Beiträge von Arthur Weasley

    Muss es denn ein Zitat sein?
    Sehr wirkungsvoll ist es auch, wenn Du das Facebookprofil eines Schülers raussuchst, der es mit den Privatssphäreneinstellungen recht locker nimmt und einfach sein Profil aufrufst. Macht ein Kollege immer im Rahmen des PC-Führerscheins in der siebten. Die sind immer völlig entrüstet, dass sich öffentlich zugängliche Daten im Unterricht angeschaut werden.


    Sowas hier geht natürlich auch:
    http://www.youtube.com/watch?v=5P_0s1TYpJU


    Entweder das Video zeigen, oder einfach die Schüler nach öffentlich Informationen auf Ihrer Seite fragen. Ersteres wäre natürlich am unverfänglichsten.

    Zur Frage der technischen Umsetzung (eigenes Handy oder so) kenn ich noch ein Beispiel aus einer Partnerschule in Großbritannien, wo zum Rollcall (also vor Beginn des Unterrichts) die abwesenden Schüler ins Onlineklassenbuch des Schulserves eingetragen werden. Auf dem Schulserver findet sich ein Programm, dass die Eltern automatisch an der hinterlegten Telefonnummer mit "Bandansage" auf das Fehlen ihres Kindes hinweist.


    In Deutschland herrschen, was sowas angeht, natürlich 50er-Jahre Zustände. Wobei zumindest bei uns an einem Gymnasium mit 1200 Schüler prinzipiell so gut wie gar nichts gemacht wird. Es wird lediglich eine Liste der abgemeldeten Fünft- und Sechstklässler im Lehrerzimmer ausgehängt auf welche die Kollegen die in den ersten beiden Stunden in der Klasse waren drauf schauen sollen um zu sehen, ob Schüler unentschuldigt fehlen. Macht aber wirklich keiner. Nach Lektüre dieses Threads erscheint mir das in der Tat problematisch.

    Het jemand von euch Ähnliches erlebt? Oder hat jemand einen Tipp, wie ich lernen kann, damit besser umzugehen?!

    Zunächst mal hast Du vorbildlich gehandelt, wie hier schon von mehreren Leuten beschrieben wurde. Die Frage ist jetzt wie Du damit klarkommst.


    Zunächst zeigt Dir die Reaktion der Kollegen hier, dass wohl die wenigsten an Deiner Schule die von Dir befürchtete Reaktion zeigen und hinter Deinem Rücken über Dich tuscheln. Vielleicht haben die nicht Deine direkte Schilderung des Falles, die Du uns gegeben hast und ggf. stückhafte Informationen, aber insgesamt gehe ich davon aus, dass die erstmal froh sind selbst nicht in Deiner Lage zu sein und davon ausgehend Verständnis mitbringen, dass Du derzeit mitgenommen bist.


    Da Du neu an der Schule bist, wird es wohl schwierig sein, sich bei nem Kollegen/ner Kollegin "auszuheulen". Wie sieht es denn mit Deinem privaten Umfeld aus? Wenn Dich die Situation so mitnimmt (was auch verständlich ist) dann brauchst Du dringend Unterstützung um dies zu verarbeiten. Ich wünsche DIr, dass Du jemanden hast, der Dir dabei helfen kann (am besten natürlich gleich mehrere "jemande").


    Alles Gute Dir und dem Jungen.

    Ich hab nochmal ein bisschen gegoogelt und Folfgendes gefunden:




    Zitat


    Bewerbung um ein erstes Beförderungsamt oder eine vergleichbare Funktionstätigkeit1 — z.B.Fachkonferenzleitung / Fachbereichsleitung / Jahrgangsleitung


    Verfahren: Besichtigung einer Unterrichtsstunde und eine anschließende Besprechung des besichtigten Unterrichts; Durchführung eines auf die Eignung für die angestrebte Funktion bezogenen Gesprächs.


    Zuständigkeit gem. Nr. 2 des Bezugserlasses zu a): die Leiterin bzw. der Leiter der Schule, an der die Bewerberin bzw. der Bewerber tätig ist.

