Im Angestellten- oder Beamtenverhältnis?
Stellen in S-H dürften derzeit kaum ein Problem sein, sprich: Ein Vertrag hier. Wie Du aus Deinem alten herauskommst (Kündigung, Ländertauschverfahren, ...), ist da schon eher das Problem.
Im Angestellten- oder Beamtenverhältnis?
Stellen in S-H dürften derzeit kaum ein Problem sein, sprich: Ein Vertrag hier. Wie Du aus Deinem alten herauskommst (Kündigung, Ländertauschverfahren, ...), ist da schon eher das Problem.
Kann man - das MBF bekommt Kopien und einen Antrag, Du bekommst die einfachen Fahrtkosten erstattet. Du wirst allerdings vermutlich mehr ausgeben (Eintritte, Eis, ...), das bekommst Du nicht erstattet. Um die Erstattung kümmert sich üblicherweise der Organisator (Klassenlehrer?), das können Schulen aber auch anders regeln.
Ja. Mehr aber nur per Mail, wenn Du möchtest (PM).
Bei mir war das exakt so: Ref-Gehalt bis zu den Ferien, verbeamtet im Voraus gezahlt. Dann ein Monat Arbeitslosigkeit, kein Geld. Danach als Angestellter -> Geld im Nachhinein ausgezahlt. Plus Schwierigkeiten der Zahlstelle -> knapp drei Monate kein Einkommen. Ätzend, aber ist so.
Mit einem Staatsexamen hast Du einen gültigen Universitätsabschluss und kannst damit an jeder Hochschule promovieren, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind (Note, Sprachkenntnisse etc.).
...und da gerade das Bundesland Schleswig-Holstein zitiert wird, das auch mein Arbeitgeberland ist: Das hatte ich in meinem ersten Beitrag zu diesem Thema auch gesagt, wenn Du vergleichst, nämlich: 1. Erlaubnis der Eltern, 2. Bestätigung des Arztes, 3. persönliche Eignung und Wille. Schon klar, dass das dann geht. Aber nur dann, und oft wird allgemein gesagt, ein Kind brauche ein Medikament oder so, und das geht ganz sicher nicht.
Ich persönlich würde stets 3. heranziehen, um das abzulehnen. Und niemand kann da etwas gegen haben, wie Hermine schon richtig sagte: Vieles ändert sich, aber kein medizinisch auch nur wenig gebildeter Mensch wird eine Medikamentengabe durch Laien empfehlen.
caliope: Genau das meinte ich. Es gibt sogar entsprechende (und traurige!) Beispiele. Ich habe es z.B. wirklich einmal erlebt, dass Eltern (allerdings in einem Kindergarten) unterschrieben hatten, dass in bestimmten Fällen bestimmte Medikamente gegeben werden. Das Kind bekam Fieber, es bekam von der Erzieherin ein Medikament, es bekam einen allergischen Schock - und die Eltern verklagten den Kindergarten. Sie bekamen, trotz der vorher geleisteten Unterschrift, Recht - einfach, weil NIEMAND Medikamente geben darf, außer nach ärztlicher Anweisung. Die Erzieherin war ihren Job los. Und das ist nicht ausgedacht.
Und ja, ich weiß, wie lange 12 Minuten sein können. Aber ich weiß auch, dass ich die Wirkungen und Wechselwirkungen von Medikamenten nicht einschätzen kann. Ärzte studieren nicht ohne Grund so lange.
Doch, da bin ich mir sehr sicher, auch als Ehemaliger der anderen Seite, selbst in dem von Dir konstruierten Fall. Denn: Du weißt zwar, dass da ein möglicherweise lebensrettendes Medikament existiert, aber nicht, wie es zu handhaben ist (gut, da kannst Du etwas Schriftliches haben) und vor allem kannst Du nicht die Wechselwirkungen einschätzen. Nur als Beispiel: Es reagiert mit Milch, auf nüchternen Magen etc.pp. Das einzuschätzen vermag nur der Spezialist - und der kommt über die 112. Unterlassene Hilfeleistung ist, nichts zu tun. Indem Du anrufst, hast Du etwas getan. Das lernt man auch in jedem Erste Hilfe-Kurs... und mit Recht.
Im Übrigen möchte ich ja auch nicht, dass ein Busfahrer meinen Unterricht macht - obwohl der das eventuell hinbekäme und ich umgekehrt vielleicht auch einen Bus fahren könnte. Das Gleiche hier: Für so etwas gibt es Ärzte. Und die sind in spätestens 12 Minuten überall in Deutschland.
