Beiträge von Luke123

    Hey! Na, dann sollte das weiter Vorgehen doch erstmal klar sein: du kommst in die Quereinsteigerliste beim ZPM in Darmstadt, ab Mai können Schulen von dort geeignete Kandidaten an- und zu einer Bewerbung auffordern. So steht es doch auch in der Zusatzinfo, die man als Anlage zum "Zulassungsschreiben" erhalten hat. Habe mich ebenfalls für den Quereinstieg beworben und vorige Woche die "Zulassung" erhalten. Frag mich seitdem auch, inwieweit es möglich oder sinnvoll ist, sich initiativ schon mal an ein paar Schulen zu wenden oder erst mal abzuwarten bis Mai. LG, Luke

    Hi,
    Unter http://www.referendar.de/forum…c.php?f=6&t=4949&start=12 wirst du einiges dazu lesen können.
    Scheinbar ist es möglich,
    "durch Abnehmen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen und somit verbeamtet zu werden. Das gilt auch dann, wenn eigentlich der Zeitpunkt der Verbeamtung bereits anstünde und man wegen zu hohen Gewichts erst mal nicht verbeamtet wird. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt die Voraussetzungen erfüllt sind, kann man sich erneut untersuchen lassen (auf eigene Kosten ), und dann wird – wenn sonst nichts entgegensteht – die Verbeamtung noch vorgenommen."
    LG

    Um Stufe 4 zu bekommen, muss man schon kämpfen. Sämtliche Belege (Arbeitszeugnisse, event. Praktikumszeugnisse, bei selbst. Tätigkeit Einkommenssteuerbescheide etc) vorlegen und ausfürlich argumentieren, warum die beruflichen Tätigkeiten "förderlich" für den Lehrerberuf sind. Dabei den Zusammenhang der Tätigkeit mit dem Unterrichtsfach herstellen und schön an Beispielen veranschaulichen. (hier fehlt den Verwaltungsleuten immer ein wenig Fantasie..) Bei längeren Praktika nach dem Studium darauf hinweisen, dass der Erlass des Ministeriums den Begriff der beruflichen Vorerfahrungen sehr weit fasst und gerade die Art des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses außer Acht lässt, so dass auch Praktika als sog. "atypische Beschäftigungsverhältnisse" zu berücksichtigen sind. Nicht zuletzt auch die gewonnen sozialen Kompetenzen herausstellen, die der Lehrertätigkeit zugute kommt und eine Basiskompetenz darstellen und für Unterrichtsqualität und Bewältigung des Lehreralltags unverzichtbar...Schließlich noch darauf hinweisen, dass der Erlass von einer "großzügigen Auslegung" des Begriffs der beruflichen Vorerfahrung spricht.
    Stufe 4 ist damit durchaus zu erreichen!!
    Und bzgl. TV-L 12 für Sek. 2 habe ich auch keine Bedenken (Bei voller Lehramtsbefähigung bekommt man sowohl am Berufskolleg als auch in der Sek. II TV-L 13. Mit Uni-Abschluss wird man derzeit eine Gruppe tiefer eingestuft, also TV-L 12).
    Den entspr. Erlass zur Stufenzuordnung findet man hier http://www.gew-krefeld.de/archiv0803.html

    Hallo! Genau weiß ich das auch nicht, denke aber, dass das "Merkblatt zum Entgelt am Berufskolleg" (http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LeoAngebote) auf die Sek. II übertragbar ist. D.h.: Mit Uni-Abschluss Entgeltgruppe 12, Stufenzuordnung nach Berufserfahrung, maximal Stufe 4. Allerding wird es Ende September Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien bzgl. einer (hoffentlich besseren) Eingruppierung geben (http://www.vbe-bezirksverband-…28da5b974&content_id=2882) . Mit dem Tarifrechner kannst du für dich das zu erwartende Bruttogehalt berechnen. http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/
    Bei E 12, Stufe 4 sind das brutto 3805.85 €.
    LG, Luke

    Hallo,


    ich würde gerne wissen, nach welcher Entgeltgruppe ein Vertretungslehrer in NRW ohne volle Lehramtsbefähigung (sog. "Nichterfüller") nach TV-L bezahlt wird. Ich bekomme als Seiteneinsteiger (2 Universitätsdiplome) Gehalt nach TV-L 10 und bin bislang davon ausgegangen, dass eine höhere Eingruppierung nicht möglich ist. In dem Forumbeitrag "Vertretungslehrer NRW -Zahltag erstes Gehalt erst nach 3 Monaten?!" habe ich allerdings nun was von TV-L 11 gelesen. Ist die Eingruppierung also etwa Glück- bzw Verhandlungssache???

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