Interessant. Da würde mich ja zunächst wirklich mal interessieren, wo die ihre Informationen her haben. Hast du mal nachgefragt?
Spontan würde ich mal mit dem Gemeinschaftskunde/Politik-Kollegen sprechen, wie er die Lage einschätzt.
Ansonsten würde ich sehr aufmerksam darauf achten, ob hier grundsätzlich verfassungsfeindliche Inhalte transportiert werden. Dann ist selbstverständlich Handlungsbedarf gegeben. Da würde ich dann aber auch nur gut überlegt vorgehen, sonst erreicht man im Zweifel das Gegenteil und die Rolläden gehen bei den Schülern vollends runter.
Wenn die Verfassungsfeindlichkeit nicht gegeben ist, dann ist es vielleicht auch einfach angebracht hier mal Meinungen stehen zu lassen - ob sie einem politisch nun passen oder nicht.
Für die Politiklehrer ist hier der sogenannte Beutelsbacher-Konsens maßgeblich, der in den 70ern (?) nach erbitterten politischen Auseinandersetzungen unter "linken" und "rechten" KollegInnen erarbeitet wurde.
Unter anderem wird hier festgehalten, dass gesellschaftlich kontrovers diskutierte Themen auch im Unterricht kontrovers zu behandeln sind. Dabei ist dann das "Überwältigungsverbot" für den betroffenen Lehrer von Bedeutung. Solange also die Schülermeinungen nicht gegen unsere Verfassung als gesellschaftlichen Basiskonsens verstoßen, sind diese zu akzeptieren. Die politische Meinungsbildung im Unterricht hat transparent und ergebnisoffen zu geschehen. Der Lehrer regt quasi zur differenzierten Meinungsbildung an, politisch beeinflussen (d.h. die Schüler "überwältigen") sollte er sie nicht. Das alles natürlich immer im Rahmen des Grundgesetzes gedacht.
Allerdings kann ich von einem Oberstufenschüler aber natürlich erwarten, dass er zu einem differenzierten Perspektivwechsel fähig ist. Seine politische Meinung darf er dabei aber natürlich behalten.
Da der Kapitalismus aktuell ja wieder sehr in die Kritik geraten ist, halte ich es für nicht verwunderlich, wenn kommunistische Ideen unter Jugendlichen wieder eine Art Revival erleben.