ZitatOriginal von Friesin
Wenn die Eltern das nicht können oder nicht wollen, heißt das nicht, dass die Schule das auch nicht kann oder will.
Schön gesagt!
ZitatOriginal von Friesin
Wenn die Eltern das nicht können oder nicht wollen, heißt das nicht, dass die Schule das auch nicht kann oder will.
Schön gesagt!
Ich glaube, da gibs mal wieder zu den Elternmeinungen nichts mehr zu sagen, sie haben sich ja doch schon selber bewertet ![]()
Aber es zeigt wieder, wie sollens die Schüler besser wissen, wenns nicht mal die Eltern tun ![]()
Mich interessiert übrigens nicht, wer wen abschreiben läßt, bei identischen Arbeiten sind beide 6!
ZitatOriginal von afrinzl
Das, was Susannea sagt, kann ich nur unterstreichen. Na ja, der Lehrermangel wird halt mit Referendar/innen gedeckelt ...
Naja, die wurden aber in der Personalplanung schon mit einbezogen, da aber dauerkranke auch zählen sind die Lücken trotzdem ncoh da.
Mal sehen, was sie für eine Lösung finden, zumal die Verträge ja zum Teil noch nicht bezahlt sind und auch nicht ohne weiteres bezahlt werden können.
Ziemlich peinliche Situation fürs Land Berlin!
ZitatOriginal von FrauBounty
anscheinend ist elterngeld-berechnung bei beamten eine schwierige angelegenheitwir haben damals - kind wurde im juli 2007 geboren - ein gutes halbes jahr auf eine korrekte abrechnung gewartet und immer wieder beschwerden eingereicht. eine wahre wonne.
hoffe, das geht dieses mal schneller. euch viel erfolg!
Nee, das lag nicht nur an Beamten, in 2007 (mein Kind ist im januar geboren) waren sie komplett überfordert, denn viele hatten weder Gesetze noch Bearbeitungsrichtlinein zu Ende gelesen ![]()
UNd gings ähnlich, wobei ich ihr gleich die Zeile in ihrer Vorschrift nennen konnte und sies dann auch begriffen hat.
Die Frage ist, welche Ausbildung du hast. Es gilt die Berliner Version des TV-Ls ansonsten.
Und dann herzlichen Glückwunsch, wenn du nach den Ferien eine Stelle ergattert hast, denn dadurch das Zöllner das Geld, was die Schulen dafür vom letzten Jahr noch zur Verfügung hatten, wieder eingezogen hat (obwohl sie behalten durften) sind viele Schulen jetzt schon im Minus!
ZitatOriginal von petti
Liebe Susannea, liebe(r) Marigor,
vielen Dank für eure Hilfe! Ich habe bestimmt 10x gesagt, dass ich kein Mutterschaftsgeld erhalten habe und sogar eine Bestätigung meiner (privaten!) Krankenversicherung beigefügt! Ich habe auch gerade noch mal einen Elterngeldrechner genutzt und er kommt auf rund 50 Euro mehr!Ich werde das schriftlich einreichen!
Viele Grüße, Petti
Ja, das musst du auf jeden Fall tun, denn du musst dem Bescheid Widersprechen innerhalb der Widerspruchsfrist!
Und ja, es bezieht sich nur auf die Zeit nach der Geburt. Da wird dann eben nur Elterngeld gezahlt nach der Geburt, wenn du keines oder weniger Bezüge hast!
ZitatOriginal von petti
Ja, ich bin Beamtin und das habe ich der Sachbearbeiterin auch schon mehrmals gesagt, aber sie wollte nicht verstehen...Ich habe mir das Gesetz auch schon so oft durchgelesen, ich verstehe es so, dass man eigentlich davor geschützt werden soll, ein zu geringes Druchschnittseinkommen errechnet zu bekommen, da ja das Mutterschaftsgeld u.ä. in der Regel niedriger als das normale Einkommen ist, oder? Bei mir wäre ja auch das Gegenteil der Fall.
Nein, das müßte geneuao hoch sien, dass ist aber nicht entschiedend, denn Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung somit wäre kein Einkommen aus Erwerbstätitgkeite vorhanden und das eben damit niedriger.
