Beiträge von Schubbidu

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    Original von Susannea
    Ich habe sie nciht, wir nutzen WISO Sparbuch. Die Frage andersrum ist ja auch, ob die Lehrerversion alles kann, was du ansosnten benötigst. Wir brauchen gesonderte feststellung, EÜR usw. ja auch mit drin. Ob das die Lehrerversion kann, fraglich.


    Bei dem Programm, dass ich nutze, kann die Lehrerversion nach meinen Erfahrungen alles, was das "normale" Programm auch kann. Während der Arbeit mit der Lehrerversion erhält man aber halt einige berufsspezifische Steurtipps; das wars dann auch schon fast.

    Also ich habe 2007 die allgemeine Fassung der "Steuersparerklärung" genutzt. Im Jahr drauf habe ich die Lehrerfassung entdeckt und trotz des höheren Preises gekauft.


    Fazit: Der Mehrpreis hat sich nicht gelohnt. Falls es irgendwelche Zusatzfunktionen gib - ich habe sie nicht genutzt. Ansonsten kann ich das Programm aber uneingeschränkt empfehlen. Es hat nicht umsonst schon einige Tests gewonnen.

    Ich würde auch in Richtung Erlebnispädagogik nachdenken. Allerdings verpufft die Wirkung von isolierten Tagesaktionen leider sehr schnell. Viel wirkungsvoller sind da natürlich erlebnispädagogische Klassenfahrten, bei denen die SchülerInnen über mehrere Tage von entsprechend ausgebildeten Profis betreut werden. Natürlich kostet das eine ganze Menge Zeit und Geld...


    Beispiel für einen Anbieter: http://www.albergo-online.de/

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    Original von redfairy
    ansonsten kann ich dir empfehlen, auf einer klassenkonferenz beschließen zu lassen, dass der junge beim nächsten vorfall am nächsten tag schulverbot bekommt. das gibts bei uns in ausnahmefällen für die resistenten fälle.


    Das ist ja immer wieder interessant, was man hier im Forum so über die Regelungen in anderen Bundeländern lernen kann. Ich bin wirklich erstaunt, dass ihr bei euch als Klassenkonferenz einen Tag Schulverbot aussprechen dürft. Befristete Schulverweise darf bei uns nur die Direktion durchführen.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob du ältere itunes-Stücke, die noch mit einem Kopierschutz ausgerüstet waren, so einfach ins mp3-Format konvertieren kannst. Das könnte Probleme machen.


    Ansonsten geht das mit itunes selber.


    Zunächst unter 'Bearbeiten' >> 'Einstellungen' die Importeeinstellungen verändern (also auf mp3 umstellen und die Bitrate festlegen).


    Dann die gewünschten Titel mit einem Rechtsklick markieren. Im Popup-Menü findest du die Option "Mp3-Version erstellen..."

    Also für mich hört sich das nach einer massiven Verhaltensstörung an. Ich würde hier zweigleisig fahren:


    Zum einen würde ich der Frage nach gehen, ob hier nicht ein therapeutischer Bedarf vorliegt.


    Dann würde ich das ganze parallel auf die Direktionsebene heben. Bei fortgesetztem Fehlverhalten dieser Art würde ich (psychologische Zwangsstörungen und ähnliches einmal ausgenommen) auf einen befristeten und schließlich vollständigen Schulausschluss hinwirken.

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    Original von Peselino
    Ich kenn' jetzt die gesetzlichen Regelungen in Bayern nicht ... wie sieht das bei euch aus mit einer Ordnungsmaßnahme / Klassenkonferenz?
    Sorry, wer anderen Kindern in der GS schon ins Gesicht spuckt, ist verhaltensgestört - und du brauchst deine Energie für viele andere Kinder in deiner Klasse. Wie läuft das bei euch mit einem Sonderschulaufnahmeverfahren?


    Ich schließe mich diesem Vorschlag an und würde weitere Regelverstöße dieser Art auch nur noch über die Direktionsebene angehen.


    Das Kind muss merken, dass sein Verhalten massive Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die praktische Erfahrung wirkt immer mehr als irgendwelche Gespräche oder Texte, die auf eine vermeintliche Einsicht zielen.

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    Original von ciara
    Was ich interessant finde ist, dass man bei dem H1N1-Impfstoff wohl als Normalsterblicher unterschreiben muss, dass man´s auf eigene Verantwortung hin macht (so hat´s mir eine Freundin erzählt) - das muss man ja bei einer "normalen" Grippeimpfung nicht...Nachtigall, ick hör dir trappsen, was die Frage der ausreichenden Erprobung des Impfstoffes angeht!


