aber nicht vorstellen, da dann die Untersuchung überflüssig wäre.





    Beamtenrecht


    Die Übernahme eines Probebeamten in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ist nur möglich, wenn er die erforderliche gesundheitliche Eignung aufweist. Diese setzt voraus, daß häufige Erkrankungen nicht zu erwarten sind und daß der Beamte nicht bereits vor Erreichen der Altersgrenze dauernd dienstunfähig wird.
    Das Ausfallrisiko wird jedoch durch Übergewicht als deutlich erhöht angesehen. Überschreitet es mehr als 30 Prozent des Normalgewichts, wird sogar automatisch das Fehlen der gesundheitlichen Eignung unterstellt. Dies beruht auf medizinischen Erkenntnissen, die den internen Eignungsrichtlinien für Beamte zugrunde gelegt worden sind.


    Dennoch darf es sich der Dienstherr bei seiner Entscheidung nicht zu einfach machen, wie ein jüngst durch die DPG erfolgreich geführter Rechtsstreit zeigt. Eine 30prozentige Gewichtsüberschreitung allein genügt nicht als Begründung für die Beendigung des Beamtenverhältnisses. Der Dienstherr darf sich nicht ausschließlich auf statistische Erwägungen stützen. Vielmehr muß sich das erhöhte Gesundheitsrisiko bereits in irgendeiner Art niedergeschlagen haben. Ein Indiz sind hohe krankheitsbedingte Fehlzeiten, die ihre Ursache im Übergewicht haben, beispielsweise bei Erkrankungen, die auf einer verminderten Belastbarkeit des Herz-Kreislauf-Systems beruhen. Andere Krankheiten, die ihre Ursache woanders haben, dürfen zur Begründung nicht herangezogen werden. Auf jeden Fall muß also eine genau begründete, auf den jeweiligen Einzelfall abgestimmte gesundheitliche Risikoabschätzung vorgenommen werden.
    In einem Fall ist dies nicht geschehen. Der Dienstherr hatte sich nur pauschal ohne weitere Begründungen auf eine Überschreitung des Normalgewichts um mehr als 30 Prozent gestützt. Deshalb hat das Verwaltungsgericht diese Entscheidung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes aufgehoben.
    (VG Gelsenkirchen, Beschluß vom 29. September 1998, Az.: 12 L 2774/98)

    Zitat

    Dalyna schrieb am 29.06.2006 11:51:
    Hermine will damit nur sagen, dass die Entschädigung der Stuerzahler zahlt, statt mit diesem Geld die Bildungspolitik zu finanzieren.



    Ich weiß! :D

    Bei 1&1 zahlt man gerade mal 5 Euro für Flatrate und quasi 0 Euro für Telefonflat, da man 200 Euro Guthaben erhält, bei 16MB Leitung.



    Alternative ist wohl Arcor: 45 Euro DSL+Telefonflat + ISDN
    Ist in meinen Augen das günstigste, aber ín kleinen Orten nicht verfügbar.


    Evtl. über Kabeldeutschland.de mal schauen. Die sind auch recht günstig und man benötigt keinen Telekomanschluss mehr! Habe mit Kabel sehr gute Erfahrungen gemacht.

    Zitat

    Hermine schrieb am 29.06.2006 07:01:


    Ob das wohl ein besserer Zweck als die Bildungspolitik ist?




    Welche Bildungspolitik?!?? ?(

    Jedenfalls bin ich froh, dass mein Amtsarzt nichts zu beanstanden hatte.


    Insgesamt denke ich aber, dass das gesamte Bild passen muss. Wenn die Werte stimmen, wo ist das Problem eines hohen BMI wenn man sonst körperlich fit und sehr aktiv ist.


    Darf sich denn der Dienstherr überhaupt noch über das Urteil des Amtsarztes hinwegsetzen?

    Zitat

    Aktenklammer schrieb am 28.06.2006 16:38:
    Die Freundin von einer, mit der ich heute morgen unterhalten habe, hat einen Bandscheibenvorfall hinter sich und wird auch nicht verbeamtet.


    Es ist echt sehr spannend. Ich bin froh, wenn ich es hinter mir habe.



    Naja, Bandscheibenvorfall ist denke ich auch nicht so ohne. Meine Mutter hatte vor 15 Jahren auch einen und fällt regelmäßig aus -ist aber keine Lehrerin.




    Nun hoffe ich jedenfalls, dass alles (Zeugnis vom Amtsarzt und Führungszeugnis)pünktlich in der Bez.Reg. ist und ich zum 06.09. Beamter auf Probe bin. Aber 11 Wochen sollten wohl reichen.

    es gibt keine willkür! es ist so, dass es keinen standard gibt bei der untersuchung.


    aber: Gerichtsurteil - bmi allein darf nicht über verbeamtung oder nur anstellung herangezogen werden! Nur in Verbindung mit Krankheit!!! Wenn man die nicht hat...

    Zitat

    Provencaline schrieb am 28.06.2006 13:10:
    Was, es gibt einen Brief mit der Note??? Das wußte ich ja noch gar nicht. Ich dachte, daß muß man sich irgendwann im Seminar abholen oder so....



    Die Note bekommst du vom Prüfungsamt per Post. Das Gutachten bekommst du dann vom 1. Gutachter nach Notenbekanntgabe.

    Zitat

    Powerflower schrieb am 27.06.2006 19:34:
    Abgesehen davon denke ich auch dran, was für Todesängste die überlebenden Tiere ausgestanden haben müssen. Mir tat es in der Seele weh, als ich die Fotos von den gerissenen, blutverschmierten und verletzten Schafen sah. Und zuletzt spazierte er seelenruhig durch eine Siedlung. 8o


    Nicht dass mich einer falsch versteht, ich hätte den Bären auch viel lieber lebend gesehen. Aber ich bleibe auf dem Boden der Realität und schenke den Meldungen Glauben, dass er sich atypisch verhielt.




    Vielleicht solltest du nicht an die todesängste der Schafe denken. Das ist die Natur und Schafe und Bären gibt es länger als den Menschen und beide haben bis Montag wunderbar überlebt. Ich verstehe auch nicht warum der WWF den Abschuss für richtig empfand. Komisch. Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt. Oder wie war das?!?! Und warum die Jäger nicht mit Betäubung geschossen haben, ist für mich nicht verständlich. Man hätte sich dem Tier auch nähern können, bis man die Reichweite der "Dartpfeile" erreicht hat.


    Zum Glück gibt es Bilderbücher, so dass wir unseren Kindern zeigen können, dass es mal tolle Tiere auf dieser Welt gab. Und nicht nur den Wellensittich und den Hamster.

    Warum sollte man denn Augen zudrücken? Ich gebe die Noten erst nach den Zeugnisnoten bekannt. Außerdem hat man sich vorher Notizen udn Gedanken gemacht, so dass man jede Note ausführlich begründen kann.

    In der Regel greifen Braunbären Menschen nicht an. Es sei denn, sie sind bei der PAarung. Sind eben doch unterschiedliche ökologische Nischen.


    Es ist aber sehr traurig, dass sich Politiker aufregen, wenn die Wale ausgerottet werden, aber ein kleiner Bär, der seit 150 Jahren in den Alpen nicht mehr zu finden war, knallt man so ab. mmh, ist leider das Problem, das Tiere Sachgegenstände sind und somit nicht direkt vom Gesetz geschützt sind.

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