Wenn die Sachbearbeiterin dies nicht verstehen will, dann Widerspruch einlegen mit Hinweis auf den Paragraphen und darauf hinweisen, dass du auch klagst, weil sowohl Gesetz als auch Richtlinien (http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMFSFJ_Richtlinie_BEEG.pdf S. 52) eindeutig sind. Und du zusätzlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichst, weil gegne die Bearbeitungsrichtlinien verstoßen wird!
DAs sollte eigentlich reichen, wenn nicht, dann ist da jemand vergnügungssüchtig und ich persönlich würde klagen und Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen!
Bist du Beamtin? Wenn ja, ist es definitv falsch, dann müsstest du dir noch mal dne Wortlaut angucken, denn nur Monate mit Mutterschaftsgeld dürfen außen vor gelassen werden.
Wenn nein ist es richtig, da die wie oben erwähnt außen vor gelassen werden müssen!
Da du aber sagst, dass die Bezüge höher waren durch die neue Steuerklasse dürftest du Beamtin sein, dann hat sich die Elterngeldstelle falsch verhalten.
Siehe dazu §2, Absatz 7, Satz 4 (?)
ZitatUnberücksichtigt bleiben auch Kalendermonate, in denen die berechtigte Person Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat oder in denen während der Schwangerschaft wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise weggefallen ist.
ZitatOriginal von DFU
Hallo Susannea,bitte vorsichtig mit den Äußerungen über rechtswidriges Handeln meines Schulleiters usw. Ich habe kein Bundesland in meinem Profil angegeben, weil ich nicht in D unterrichte.
Ich muss mich aber bei dir und allen anderen entschuldigen, dass ich nicht klar gemacht habe, dass mein Schulleiter nicht an das deutsche Mutterschutzgesetz gebunden ist. Meine Aussage war also auf Deutschland bezogen nicht unbedingt korrekt. Das hätte ich angeben müssen.
Viele Grüße
DFU
Dann war deine Antwort auch vollkommen unpassend. Denn wie kannst du etwas, was andere Gesetze hat dann mit deinem Schulleiter beantworten! ![]()
Ich bin mit dem Studium noch nicht fertig (weil ichs auf BA/MA umgeschrieben habe statt 1. StEx) und habe zwei kleine Kinder. Nebenher habe ich jetzt noch mit einer halben Stelle in der Schule unterrichtet. Klar habe ich viel anerkannt bekommen, aber ganz ehrlich, es ist machbar.
Da musste ich dann Abstriche machen. Aber nur ein Kind und Studium bzw. nur zwei Kidner und studium war für mich problemlos möglich!
ZitatOriginal von Mayflower24
Die Idee mit den Wäscheklammern finde ich gut, allerdings müsste ich auf diese Weise wieder das Gespräch "an mich reißen" und fragen, wer welche Wäscheklammer warum wohin gehängt hat.
Wieso das denn, wie wäre es mit einem Wortführer/Gepsrächsleiter der Kinder ![]()
ZitatOriginal von DFU
Hallo allerseits,mit der zusätzlichen Bezahlung würde ich aufpassen. Mein Schulleiter würde jedem, der bei Teilzeit vorschlägt, die Stillstunden gegen zusätzliche Bezahlung weiter zu arbeiten, knallhart erklären, dass diese Stunden zum Stillen dann wohl nicht benötigt werden. Und ich finde, da hat er recht.
...Bei einem halben Deputat würde mein Schulleiter die Hälfte an Stillstunden geben. Also abhängig davon, wie viele Tage man unterrichtet, zwei oder drei Stunden. Vier Stillstunden bei zwölf Unterrichtsstunden an vier Tagen wäre aber vermutlich nicht drin.
BEi uns entscheidet der Ag, nämlich das Landesschulamt wieviel man an Stunden kriegt und das MuSchG gibt da klare Vorgaben, du musst an jedem Arbeitstag mindestens 30 Minuten Pause dafür haben. Wenn du deine Stunden also an 5 Tagen hast und da ist es dann egal ob volles oder halbes Deputat ist da das MuSchG knallhart, dann gibts 5 x die Anzahl der Zeit!
Verhält sich dein Schulleiter anders, macht er sich strafbar.
Auch für Beamten ist das MuSchG ja anzuwenden anders als das BEEG!
