Suche dringend einen Rat.
Mein Kind besucht ein Gymnasium, Sekundarstufe 1 in Sachsen. Die Noten sind nicht berauschend und lagen bisher bei 3 bzw. 4. Mir wurde aber durch Lehrer die nötigen geistigen Voraussetzungen bestätigt und dass ein Schulwechsel nicht nötig sei. Allerdings steht bei den Freizeitinteressen meines Kindes die Schule nicht an erster Stelle, was ich sehr bedaure -aber nicht ändern kann.
Ich war im Mai zu einem Gespräch, dass die Noten wie immer in diesem Bereich liegen, hier und da mal eine Hausaufgabe vergessen wird und mehr Anstrengungsbereitschaft gezeigt werden könnte, das Schuljahr aber bewältigt wird.
Nun erhielt ich einen Anruf, dass mein Kind nicht versetzt wird, weil es in Kunst die Note 5 erhält (auf 2 nichtabgegebene Zeichnungen eine Note 6) und keine 2 in einem anderen Fach als Ausgleich vorhanden ist.
Diese Nachricht von der Note 5 erhielt mein Kind mit einem Lächeln auf den Lippen. Möchte hinzufügen, dass aus meiner Sicht diese Kunstlehrerin bereits seit Klasse 5 mein Kind nicht mag und ihm gegenüber weder päd. Geschick noch Feintakt an den Tag legt.
Besteht diesbezüglich eine Informationspflicht der Eltern?
Schließlich habe ich mich im Mai erkundigt und man hätte hier noch gegensteuern können. Finde es merkwürdig aufgrund von nichterbrachten Leistungen im Fach Kunst ein Schuljahr zu wiederholen.
Vielen Dank!
Eine besorgte Mutter