    Quelle: http://www.nds-voris.de/jporta…bsvorisprod.psml&max=true




    An ein Bewerbungsverfahren kann ich mich allerdings bei uns nicht erinnern ohne das es auch eine A14-Stelle gegeben hätte.


    Bin jetzt in einer etwas misslichen Lage, dass ich in der Tat finde, dass die Verfahren da bei uns an der Schule eher intransparent sind, ich aber von einer Kollegin angesprochen wurde, ob ich wisse, wie die Rechtslage sei und sie aber dazu sagte, dass sie nicht wolle, dass der Personalrat da tätig wird, da sie keinen Ärger mit dem betroffenen Kollegen bzw. der Schulleitung will.

    Ich hab da mal eine Frage an alle aus Niedersachsen:



    Gibt es eigentlich irgendwelche verbindlichen Regeln für die Besetzung von Leitungen der Fachkonferenz? Falls das mit einer A14-Stelle besetzt ist, ist das Teil der Stellenbeschreibung, aber bei Fachleitungen durch Studienräte habe ich bisher sowohl Wahlen durch die Fachkonferenz, als auch Aufgasbenübertragung durch die Schulleitung (bzw. müngliche Verkündung der Schulleitungsentschdung durch den Vorgängen in der Funktion) erlebt.


    Der Erlass "Konferenzen und Ausschüsse der öffentlichen Schulen" in dem für diesen Fall klar die Wahl vorgesehen war, ist ja mit der eigenverantwortlichen Schule aufgehoben.


    Das interessiert mich sowohl als Betroffener, als auch als Personalratsmitglied, der von Kollegen darauf angesprochen wurde.

    Wenn es die eigene Arbeit entlastet, dann kann ich ja verstehen, Geld zu investieren. Wenn es aber hauptsächlich darum geht, den Schülerinnen und Schülern die Arbeit zu erleichtern, bzw. die Arbeitsatmosphäre für diese zu verbessern, dann sollte es machbar sein, dies mit den Elternvertretern zu besprechen und ggf. die Eltern für eine Anschaffung heranzuziehen, bzw. auf den Schulträger Druck auszuüben, die Kosten zu übernehmen.


    Die Situation von Klassenräumen lässt sich u.a. dadurch erklären, dass einzelne Klassenlehrer wenig bis gar keine Stunden im Klassenraum unterrichten. Als Fachlehrer ist man dann häufig auch in bis zu zehn verschiedenen Räumen (mit hat z.B. mal eine Kollegin "verboten" Arbeitsergebnisse in "ihrem" Klassenraum aufzuhängen).

    Das mag daran liegen, dass (mir zumindest) nicht ganz klar ist, was mit "Vertretungsreserve" gemeint ist. Vllt. ist das ja ein NRW-Ding, aber mir war so, dass Vertretungsreserve Kollegen betrifft, die nicht fest an einer Schule sind, sondern bei längerem Ausfall zur Vertretung an eine Schule geschickt werden können.


    Vertretung innerhalb des Kollegiums ist doch für den vertretenden Kollegen reguläre Unterrichtszeit und hat mit Ermäßigungsstunden nichts zu tun. Sieht auch "Eure" ADO so:



    §13 (2) Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers kann vorübergehend aus schulorganisatorischen Gründen um bis zu sechs Stunden über- oder unterschritten werden...
    Die zusätzlich oder weniger erteilten Unterrichtsstunden sind innerhalb des Schuljahres auszugleichen, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr

    Mein Negativgekord war 35 in einer 8. Klasse.
    Die Obergrenze ist in Niedersachsen gerade von 33 auf 30 gesenkt worden, ab Klasse 7 aufwärts liegen wir aber noch größtenteils über 30.
    (Lustigerweise heißt "Obergrenze" in Niedersachsen nicht, dass nicht auch noch mehr Kinder in eine Klasse kommen können.)

