Beiträge von Nighthawk

    In der bayerischen GSO:


    §58: Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler bei der Anfertigung einer zu benotenden schriftlichen oder praktischen Arbeit unerlaubter Hilfe (Unterschleif), so wird die Arbeit mit der Note 6 bewertet. 2 Bei Versuch kann ebenso verfahren werden. 3 Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel.
    Es ist NUR von dem die Rede, der sich unerlauber Hilfe bedient.


    §88 wiederum regelt den Unterschleif in der Abiturprüfung:


    Bedient sich eine Schülerin oder ein Schüler unerlaubter Hilfe oder macht den Versuch dazu (Unterschleif), so wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet. 2 Als Versuch gilt auch das Bereithalten nicht zugelassener Hilfsmittel nach Beginn der Prüfung. 3 Ebenso kann verfahren werden, wenn die Handlungen zu fremdem Vorteil unternommen werden.


    Im letzten Satz wird hier nun ausdrücklich erwähnt, dass auch derjenige, der abschreiben lässt, 0 Punkte bekommen kann. Da dieser Satz in §58, der alle anderen Schulaufgaben/Tests/Stegreifaufgaben abdeckt, fehlt, ist wohl daraus zu schließen, dass nur in der Abiturprüfung beide eine 6 erhalten könnten.

    Zitat

    Original von Friesin


    Eltern sollten ihren Kindern auch beibringen, Konsequenzen aus dem eigenen Handeln zu tragen. Wenn die Eltern das nicht können oder nicht wollen, heißt das nicht, dass die Schule das auch nicht kann oder will.


    Naja ... abgeschrieben wurde schon immer. Ich bezweifle, dass Schüler früher das schneller zugegeben haben ... vielleicht hätte man früher die 6 einfach als logische Konsequenz akzeptiert, wogegen heute die Tendenz z.T. dazu besteht, zu protestieren (auch von Eltern).


    Aber es geht hier auch nicht um die Frage, ob Abschreiben (lassen) ok ist, sondern darum, ob man nachträglich die Note 6 geben darf. Und da kann ich den Eltern nicht unbedingt vorwerfen, dass sie die Bestimmungen nicht kennen (manche von uns kennen sie auch nicht, sind sich unsicher bzw. werden die rechtlichen Grundlagen von verschiedenen Lehrern manchmal auch verschieden interpretiert).


    Und doch: Wenn ich den Schüler nicht auf frischer Tat ertappe, sondern erst hinterher glaube, dass er abgeschrieben hat - dann halte ich es schon für meine Pflicht (wenn ich schon die 6 geben will) - dass ich die Beweise dafür beibringe.

    Ums für die mitlesenden Eltern deutlich zu sagen (und es mag je nach Bundesland leicht verschieden sein):


    - Man darf definitiv bei entsprechender Beweislage auch nach geschriebener Arbeit die Note 6 vergeben


    - Man darf dem, der abschreiben lässt, NICHT die Note 6 geben (außer in der Abiturprüfung!! - das gilt für Bayern)


    - ob es schon den Tatbestand der "Nötigung" erfüllt, wenn man Schüler mit Fehlverhalten konfrontiert und erwartet, dass der "Schuldige" es zugibt überlasse ich den Rechtsexperten im Elternforum.


    Man kann jetzt nur noch darüber diskutieren, was die "entsprechende" Beweislage ist ...

    Bei uns ist das so geregelt: Wenn ein Schüler einen Arzttermin hat, muss er sich einige Tage vorher von der Schulleitung beurlauben lassen. Die Schulleitung frägt dann auch, ob für diesen Tag eine Schulaufgabe geplant ist - und falls ja wird die Beurlaubung außer in dringenden Fällen nicht erteilt. Versäumt nun ein Schüler eine Schulaufgabe ohne ausreichende Entschuldigung (also z.B. trotz fehlender Beurlaubung doch zum Arzt gegangen), gibt es die Note 6 statt eines Nachtermins.


    Der Lehrer ist damit im Prinzip aus der Verantwortung - die liegt eher bei der Schulleitung, wo sie aus meiner Sicht in so einem Fall auch hingehört.