    Deutschlandfunk hat das heute in einer Reportage thematisiert. Wenn ich es richtig mitgeschnitten habe, müssen "nur" die Patientengruppen unterschreiben, für die es keine Impfempfehlung der Impfkommission gibt - also z.B. Schwangere. Andernfalls haftet nämlich der behandelnde Arzt für mögliche Impfschäden.


    Edit: Hier die Reportage in Textform


    http://www.dradio.de/dlf/sendungen/verbrauchertipp/1074841/

    Also für dich könnte es sich durchaus lohnen zu riestern. Immerhin würdest du für beide Kinder zusammen 380 Euro staatliche Zulagen pro Jahr bekommen (solange du Kindergeld beziehst). Für dich gibts dann nochmal 154 Euro Grundzulage pro Jahr. Allerdings müsstest du halt rund 4% deines jeweiligen Vorjahreseinkommens (abzüglich der Zulagensumme) einplanen.


    Stiftung Warentest hat dazu in der Vergangenheit umfangreiche Test durchgeführt und auch ein Spezialheft rausgebracht. Vielleicht hilft dir das ja weiter.

    Phu, ich sehe in der jetzigen Lage leider nur wenige bis keine Optionen. Wenn die Türen mal zu sind, ist es schwer sie wieder auf zu bekommen. Da müsste man einzelnen Beteiligten tatsächlich rechtlich relevantes Fehlverhalten nachweisen können und das sehe ich so in deinem Fall leider nicht.


    Was mir bei deinen Schilderungen aber auffällt: Teils wirkt es so, als ob du dich sehr leicht unter Druck setzen lässt und dann überstürzte Entscheidungen triffst. Das hat - soweit ich das mit den wenigen Informationen einschätzen kann - die Situation für dich teils erheblich verschärft.


    Nur weil ein Direktor sagt, er habe die beste Schule, sage ich doch nicht andere Bewerbungsgespräche ab.


    Die Kündigung der Betreuung erfolgt auch 'von jetzt auf gleich', anstatt zuvor nochmals in Ruhe mit den betroffenen Personen zu kommunizieren - zumindest entsteht dieser Eindruck.


    Du hast Recht Nele, wahrscheinlich bin ich im zweiten Teil meiner Aussage wirklich zu optimistisch.

    Ich unterstütze alias Vorschlag voll und ganz. Hätte es weiterhin Probleme mit dem Zeugnis gegeben, hätte ich auch weiterhin über eine Dienstaufsichtsbeschwerde nachgedacht. So aber denke ich , dass du die ganze Sache als vollen Erfolg verbuchen kannst.


    Deine Ex-Chefin wird so schon einiges an Druck verspührt haben und man kann (hoffentlich) mit einem Lern-Effekt rechnen.

    Ituitiv finde ich eine pauschale Auflösung in diesem Alter merkwürdig.


    Andererseits habe ich bei einer 10ten Klasse mal die positive Wirkung einer solchen Aktion beobachten können. Im Vorfeld haben sich die Schüler natürlich vehement gegen eine Auflösung ausgesprochen. Nach einigen Wochen im neuen Schuljahr wurde die neue Situation aber von den von mir befragten Schülern durchweg als positiv eingeschätzt.


    Wenn das an euer Schule breit diskutiert wird würde ich das mal evaluieren lassen. Warum nicht einfach die älteren Schüler befragen, wie sie mit etwas Abstand diesen Vorgang bewerten?


    Ich würde die Anfrage ja übrigens eher im allgemeinen Forum stellen. Vielleicht verschiebt sie ja ein Moderator dort hin.

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    Original von wauwau
    Wenn hier im Forum oder sonst irgendwo jemand empört das Maul aufmacht...


    Bei allem Verständnis für die ätzende Situation mit vielen frustrierenden Erfahrungen finde ich diesen Tonfall gegenüber Forenmitgliedern dann doch völlig unangebracht.

    Ich denke auch, dass das geht. Ich würde der Steuererklährung einfach ein Schreiben beifügen, in dem du den Sachverhalt erläuterst.


    Bei der Frage nach der prozentualen Höhe der Absetzbarkeit könnte das Finanzamt aber gerade bei einem Zweitgerät nachhaken. Falls du auch den zweiten Laptop zu 100% beruflich nutzt, solltest du das auch in diesem Schreiben belegen können. Hilfreich ist es da z.B. wenn man auf einen weiteren privat genutzten PC verweisen kann.


    Besteht eine Mischnutzung, müsstest du den beruflichen Anteil abschätzen und kannst dann auch nur diesen Anteil steuerlich geltend machen.

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