Habt ihr schon gehört? Die Schulleiter in nrw haben sich öffentlich gegen das Ministerium gestellt? Gerade bei Tagesschau.de gelesen.
Beiträge von turtlebaby
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Komisch Spahn hat doch soviele übrig - warum kann er den Bundesländern nicht ein paar schenken ?
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Meine Zeiten an der Ersatzschule nach Referendariat wurden anerkannt , Zeiten vor dem Referendariat nicht. Es gibt in den Bundesländern aber doch Gesetze / Verordnungen aus denen man das vorher entnehmen kann.
Wechsel war bei mir als Angestellte problemlos - einfach Kündigungsfrist einhalten . Alternativ um Freigabeerklärung bitten. In vielen Bundesländern ist es üblich, dass der Wechsel Vertretungs- auf Planstelle Im staatlichen Schuldienst jederzeit möglich ist. Daher kann man so etwas im privaten Schuldienst dann auch gut aushandeln und in den Vertrag aufnehmen. Oft sind die Vertretungsstellen sowieso befristet zum Schuljahresende. In jedem Fall ist es legitim , das Thema anzusprechen , wenn es dir dort sonst gut gefällt.
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Ich finde diese Kennenlernrunden auch ätzend. Mich interessiert Es nicht besonders , mit wem ich da ein Seminar oder einen Kurs besuche, Und wenn doch , frage ich eben mal in der Pause oder so. Gerade , wenn man nicht weiß , ob die gemeinsame Präsenszeit schnell wieder eingeschränkt wird, wäre es mir als Erwachsener wichtig , die relevanten Infos zu bekommen - genau das sagen auch alle Studenten, die ich kenne. Denen nutzt es nämlich nicht viel, wenn sie Gesicht und Lieblingsessen der KommilitonIn kennen, aber keine Kontaktdaten haben, um sich ggf schnell zu vernetzten . Wichtige Infos fände ich daher z.B. wer wo arbeitet , ob die Schüler eine Kontaktdatenliste machen , wie ihr euch ggf im Falle von Quarantäne etc. austauscht usw.
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Werbungskosten gelten für Arbeitnehmer . Schriftstellerische Tätigkeit ist doch freiberuflich - also selbstständig . Damit kannst du eine Einnahmen - Ausgabengegenüberstellung machen und musst nur die Differenz als Gewinn angeben. Wenn es dieses Jahr also so viele Einnahmen gibt , sorge für „Betriebsausgaben“. Arbeitszimmer (Inkl. Betriebskosten) Computer , Drucker , Internet- und Telefonrechnungen, neue Möbel für das Arbeitszimmer, Musst du etwas recherchieren und kannst vor Ort übernachten und musst dich verpflegen, Reisekosten ? Könntest du einen berufsbezogenen Kurs belegen, der als Fortbildung zählt? Eine andere Möglichkeit ist es deine Einnahmen in andere Jahre zu verteilen , du könntest ein Honorar z.B. erst in 2021 in Rechnung stellen.
Es ist korrekt , dass du in der GKV rückwirkend eingestuft wirst, abschließend anhand des Einkommensteuerbescheids 2020 und es wird das durchschnittliche monatliche Einkommen für das Kalenderjahr zugrunde gelegt . Da die Kids dann 2020 versichert waren, wird der Beitrag auch rückwirkend erhoben. Für 2021 kannst du es ja anders lösen.
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Verstehe ich dich richtig? Du bist an deiner Schule beurlaubt erhältst aber solle Bezüge ? Und bist an der gleichen Schule nun 3 h die Woche für Vertretungsunterricht eingeteilt worden? Musst du denn die anderen Stunden (volle Bezüge/ volles Deputat ?) Auch irgendwo arbeiten?
Und wo wirst du im nächsten Schuljahr eingesetzt? -
Du meinst, es wäre besser, sie würden sich nicht vorbereiten und alles ist übertrieben?
Ja, es kann sein, dass Sars2-CoV von alleine verschwindet, zu einem völlig harmlosen Etwas mutiert usw., aber es ist nicht wahrscheinlich. Ich finde Vorbereitung gut, alles andere (grob) fahrlässig. Ich schrieb schon einmal, einmal überrascht werden, das kann passieren, ein 2. Mal darf es nicht passieren (außer man ist dumm). Ich bin froh, dass ich zur Zeit kein Entscheidungsträger bin, egal auf welcher Ebene (Politik, Schulleitung, Unternehmen), es ist, wenn man die Verantwortung ernst nimmt, sicher sehr stressig.
Nein , ich habe versucht , witzig zu sein.... mehr nicht
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Ich mag meine Schulleitung ... Allerdings mache ich mir langsam echt Sorgen um den Gemütszustand meiner Chefin, sie guckt immer irrer drein. Ich glaube, so spektakulär hat sie sich ihre Amtsperiode als Rektorin nicht vorgestellt
Na hoffentlich hat deine schulkeitung auch schon einen Plan für den Fall , dass die Schulleitung wegen Burn Out komplett ausfällt...
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Ok, wieder was gelernt, danke!
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Hier :
Direkter Kontakt über 15 minuten mit positiv getesteten Personen gilt als Erstkontakperson und geht 14 Tage in Quarantäne. Deren Familie gilt als Kontakte zweiter Kategorie und werden nicht in Quarantäne geschickt. Test ist freiwillig, sollte der positiv werden, werden die vormals Kontakte der zweiten Kategorie zu Erstkontaktpersonen ...