    Das mit der dehnbaren Obergrenze liegt aber daran, dass da noch eine 2-Personenreserve eingebaut ist. Die Obergrenze gilt für die Bildung neuer Klassen. Bei "Obergrenze+2" müssen dann neue Klassen gebildet werden. In Hannover war es eine Zeit lang so, dass die Gymnasien mit mehr Anmeldungen als Plätzen maximal 4 fünfte Klassen a 33 SuS haben durften. Wenn man dann jedes Jahr die Klassen neu teilen oder zusammensetzen muss, weil die Zahl der Sitzenbleiber von Jahrgang zu Jahrgang nicht stimmt, scheint das auch keine ideale Lösung.



    Mein persönlicher Rekord lag übrigens bei 35+eine Austauschschülerin ("da müssen sie ja keine Klassenarbeiten korrigieren"). Eine Woche lang kam noch eine Schülerin der Parallelklasse hinzu, die nicht mit auf Klassenfahrt gekommen war. Da in der Woche Abitur war, musste ich auch noch in einer Stunde den Raum wechseln und hatte nur ca. 30 Stühle (und auch nicht Platz für mehr). War eine interessante Stunde.

    Während der Elternzeit kann auch Stundenweise gearbeitet werden:

    Zitat

    §15 BEEG(4) Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin darf während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein.

    http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html


    Bei uns wird das häufig so gehandhabt, dass die "Vätermonatskollegen" ihre Abiturkurse weiterführen und die 4 Stunden pro Woche arbeiten. Während des Abiturs ist das natürlich etwas schwierig, da die Frage was da zur Arbeitszeit gehört und was nicht auch bundeslandabhängig ist. In Nds. werden z.B. offiziell alle Unterrichtsstunden bis zur Abgabe der korrigierten Klasuren als "erteilt" gewertet und erst danach fallen Minusstunden an. Allerdings muss man dabei beachten, dass der Verdienst auf das Elterngeld anteilig angerechnet wird und man das eigentlich den Schülern und Kollegen zuliebe macht.


    Prinzipiell müsste es also möglich sein, die Prüfungen selbst zu halten, wenn eine Weiterbeschäftigung im Rahmen der Abiturkurse umgesetzt wird. Drei Kurse ist natürlich recht viel, zumal dann ja nicht nur mündliche Prüfungen (in der Woche könnte der Partner ja ggf. evtl. Urlaub nehmen) sondern auch die schriftlichen Klausuren anfallen dürften.

    littleStar: die genauen Bedingungen der Reinigung dürften in der Tat in einem Vertrag zwischen dem Schulträger und dem Reinigungsunternehmen festgelegt sein. Dabei kommt es allerdings gar nicht mal so selten vor, dass die Reinigungsunternehmen ihre eigenen Bedingungen nicht erfüllen. Bei uns überwachen die Hausmeister, die beim Schulträger angestellt sind das ganze ein wenig.
    Das ist natürlich eine schwierige Sache, da eine Beschwerde dazu führt, dass die Reinigungskräfte in der gleichen Zeit mehr arbeiten müssen. Das ist natürlich daneben und das Grundproblem ist, dass die Schulträger eben auch mal dem billigsten Anbieter den Zuschlag geben, wenn sich keiner beschwert.


    Der Schulleiter im Originalbeitrag geht natürlich überhaupt nicht. Mikael hat da ja schon die richtige Reaktion aufgezeigt. Falls man sich nicht traut, wg. noch nicht erfolgter Lebenszeitverbeamtung oder so, mal den Personalrat fragen, ob jemand zum Gespräch mitkommt.

    Vielleicht kann ich noch ein paar fachspezifische Ergänzugen geben. Prinzipiell ergibt sich unterrichtsplanerisch eigentlich weniger lagneweile, da Du v.a. im Fach Politik sehr gezwungen bist, die Unterrichtsinhalte anzupassen. Sicherlich gibt es auch "Theoriestunden", die sich nicht ändern, aber Beispiele muss man manchmal von Jahr zu Jahr ändern. Bei uns heißt bspw. ein Abiturthema "Der politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozess am Beispiel eines Gesetzes zur Sozialpolitik". Da machst Du in einem Jahr was zum Elterngeld, im nächsten Jahr Betreuungsgeld und demnächst wahrscheinlich wieder irgendwie Gesundheitsreform. Da ist die Herausforderung geeignetes Material zu finden und entsprechend aufzubereiten und man ist froh, wenn man mal was zeitloseres zusammengebastelt hat.


