Beiträge von Susannea

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    Original von krümel2010
    Ist der Start der Elternzeit am Geburtstag des Kindes?
    Oder am ersten Tag nach dem Mutterschutz?


    Am ersten Tag nach dem Mutterschutz.

    Welches Datum du also als Startdatum eintragen musst kann man erst nach der Geburt sagen.

    Das Enddatum ist aber bei ganzen Jahren immer der Tag vor dem entsorechenden Geburtstag!

    Die Anmeldung ist ja erst nach der Geburt abzugeben. Das Ende des Mutterschutzes kann sich ja noch verschieben.

    Wann ist der VET? Denn damit kann man den frühest möglichen Beginn berechnen.

    Und ansonsten trägst du einfach das Ende nur ein, sollen sie selebr ergänzen ;)

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    Original von FrauBounty
    die elternzeit läuft ab dem tag der geburt. so endete meine elternzeit nach 3 jahren mit dem 3. geburtstag meiner nun bald mittleren.
    das eine jahr elternzeit (du fragst wg elterngeld, oder?) liefe dann auch bei dir bis zum 1. geburtstag, aber natürlich kannst du auch länger zuhause bleiben. nur dann eben ohne elterngeld, sofern du es nicht auf zwei jahre verteilst.


    DAs stimmt so nicht!

    Die Elternzeit beginnt immer erst nach dem Mutterschutz, aber die Zeit des Mutterschutzes wird auf die Länge angerechnet wenn man sie im Anschluss nimmt.

    Sprich, der erste Arbeitstag bei ganzen Jahren ist wirklcih immer der Geburtstag, aber Elternzeit begonnen hat erst nach dem Mutterschutz!

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    Original von wiwi

    das ist nicht mein Problem. Ich werde Wirtschaftswissenschaften das Staatsexamen noch machen können, aber das 2.Fach leider nicht, da meine Uni nicht enstprechende Kurse anbietet, die mich interessieren.


    Bei uns kann man kein Fach einzeln machen, sondern es geht nur eine komplette Kombination, wie gesagt, das Fach wäre sonst auch fertig.

    Guck also mal, ob man überhaupt ein einzelnes Fach bei euch machen kann!

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    Original von Olfri
    Hallo,

    es geht hier um die Situation meiner Lebensgefährtin (Bayern, nicht verheiratet!). Sie ist bis zum 13.09.2010 Studienreferendarin, bedeutet Beamtin auf Widerruf und daher privat versichert mit einer Beihilfe von 50%. Nun erwarten wir voraussichtlich zum 01.10.2010 unser zweites Baby. Ein Jobangebot wurde ihr von Regierungsseite aufgrund der Schwangerschaft nicht gemacht,


    Haben sie ihr das so direkt gesagt? Das darf nämlich nicht sein, ist eine Diskriminierung und da müßte man mit Hilfe der Gleichstellungsbeauftragten gegen vorgehen können.

    DAmit hätte sie dann Anrecht auf die GKV wenn sie einen Job hat!

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    Original von Anja82
    Titer ändern sich doch aber. Das kann bei Röteln zum Beispiel der Fall sein. ?(


    Das kann man wohl wie Halbwertzeiten in etwas berechnen, denn die sinken doch relativ gleichmäßig. Also höher wird er definitv nur bei einer Erkrankung ;)

    Ich denke, das hängt am Bundesland und der jeweiligen Uni. Bei uns geht gar nichts mehr mit Staatsexamen. Obwohl ich also mit Erziehungswissenschaften usw. im Staatsexamen fertig war wird nun alles BA (um dann hinterher als 1.StEx anerkannt zu werden :rolleyes:).

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    Original von katrin34327
    ob das wohl auch für nds gilt? das wäre spitze, dann müsste ich mich nicht entweder für pensionsansprüche oder für den abbau der probezeit entscheiden.


    Jedes Bundesland hat ein anderes Beamtenrecht! Also nein!

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    Original von Anja82

    Wieso? Die Elternzeit beginnt mit der Geburt.Die beiden Mutterschutzmonate gehören sowohl zur Elternzeit als auch zur Elterngeldzeit.

    LG Anja


    Elterngeldzeit beginnt mit der geburt, Elternzeit nicht! Aber bei der maximalen Länge von 3 Jahren wird der Mutterschutz mit eingerechnet!

