Ich verstehe zwar nicht, warum zu einer Diskussion auch ein "Angriff" gehören muss, will auch zum Thema "vor die Tür stellen" nichts mehr sagen, da auch ich der Ansicht bin, genügend Argumente gebracht zu haben, warum es aus meiner Sicht nicht geht (Es liegt in der Natur von Gesetzen und Vorschriften, dass sie nicht alles ausdrücklich erwähnen können - also muss man wohl ableiten, folgern etc - Du folgerst, dass es erlaubt, weil nicht verboten. Ich sehe die "nicht sinnvolle pädagogische Maßnahme" und folgere daraus, dass es als Erziehungsmaßnahme wegfällt, insbesondere dann, wenn z.B. der Chef in einer Lehrerkonferenz ausdrücklich darauf hinweist, dass das nicht geht ... und unser nomineller Chef = Ministerialbeauftragter ... also nix "vorauseilender Gehorsam").
Aber um Dir ehrlich zu erklären, warum ich in Geschichte Exen schreiben muss:
GSO (vielleicht hast Du die neue nicht?):
Art 53:
(2) 1 Die Lehrerkonferenz trifft vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen und entscheidet über prüfungsfreie Zeiten; das Schulforum ist zu hören; die Festlegungen sind den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten bekanntzugeben. 2 Mündliche und schriftliche Leistungsnachweise sollen in allen Vorrückungsfächern gefordert werden und sollen sich auch auf Grundwissen beziehen. 3 In den Fächern Kunst, Musik, Textilarbeit mit Werken und Hauswirtschaft können ersatzweise praktische Leistungen gefordert werden. 4 Zahl, Art und Terminierung der Leistungserhebungen liegen ansonsten im pädagogischen Ermessen der Lehrkräfte.
Ich soll (und dieses soll ist mir vom MB, unserem leitenden Chef - denn der MB ist ja nie da - und dem MB-Mitarbeiter für solche Fragen als juristisches "MUSS" dargelegt worden) in allen Vorrückungsfächern schriftliche und mündliche Leistungsnachweise einfordern. Da in Englisch SChulaufgaben geschrieben werden (wie in Deutsch, Mathe etc), brauche ich hier keine Exen, die Forderung nach schriftlichen Leistungsnachweisen ist erfüllt. In Geschichte werden nun auch schriftliche Leistungsnachweise gefordert - wenn ich nicht gerade Oberstufe unterrichte und Klausuren in Geschichte schreibe, bleiben damit nur Exen als Möglichkeit (oder Kurzarbeiten). In Fächern wie Musik, Kunst etc, können ersatzweise praktische Leistungsnachweise gefordert werden ...
Ist das überzeugend oder wollen wir uns - dann aber in einem anderen Thread - weiter zoffen?
Und zum Lehrer und Verpflichtung von Fahrten ... lesen wir schon die gleiche LDO oder liest Du noch die alte?
Stand Januar 2008:
§ 4
Sonstige schulische Veranstaltungen, schulische Veranstaltungen außerhalb der Schulanlage
(1) 1Die Teilnahme an Schüler- und Lehrwanderungen, an Lehr- und Studienfahrten, an Schullandheimaufenthalten, an Schulskikursen oder an sonstigen schulischen Veranstaltungen sowie deren Vorbereitung gehören zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkraft.
2 Lehrkräfte, die an solchen Veranstaltungen nicht teilnehmen, stehen für andere schulische Aufgaben zur Verfügung.
Dass Lehrer sich weigern können/konnten lag daren, dass entweder der Schulleiter ein vernünftiger Mensch ist/war oder/und dass der Staat die damit verbundenen Kosten nicht alle bezahlen kann und das müsste er, wenn man den Lehrer "zwingt".