    Selbstverständlich kann ein Schüler in einem Notfall ohne Beurlaubung zum Arzt - was von findigen Eltern/Schülern auch ausgenutzt wird - dann fehlt man halt am Schulaufgabentag und ist - natürlich wegen eines Notfalls - zum Arzt ... wie soll die Schule da darauf kommen (und ich hätte auch gar keine Lust, da "nachzuspionieren")?


    Selbstverständlich werden auch Termine an Schulaufgabentagen genehmigt - meist nach Rücksprache mit der betroffenen Lehrkraft - wenn es angebracht erscheint (ja, das mag jetzt nach Willkür schmecken ... aber ein "Zahnspangen-Nachstell-Termin", der noch dazu erst kurz vor dem bereits seit Wochen bekannten Schulaufgabentermin vereinbart wird - muss aus meiner Sicht auch nicht genehmigt werden.


    Selbstverständlich gibt es Termine bei manchen Spezialisten nur am Vormittag - aber wenn es kein dringender Fall ist, kann man da mit dem Arzt schon auch einen Termin am Vormittag vereinbaren, der nicht gerade auf einen Schulaufgabentag fällt.

    Nach Ende des Referendariats war ich um 0,03 zu schlecht, um sofort eine Stelle am Gymnasium zu bekommen ... man bot mir eine Stelle an der FOS/BOS an (mit garantierter Planstelle nach drei Jahren), die ich natürlich annahm.


    Zunächst fand ich das gut: ältere Schüler, im Prinzip weniger Unterrichtsvorbereitung, weil es ja nur zwei Jahrgangsstufen gibt.


    Aber bald merkte ich:


    - viele Schüler sind nur da, weil sie mit ihrem Realschulzeugnis keine Lehrstelle bekommen haben (traurig, aber wahr und mag an anderen FOS/BOS anders sein)


    - der Stoff von zwei Jahrgangsstufen wird mit den Jahren ganz schön eintönig, man sehnt sich nach mehr Jahrgangsstufen ... ich hab doch nicht Geschichte von den Ägyptern bis heute studiert, um dann nur noch die deutsche Geschichte ab 1815 zu unterrichten (wenn überhaupt).


    - irgendwann fehlt einem auch der Umgang mit jüngeren Schülern


    - Arbeit mit Abschlussprüfungen fand ich halb so wild (seit ich am Gymnasium bin, habe ich jedes Jahr Abiturprüfungen ... in 10 Jahren 2 Leistungskurse und ca. 8-9 Grundkurse - also mit Sicherheit nicht so viel weniger Arbeit).


    Ich habe mich nach drei Jahren dann an ein Gymnasium versetzen lassen und das sicher nicht bereut.

    Wenn beim jeweiligen Schüler das vereinzelt und nicht ständig passiert, gehe ich nicht davon aus, dass da jemand bewusst die Unwahrheit sagt. Eigene Wahrnehmung kann sich von der anderer sehr stark unterscheiden.


    Im Fall mit der Gruppenarbeit würde ich - so der Schüler sonst nicht durch solche "verzerrte" Wahrnehmung auffällt - ganz locker bemerken, dass es doch prima sei, wenn der Schüler die Gruppenarbeit so interessant findet, dass für ihn die Zeit wie im Flug vergeht und er die 10 Minuten / 15 Minuten wie 2 Minuten empfindet ... Der Vorschlag, das Kind als "Zeitnehmer" einzusetzen ist mit Sicherheit sinnvoll.


    Natürlich ist es nicht gerade fair, wenn Eltern scheinbare oder tatsächliche Problem nicht erst mit dem jeweiligen Lehrer besprechen, sondern gleich mit der Elternversammlung, dem Direktor usw.


    Aber da habe ich mir inzwischen ein recht dickes Fell angeeignet. Solange ich nicht direkt angesprochen werde, weiß ich von nichts - Punkt aus Ende. Es besteht nämlich auch das Risiko, dass derjenige, von dem ich höre, dass Eltern da oder dort dieses oder jenes über mich gesagt haben ebenfalls eine verzerrte Wahrnehmung hat.

    Um noch einmal zu bestätigen: Das Protokoll einer Konferenz wird - nachdem es fertig und von der Schulleitung gelesen wurde - allen Kolleginnen und Kollegen zugänglich gemacht.


    In der nächsten Konferenz wird nach Änderungswünschen gefragt ... gibt es keine, ist das Protokoll von der Konferenz genehmigt.


