"sach-, situations- und adressatengerecht" schließt mMn allerdings nicht ein, dass ich mich freiwillig melde. Wenn in Gruppen Ergebnisse erarbeitet wurden und die Schülerin aufgerufen wird, diese vorzutragen kann sie das durchaus auch sach/situations/adressatengerecht tun ...
Dazu gehört mMn nach nicht, dass sie sich dazu freiwillig meldet.
Ich verfüge doch sprachlich nicht über Defizite, weil ich wenig freiwillig sage. Ich schreibe hier im Vergleich auch wenig - hab ich sprachliche Defizite (nein, ich will darauf keine Antwort ).
Nun ist aber die Schülerin in der Mittelstufe auch noch etwas weg vom Vorstellungsgespräch ...
und davon abgesehen ... sie scheint ja durchaus zu können, wenn sie gefordert wird. Da kann es auch beim Vorstellungsgespräch durchaus sein, dass sie das gut hinbekommt - weil sie "muss".
Nochmal: Wenn ich Aktenklammer richtig verstehe, dann sind eingeforderte Antworten der Schülerin fehlerfrei, sie kann sich ausdrücken, meldet sich halt nur nicht (scheint aber aufzupassen).
Aber wenn sie aufgerufen wird, hat sie keinerlei sprachliche Defizite - ich sehe keinen Grund, hier über die Note zu arbeiten, bei uns ist dafür die Zeugnisbemerkung "Mitarbeit" da.