Der Vorschlag der zusätzlichen Bezahlung kam von der Schule, denn ich konnte nicht zwischendrin nach Hause fahren 1, h einfach Fahrt und Stillen, das heißt ich mußte abpumpen, dazu habe ich die großen Pausen genutzt, hatte aber zur Folge, dass alles was man sonst in der zeit macht (frühstücken, Absprachen mit Kollegen treffen, kopieren o.ä.) ich vor und nach meinen Unterricht machen musste, also die Stunde hinten mehr oder weniger dran gehängt habe.
Wo also die nicht nötig sind (wobei auch das nicht dein Schulleiter sondern das Gesetz festlegt und das nicht danach fragt, was dein Schulleiter meint
) frage ich mich gerade allen Ernstes.
Aber gut, ich kenen von einigen hier nur solche unqualifizierten, rechtswidrigen Antworten!
Ich suche dringend zu Denken und Rechnen (Ausgabe östliche Bundesländer 200/)
für Klasse 4
die Lehrermaterialien (näheres auch onlien, falls sie jemand noch weiterhin braucht
)
das Förderheft
das Arbeitsheft
Problem ist, Berlin verbeamtet nicht mehr, also definitv ewrst danach irgendetwas beantragen!
Die Stillstunden werden nach Wochentagen die du arbeitest berechnet, nicht nach Stunden. Ich hatte damals nur 10 Studnen überhaupt an 4 Tagen und musste somit nur 6 geben bzw. habe die 4 zusätzlich bezahlt bekommen.
ZitatOriginal von Hermine
Meine hatten zwei linierte Hefte (eins für Einträge in der Schule und eins für die Hausaufgaben und Aufsätze- im Gegensatz zu Susannea finde ich Einzelblätter zum Korrigieren fürchterlich, dann sind wieder mal zwei zusammengehörige Seiten auseinander und und und- ist aber Geschmackssache) und einen Schnellhefter- eben aus den von Finchen genannten Gründen. Hab ich ein Arbeitsblatt ausgeteilt, musste das in den Schnellhefter abgeheftet werden. Bei dennoch herumfliegenden Arbeitsblättern gab es Ärger.
Naja, da ich maximal 5te Klasse mit kombinierten Deutscharbeiten hatte brauchte nie jemand mehr als ein A4 Blatt ![]()
Und bei mir gings nicht ums nicht schleppen wollen, sondern nicht schleppen können wenn man ständig zwischen Schule und Uni usw. mit den öffentlichen pendelt ![]()
Und bei dir gabs nur Ärger, bei mir gabs am Ende des Schuljahres nun auch 5er und 6er für die Hefterführung ![]()
Die Schüler hatten bei mir in dem Schuljahr ein Schreibheft und einen Hefter (einfach weils jede Menge Arbeitsblätter gab, Papier für den Hefter hatten sie aber selten dabei!).
Die Kollegin vorher hatte noch ein Aufsatz- bzw. Diktatheft. DAs wollte ich nicht, denn dann musste ich zum Korrigieren ja immer das ganze Heft mitschleppen und die Aufgaben diktieren (oder einkleben lassen).
ZUmal ich weder reine Diktate noch Aufsätze geschrieben habe, weils die bei uns nämlich eigentlich nicht mehr gibt!
ZitatOriginal von Mooonaaa
Also, hier in Baden-Württemberg wurden die Ref.-Plätze verteilt, ohne dass man überhaupt das 1.SE-Zeugnis vorlegen musste.
DA habt ihr echt Glück, meien Kollegin z.B. hat keinen Platz bekommen, weil die Uni das Zeugnis nciht rechtzeitig unterschrieben hat. Sie hatte sogar eine "Ersatz"-Bescheinigung, aber ohne Zeugnis nehmen die keine Berwerbungen an.
ZitatOriginal von Wasserratte
Hey Jony,
ich habe das gleiche Problem.
Welche Alternativen gibt es?
Mit hat man gesagt, dass ich auf keinen Fall einen anderen Abschluss machen kann, da die LPO 1994 ausläuft.Viel Erfolg.
Genau deswegen gibts ja Alternativen, denn eine nicht bestandes 1. Staatsexamen ist kein nicht bestandener BA ![]()
Ja sind es.
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