    Andere Vorgehensweisen halte ich für nicht in Ordnung (um es milde auszudrücken, was bei Deiner Geschichte schon schwer fällt).

    Ich hatte auch schon einmal diese Erfahrung:


    Der Versuch, in einer Klasse schüleraktivierendes Gruppenarbeiten durchzuführen wurde von der Klasse mit großem Lärm, Unaufmerksamkeit und "alles ist wichtiger als Arbeit" quittiert.


    Nächste Stunde gab es ziemlich schreibintensiven lehrerzentrierten Unterricht mit der Anmerkung, die Klasse könne nun zwischen beiden Arten durch ihr eigenes Verhalten wählen - hat nicht lange gedauert und das Arbeiten in Gruppen ging merklich besser.

    Zitat

    Original von Emilia Galotti
    Danke für den Beitrag! Was mich - bei einigen hier - so irritiert ist die Sache mit dem Rücken zuwenden... Nur mal so zur Erläuterung: Ich mache ja (kaum) Frontalunterricht, das geht bei solchen Klassen doch gar nicht. Während die Schüler ihre Aufgaben erledigen, gehe ich rum und helfe ihnen dabei. Soll ich die ganze Zeit vorne stehen bleiben?


    Wenn ich das Gefühl habe, dass ich meinen Schülern eben den Rücken nicht zuwenden kann ... ja, dann bleibe ich die ganze Zeit vorne stehen. Evtl. gehe ich noch einmal durch die Klasse und stelle mich nach hinten oder an eine Seite des Klassenzimmers, aber immer so, dass ich keinem Schüler den Rücken zuwende.


    Übrigens: Ich bin mir gar nicht sooo sicher, dass Frontalunterricht bei solchen Klassen nicht geht ... warum nicht mal versuchen, wo doch andere Arten des Unterrichts auch nicht gehen?

    Öhm ... sie hat Kriterien anders gewichtet und das auch gut begründet.


    WENN(!) Du für DEINE Gewichtung der Kriterien ebenso gute Gründe hast, hätte ich nicht nachgegeben. Wenn Dir aber ihre Argumente plausibler sind als Deine, würde ich auf ein "schlechtes Gefühl" nicht so viel geben. Natürlich wünscht man den eigenen Schülern, dass sie gut abschneiden, aber auch deshalb gibt es eben die Zweitkorrektur.


    DU musst da mit Dir ins Reine kommen - aber nicht nach Bauchgefühl, sondern schon basierend auf Argumenten.

    Schwierige Situation ... nach 21 Colloquiumsprüfungen diese Woche bin ich aber zu "durch den Wind" um eine vernünftige, ausgefeilte Antwort zu liefern ... deshalb nur ein Gedanke:


    Wenn ich das Gefühl habe, dass in einer Klasse Blödsinn gemacht wird, wenn ich ihr den Rücken zuwende ... dann wende ich ihnen halt den Rücken nicht mehr zu. Das heißt, entweder schreibe ich auf Folie oder ICH schreibe gar nix mehr, dafür die Schüler umso mehr (entweder ich diktiere dann oder ich habe den Hefteintrag schon fertig auf Folie und die Schüler schreiben ab). Am Ende der Stunde fasst ein Schüler mündlich zusammen, was er im Heft stehen hat - dafür kann es eine Note geben.


    Im Extremfall: Ich erkläre einen Sachverhalt und rufe dann genau einen der Schüler auf, die gestört/nicht aufgepasst/geschwätzt haben ... kann er mir wider Erwarten eine vernünftige Antwort geben, erhält er fairerweise einen positiven Vermerk für einen Unterrichtsbeitrag (aus einigen solcher Vermerke bilde ich dann eine Unterrichtsbeitragsnote).


    Kann er nicht antworten und nicht einmal die Frage wiederholen, erhält er einen negativen Vermerk - passiert ihm dies zwei oder dreimal, gibt's eine Note (und die ist "ungenügend").

    Mag ja verschieden sein, aber in meinen Mitgliedsbeiträgen sind auch diverse Versicherungen (Schlüsselversicherung, private Haftpflicht usw.) dabei, die ich sonst nicht so günstig bekommen würde - nur soviel zu den Mitgliedsbeiträgen.

