Die beiden Fragen, ob 1.) eine Höherstufung während des Seiteneinstiegs erfolgen kann und ob 2.) die Seiteneinstiegszeit für eine Höherstufung nach Abschluss des Seiteneinstiegs herangezogen werden kann, sind wahrscheinlich für nicht wenige Seiteneinsteiger relevant. Und vor allem für diejenigen, die nach dem Seiteneinstieg im TV-L verbleiben müssen. Wie gesagt, die Argumentation "Seiteneinstieg=Ausbildungszeit" überzeugt mich nicht. Es sei denn, es gibt irgendwo einen Erlass o.ä., in dem das so geregelt ist. Der ist mir aber bislang nicht untergekommen. Ich werde auf jeden Fall weiter dran bleiben und wenn's soweit ist, einen Antrag auf Höherstufung stellen. Die Einschaltung des Personalrats ist keine schlechte Idee. Mal schauen. Jedenfalls weiß ich auch aus der Vergangenheit, dass man bei solchen Angelegenheit sehr hartnäckig sein muss!!!
Beiträge von Luke123
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Ich kann die Argumentation der Bzrg, PEF bzw. OBAS seien Ausbildungszeiten und daher könne eine Stufenerhöhung nicht erfolge, überhaupt nicht nachvollziehen. Der Schwerpunkt der Beschäftigung während des Seiteneinstiegs liegt doch eindeutig auf der Unterrichtstätigkeit: Bei einer Stundenverpflichtung im Gymnasialbereich z.B. von 25,5 Std werden schließlich nur 5 Anrechnungsstunden für die Ausbildung gewährt. 3/4 der Tätigkeit nimmt also die Berufsausübung ein und nur 1/4 die Berufsausbildung. Ist das mit dem Referendariat zu vergleichen??? Ich denke nicht!!
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Ich sollte in Februar 2012 in die Stufe 3 kommen. Allerdings schrieb mir meine Sachbearbeiterin, daß ein Aufsteig während der PEf nicht möglich ist, und daß ich erst in Februar 2013 aufsteigen würde ( die 6 Monaten werden dann von Aug 12 - Feb 13 gerechnet ) ....d.h. die PEf zählt AUCH nicht zu Erfahrungsstufen ...
Was ich gerne wüßte ist, wieso das so ist - ich weiß ja nicht ob es gesetzlich geregelt ist oder "erlassen" ist ...
Hallo Callum,
wie konntest du deinen Fall bzgl. des Stufenaufstiegs während PEF/OBAS regeln? Ich finde nicht, dass der Seiteneinstieg (so wie das normale Refrendariat) als reine Ausbildungszeit gerechnet werden kann. Immerhin ist die Unterrichtsverpflichtung um einiges höher. Warum sollte also ein Stufenaufstieg nicht möglich sein? In den Informationen bei lois finde ich auch nur den Hinweis, dass die Einstufung "bei Obas-Beginn" maximal in Stufe 4 erfolgt. Das schließt eine Höherstufung auch nicht aus.
LG, Luke
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Hier findet sich eine gute Zusammenstellung zum Thema der Stufenzuordnung
http://www.gew-nrw.de/fileadmi…knapp/Stufenzuordnung.pdf -
falsch gepostet
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Natürlich ist man mit einem Nebenfach nicht so fit, wie vielleicht jemand, der dieses Fach im Hauptfach studiert hat. Das wissen auch die Schulleiter und daher hat man meistens auch schlechtere Karten gegenüber Erstfachbewerbern. Wenn der Bedarf an der Schule aber groß ist, bestehen aber durchaus Chancen. Und wenn du ans Gym. willst, wirst du ja während der Obas auch keinen LK bekommen und machst hauptsächlich Sek. I und ein bißchen EF. Schau dir doch mal den Kernlernplan an und besorg dir Schulbücher. Dann kannst du gut abschätzen, ob das für dich in Mathematik machbar ist. Übrigens: Gymn. Vlotho hatte in der Hauptausschreibung eine Stelle Physik oder Mathematik. Jetzt haben sie noch einmal ausgeschrieben. Vielleicht weil sie leer ausgegangen sind? Ansonsten sieht es in OWL mit Stellen immer ganz schön traurig aus. Neue Stellenausschreibungen können aber theoretisch täglich "tröpfchenweise" kommen.
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Hallo Adem,
stimmt: die Fächerkombination , aber OWL :
Im Rhein-Ruhr-Gebiet gibt es immer sehr viel mehr Möglichkeiten als im wilden Osten. Meine eigene Erfahrung. Der Vorteil in OWL ist in abgelegenen Gebieten höchstens, dass dort keiner hin will und es daher manchmal wenig Bewerber gibt. Nichts geht über Unterrichtserfahrung. Daher mein Ratschlag: Bei "Verena" suchen oder evtl. bei Schulen nachfragen.
