Um Stufe 4 zu bekommen, muss man schon kämpfen. Sämtliche Belege (Arbeitszeugnisse, event. Praktikumszeugnisse, bei selbst. Tätigkeit Einkommenssteuerbescheide etc) vorlegen und ausfürlich argumentieren, warum die beruflichen Tätigkeiten "förderlich" für den Lehrerberuf sind. Dabei den Zusammenhang der Tätigkeit mit dem Unterrichtsfach herstellen und schön an Beispielen veranschaulichen. (hier fehlt den Verwaltungsleuten immer ein wenig Fantasie..) Bei längeren Praktika nach dem Studium darauf hinweisen, dass der Erlass des Ministeriums den Begriff der beruflichen Vorerfahrungen sehr weit fasst und gerade die Art des jeweiligen Beschäftigungsverhältnisses außer Acht lässt, so dass auch Praktika als sog. "atypische Beschäftigungsverhältnisse" zu berücksichtigen sind. Nicht zuletzt auch die gewonnen sozialen Kompetenzen herausstellen, die der Lehrertätigkeit zugute kommt und eine Basiskompetenz darstellen und für Unterrichtsqualität und Bewältigung des Lehreralltags unverzichtbar...Schließlich noch darauf hinweisen, dass der Erlass von einer "großzügigen Auslegung" des Begriffs der beruflichen Vorerfahrung spricht.
Stufe 4 ist damit durchaus zu erreichen!!
Und bzgl. TV-L 12 für Sek. 2 habe ich auch keine Bedenken (Bei voller Lehramtsbefähigung bekommt man sowohl am Berufskolleg als auch in der Sek. II TV-L 13. Mit Uni-Abschluss wird man derzeit eine Gruppe tiefer eingestuft, also TV-L 12).
Den entspr. Erlass zur Stufenzuordnung findet man hier http://www.gew-krefeld.de/archiv0803.html