Beiträge von jg

    Hallo,
    ich nehme den Faden nochmal auf, da ich nun einen Schritt weiter gekommen bin. Nachdem mir die Schule bestätigt hat, dass ich de facto Sek I und Sek II unterrichten werde und nachdem mir die GEW einen Anwalt empfohlen und ich der Bez. Reg. mit Klage vorm Verwaltungsgericht gedroht habe, habe ich nun die Anerkennung des Diploms als 1. Staatsexamen auch für Gymnasium, Gesamtschule bekommen.


    Weiß jemand, wie man nun am besten weiter macht? Ich habe ja diesen Weg "OVP-B" gewählt (neu in NRW), wo ich berufsbegleitend den Vorbereitungsdienst mache. Da sie dort eigentlich nur Sek I haben wollen stecken sie mich zunächst in ein Sek I Seminar. Ich habe aber nun auch das 1. Staatsexamen für Sek II und müsste dann auch in einem Sek II Seminar weiter machen können, oder?


    Ich habe oft gehört, dass es schon Leute gibt, die das (mit Rechtsanwalt) durchgeboxt haben, weiß aber keine Namen. Wer hat solche Erfahrungen oder kann mir Tipps geben?

    Hallo MYlonith,
    wollte dich da nicht so ohne Antwort hängen lassen, obwohl ich eigentlich nichts dazu weiß.


    Ich vermute mal, dass das vom Bundesland, von deinem Fach und der "Art" des Seiteneinstiegs abhängt. Aber selbst wenn du mir diese Details nennst habe ich keine Ahnung.


    Ich habe mir auch ein Diplom anrechnen lassen, aber ich fange sofort als "Lehrer" an, weil das Referendariat zu schlecht bezahlt wird. Soweit ich weiß muss ich nur nebenbei zum Seminar, dazu werde ich einen Tag pro Woche von der Schule freigestellt. Kann aber auch sein, dass ich einfach noch nicht alle Details mitbekommen habe....


    jg

    Hallo Musikmaus,


    macht euch einen schönen Abend und zelte mit denen, die Spaß daran haben. Es wird bestimmt klasse und dann sind die anderen vielleicht später auch mal dabei, wenn sie hören, was sie verpasst haben. Wenn nicht, ist es auch kein Drama.


    Viel Spaß
    jg

    der freie Markt bietet in Brandenburg
    BAT III bzw. nach 3 Jahren BAT II, West wohl gemerkt.
    Das hat mir zumindest ein freies Gymnasium angeboten und das bekommen an der Schule alle Lehrer. (hab aber nicht angenommen)


    Tabellen für BAT und auch für Beamtenbesoldung gibt's z.B. bei der GEW, sollten aber auch im Netz zu finden sein.


    liebe Grüße
    jg

    Hallo jj,
    ich vermute, dass du dich dann einfach noch nicht anmelden kannst, weiss es aber nicht wirklich. Frag am besten nochmal die nette Dame und schick es wenn möglich per Fax, dann schaffst du es noch heute.


    Ich habe bereits zugesagt und dazu hat man mir heute nochmal --- wieder nur fernmündlich --- bestätigt, dass ich mit dieser damals unterschriebenen Zusage automatisch angemeldet bin und keinen separaten Antrag stellen muss.


    viel Erfolg
    jg

    Hallo bananacookie,
    ich denke, ob dir die Experimente Schwierigkeiten machen werden oder nicht, kannst du selbst am besten entscheiden. Meine Erfahrungen mit Diplomanden in Naturwissenschaften ist, dass es sehr von der Person und auch vom Thema der eigenen Arbeit und der Lehrstuhlorganisation abhängt, wie man sich anstellt --- und kaum vom Fach. Ich kenne Chemiker, die entwickeln bessere Spektrometer, als jeder Feskörperphysiker und ich kenne Physiker mit zwei linken Händen, die jeden Lötkolben fallen lassen. Und auch schon vorher in der Ausbildung: Gerade unter den Physik-Lehramtskandidaten (Entschuldigung, möchte niemandem zu nahe treten) gibt es viele, die sich im Physikpraktikum deutlich ungeschickter anstellen, alls die Diplomkandidaten aus den Nebenfächern.