Ansonsten: bewirb dich weiter - auch auf Mathematik-Stellen, wenn du die 1/3 Regelung erfüllst. Deine Fächerkombination ist dann "Mathematik/Informatik". Nach Auskunft aller Bezirksregierungen ist das zulässig.
Es kommen auch in den Sommerferien immer noch ein paar Stellenausschreibungen von Schulen, die in der Hauptausschreibungsrunde leer ausgegangen sind. Und für eine feste Stelle darfst du auch eine Vertretungsstelle kündigen.
LG, Luke -
"Music was my first love"
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Die OBASler, die ich kenne (ca. 50) sind alle (!) über eine Vertretungsstelle an die Schule und die Stelle gekommen.
Das macht jetzt nicht wirklich Mut bei den Bewerbungen über leo.... Dumm, wenn die eigene Vertretungsschule (noch) keine passende Stelle auszuschreiben hat...
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Hier
Bewerbung auf Ausschreibung im Zweitfach
gab's die Diskussion um die Zweitfachbewerbung. Sie ist wohl mittlerweile zulässig. Ob jemand damit erfolgreich war, würde ich gerne auch mal wissen. Denn eins ist ja klar. Man ist dann wohl grundsätzlich 3. Wahl. Erst die Regelbewerber, dann die Erstfach-Seiteneinsteiger, und dann erst die Zweitfachbewerber. Versuchen kann man's aber. Kommt sicher auf die Konkurrenzsituation an... -
Versteh ich das richtig, dass die OBAS-Zeit für die Berechnung der Stufenlaufzeit nicht zählen soll? Dass du also nach Abschluss der OBAS noch 2 weitere Jahre in der Stufe 2 verbleiben sollst? Nach § 16 Abs. 3 TV-L bekämst du Stufe 3 nach 2 Jahren in Stufe 2. Nach 2 Jahren OBAS müsstest du also höher gestuft werden, wenn eben nicht irgendwo noch geregelt ist, dass die OBAS-Zeit nicht mitgezählt wird....
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Der Erlass unterscheidet bei der Frage der Anerkennung förderlicher Zeiten nicht zwischen Erfüllern und "Nichterfüllern" (Seiteneinsteigern). Dass Seiteneinsteiger besonders erwähnt werden, liegt daran, dass sich hauptsächlich bei dieser Gruppe das Problem der Anrechnung von Berufserfahrung nach TV-L stellt. Das bedeutet aber nicht, dass grundständig ausgebildete Lehrer benachteiligt werden sollen. Die Bezirksregierung hat hier auch keinen Ermessensspielraum, der Erlass ist insoweit eindeutig. Mein Rat: Unter Bezugnahme des o.g. Erlasses Stufe 4 beantragen und detailliert die Berufserfahrung nennen.
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Hier das Ministerium http://www.schulministerium.nr…/Besoldung_Maerz_2010.pdf
ebenfalls zur Einstufung:
"Für alle übrigen neueinzustellende Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis wird durch Erlassregelung vom 23.02.2008 die Anrechnung förderlicher Zeiten ermöglicht. Dadurch erhalten insbesondere die sogenannten Seiteneinsteiger ein höheres Entgelt als das nach dem TV-L vorgesehene Eingangsentgelt. Als förderliche Zeit wird jede nachgewiesene berufliche Vorerfahrung, die bei großzügiger Auslegung für den angestrebten Lehrerberuf dienlich ist, berücksichtigt. Maximal ist eine Zuordnung in die Stufe vier der jeweiligen Entgeltgruppe möglich, die bei einer berücksichtigungsfähigen Zeit von sechs Jahren erreicht wird. " -
http://www.gew-krefeld.de/_Arc…tufung_nach_TV-L_3.08.pdf
hier ist der link. Stufe 4 bei Berufserfahrung von 6 Jahren und mehr. Was denken die sich denn da bei der Bzrg????
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Hattest du nicht auch irgendwo im Forum geschrieben, dass du einen befristeten Vertrag für das 1. Halbjahr hast? Wie kommst du dann auf die Idee, offiziell Quereinsteiger zu sein? Weil die Schulleiterin dich mit dieser Bezeichnung vorgestellt hat? Vielleicht meinte sie ja nur, dass du kein grundständig ausgebildeter Lehrer bist. Ansonsten, wenn sie dich mit einer möglichen Quereinsteigerstelle gelockt hat, dann musst du halt hoffen, dass sie für dich eine entspr. Stelle ausschreibt, s.o. Bewähr dich! Mehr kannst du dann ja wohl nicht machen.
