Beiträge von jotto-mit-schaf

    Ich hab da eine echte Verständnisfrage, wobei ich vermute, dass das womöglich bundeslandabhängig ist: Wieso hängt das Seelenheil von der Verkürzung der Probezeit ab? Selbst wenn sie nicht verkürzt wird, würde das (zumindest hier in SH) nur dann nicht in eine LZ-Verbeamtung umgewandelt, wenn ich plötzlich nur noch Sechsen in der dienstlichen Beurteilung bekäme oder anfangen würde, goldene Löffel zu klauen und damit meine Schüler zu schlagen.


    Will sagen: Ist doch egal. Du bist doch schon verbeamtet, was soll denn jetzt noch passieren?


    Ich habe meine Tochter in der Probezeit bekommen, kam schwanger wieder, hab noch ne Vorführstunden gemacht, war beim Amtsarzt, der total gnädig war, weil ich ja schwanger war und als ich wieder in MuSchu gegangen bin, trudelte irgendwann die Urkunde ein.


    Deswegen würde mich interessieren, ob das in anderen Bundesländern wirklich so anders geregelt ist?

    Das habe ich bereits müssen, da das Derailing in diesem Thread ja ständig von homophober Seite betrieben wird. Mich macht es extrem ärgerlich , dass sämtliche Argumente des Anstandes deswegen von denen, die sie ganz dringend wahrnehmen müssten, auf diese Art und Weise so weg"diskutiert" werden. Aber es ist ja so schön einfach.

    Das Grundgesetz gilt für alle Deutschen verbindlich und kann auch durchgesetzt werden. An die Bibel/Kirchenlehre hältst du dich freiKindlig - oder auch nicht.
    Es GIBT keine legitime Diskriminierung homosexueller Menschen!!! Das ist doch nicht so schwer!!!


    Das haben aber noch nicht alle der Diskriminierenden verstanden. Vor allem nicht die, die immer wieder ihren Glauben und die Bibel als Begründung vorschieben.

    Damit wirst du vermutlich auch ganz gut klar kommen, aber das reicht nicht aus, wenn man bar jeder sonstigen Grundlage über ein Thema diskutieren will. :)


    Den Bibelbezug als Begründung für die Legitimität der Diskriminierung Homosexueller Menschen habe nicht ich eingebracht.
    Mich interessiert es aber trotzdem, warum man dann halt offensichtlich doch nicht das ganze Werk für so gottgegeben und unabänderlich hält, wie die, die einem gerade in den Kram passen.


    Ich werde mich jedenfalls nicht mit deinem Argument aus dieser Diskussion drängen lassen.
    Auch wüsste ich gerne, warum die Bibel mehr Wert sein sollte als unser Grundgesetz. Gerade als Frau interessiert mich das brennend, wieso andere Frauen dieser Meinung sein können.


    . Die Kirche vertritt gestützt auf die Heilige Schrift und die christliche Tradition die Position, dass homosexuelle Handlungen an sich gegen die natürliche Schöpfungsordnung Gottes verstossen und deshalb Sünde sind. Und man kann natürlich nicht mal eben die Bibel umschreiben und die christliche Tadition ausradieren, nur weil diese Position gerade in Deutschland mal nicht in Mode ist.Aber das betrifft auch nicht nur die Position der Kirche zur Homosexualität.


    Absolut richtig. Magst du so gut sein und dein Statement, dass ich oben markiert habe, für uns gebannte Leser bitte einmal in einen Kontext bringen mit diesem fantastischen Beitrag von Scooby?
    Oder hältst du dich an diese Vorgaben aus der Bibel etwa nicht? Hast du etwa an diesen Stellen die Bibel für dich umgeschrieben? Darfst du das? Warum?


    @jotto: Eigentlich musst du innerhalb von einer Woche nach der Geburt erklären, wenn du vor hast nach dem Mutterschutz in Elternzeit zu gehen, sonst nicht. Festgelegt auf 2 Jahre. Aber Teilzeit in Elternzeit muss erst 7 Wochen vorher spätestens beantragt werden, das ist unabhängig davon, wie lange du vorher Elternzeit angemeldet hast.


    Scheint wieder so ´ne Ländersache zu sein. Unser Formular ist da eindeutig.


    http://www.schleswig-holstein.…_blob=publicationFile.pdf


    Komme aus SH, daher ohne Gewähr:
    1) Hier muss man sich eigentlich innerhalb von sieben Wochen nach der Geburt erklären, was man vorhat, wann wie viel zu arbeiten. Allerdings lässt sich vieles durch ein Telefonat mit unserem Schulamt nochmal hin und her schieben.
    2) Susannea wird sich sicher bald melden und erklären, falls es was zu beachten gibt.
    3) Hattest du denn dein Elterngeld auf zwei Jahre ausgedehnt oder nur ein Jahr normal? Im zweiten Fall ist das halt das Gehalt, dass die zwölf Monate vor Geburt des zweiten Kindes darstellt und aus dem der Mittelwert gebildet wird. Solltest du beispielsweise schon wieder schwanger sein und kein Jahr arbeiten, wird das Jahr dann mit der entsprechender Anzahl Monaten von vor dem ersten Kind aufgefüllt. Und ist halt besser als kein Gehalt. Also für den Mittelwert.

    <Ironie an>
    Wie schön, dass dieser Thread sich mittlerweile davon wegbewegt hat, <strike>"nur"</strike> homophob zu sein, und mittlerweile auch alle kinderlosen Heteros in ihrer Menschenwürde missachtet...
    </Ironie aus>


    Jetzt verwirrst du ihn. Wir haben ja die ganze Zeit über Gleichberechtigung gefordert. Macht er doch jetzt. Und das soll jetzt auch wieder falsch sein?








    .... Ja, auch das war wieder Sarkasmus.

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