    Zitat

    Original von thunderdan


    Ja, sehe ich genauso.


    Was ist denn, wenn der Rocker in der Band nur Texte singt oder Noten spielt, die ein anderer geschrieben hat?


    Das war ja hier nicht der Fall.


    Meiner Ansicht nach: Wenn ein Musiker/Schauspieler deutlich zeigen kann, dass er die Distanz zu seinem "Werk" wahren kann, dann sehe ich kein großes Problem (zu diesem deutlich zeigen gehört auch, dass man den Schülern glaubhaft zeigen kann, dass man nicht der "Massenmörder" ist, den man gerade gespielt hat ... ich denke, ab der Mittelstufe verstehen Schüler sowas auch, immerhin stecken sie oft auch in so einer Situation: Counterstrike spielen, aber dennoch keine Killer). Unser Fall hier hat scheinbar die wirklich überzeugende Distanzierung nicht geschafft - und je provokativer der Text/das Auftreten, desto überzeugender muss meiner Ansicht nach auch diese Distanzierung ausfallen.


    Noch ein Nachtrag zum Unterschied Rocker - Schauspieler (auch wenn der Rocker nur "nachspielt"):


    Es muss mehr oder weniger im Film einen Antagonisten geben, einen Unsympathen, einen Verbrecher.
    Der gleiche Schauspieler wird oft auch in einer anderen Rolle zu sehen sein.


    Ein Death Metal Sänger (oder auch Rapper usw. usf.) wird selten in einer anderen "Rolle" zu sehen sein - die Identifikation mit dieser Rolle (die innere und die von außen) ist also viel höher.


    Es muss auch kein Musiker über Mord oder Vergewaltigung schreiben. Es muss auch fast kein Musiker (zur Ausnahme gleich) Songs über Mord und Vergewaltigung spielen, die von anderen geschrieben worden sind.


    Ausnahme: Studiomusiker/Musiker, die für eine Tour gemietet werden. Der Auftraggeber bestimmt dann, was gespielt wird ... in dem Fall kann man den Job ablehnen (und der Referendar/Lehrer verdient eben anderweitig sein Geld) oder man muss ihn halt machen (dann hat man aber auch einem bestimmten Beruf den Vorrang gegeben).

    Richtig, die NPD und DIe Linke standen da.


    Eine Partei KANN verboten werden, wenn sie demokratiefeindlich ist. Der Umkehrschluss, dass sie - wenn sie nicht verboten ist - NICHT demokratiefeindlich ist, ist aber ein gewagter. Es gibt durchaus Gründe, einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht nicht/nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt zu stellen (und wäre beim letzten NPD-Verbotsverfahren wohl auch klüger gewesen).


    Zumindest habe ich vor der Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eine lange Liste mit Organisationen/Gruppierungen/Parteien durchlesen müssen und unterschreiben, dass ich kein Mitglied dieser Organisationen etc bin oder war - und da waren auch bestimmte rechtsextreme Gruppen drauf.


    Es geht nicht darum, die Schüler politisch zu beeinflussen (obwohl es an den Schulen in bestimmten Zeitfenstern vor Wahlen ein scharfes politisches "Werbeverbot" gibt). Es geht darum, Schüler rechtsextrem und damit demokratiefeindlich zu beeinflussen.

    Wenn jemand Counterstrike spielt, spielt er ein Spiel, auf dessen "Gestaltung" er wenig Einfluss hat (ok, er könnte es auch einfach nicht spielen). Die Gründe dafür, so ein Spiel zu spielen können vielfältig sein (Wettbewerb, Lust am virtuellen Töten, Herausforderung etc.) und müssen nicht darin liegen, dass jemand übertriebene Gewaltdarstellung gut findet. Entscheidend für mich wäre, wie ein Counterstrike-spielender Lehrer/Referendar mit diesem Hobby umgeht - ob er das Bewusstsein erkennen lässt, dass das ein SPIEL ist und sich von realer Gewalt glaubhaft genug distanziert. Ja, ich bin durchaus der Ansicht, dass jemand einen Shooter spielen und Gewalt im realen Leben ablehnen kann.


    Wenn jemand nun aber solche Texte schreibt oder Musikvideos produziert ...