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Hmm, in der Tat, komische Geschichte. Was hast du denn eigentlich unterschrieben? Ich meine, was steht denn in deinem Vertrag? Mündliche Versprechungen zählen bekanntlich nicht viel. Passt aber in mein Bild von den hessischen Verhältnissen, das ich mir machen durfte. Die "Angebote" von der berühmten Quereinsteiger-Liste, auf die man sich angeblich bewerben konnte, waren allesamt "fakes". Sprich: es gab bereits schulinterne Bewerber, auf die das Anforderungsprofil genau zugeschnitten war. Das waren dann Vertretungskräfte, die sich in der Schule "bewährt" hatten und gegen die man natürlich nicht die geringste Chance hatte. Eine Farce. Hast du eine Vertretungsstelle, hast du also die Chance, dass sie eine Stelle genau auf dich zuschneiden, ausschreiben und mit dir besetzen. Wenn die Schule dich unbedingt will, natürlich und das Schulamt mitspielt. Für eine Sek. II Ausbildung musst du aber auch in der Oberstufe unterrichten. Oft gibt es Kooperationen mit einem Gym, an dem du dann ein paar Stunden unterrichten kannst. Darauf solltest du dann, wenn es wirklich mit dem Quereinstieg klappt, achten!
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Zur Erklärung: in Hessen sind die Abbrecherquoten von Seiteneinsteigern ins Gymnasium sensationell hoch. Im vorletzten Jahr blieben hier von 70 noch 13 übrig, von denen dann einige noch rausflogen. Im letzten Jahr ähnlich. Die unterschiedlichen Ansprüche, die Unterrichten mit Kindern von 10 Jahren und Abiturienten von 18-19 Jahren incl. Oberstufensystem stellen, wurden oft unterschätzt, die Qualimaßnahmen neben der fast Vollzeitstelle ersetzen kein Referendariat, die Bedingungen (mehr Stunden, weniger input) ist ungünstig. Viele Quereinsteiger haben sich da maßlos überschätzt. In anderen Schulformen klappte das - vielleicht auch wegen der weniger großen Spanne (Kinder bis Erwachsene, Elternarbeit bis Hochschulreife) - am besten klappt das in Berufsschulen - da könnte ich über die Gründe nur spekulieren. Vielleicht ist Gymnasium keine so gute Idee für dich. Verbeamtet wird man in Hessen auch nicht mehr automatisch. Insgesamt ist die Tendenz, dass das Seiteneinsteigerprogramm schlechter läuft als die KuMiwerbung es vemuten lässt, und die künftigen Wähler (Eltern) wenig begeistert sind. Und auf die hört man ja. Es gibt Stimmen, die in Richtung Auslaufmodell argumentieren...
Woher hast du denn die Zahlen zur Abbrecherquote von Quereinsteigern in Hessen? Und warum klappt das in anderen Bundesländern denn mit dem berufbegl. Quereinstieg an Gymnasien denn besser? Dort gibt's auch Eltern, hohe Unterrichtsverpflichtung plus Seminare! Deine Aussage zur Verbeamtung in Hessen jedenfalls stimmt so nicht. Mit der gerade in 3. Lesung vom Landtag angenommenen Novelle zum Lehrerbildungsgesetz wurde auch die Verbeamtungsmöglichkeit von Quereinsteigern nach abgeschlossener Qualifizierung beschlossen.
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Hallo zusammen! Hatte vergangene Woche ein Vorstellungsgespräch an einer Schule (als Kandidat für den Quereinstieg). Das Ergebnis werde ich, so sagte man mir, in ca. 4 Wochen erhalten. Oder es dauere bis zu 4 Wochen, so genau weiß ich das nicht mehr. Aus juristischen Gründen. Man müsse einen Bericht an das Schulamt schreiben, dort werde dies Entscheidung rechtlich geprüft. Dauert das in Hessen im schulbezogenen Einstellungsverfahren wirklich immer so lange?? Oder kann man schon auf eine Absage schließen?
LG
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Vielleicht schaut Ihr mal hier: diese Schulen suchen konkret Lehrkräfte u.a. für Musik und Spanisch und Informatik. Vielleicht wandeln sie die Planstellen in Quereinsteigerstellen um. Fragen kostet nichts.
http://www.aes-maintal.de/inde…article&id=212&Itemid=150http://www.schillerschule.de/i…article&id=568&Itemid=152
Ich bin auch noch auf der Suche für ein Gymnasium bzw. Gesamtschule mit den Fächern Biologie, Physik, Chemie im Rhein-Main Gebiet und hoffe, dass noch "Angebote" kommen.
Viel Glück Euch! -
Für alle hessischen Quereinsteiger: Heute kam die Nachricht, dass "der Entwurf zur Neufassung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes am Montag vom Kabinett verabschiedet worden ist. Damit kann das Gesetz nun Anfang Februar offiziell zur Ersten Lesung in den Landtag eingebracht werden. Geplant ist, dass es zum 1. August 2011 in Kraft tritt." Na endlich, es scheint weiter zu gehen!
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