    Also: nur du weisst, wie "handwerklich" deine bisherige wissenschaftliche Arbeit war und ob du zwei linke Hände hast. Ich denke, das könne wir hier alle nicht beurteilen. Überlege selbst und sprich viel mit deinen Freunden.


    viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung
    jg

    Hi Drew,
    die Bezirksregierung (zumindest Arnsberg, NRW) zahlt die Kosten für das Gesundheitszeugnis zurück, sobald (und nur wenn) der Arbeitsvertrag unterschrieben ist. (so die fernmündliche Auskunft). Einfach Kopie des Belegs an die Bezirksregierung schicken.


    Ich habe mal gehört, dass ein Arbeitgeber verpflichtet sei die Reisekosten zum Bewerbungsgespräch zu erstatten. Von einer Privatschule habe ich auch anstandslos die knapp 400 € Fahrtkosten für Gespräch und Hospitation zurückbekommen, obwohl ich den Arbeitsvertrag nicht unterschrieben haben.
    Meine (staatl.) Schule hier in NRW hat mir auch vorher geschrieben, dass ich nichts erstattet bekäme. Ob das allerdings legal ist möchte ich bezweifeln. Außerdem gibt es manchmal die Möglichkeit solche Kosten vom Arbeitsamt erstattet zu bekommen. Bei Jobs in größeren Unternehmen ist es übrigens auch üblich, dass man über diese Kosten schweigt, sofern man sich auf einen Arbeitsvertrag einigt und eine Rechnung schreibt, wenn man sich nicht einigt. Also: freu dich, dass du einen Job hast


    jg

    Zitat

    Wenn ich meine ersten Eindrücke vom Einstellungsverfahren mit denen aus meiner "Industriezeit" vergleiche, gibt es da ohnehin einige seltsame Unterschiede.


    Das kann ich nur unterstreichen: wir unterschreiben irgendwelche "Inaussichtnahmen" und die legen sich nur mündlich fest. Ich habe auch meinen alten Job gekündigt und noch keinen Arbeitsvertrag, nur die mündliche Auskunft, der komme bald.


    Zu diesem "OVP-B" in NRW (auch wenn es Drew nicht betrifft...) hat mir die Bezirksregierung (Arnsberg) gesagt, ich müsse mich nicht noch extra anmelden, das passiere automatisch, wenn ich den Vertrag habe. Diese Auskunft war auch nur fernmündlich. Kann man sich auf so etwas verlassen? Ich fände es etwas übertrieben per Einschreiben eine formlose Anmeldung zu schicken, aber sich einfach auf die mündlichen Versprechungen zu verlassen, macht mir so langsam Sorge.

    Hallo bananacookie,
    ich bin kein "berufserfahrener Lehrer", aber ich habe u.a. Nebenfächler an der Uni in Physik unterrichtet. Wenn du den Stoff aus deinem Vordiplom nochmal wiederholst und wirklich verstehst (!), dann solltest du zumindest fachlich gut genug sein fürs Gymnasium. Falls du konkrete fachliche Fragen hast helfe ich auch gern. Bis Februar ist ja noch viel Zeit.
    jg

    Hallo Herr Rau,
    es mag altmodisch klingen, aber Pascal hat sich lange Zeit bewährt, weil es einerseits sehr gut strukturiert ist und auch nah an der menschlichen Sprache. Ich denke um programmieren zu lernen ist es immer noch die beste Sprache. Pascal wird allerdings immer weniger verwendet. Aber gerade zum selber lernen (auch für die 7. Klasse) ist es ideal. Aber wichtig wäre vor allem eine gute Anleitung (aber dafür gibt's ja Bücher).


    Wir haben früher (80er Jahre) erst mit so einer komischen Kindersprache angefangen zu lernen, aber als Schüler fand ich das langweilig, bis endlich richtiges Pascal dran war.