    In Englisch ist natürlich der Unterstufenunterricht etwas gleichförmiger, aber auch da ergeben sich Unterschiede. Ich bin im nächsten Jahr zum ersten mal seit fünf Jahren in einer fünten Klasse. Da muss ich mich auch erst mal wieder reinarbeiten. Durch Oberstufenbelastung bin ich dann auch mal froh, wenn ich mal ein Thema "nach Buch" unterrichten kann. Wobei auch das nicht immer funktioniert, wie DoroNRW oben schreibt.


    Da ist für mich auch einer der beiden Hautpbelastungspunkte, auf die ich hier hinweisen möchte. Es ergeben sich ständig Situationen, bei denen man entweder schon vorher merkt, dass mit ein bisschen anderer Vorbereitung der Unterricht deutlich besser hätte laufen können, da man mit mehr Zeit den Unterricht besser auf die Lerngruppe abstimmen könnte (es geht immer noch besser). Andererseits gibt es dann auch wieder Stunden die, trotz guter Vorbereitung, den Bach runter gehen, weil Schüler keinen Bock haben, Du ein Problem übersehen hast etc. Damit zurecht zu kommen, finde ich manchmal ziemlich belastend.


    Einöde ergibt sich für mich vor allem bei Klausurkorrekturen oder Verwaltungskram. Da ist, auch in der Oberstufe, der Unterschied zum Hin- und Herkopieren von Zahlen auch nicht so groß, wenn ich zum 23. mal eine Inhaltsangabe zum gleichen Text sehe, oder die Noten im Zeugnisprogramm nochmal überprüfe, Unterschriften gegenchecke etc. Liegt allerdings auch daran, dass ich selbst eher unorganisert und nicht immer diszipliniert genug bin.


    Du solltest dringend ein Praktikum machen, bevor Du das Studium aufnimmst. Natürlich kannst Du da nicht erkennen, ob der Allltag Dir nach 10 Jahren noch Spaß machen würde, aber Du erhältst Einblicke mit deren Hilfe Du Probleme von denen Kollegen berichten vllt. besser nachvollziehen kannst. Außerdem - und das ist das Wichtigste - erkennst Du, ob der Beruf zu Dir passt. Die eigene Persönlichkeit ist zentral und auch hier "passen" nicht alle Lehrer zu allen Klassen/Schülern.


    Ich wünsche Dir in jedem Fall viel Erfolg beim Nachdenken über den Lehrerjob ;)

    Das hängt definitiv von einer Menge Faktoren ab. Schulform, Schulgröße, Entfernung zum Wohnort, Bundesland etc.


    Bist Du z.B. an einer Schule auf der viele Stunden auf Leiste/Bändern liegen, dann werden sich naturgemäß mehr Lücken ergeben als ohne. Die Größe der Schule kann eine Rolle dafür spielen, wie oft bei anderen Kollegen Unterricht ausfällt etc. Wohnst Du sehr in der Nähe der Schule, dann kann auch mal eine Lücke von mehreren Stunden kein Problem sein.


    Zur Frage der freien Tage sollte hängt es wohl vom Bundesland ab, ab wann Anspruch auf einen (oder mehrere) freien Tage besteht. Ebenfalls vom Bundesland und ggf. auch von der Schule selbst ist die Frage des Umgangs mit der Verrechnung von Vertretungsstunden.


    Meiner Erfahrung nach, wirkt sich eine "kleine" Reduktion kaum auf das Belastungsempfinden aus. 25 Stunden nur SekI kann ähnlich belastend sein, wie 20 Stunden hauptsächlich Oberstufe etc.