    Zitat

    wenn du im ersten jahr 67% bekommen hast und du im zweiten jahr teilzeit in elternzeit gemacht hast, wurde dir dann im nachhinein von deinem elterngeld aus dem ersten jahr noch was abgezogen oder angerecht (wegen dem verdienst)?


    Nein, was du im 2. jahr machst interessiert nicht fürs Elterngeld, egal wie lange du es auszahlen läßt!

    Ich habe sowohl die kleine Version von der Sparkasse (kostenlos) als auch den Schulplaner den mir die GEW schenkt (vom FLVG-Verlag), ist dann allerdings A5.

    Wenn ich schon zwei kostenlose habe bin ich ehrlich gesagt zu geizig mir noch was zu kaufen ;)

    Mir fallen zu Bilderbüchern im Religionsunterricht nur welche ien, eine ganze Reihe die wir im evangelischen Kindergarten hatten, wie Pixibücher gibts eigentlich die komplette Bibel.

    Wenn du eher wie Abschied von Rune suchst gibts seit Anfang des Jahres noch ein neues Buch zu dem Thema, das heißt "ein Himmel für Oma" auch zum Thema Tod, Beerdigung usw. das hat meiner Tochter zumindest sehr geholfen zu verstehen was gerade passiert ist.

    @Beli: Meine Erfahrung zeigt mir, dass gerade die Studenten mit Kindern längst nicht soviel Streß haben (oder zumindest nicht soviel jammern wie der Rest ;))
    Man ist einfach viel durchgeplanter, da bringt einem dann eine Woche dazwischen nicht um, weil man mit Lernen schon vor der ersten Prüfung z.B. komplett fertig ist. Ich habe übrigens zwei Prüfungen je Woche gehabt ;)
    Und auch die Bekannten mit Kindern im Ref sagen, dass sie längst nicht soviele Probleme haben wie die anderne ohne Kinder, denn sie sind längst im Leben angekommen was vielen anderen fehlt usw.

    Allerdings scheinst du auch noch deutlich jünger als ich zu sein, da kann man mit den Kindern vielleicht noch etwas warten.

    Zitat

    Original von sina
    Ich bin sicher, dass Susannea dir aber wg. Verbeamtung etc. ganz genau Bescheid geben kann - die scheint mir bzgl. Schwangerschaften / Elternzeit etc. sehr genau Bescheid zu wissen.

    Leider nicht wirklich, denn Beamtenrecht ist Ländersache, jedes Bundesland kocht seine eigene Suppe.

    Aber klar ist, es darf keinen Unterschied bei der Verbeamtung machen, egal ob schwanger oder nicht. Im Zweifelsfall muss die Gleichstellungsbeauftragte ran oder ein RA, denn damit würdest du schlechtergestellt und das ist verboten.

    Ansonsten ist auch klar, dass das Gesetz dir gar nicht vorgibt, ob und wann du die SS mitteilen musst, du bist dazu überhaupt nicht verpflichtet, es ist eine "sollte" Bestimmung, keine "muss".

    Aus eigener Erfahrung und den Erfahrungen rundherum würde ich es dem Schulleiter evtl. vorsichtig stecken, aber keinesfalls schon in der Personalabteilung bescheid geben.

    Jetzt habe ich aber was ganz wesentliches vergessen: Herzlichen Glückwunsch.

    Achso, das Attest was der Schulleiter oder das Schulamt evtl. haben wollen müssen die zahlen, wenn sies verlangen. Anrecht auf eine Kopie vom Mutterpass haben sie nicht, dass ist dein Privatraum!

    Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Praktikantin im Schlüssel berücksichtigt ist. Darf sie eigentlich ja nicht wirklich!

    Ich befürchte also, dass der Schlüssel ohne Praktikantin der richtige ist.

    Habt ihr keinen Kitarat o.ä.? Die müßten die die Quellen nennen können.

    ZUr Elternzeit kann ich dir nicht weiterhelfen wenn ich nicht weiß ob Beamtin oder Angestellte. Das ist ein großer Unterschied. Für Angestellte gilt in allen Bundesländern das BEEG und damit ist es einheitlich, für Beamte nicht!

    Zum Elterngeld brauchst du die AG-Bescheinigung nur wenn du keine Verdienstbescheinigungen einreichst.

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