    Compiler gibt es für fast jede Sprache und auch oft kostenlos. Auf Unix und Linux sowieso und für Mac auch. Mit Windoof kenne ich mich nicht aus. Der gnu-pascal compiler z.B. ist freie Software (allerdings ein Kommandozeilen compiler). Compiler und frontends findest du mit jeder Suchmaschine im Internet, sobald du dich für die Sprache entschieden hast.


    jg

    vielen Dank für die Bestätigung! :)


    Schade, dass man dann so einen scheinbar wichtigen Brief bekommt, ganz offiziell mit Stempel und Wappen und da steht "... sind Sie verpflichtet den Antrag zurückzuziehen". Ziemlich frech sowas. Das ist es, wogegen ich mich wehren möchte.

    schade.


    Leider habe ich keine "Juristen an der Hand", sondern hab einfach bei Fachanwälten für Schulrecht angerufen. Für weitere Auskünfte müsste ich dann wohl noch etwas von meinem Gehalt auf die Seite legen.


    ich halte auch alle meine anderen Qualifikationen für wichtiger, als die eine, die ich noch nicht mal habe, aber "Vergeistigung" tut der Experimentalphysik Unrecht, das meiste ist ziemlich handwerklich. Man unterrichtet ja in der Zeit auch Studenten, die bei mir sogar im gleichen Alter sind, wie meine zukünftigen Schüler. Ich will ja auch nicht sagen, dass ich nichts mehr dazuzulernen hätte. Ich finde aber, dass wir Seiteneinsteiger eine Menge Erfahrungen (ich habe viele Jahre als pädagogischer Mitarbeiter für das Jugendamt gearbeitet und auch ein eigenes Unternehmen geleitet) mitbringen, die jemand der von der Schule ins Lehramtsstudium und wieder an die Schule geht nicht unbedingt gemacht hat. Deshalb möchte ich mich nicht dauernd entschuldigen, dass ich das 2. Staatsexamen noch nachholen muss oder möchte auch nicht ewig dankbar sein müssen für diese "tolle Gelegenheit". Und bei deiner ersten Antwort klang das so.


    Ich fand das Auswahlverfahren eines privaten Gymnasiums sehr viel angenehmer: die haben mich eingeladen eine Woche an ihrem Leben teilzunehmen. Am Ende mußte ich unterrichten und dann haben sie mir einen Vertrag angeboten. Einigen studierten Lehrern mit 2. Staatsexamen haben sie dagegen eine Absage geschickt. Die haben sich eine Woche lang für die Person interessiert, die sie auf ihre Kinder loslassen wollen. Bei der Schule, zu der ich jetzt gehe, war ich zu einem Vorstellungsgespräch, die wissen nicht, ob ich überhaupt was kann. Und Konkurrenz mit 2. Staatsexamen gab es nicht, denn dann darf man sich bei Staatsschulen ja gar nicht erst bewerben als Lehrer 2. Klasse.


    aber ich freue mich trotzdem drauf
    jg

    Hallo Aktenklammer,
    niemand (auch du) konnte mir bisher erklären, wo diese ODER her kommt. In dem Erlass des Ministeriums steht dieses "oder" sehr deutlich und eindeutig nicht drin! Weiter sagt mein Schulleiter und auch andere Menschen, sie kennen mehrere, denen beides angerechnet wurde (leider mochte mir bislang niemand die Namen dieser Menschen nennen---vielleicht finde ich sie auf diesem Weg). Also: man kann sich beides anrechnen lassen, das Ergebnis ist vom Sachbearbeiter abhängig. Außerdem werde ich an einer Kollegschule arbeiten, das heißt sowohl Gymnasium, als auch Realschule.


    Ein weiterer Grund, warum ich auf dieser Anerkennung bestehe, ist die Tatsache, dass die Sachbearbeiter in Münster versuchen mich einzuschüchtern. Es ist schlicht nicht wahr, dass ich irgendeinen Antrag zurückziehen muss. So etwas darf niemand, auch keine Bez.Reg., anordnen (ich habe inzwischen mehrere Juristen dazu befragt). Wenn sie möchten können Sie Anträge ablehnen, aber für diesen Antrag ist Münster nicht zuständig, also versuchen Sie mich durch Einschüchterung dazu zu bewegen ihn selbst zurückzunehmen. Das stört mich.