    Da Dein Beitrag darauf schließen lässt, dass Du noch im Referendariat bist, würde ich Dir folgenden Tipp geben: sollte famliär oder gesundheitlich nichts dagegen sprechen, dann sollten auch Berufseinsteiger ein volles Deputat anstreben. Natürlich kann ggf. die Unterrichtsqualität darunter leiden, aber es kann nicht sein, dass der Dienstherr sich daran schadlos hält, dass Kollegen meinen, ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht werden zu können, wenn sie eine volle Stelle machen.
    Wenn jemand meint, dass er seinen eigenen Anspruch nicht soweit runterschrauben kann, dass er eine volle Stelle machen kann, dann sollte der Beruf Lehrer vielleicht nochmal kritisch hinterfragt werden.

    Hallo,


    zunächst der kurze Hinweis an Euch beide (und alle anderen mitlesenden Landeskollegen), dass schure.de eine private Seite darstellt und auch nicht mehr gepflegt wird. Das offizielle Verordnungssystem des Landes hat nicht so ein schönes Stichwortverzeichnis, trotzdem findet man die Erlasse ganz gut (und es ist auch immer angegeben, von wann und ggf. bis wann die Rechtsverordnungen gültig sind). Hier die selbe Verordnung:
    http://www.nds-voris.de/jporta…bsvorisprod.psml&max=true

    Danach sieht es so aus, als ob das ganze wirklich rein im Ermessen der Klassenkonferenz liegt. Die genauen Kriterien in den anderen Absätzen von §9 beziehen sich alle auf den Übergang zwischen den "gegliederten" Schulformen. Ich würde mich in dem Fall mit der Schulleitung bzw. am besten gleich mit der Landesschulbehörde kurzsschließen um das ganze Wasserdicht zu machen. Hinzu kommt, dass ich im Interesse des Schülers versuchen würde "Probeunterricht" am Gymnasium zu organisieren, dass die Kollegen dort zumindest eine Kurzeinschätzung geben können.
    Für besagtes Vorgehen ist es nun wahrscheinlich ein bisschen spät (ich vermute mal die Konferenz ist schon gelaufen, bzw. steht gerade an). Wenn ein entsprechender Antrag vorliegt, dann muss auf jeden Fall darüber beraten und entschieden werden. Kriterien müsstet ihr eben selbst überlegen (s.o.)

    Die Verwirrung kann daran liegen, dass im Zuge einiger Urteile bzw. Klagen zur Frage der Altersdiskriminierung verschiedene Landesregierungen ihre Besoldungsverordnungen in jüngerer Vergangenheit geändert haben.
    Ich bin zwar nicht aus Baden-Württemberg, aber Euer Landesbesoldungsgesetz in der Fassung vom 09.11.2011 gibt folgendes her:


    Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/j…BesG+BW&max=true&aiz=true


    Also kein Bezug zum Lebensalter, sondern alle fangen mit der ersten Stufe an. Hast Du Zeiten nach §32 vorzuweisen, dann wird der Zeitpunkt des Beginns vorverlegt. Da steht:

    Quelle: ebd.


    Da Du Deine Angestelltentätigkeit ja vermutlich beim Land Baden-Württemberg verrichtet hast, sollte die Zeit da drunter fallen. Mit Zeiten "die nicht Voraussetzung für die Zulassung zur Laufbahn sind" ist gemeint, dass das Referendariat eben nicht als Berufserfahrung zählt.



    Die Einstufung dürfte sich also nach Deiner Berufserfährung richten. Ggf. können auch noch andere Dinge angerechnet werden (siehe Gesetzestext).

    Ich denke, dass hier zwei Probleme aufeinander stoßen. Zum einen, wie oben schon erwähnt, ist das Problem, dass Schüler (und durchaus auch noch volljährige Schüler kurz vor dem Abit) häufig Soziale Netzwerke nicht als "öffentlich" begreifen und Dinge schreiben, die sie eben unter Freunden auch erzählen würden, egal welche Privatsphäreeinstellungen sie oder ihre Kontakte vorgenommen haben. Zum andere aber eben, dass sie dann doch häufig öffentlich sind, und dass man sich es als Lehrer nicht einfach gefallen lassen sollte/darf, in der Öffentlichkeit beleidigt zu werden, wie Elternschreck das prinzipiell richtig schreibt.