    "Die Musik, die Bildsprache, die Videos seien von Gewaltverherrlichung und von Folterungen von Frauen geprägt. So würden einer Frau die Beine abgesägt."


    Und dann nicht deutlich genug zeigt, dass er dazu auf Distanz gehen kann, dann halte ich das durchaus für problematisch.


    Ich kann als Künstler einen Text/Gedicht usw mit problematischen Inhalten in problematischer Sprache schreiben (als Kunst, als Provokation etc), aber wenn das "Werk" fertig ist, muss ich dazu auch wieder eine kritische Distanz einnehmen können. Der Autor muss sich z.B. in einen Mörder in einem Roman durchaus hinein versetzen, aber er muss aus dieser Figur auch wieder heraus finden.


    Und - auch wenn das jetzt eine schwierige Diskussion wird - ich denke doch, dass es unter bestimmten Vorzeichen auch für "Kunst" eine Grenze gibt ... und die wäre für mich hier auch überschritten:


    "In einem Video gehe es um die Vergewaltigung einer Schülerin im Schulgelände."


    andererseits (aus einem Interview mit Gurrath):


    Frage: Bei den Texten von Debauchery geht es genretypisch oft ziemlich zur Sache, aber es wirkt alles ein wenig überspitzt und nicht auf Teufel komm raus ernst, wie bei manchen Kollegen. Siehst Du Deine Texte auch eher locker als Mittel zum Zweck, damit die Fans etwas zum Mitgrölen haben?


    Antwort: Na zu ernst sollte man sie nicht nehmen, denke ich. Es ist Unterhaltungsmusik. Und die Gewalttexte sind meist auch in Fantasywelten angelegt. Mit der Realität hat das nicht viel zu tun.


    Das wäre doch eine deutliche Distanzierung ...

    Auch beim gleichen Lehrer werden die Noten innerhalb eines Schuljahres bei manchen Schülern schlechter - ich beobachte das gerade in meiner 5. Klasse in Englisch. Am Anfang können alle noch wenig, der Stoff ist überschaubar, bestimmte Fehler werden gemacht.


    Dann wird der Stoff umfangreicher, die alten Fehler werden weiterhin gemacht (nicht von allen), neue Fehler kommen hinzu und aufgrund der Lernprogression werden auch die Arbeiten anspruchsvoller, der Wortschatz, der beherrscht werden soll, wird umfangreicher.


    Eine Entwicklung 2- +3 auf 4- kann ich in meiner 5. bei den Schulaufgaben leider bei einigen Schülern beobachten.

    Ich glaube, dass man tatsächlich so 3-6 Jahre nach dem Referendariat häufig in so eine Situation kommt - zumindest ging es mir auch so. Ich habe ca. 5 Jahre nach Ende des Referendariats bei mir Burn-out Symptome festgestellt und war blöd (?) genug, mich die folgenden drei Jahre allein damit herum zu schlagen.


    Inzwischen geht es mir wieder recht gut. Erklären kann ich mir das folgendermaßen:


    - das Examen an der Uni empfand ich als recht stressig
    - das Referendariat, insbesondere das letzte halbe Jahr ebenso (der Druck unter den ich mich setzte war riesengroß, man wusste im Prinzip, dass vor der Endexamensnote die "1" stehen muss, sonst war es aus mit der festen Stelle)
    - danach Vollzeitunterricht (doch ein Unterschied zum Referendariat, in dem man über 16 Stunden selten hinaus kam), Unterrichtsvorbereitung sehr zeitaufwändig
    - jedes Jahr Abiturklassen mit einer Menge an Korrekturen oder mündlichen Prüfungen
    - der Eindruck, dass für zusätzliche bzw. unangenehme und belastende Aufgaben immer die "jüngeren" Kollegen herangezogen werden (es passierte mir zweimal, dass ich - obwohl ich einen Geschichtsleistungskurs hatte, noch kurz vor dem Abitur einen Englisch Grundkurs dazu bekam, weil eine Kollegin ausfiel => Arbeitsbelastung mehr als verdoppelt ... dazu laufende Betreuung von Referendaren - teilweise 2-3 im Jahr - und Praktikanten).


    Inwzischen ist der Stress des Examens und Referendariats abgeklungen, an die 24/25 Unterrichtsstunden habe ich mich mehr oder weniger gewöhnt, Vorbereitung wurde weniger, weil man sich nicht mehr alles neu erarbeiten muss, sondern auf schon mal gehaltene Stunden zurück greifen kann.


