ZitatOriginal von textmarker
2.Um in das OVP-B zu kommen MUSS dein Bekannter eine Stellenzusage einer Schule haben! Das bedeutet er muss sich direkt an einer Schule bewerben.
ausschliesslich an der schule?
Zitat3. Wenn er in das reguläre Ref. nach OVP möchte muss er sich nach der Anerkennung bei einer Bezirksregierung bewerben.
das hab ich schon, aber ich wuerde das ref lieber begleitend zu ner vollen stelle machen....
den refplatz in ddorf wuerde ich ja sogar behalten koennen. so zumindest die zusage der seminarsleiterin
Zitat
1. OVP-B ist ausgelaufen!! Es gibt eine Übergangsregelung:
http://www.schulministerium.nr…ngsbestimmungen_OVP-B.pdf
da habe ich aber was anderes gehoert und gelesen. lt. beschluss von vor ca. 2-3 wochen ist das ovp-b wieder offen. zumindest habe ich diese info von der bezregierung und dem studienseminar in ddorf... ?!?
Zitat2. Wie die Situation im Moment aussieht werden Seiteneinsteiger wahrscheinlich (vorübergehend?) nach der sog. einjährigen Pädagogischen Einführung "ausgebildet"
auch dem muss ich widersprechen.. meiner info nach macht man ganz normal sein ref. d.h. man erhaelt eine volle stelle und wird 7 std pro woche freigestellt, die dann fuer das ref aufgewendet werden...
man macht auch ganz normal das 2. staatsex.
($7 abs (1) ovp-b vom 30.09.2008 ... sorry hab kein paragraphenzeichen.. )
Zitat
Das Schulministerium hat kurzfristig die Seiteneinstiegsmodalitäten geändert so das selbst die Bezirksregierungen nicht richtig bescheid wissen!!!!
http://www.brd.nrw.de/BezRegDd…hramtspruefungen11262.php
=)
das gefuehl habe ich bei den pfeifen schon immer gehabt...
ZitatUNI Absolventen können sich zur Zeit OHNE ANERKENNUNG an allen Schulformen bewerben (außer Grundschule).
ja aber nur "geld statt stelle" afaik??