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Ich versuche es mal :
- du musst unterscheiden zwischen der Entscheidung der GKV /PKV und der Entscheidung pauschale Beihilfe oder “normale Beihilfe”. Es sind zwei Entscheidungen und betrifft zwei verschiedene Systeme ( Versicherung und Dienstherr als Gegenüber). Wechsel von der GKV in die PKV ist theoretisch möglich, wenn dich eine PKV versichert. Die Möglichkeit sich günstig in der PKV zu versichern, ist jedoch oft nur zur Verbeamtung gegeben, später kann es mit Risikoaufschlag etc. sehr teuer werden.
Andersherum kannst du nicht mehr wechseln (es sei denn, du wechselst deinen Status zum Angestellten, deine Arbeitsstelle etc.)
Auch bei einem Wechsel in die PKV kannst du nicht mehr die “normale” Beihilfe erhalten, deine Entscheidung gegenüber dem Dienstherren ist irreversibel, du bekommst nie mehr als die pauschale Beihilfe gewesen ist.
- als freiwilliges Mitglied der GKV hast du die Möglichkeit deine Familienmitglieder ohne Einkommen (Ehefrau / eigene Kinder ) in der Familienversicherung beitragsfrei zu versichern. Kinder der Ehefrau gehören nicht dazu.
Eine Entscheidung, die man sich gut überlegen sollte.
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Na ja neben dem Unterricht gibt es eben auch noch andere Forderungen , teils auch mit Fristen - Abi Korrekturen , Erstellung von Prüfungsaufgaben mit Erwartungshorizont etc.
Und ja angeordnete Quarantäne, wird kontrolliert und nein , es betrifft bei den KuK immer nur den Betroffenen , der Rest der Familie darf da raus ( es ist immer nur die Kontaktperson ersten Grades und nicht die weiteren Kontakte).
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Ja genau , Quarantäne bedeutet eben , dass sie gar nicht raus und keiner rein kann - kein Einkauf , kein Spaziergang, keine Entlastung 14 Tage lang und ggf eben noch beengte Wohnverhältnisse ... - ich finde es schon heftig . Die Schulleitung hat klare Erwartungen, die deutlich über Buch S. 12 Aufg. 5b hinaus gehen formuliert . Daher kam die Frage auf , ob das so sein kann, darf , soll ...
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Nun ja , es gibt ja Gerichtsurteile, wonach eine Infektion nach Zeckenbiss als Dienstunfall bei Lehrern anerkannt wurde . Auch da gab es ja keine Garantie , sondern nur eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass es im Dienst zum Zeckenbiss und in der Folge zur Infektion kam ...
Quarantäne alleinerziehend mit Kleinkind hat definitiv eine andere Qualität als normales Homeoffic. Hinzu kommt, dass die Quarantäne aufgrund der Arbeit in der Schule ausgesprochen wurde. Ich finde das schon heftig für die Betroffene, dass sie mit allen Folgen alleine umgehen muss.
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Müssen diese SuS kommen oder möchten sie kommen ?
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Hallo,
hat evtl. schon jemand Erfahrungen gesammelt, wie die Lage ist, wenn eine Lehrkraft aufgrund eines Coronafalls in der Schule in Quarantäne muss ? Kann der Dienstherr erwarten, das die Lehrkraft dann von zuhause aus die Klassen weiter beschult? Auch wenn dann z.B. eigene Kinder nicht mehr in die Notbetreuung gehen können, die Lehrkraft alleinerziehend ist etc. ? Gibt es irgendwelche Arten der Unterstützung, die der Dienstherr übernimmt im Falle der Quarantäne oder der (ernsthaften) Erkrankung, wäre dies als Dienstunfall einzustufen?
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Mir geht es nicht darum, ob sie unsinnig ist oder nicht - sie ist gültige Rechtssprechung und ich frage mich, welche Folgen diese Entscheidung hat bzgl. anderer Länder, wenn dort auch jemand klagt ( war ja in Hessen sehr kurzfristig) und anderer Jahrgangsstufen .
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Aber genau das wurde doch jetzt in Hessen per Gericht gestoppt - die 4 er kommen nicht !
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Hallo zusammen , wie ja vermutlich viele mitbekommen haben wurde die Grundschule in Hessen für die Klassen 4 heute nicht geöffnet mit der Begründung der fehlenden Gleichberechtigung. Das Gericht hat den 4. Klassen keinen besonderen Status - wie z.B. den Prüfungsklassen zuerkannt. Der Übergang sei keine ausreichende Begründung und daher dürfe im Sinne der Gleichberechtigung keine Klassenstufe früher oder später beschult werden.
Ursprünglich hieß es ja, dass es ab Mai sukzessive mit anderen Jahrgängen weiter geht und ich weiß, dass dies in einigen Bundesländern( NRW und Niedersachsen z.B.) auch schon konkreter geplant ist. Nun frage ich mich :
a) ist dieser Beginn mit klasse 4 und der stufenweise gestaffelte Beginn außerhalb von Hessen nur machbar , weil keiner geklagt hat ?
b) wenn ich Stufe 4 nicht ungleich behandeln kann, gibt das ja auch für alle anderen , bedeutet im nächsten Schritt kommen alle oder eben keiner außer den Prüfungsklassen und der Q2 ?
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