    Warum an meinem Lebenslauf im Falle der Anerkennung irgendetwas "besser" (wie du sagst) oder einfacher ist, als beim Lehramtsstudium, kann ich nicht erkennen. Ich halte das für Quatsch. Es ist keineswegs "schön" (wie du sagst), wenn einem bestimmte Bedingungen vorgegaukelt werden und der Arbeitgeber sich dann später nicht an die eigenen Regeln (Erlasse und auch mündliche Auskünfte) hält. Ich muß später in beiden Schulstufen unterrichten (so möchte es die Schulleitung) und bekomme dann als (dann hoffentlich promovierter) Physiker weniger Geld, als jemand, der den einfacheren Weg gewählt hat (und deutlich weniger, als in jedem anderen Job, den ich hätte nehmen können): die Lehramtsstudierten sind die, die es hier "besser" haben, wenn du es unbedingt vergleichen möchtest --- was ich sonst nicht tue.


    Weißt du, wo das "oder" her kommt?
    Das Ministerium sagt es mir nicht


    liebe Grüße
    jg :)

    Hallo,
    ich habe schon in anderen Foren versucht eine Antwort zu finden und entschuldige mich deshalb vorab, weil ich den alten Beitrag einfach hier her kopiere und einige Leser den Inhalt vielleicht schon kennen. Trotzdem suche ich noch immer nach einer Lösung....


    Der Hintergrund:
    Ich fange demnächst als Seiteneinsteiger an einer Kolleg-Schule (es gibt dort Sek I und II) in NRW an. Mein Uni-Diplom wurde als 1. Staatsexamen für "Grund-, Haupt-, Realschule anerkannt. Einen entsprechenden Antrag für die Anerkennung für "Gymnasium, Gesamtschule" müsse ich angeblich nun zurückziehen.


    Meine Einschätzung:
    Das ist eine freche Lüge und ein Einschüchterungsversuch der Bezirksregierung Münster an mich. Ich möchte mich dagegen wehren.
    Ich weiß, dass es andere geben soll, die beides angerechnet bekommen haben. Außerdem hängt meines wissens davon später das Gehalt ab (unterrichten werde ich voraussichtlich sowieso beides).


    Die Details:
    meine Fächer sind Physik und Mathe. Für meine Schule ist Arnsberg zuständig, für die Anerkennung Sek I ist Münster zuständig, für Sek II Düsseldorf. Laut Erlass (Runderlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom 26.3.2004, 421-6.05.02 Nr. 3389/04) ist mein Diplom "ohne Überprüfung anzurechnen". Die Schulstufen sind dort beide aufgeführt, dass sie sich ausschließen steht dort nicht.


    Münster zitiert einen nicht veröffentlichten Erlass. Auf meine Bitte mir diesen zu schicken, kam zunächst die Antwort per mail direkt vom Ministerium: er liege nicht in veröffentlichungsfähiger Form vor. Später noch eine Antwort aus Münster mit dem "Erlass". Es ist ein schlichter Brief aus dem Ministerium indem jemand behauptet, es werden oft aus "Unkenntnis der Rechtslage" beide Anträge gestellt und man möge dies vermeiden. Die Rechtsgrundlage wird nicht genannt, der Sachbearbeiter hat sich sogar ein fettes Fragezeichen neben den Satz gemalt.


    Telefonische Anfragen bei allen 3 Bez.Regs. liefern je nach Sachbearbeiter unterschiedliche Antworten von "stellen Sie beide Anträge, Münster und Düsseldorf merken eh nichts voneinander" (Zitat aus Arnsberg) bis "sie dürfen nur einen Antrag stellen" (ebenfalls Arnsberg). Rückfragen nach der Rechtsgrundlage wird ausgewichen, mit Hinweisen wie "das ist so".


    Anfragen in Foren zu Schulrecht und bei Rechtsanwälten sagen mir, dass zumindest die Behauptung, ich müsse einen Antrag zurückziehen nicht wahr sein kann, da mir das niemand vorschreiben darf. Die Rechtsgrundlage ist so unklar, weil das Ministerium diese Dinge per Rechtsverordnung regeln darf, dies aber nie getan hat. Sie verwenden Erlasse, die eigentlich nur interne Verbindlichkeit besitzen.


    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Oder sich vielleicht schonmal erfolgreich gegen diese Willkür der Sachbearbeter gewehrt?

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