Hallo,
ich versuche mal, dies für NRW LA GYM/GES zu beantworten:
nach dem 1. staatsexamen (oder mittlerweile nach dem master of education abschluss) kann man sich zum februar oder zum august für das referendariat bewerben. allerdings bieten manche seminarorte nur zum februar wirklich alle möglichkeiten an. man bewirbt sich bei der bezirksregierung und zwar mit 4 seminarortswünschen, von denen man i.d.r. einen zugewiesen bekommt, außer man versucht die allerallerallerbeliebstesten orte zu bekommen.
seminarort:
man bekommt am ende schließlich einen seminarort zugewiesen, an dem man die nächsten 2 jahre dann seminarveranstaltungen hat. manche seminarorte blokieren einen tag, so dass man 1x die woche zum seminar fährt und dort im wechsel jeweils das hauotseminar und die beiden fachseminare hat. ausgebildet wird man in nrw grds. nur in 2 fächern, auch wenn man mehr studiert hat. das hauptseminar soll fragen übergreifender natur beantworten (z.b. schüleraktivierung, umgang mit unterrichtsstörungen etc.), während die fachsememinare die spezifika der fächer klären sollen, also z.b. semantisierung im fremdsprachenunterricht.
seminarschule:
etwas versetzt mit dem seminarort bekommt man eine stammschule, d.h.
die schule, an der man die nächsten zwei jahre unterrichten wird. im 1. ausbildungshalbjahr hat man 12 stunden ausbildungsunterricht, d.h. man unterrichtet unter anleitung selbstständig, die ausbildungslehrer sind aber dafür verantwortlich, dass der unterricht gewährleitet istr.
im 2. hj. und 3. hb gibt man 9 stunden bedarfsdeckenden unterricht (unterricht ohne aufsicht und mit allen rechten und pflichten) und zeitgleich eigentlich 3 stunden ausbildungsunterricht. weil man aber zumindest am gymnasiusm auch viel in der oberstufe zeigen soll, sprengt man meist die 3 stunden ausbildungsunterricht. im 4 hj. wären dann eigentlich wieder 12 stunden ausbildungsunterricht vorgesehen, aber das wird wohl im rahmen des examens von manchen (!) schulen eher locker gesehen.
unterrichtsbesuche etc.:
das ist von seminar zu seminar etwas unterschiedlich. soweit ich weiß sind 5 ub pro fach vorgesehen, zu einer bestimmten anzahl an ubs ist der hauptseminarleiter mit zu nehmen. nach 3 ubs kommt dann im 2. hj. das planungs- und entwicklungsgespräch, in dem man erstmalig eine notentendenz und die einschätzung der entwicklung erfährt. ich weiß nicht, inwiefern so etwas von den seminaren unterschiedlich gehandhabt wird.
für die ub ist die vorlage eines unterrichtsentwurfs vorgesehen, dessen gestaltungskriterien jedoch auch von seminar zu seminar unterschiedlich sind.
prüfungen:
damit beschäftige ich mich geistig noch nicht
nein, ich bin da noch nicht völlig im bilde, aber es gibt einen examenstag, an dem man in den beiden u.-fächern eine lehrprobe zeigt, anschließend gibt es ein kolloqium, in dem man seine beiden lehrproben "verteidigt" und auch allgemeine dinge (schulrecht etc.) abgeprüft werden. vorher muss ebenfalls (noch: im zuge der verkürzung des ref. auf 1 1/2 jahre/ 1 jahr entfällt sie dann) eine 2. staatsexamensarbeit geschrieben werden, die fach - und hauptseminarleitergutachten (die aus den eindrücken aus den ubs und der mitarbeit in den seminaren resultieren) und das schulleitergutachten (in dem der schulleiter auch noch mal seinen eindruck formuliert) eingereicht werden. dies wird dann unterschiedlich gewichtet und am ende kommt dann hoffentlich eine passable note heraus. (habe ich irgendwas vergessen?)
diese wird dann ebenfalls 1:1 mit dem 1. staatsexamen verrechnet. wie das dann mit den ordnungsgruppen nach dem referendariat ist, habe ich noch nicht anvisiert.
lg Sunrise
p.s.: infolge von unglaublichen 26°C, die gerade auf mich draufklatschen, kommt es im text zu dem einen oder anderen buchstabendreher. da mein deutschlehrer aber schon in urlaub gefahren ist, bitte ich dies zu entschuldigen....