Beiträge von Nicolinchen

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu dieser Regel, dass man an der Schule 3 Jahre bleiben muss, an der man beamtet wurde.
    Ich habe eine Planstelle und bin aufgrund meines Übergewichtes (vorerst) nicht beamtet worden. Wenn mein Gewicht den "normalen" Bereich erreicht hat, muss ich erneut einen Antrag auf Beamtung stellen und werde dann nochmals beim Amtsarzt einberufen.


    Nun bin ich als öffentliche Angestellte mit einer Planstelle besetzt. Meine Freundin unterrichtet im Nachbarort und kam heute zu mir. Ihr Schulleiter fragte sie, ob ich nicht die Planstelle dort für das nächste Schuljahr besetzen möchte....


    Sind die drei Jahre für mich auch verbindlich?
    Vielen Dank im vorraus Nicole


    Edit: Entschuldige, es handelt sich um Rheinland -Pfalz

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