Nein, die Rechtslage ist sogar sehr eindeutig, nur eben nicht praktikabel. Rechtlich gesehen ist jedes Medikament ein Gift, daher die Gabe eines Medikaments Körperverletzung und strafbar, nachzulesen in jedem Betäubungsmittelgesetz. Und das gilt für Asthmaspray, Antibiotikum bis zu Nasentropfen ohne Ausnahme. Und: Rechtlich ist es, da wir die Aufsichtspflicht haben, auch kein Unterschied, ob das Kind es selbst nimmt (mit unserem Wissen) oder wir es ihm geben. Fraglich wäre höchstens, inwieweit wir aufpassen müssen, ob ein Kind alleine ein Medikament nimmt, das ist aber eine Frage der Aufsichtspflicht und NICHT der Medikamente.
Die einzigen Personen, die das Betäubungsmittelgesetz in Bezug auf Medikamente aushebeln können, sind die Menschen mit einem entsprechenden Staatsexamen, also Ärzte etc. - punktaus. Der rechtlich richtig handelnde Lehrer nimmt also dem asthmakranken Kind das Spray weg und wählt 112. Nur - ist das praktikabel?!
Noch ein Weg, das zu umgehen: 1.) Einverständnis der Eltern, 2.) Verschreibung des Arztes (=Rezeptkopie), 3.) persönliche Eignung (Hustentropfen kann ich abzählen, Spritzen eher nicht setzen).
So, das ist die rechtliche Seite. Da gibt es auch keine Diskussion. Die gibt es aber, wie gesagt, natürlich in der Praxis. Wer will das so handhaben...?
Dann schau doch mal in den vorgeschlagenen Thread. Ist wirklich ein kompliziertes Thema.
Die Kurzvariante:
- Du wirst innerhalb der Zeit als Beamter auf Widerruf oder auf Probe dienstunfähig -> Entlassung, keine Absicherung.
- Du wirst innerhalb der ersten Dienstjahre dienstunfähig (Dauer unterschiedlich, oft 5 Jahre) -> keine Absicherung.
- Du wirst danach dienstunfähig -> etwa 1300€ im Monat, ansteigend mit Dienstdauer, aber gering.
Dienstunfähigkeit (DU) ist nicht Berufsunfähigkeit (BU), daher ist für Beamte DU notwendig, die es mit und ohne Einschränkungen gibt. Dazu kommen, wie bereits gesagt, noch die Feinheiten wie Alter, Versicherungsdauer, Gesundheitszustand etc.
Man kann für eine vernünftige Absicherung auch deutlich unter 100€ Beitrag bleiben, kommt darauf an, wie man es löst - Anbieter, Kopplung an Rente oder Risikolebensversicherung etc.pp.
Meiner Meinung nach eine extrem sinnvolle Versicherung, und ein Muss, wenn man Menschen in seiner Umgebung absichern muss. Denn sonst -> Hartz 4, ganz schlicht und einfach.
ZitatAlles anzeigenOriginal von E_T
Wenn man verbeamtet ist, ist eine Berufsunfähigkeit, meines erachtens nicht sinnvoll.
Bei Dienstunfähigkeit ist die Mindestversorgung schon recht ordentlich.
Gruß
E_T
...aber die Mindestversorgung gibt es erst nach einer gewissen Tätigkeitszeit! Davor ist die Absicherung 0€. Das Nicht-Zahlen der Versicherungen stimmt so ebenfalls nicht, wichtig ist aber in der Tat die entsprechende Klausel (schon oben erwähnt). Berufsunfähigkeit gibt es oft, Dienstunfähigkeit aber sehr selten. Und DIE braucht man, keine BU.
Schon Recht, das alles. Ich hätte auch absolut nichts gegen die Einführung von WiPo, wenn es denn nicht auf Kosten der anderen Fächer ginge. Jetzt sind es vier Stunden -, aber wenn wir dann G8 statt G9 machen, fällt ein ganzes Schuljahr weg. Da WiPo nicht gekürzt wird, insgesamt aber um die 30 Wochenstunden weniger in der Mittelstufe für alle Fächer zur Verfügung stehen werden, wird wohl abermals bei G/EK gekürzt werden, und dann wird es langsam einfach ziemlich bitter und einseitig.
Wie auch immer, ändern kann ich es ja sowieso nicht, das Thema ist, denke ich, gut klar geworden (danke für die gute und sachliche Diskussion, Schubbidu!) und die Threadstarterin meldet sich nicht mehr, scheint also auch zufrieden mit den Antworten zu sein. Schönes Restwochenende also in die Runde.
Oje, jetzt habe ich aber wirklich eine Grundsatzdiskussion angefangen...
Also, es gibt in S-H kein GMK. Es gibt EK ab Kl. 5 und G ab Kl. 6, neu dann eben WiPo ab Kl. 8. Innerhalb der Stundentafeln gab es bisher 10h Geschichte in der Mittelstufe, 11h EK, 5 Religion/Ethik. Statt der 26 wird es mit den neuen Kontingenten wohl erneut 26h geben, aber eben mit gewollten mindestens 4h WiPo dazwischen, ergo 4h in den anderen Fächern weniger. Das ist eine Beschreibung - ausdrücklich keine Wertung.
