Danke unter uns. Artikel II ist mir bekannt. Ich denke auch, dass sich so eine Regelung wenn dann nur auf Gesetzesebene finden kann. Vielleicht findet sich hierzu ja noch ein "Experte"...
Beiträge von Schubbidu
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Ein Schüler schreibt in seiner Klassenarbeit, ein us-amerikanischer Präsidentschaftskandidat dürfte (neben weiteren Voraussetzungen) keine Vorstrafen aufweisen.
Ich halte dass für plausibel, kann aber nichts dazu finden. Weiß jemand Bescheid?
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Original von steffi710
@ alias: Und wie ist das dann mit der Haftpflicht??? brauche ja auch eine private...
Kann mir jemand sagen was wirklich wichtig ist?Also eines der wichtigsten Dinge ist sicher, dass du so schnell wie möglich eine private Haftpflichtversicherung abschließt. Man braucht nicht viel, aber diese Versicherung sollte jeder haben!
Denk vielleicht auch mal noch über eine Dienstunfähigkeitsversicherung nach.
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Also aus eigener Erfahrung mit Siemens-Telefonen weiß ich, dass nicht alle Modelle voll kompatibel sind.
Vor einiger Zeit habe ich dazu bezüglich der hier von mir eingesetzten Gigasets auch eine Kopatibilitäts-Liste im Web gefunden. Google doch mal mit entsprechenden Schlagwörtern.
Konkret zu deinen Modellen kann ich dir leider nichts sagen.
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Original von TeacherOfSteel
Das ist doch der Posten "AN-RV" in der Abrechnung, oder?Also in den alten Abrechnungen meines Studi-Jobs taucht die Bezeichnung RV-Beitrag auf. Das ist der Beitrag, der mir monatlich vom Lohn abgezogen wurde, den also ich persönlich gezahlt habe.
Dann gibt es da noch eine zweite Spalte. Ich glaube die heißt AV/RV. Dort findet sich, wenn ich das noch richtig verstehe, die bis zum aktuellen Monat aufgelaufene Summe an Beiträgen seit Beginn des neuen Kalenderjahres.
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Ich bin mir wirklich nicht mehr sicher aber meine, mich dunkel erinnern zu können, dass nur die selbst eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden. Alles was also dein Arbeitgeber eingezahlt hat, verfällt.
Vielleicht hast du ja in der Vergangenheit einen "Kontoauszug" über dein Rentenkonto erhalten. Da kann man das eigentlich dann überschlagsmäßig ganz gut abschätzen.Oder du schaust dir stichprobenhaft alte Gehaltsabrechnungen an, falls du die noch hast. Dann könntest du das hochrechnen.
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Original von klöni
Bei uns ist PoWi aus 8 in die 7 verlegt worden, um mehr Raum für eine weitere Englischstd. in 8 zu schaffen. d.h. die SuS haben zwischen Kl. 7 udn 9 kein PoWi.Hallo Klöni,
deinem Profil entnehme ich , dass du auch aus BaWü kommst. Für welche Schulform gelten denn deine Aussagen? Ich frage deshalb nach, weil es mich sehr erstaunen würde, wenn Gemeinschaftskunde an einem Gymnasium in BaWü (darauf bezogen sich meine Aussagen) bereits in Klasse 7 unterrichtet werden würde. Ich habe das so einfach noch nie gehört. Aber vielleicht habe ich dich ja auch falsch verstanden.
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Hallo Momo,
ich schließe mich "unter uns" an und kann für Baden-W. noch folgendes ergänzen:
Die Fächer Geographie, Wirtschaft und Gemeinschaftskunde bilden in BW einen Fächerverbund, kurz GWG. Wirtschaft wird dabei in die beiden anderen Fächer integriert. Von Klasse 5-7 ist Geo das "Leitfach", ab Klasse 8 kommt Gemeinschaftskunde hinzu und übernimmt diese Funktion. Da bei uns in Klasse 8 aber Gemeinschaftskunde und Geographie unterrichtet werden, sind hier zumindest in beiden Fächern Wirtschaftsthemen präsent.Viellleicht ist das bei euch ja ähnlich.
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Hallo Rolf,
das müsstest du noch ein wenig ausführlicher darstellen, damit ich es verstehe. Also entscheidend ist meiner Meinung folgendes:
Bei vielen Anbietern sind die DU-Klauseln einschränkend formuliert. Beispiele hierfür wären:
- Es werden nur gesundheitliche Gründe für eine DU anerkannt (das reicht zwar auch in den allermeisten Fällen aber der Teufel ist bekanntlich ein Eichhörnchen)
- Neben der Erklährung des Dienstherren wird eine Bestätigung über die DU durch einen Amtsarzt angefordert.Bei einer vollkommen uneingeschränkte DU-Klausel erkennt die Versicherung einfach die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit durch den Dienstherren als Eintitt in den Leistungsfall an und stellt keine weiteren Fragen.