    Ich würde mein konkretes Vorgehen hier von der "Härte" der Beleidigung abhängig machen. Mal ein paar Beispiele:


    Schüler A bei Facebook: "Alter, Herr X ist so ein Arschloch ey. Der hat in der letzten Stunde vor den Prüfungen noch voll Unterricht mit uns gemacht, obwohl alle anderen Frühstück gegessen oder nen Film geguckt haben."
    Die Beleidigung hier ist in einem Rahmen, die ich von Schülern im normalen Gespräch untereinander fast über Lehrer erwarte und die Kritik darin ist eine, die den Kollegen ja prinzipiell sogar besser dastehen lässt (gut liegt natürlich im Auge des Betrachters ;)). HIer würde ich normalerweise nur Kontakt zum Schüler aufnehmen und ihn darauf hinweisen, dass er sich überlegen sollte, was er vor wessen "Ohren" verlauten lässt.
    Schüler B als Antwort: "Boah, das ist so ein dämlicher Wichser, dabei ist es bei dem echt egal, ob da Unterricht stattfindet oder nicht. Bei dem lernt eh keiner was."
    Hier empfinde ich die "Signalworte" zum einen als härter (ist natürlich subjektiv) und die Schmähung ist ein ganz klares herziehen über den Unterricht. Hier würde ich in jedem Fall den Klassenlehrer/Tutor und wegen des letzten Teils wohl auch gleich den Schulleiter informieren und erzieherische Maßnahmen einfordern. Ich würde mich vermutlich nicht weigern, diesen Schüler weiter zu unterrichten / zu prüfen, aber das muss jeder selbst mit sich ausmachen und ich fände das eine durchaus nachvollziehabere Reaktion. Ob man in dem Gespräch mit dem Schulleiter konkrete Konsequenzen anmahnt oder diese offen lässt, hängt sicherlich mit der Einschätzung von dessen Persönlichkeit und dem jeweiligen persönlichen Verhältnis zur Lehrkraft ab. Ggf. kann man so ein Gerspräch auch mit gemeinsam mit dem Personalrat führen, wenn man meint, der Schulleiter würde sich nicht genut "hinter" einen stellen.
    In diesem speziellen Fall würde ich zumindest auf Übernahme des Prüfungsvorsitzes durch den Schulleiter bestehen, damit sich dieser selbst ein Bild davon machen kann, dass ich die Prüfung "fair" durchgeführt habe. Das würde ich, aufgrund der besonderen Situation des Abiturs, in diesem speziellen Fall wahrscheinlich auch schon im Fall A aus Selbstschutz machen.
    Sollte der Schüler dazu übergegangen sein und Dich auch Deinem Verhalten außerhalb des Unterrichts "hart angeganben" zu haben. Schüler C:"Das ist so ein Kinderficker, nur weil seine Alte so einen hässlichen Bock nicht mehr ranlassen will, muss er seinen Frust ja nicht an uns auslassen." Hier würde ich zwar auch auf eine Reaktion des Schulleiters bestehen, jedoch würde ich diesen im Gespräch vermutlich darauf hinweisen, dass ich unabhängig davon Anzeige erstatten würde, da die Nachrede hier nichts mit der Schule zu tun hat, sondern im privaten Bereich angesiedelt ist, ich also auch außerhalb der Schule Konsequenzen suchen würde.


    Ich kann zwar prinzipiell verstehen, dass Du dazu tendierst das Ganze unter den Tisch fallen zu lassen, weil es sonst zu viel Stress macht, aber aus Selbstschutz würde ich das nicht tun. Und Prüfungsvorsitzübernahme durch den Schulleiter ist bspw. wirklich kein großer Aufwand, gibt dem Schüler zusätzlich zum Schutz Deiner Person noch ein deutliches Signal, da die Schüler das zumeist als große Belastung empfinden.

