ZitatJetzt könnte man ja ... gerade in den Mangelfächern ... auch kündigen und sich neu bewerben ... als dann fertiger Lehrer im Mangelfach ... sicher Null Problemo ... theoretisch ... denn am Ende ist es ja der gleiche Arbeitgeber und man hat sich ja etwas bei der 3-Jahresfrist gedacht ... und das diese so einfach auszuhebeln ist ... da sind ggf. selbst die Beamten in der Verwaltung schon drauf gekommen ... oder raffen das spätestens dann.
Aus meiner Erfahrung als gerade-noch-OVP-lerin würde sagen: frühestens dann
Denn das Verhalten beim Umstellen von OVP-B auf OBAS war von äußerster Kurzsichtigkeit geprägt. Die alte OVP wurde mal eben außer Kraft gesetzt, dann wieder benutzt. Die Neueinstellungen liefen erst unter "pädagogische Einführung", dann sollte es plötzlich doch wieder OVP sein, plötzlich hieß es "OBAS" - dazu "Eiertanz" zu sagen ist noch geschmeichelt.
Zu einem schlechten Gewissen denen gegenüber besteht kein Anlass. Mit der Schule ist das natürlich schon was anderes.
Ich glaube nicht, dass es ganz furchtbar viele Präzedenzfälle geben wird, aber es wäre tatsächlich schön, mal von einem zu erfahren.
Aber vader hat ja jetzt offenbar einen Weg gefunden, schön für dich!