Diese Unterscheidung zwischen eingeschränkter und uneingeschräkter Klausel (nicht Dienstunfähigkeit generell) sind meines Wissens nach auch für Lehrer relevant.
Nach meinem Kenntnisstand bietet derzeit übrigens nur noch ein Unternehmen eine vollkommen uneingeschränkte DU-Klausel an.
Grüße
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Kleiner Nachtrag:
Ich würde mir unbedingt mehrere Angebote einholen und diese dann miteinander vergleichen.
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Hallo zusammen.
Die von Rolf1981 genanntne Punkte möchte ich unterstützen und noch um ein paar Aspekte ergänzen.
Bei den Angeboten gibt es große Unterschiede, was die Formulierung der DU-Klausel anbelangt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen eingeschränkten und uneingeschränkten (auch 'echte') Dienstunfähigkeitsklauseln. Bei der Auswahl einer DU-Versicherung sollte man darauf achten, dass die DU-Klausel möglichst uneingeschränkt formuliert ist.
Die Unterschiede werden z.B. hier beispielhaft beschrieben: http://www.richterdienst.de/du-info1.htmlEin Entscheidungskriterium bei der Wahl einer DU kann auch die maximal mögliche Versicherungsdauer sein. Gerade Lehrer werden z.T. nur bis zum 55 Lebensjahr versichert. Bei vielen Anbietern ist zwar mehr drin aber jedes Lebensjahr verteurt den Vertrag oft spührbar.
Ab wann zahlt eine Versicherung überhaupt? Auch dies wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Bei der Debka muss man meines Wissens für voraussichtlich mindestend 3 Jahre Dienstunfähig sein (sogenannter Prognosezeitraum). Andere Gesellschaften bieten hier deutlich kürzere Zeiträume.
Interessant ist vielleicht auch die Frage, wie viele Kunden ihre potentiellen Ansprüche schließlich erst vor Gericht einklagen müssen (Stickwort: Prozess-Quote). Hierzu gibt es Erhebungen. Die Versicherungsvertreter verfügen z.T. über diese Zahlen. Mit ein wenig Rechercheaufwand findet sich möglicherweise auch was im Web.
Bei der Höhe der Beiträge bzw. Leistungen sollte man sich klar machen, in wie weit man bereits durch den Dienstherren abgesichert ist. Erst als Beamter auf Lebenszeit hat man (nach 5 Dienstjahren inkl. Ref und Bemater auf Probe) Anspruch auf Bezüge im DU-Fall. Meines Wissens ist nach dieser Zeit dann eine "Grundversorgung" von rund 1300€ (A13) gegeben, die mit zunehmendem Dienstalter ansteigt.
Zu Versichern ist dann nur noch die Differenz zwischen dem Nettogehalt und dieser "Grundversorgung". Das sollte für deutlich unter 250€ machbar sein!Mir haben vor einiger Zeit die folgenden Forenbeiträge geholfen:
http://www.referendar.de/phpBB…topic.php?t=7133&start=12
http://www.referendar.de/phpBB…nstunf%E4higkeit&start=12Grüße!
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Hallo zusammen,
also meiner Meinung nach lässt sich die Frage, ob sich die Riester-Rente für Beamte lohnt, nur individuell beantworten. Die Bedeutung der persönlichen Rahmenbedingungen ist einfach zu groß.
Einige Fragen sollen das beispielhaft verdeutlichen:
Hast du Kinder? Wie viele? (Entscheidend für für die Höhe der staatlichen Zulagen!)
Riestert dein Lebenspartner bereits und laufen die Zulagen (für die Kinder) bereits in seinen Vertrag? (Dann bekommst du selber keine Kinderzulage mehr = geringere Rendite)
Hast du anderwärtig Vorsorge für das Alter getroffen? (Z.B. Lebensversicherung, bereits erworbene Rentenansprüche etc).
Wie groß ist deine voraussichtliche Versorgungslücke bei Eintritt ins Rentenalter? (mit "Rentenrechnern" z.B. von der Stiftung Wahrentest lässt sich das ansatzweise abschätzen)Stiftung Wahrentest veröffentlicht alljährlich eine Reihe von Tests zum Thema Altersversorge. Am Rande wird dabei z.T. auch die spezielle Situation von Beamten berücksichtigt. Einen ersten Überblick anhand von Beispielfällen vermittelt z.B. der folgende Artikel:
Rechechnen für die Rente. In: finanztest 06/2008
Auch als PDF über die Internetseiten von finanztest abrufbar (kostet aber was).Mir haben diese Informationen jedenfalls weiter geholfen. Derzeit riestere ich nicht. Abgeschlossen ist das Thema aber damit auch für mich noch nicht.
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