    Bear stellt die Situation in Niedersachsen schon sinnvoll dar. Ergänzend ist allerdings zu sagen, dass schure als Quelle mittlerweile mit Vorsicht zu genießen ist, da es sich wohl um eine privat geführte Seite handelt, die auch nicht mehr aktualisiert wird. Die "offizielle" und unübersichtlichere Variante VORIS ergibt aber in diesem Fall die selben Ergebnisse:


    http://www.nds-voris.de/jporta…ramfromHL=true#focuspoint


    und
    http://www.nds-voris.de/jporta…ramfromHL=true#focuspoint


    Dieser Teil

    Zitat

    4.18 Schülerinnen und Schüler, die nicht während des überwiegenden Teils des Schulhalbjahres
    am Unterricht eines Faches teilgenommen haben, erhalten nur dann im
    Halbjahrszeugnis eine Note in diesem Fach, wenn der unterrichtenden
    Lehrkraft eine Beurteilung möglich ist. Ist keine Beurteilung möglich,
    ist anstelle der Bewertung „kann nicht beurteilt werden“ zu vermerken.

    wird bei uns ergänzend so gehandhabt, dass die Schüler vorher eine schriftliche Verwarnung erhalten, da zumindest am Gymnasium (ich vermute aber an anderen Schulen der Sek I auch) der Erlass vorgibt, denn "Die Leistungsbewertung darf sich nicht in punktueller Leistungsmessung erschöpfen, sondern muss den Ablauf eines Lernprozesses einbeziehen."
    siehe: http://www.nds-voris.de/jporta…t=F&paramfromHL=true#ivz6
    Ich habe auch gerade einen solchen Fall in der Klasse und das Problem ist, dass die Situation sich im zweiten Halbjahr noch zugespitzt hat. Da im ersten Halbjahr sich aber noch die meisten Kollegen durchgerungen haben, eine Note zu geben, wird es evtl. schwierig zu begründen, warum für das gesamte Schuljahr jetzt keine Bewertungsgrundlage mehr da ist...

    Würde mich dem letzten Vorschlag anschließen. Bei mir war das auch so. Habe mir in der achten Klasse einen tausendseitigen Fantasyschinken zugelegt und habe so Englisch gelernt...


    Ich verschlinge allerdings auch bis heute den billigsten Fantasykram, von daher sei vor Langzeitschäden gewarnt. ;)

    Hallihallo,


    sehe keinen Grund, warum das nicht so sein solte. Ist schließlich ein Ehrenamt. Da dieses zwar an einer staatlichen Einrichtung "angesiedelt" ist, ist das schon etwas offizieller, als Kassenwart im Taubenzüchterverein, aber selbst Ratsherren und -frauen dürfen zurücktreten.


    Es muss ja eine Vorgehensweise geben, wie das bei der ersten Wahl gehandhabt wird, also muss irgendwo vorgesehen sein, was passiert, wenn es keinen Elternbeirat gibt. In Niedersachsen lädt zwar zu Beginn eines Schuljahres immer das Gremium des letzten Jahres ein, wenn ich nicht irre (kann aber auch sein, dass das nur für den Stadtelternrat gilt, ich erinnere mich halt nur daran, während der Wahl in "meiner" Klasse gelangweilt über dem Auszug dazu gebrütet zu haben), aber selbst da muss ja ein Fall für Schulneugründungen vorgesehen sein...

    Ich habe selbst noch nicht mit CamdenTown gearbeitet, aber mir schon einiges aus deren Bänden für die Klassen 8-10 "abgeguckt". Da finde ich die echt stark. Als ich aber jetzt das Prüfexemplar für Band 1 zugeschickt bekommen habe war ich schon etwas enttäuscht. Wirkt finde ich sehr vollgestopft und etwas lieblos gemacht.


    Zur "simple past" Frage: Habe da eben mal nachgeguckt und gesehen, dass es schon in der 4. Lektion "angeschnitten" wird. Also ist die Situatin schon etwas entlastet. Allerdings finde ich, dass die insgesamt sehr wenig Übungen aus dem Grammatikbereich haben. Da ich aber das workbook nicht kenne, weiß ich nicht wie viele da drin sind...

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