Ernsthaft widersprechen möchte ich aber Deiner Aussage, dass G die Kompetenzen eines Politik-Unterrichts nicht vermittelt. Natürlich gehe ich hier von optimalem G- bzw. WiPo-Unterricht aus, mir ist auch klar, dass es auch schlechteren Unterricht gibt, auf den das nicht zutrifft. Aber: Ein kompetenzorientierter Geschichtsunterricht vermittelt für die Gegenwart (!) bedeutsame Einsichten anhand eines historischen Materials. Das heißt: Er schafft im Idealfall nicht nur das, was Du forderst, nämlich Gegenwartsbezug, sondern zudem auch noch einen Mehrwert, nämlich die historische Einsicht und die Übertragungsmöglichkeiten. Du bestärkst damit, denke ich, genau meine Ansicht und unterstützt damit meine Argumentation: Politik schafft Problemlösungskompetenz für die Gegenwart. Geschichte schafft diese für die Vergangenheit UND die Gegenwart, erklärt also zu dem derzeitigen Zustand auch noch dessen Genese. Zugegeben kommt eine Institutionenkunde da im Detail unter Umständen zu kurz. Aber: Selbst in meinem Geschichts- (und nicht Erdkunde-) Unterricht habe ich Entwicklungshilfe, IWF, Mikrokredite, Patenschaften, Hungerkarte etc. behandelt, und ich weiß, dass EK das noch deutlich verstärkter tut.
Ich bin weit davon entfernt, WiPo verteufeln zu wollen. Ich weiß selbst, dass das Fach auch (!) eingeführt wurde, weil der Geschichtsunterricht das alles nicht geleistet hat. Aber: Moderner Geschichtsunterricht ist fundierter, gerade in der Mittelstufe, als es WiPo je sein kann, und liefert die gleichen Erkenntnisse, dazu aber noch viel mehr Methoden- und Sachkompetenzen.
Ich spreche jetzt nicht für EK, da kenne ich mich nicht genügend aus. Wie gesagt: Jedes Fach steht und fällt mit den unterrichtenden Lehrern. Bei einem Vergleich auf oberem Level meine ich aber weiterhin, dass die Einführung von WiPo oktroyiert, überflüssig und für die Bildung eher ungünstig ist.
WiPo in Schleswig-Holstein ist eingeführt worden, um Geschichte und Erdkunde letztendlich überflüssig zu machen. Das merkt man auch sehr am Lehrplan, der letztendlich weichgespült wurde, um Vieles abdecken zu können. Mit der Einführung von WiPo werden im Rahmen der Kontingentstundentafel Ressourcen der beiden anderen, fundierteren geisteswissenschaftlichen Fächer abgezogen, letztendlich aufgrund des Zeitgeists. Wenn ich mir jetzt Geschichte anschaue: Ein vernünftiger historischer Unterricht wird die für die Mittelstufe geplanten "Po"-Inhalte sowieso abdecken, nämlich das aktuelle politische System. Er wird auch "Wi"-Inhalte enthalten, etwa die Kreisläufe in den Krisenjahren der Weimarer Republik, die am Ende auch an den Finanzen gescheiterte DDR und so weiter. Andere WiPo-Inhalte wie Entwicklungsländer etc. kommen auch in G und vor allem Erdkunde vor. Wenn es anders ist, müssten die G- und EK-Lehrpläne eben anders gestrickt werden - die Einführung von WiPo, gerade auf Kosten der anderen Fächer, ist aber schlicht populistisch, vereinfachend und zu kurz gedacht.
Mir ist schon klar, dass das jetzt zuspitzend formuliert ist. Ich kenne aber, um mir jetzt Unterstützung in den Rücken zu stellen, genügend Lehrer mit einer Befähigung für alle drei Fächer, die das genauso sehen.
Mit "fachfremd unterrichten" hat das übrigens wenig zu tun - wie man an der Argumentation sieht, gibt es in WiPo wenig, was wirklich fachfremd ist.
Hallo,
ich fange mal ein wenig an. Deutsch+WiPo ist sicher nicht aussichtslos, Mathe aber vermutlich für die Chancen besser. Generell helfen ein (einigermaßen) gutes Examen und örtliche Flexibilität sehr... Kommt eben auch auf das Land an. In Schleswig-Holstein wird beispielsweise gerade (leider!!!) WiPo in der Mittelstufe eingeführt -> es werden viele Lehrer gebraucht. Deutsch als Hauptfach wird stets nachgefragt werden, allerdings studieren es auch recht viele Leute.
Die Verbeamtungsgrenze bezüglich des Alters ist in jedem Bundesland unterschiedlich, müsste für Dich aber bei zügigem Studium und Referendariat überall noch leicht erreichbar sein.
Zu FFM und Mathe müsste aber jemand anders schreiben - da weiß ich nicht viel zu sagen.
Viele Grüße!
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