    Die anderen Belastungen sind noch genau so da, aber ich empfinde sie nicht mehr so stark - Gewöhnung? Arrangement damit? Es erleichtert die Situation auch, dass ich mich nun in das (große) Kollegium gut eingefunden habe, mich austauschen kann, Leute gefunden habe, denen man auch mal im Vertrauen erzählen kann, was einen anko...
    Ich habe auch gelernt, dass manche Dinge eine Frage der Perspektive sind ... Referendare betreuen ist eine zusätzliche Arbeit ... aber ...
    - es zeigt, dass mein Chef mir was zutraut, mir "vertraut", dass er glaubt, ich mache hier gute Arbeit. Ähnliche Rückmeldung habe ich von den Referendaren selbst.
    - es "bereichert" auch meinen Unterricht, weil ich neue Ideen mitnehme.


    Manche Dinge nehme ich auch nicht mehr so ernst ... ich habe mehr Übung darin, Schulaufgaben so zu erstellen, dass ich auch besser zu korrigieren sind etc ... ich nehme die "verpflichtenden" Fortbildungen, bei denen man mich dazu zwingen will, mehrere Tage eine Veranstaltung zu besuchen, die meist in der Praxis wenig bringt recht locker usw.


    Dennoch: an einigen Tagen geht es mir immer noch so wie Dir - aber im Vergleich zu vor 3-4 Jahren sind diese Tage deutlich weniger geworden.


    Und wenn's mich grade mal wieder tierisch nervt, denke ich dran, dass ich im Sommer mit meiner Band auf dem größten Bluesfest Deutschlands spielen darf - und daneben sind manche anderen Angelegenheiten dann viel erträglicher ;)
    Will sagen: man muss sich ein Leben neben der Schule schaffen und das auch mit Klauen und Zähnen verteidigen.

    Na, das klingt doch schon wieder viel versöhnlicher ... ;)


    Ich bin mir nicht so sicher, dass das eine "lokale" Dienstanweisung war ... naja, egal ... Du stur, ich stur ... (aber ich werd unsern MB bei Gelegenheit nochmal danach fragen).


    Bzgl. den Exen hast Du Recht ... es können auch andere schriftliche Leistungsnachweise sein statt der Exen (Kurzarbeiten schrieb ich ja schon in Klammern). Exen können übrigens auch über die zwei letzten Stunden gehen.


    Ich hätte vielleicht formulieren sollen, dass ich "mindestens Exen" schreiben muss, da die meisten anderen schriftlichen Leistungserhebungen ja aufwändiger sind ...


    Dir auch noch einen schönen Sonntag.


    Du sollst nicht editieren, während ich schreibe ... ;)


    Dass "es ist verboten" ist hier nicht wirklich (m)ein Reflex. Erstens ist es bei uns ja - ob durch Dienstanweisung oder generell - wirklich verboten. Zweitens gibt es durchaus auch die eine oder andere Anweisung bzw. das eine oder andere Verbot, das ich nicht so genau nehme, aber im Gegensatz zu Dir stehe ich hier auch auf dem Standpunkt, dass das Rausschicken nicht wirklich eine pädagogische Maßnahme ist (und ich hab sie auch noch nie gebraucht - eher brülle ich den Störenfried unter den Tisch ;) ).


    Zu den Fahrten (obwohl das ja eigentlich keine Diskussion ist ...): Natürlich wird ein vernünftiger Chef das nicht durchdrücken und auch ein unvernünftiger wird einsehen müssen, dass das Budget der Schule den Fahrtenzwang gar nicht hergibt ... das ändert aber hier nichts daran, dass wir grundsätzlich müssten. Die Fahrten habe ich nur ins Spiel gebracht, um die Unterschiede in den jeweiligen LDOs zu verdeutlichen ... in Bayern gibt es diese Verpflichtung, in andren Bundesländern nicht, darum ging es mir (weil Du ja meintest, LDOs wären bis auf Kleinigkeiten überall gleich ... wollen wir uns jetzt streiten, ob so eine Pflicht eine Kleinigkeit ist? ... Ne, ich passe.).

Werbung