Hallo! Ich bin Neuling im Ref. und erwäge einen Wechsel zur Privaten. Jetzt hat mir jemand erzählt, eine ambulante Psychotherapie müsste man nur angeben, wenn sie nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Stimmt das??? Gibt es dazu irgendwo eine gesetzliche Grundlage (evtl. Link?). Ich möchte keine "Leiche im Keller" haben, und auch wenn ich nicht glaube, dass ich noch einmal eine Therapie brauche, könnte es ja immerhin irgendwann mal sein. Wenn die PKV das dann bei meiner ex-GKV erfragt, stehe ich doch in jedem Fall dumm da, oder??? Wäre dankbar für schnelle Antworten!