Hab das hier gerade im Netz gefunden:
„Individuelle Lern- und Förderempfehlungen“
ab dem Halbjahreszeugnis 2003/04 werden mit dem Zeugnis an die Schülerinnen und Schüler mit Minderleistungen die neuen „Individuellen Lern- und Förderempfehlungen“ ausgehändigt. Hierzu einige Informationen.
Nach dem Text der Verordnung erhalten diejenigen Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Sekundarstufe I, „deren Versetzung gefährdet ist, und ihre Erziehungsberechtigten, zum Ende des Schulhalbjahres eine individuelle Lern- und Förderempfehlung. Dasselbe gilt im Falle der Nichtversetzung zum Ende des Schuljahres.“ Die „Individuellen Lern- und Förderempfehlungen“ haben keine rechtliche Wirkung. Sie sind als pädagogische Hilfen gedacht und werden auf einem Formblatt als Anlage zum Zeugnis formuliert. Sie sollten sich auf wichtige Hinweise beschränken, prägnant und für die Schülerinnen und Schüler nachvollziehbar geschrieben sein.
Sie sollen mit dazu beitragen, gezieltes Lernen zu begünstigen und die schulische Förderung effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Dazu sollen Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte in einem konstruktiven Dialog geeignete Fördermaßnahmen entwickeln und gemeinsam Verantwortung für die Einhaltung getroffener Vereinbarungen übernehmen. Auf diese Weise soll manch persönlicher Lernerfolg wieder möglich und die Motivation und das Selbstvertrauen von Schülerinnen und Schülern gestärkt werden. Eine weitere Intention des Ministeriums ist, die Zahl der nichtversetzten Schülerinnen und Schüler insgesamt zu reduzieren bzw. die Erfolgswahrscheinlichkeit im Wiederholungsjahr zu erhöhen.
ALso haben wir auf unserer Konferenz einen falschen Beschluss gefasst??? Wir haben nämlich beschlossen, dass JEDES Kind eine solche Empfehlung erhält, dessen Note 4 oder schlechter als 4 ist - - - unabhängig von der Versetzung. Wie wird das denn an euren Schulen gehandhabt mit diesen Empfehlungen???