Beiträge von Susannea

    Zitat

    Original von ellilu
    wANN erhalte ich kein Mutterschaftsgeld!?!



    Grüßle und danke


    Wenn du z.b. über den Ehemann familienversichert bist oder wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast (aber ohne Beschäftigung bist) und dein Vertrag vor dem Beginn des Mutterschutzes endet.
    Ich glaube, das waren die Möglichkeiten.

    Ich bin gerade dabei mit meinen Schülern (2. bzw. 3. Klasse)Musikinstrumente zu basteln und wollte damit dann eine Geschichte vertonen.
    Eine bestimmte schwebt mir noch nicht vor.
    Hat einer eine schöne Geschichte, woe er sagt, die geht dazu besonders gut?


    Oder hat einer sogar eine Geschichte, die eben auch zur Jahreszeit passt? Wäre für Tipps dankbar. Klar finde ich auch welche, aber die sind dann eben noch nicht erprobt. ;)

    Ja, du hast natürlich Anspruch auf Elterngeld. UNd zwar auf der Grundlage der letzten 12 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz (wenn du Mutterschaftsgeld bekommst).
    Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, erhältst du Mutterschaftsgeld, somit würden bei dir die Monate August 08 bis Juli 09 zählen. Gehalt addieren, 920 Euro abziehen und durch 12 teilen. Davon dann 67% (oder mehr, wenn der Durchschnitt unter 1000 Euro liegt) ergibt dein Elterngeld.


    Bei weiteren Fragen einfach melden.


    Susanne und Babyzicke (33. SSW)

    Vorsdichtig, normaler Weise muss man eine Woche nach der Geburt, also 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit sich auf die ersten zwei Jahre festlegen (allerdings muss auch Teilzeitarbeit erst 7 Wochen vor Beginn festgelegt werden). Das ist allerdings nach dem BEEG so und das gilt nicht für Beamten. Bei Beamten ist es Bundeslandabhängig, was die genauen Vorschriften sagen.


    Da merke ich wieder, dass es mir als Angestellte mit dem einfachen Rückgriff aufs BEEG doch sehr viel besser geht ;)


    Fürs Elterngeld gilt das BEEG auch bei Beamten. Ihr habt insgesamt 14 Monate zur Verfügung, wie ihr die Aufteilt ist eurer Sache, aber jeder muss mindestens zwei genommen haben (um 14 Monate zu haben) und dein Einkommen im Mutterschutz wird aufs Elterngeld angerechnet, sprich die Monate gelten als verbraucht, der Rest wird taggenau gezahlt.


    Solltest du innerhalb der Elterngeldzeit wieder Teilzeit anfangen, wird das voll aufs Elterngeld angerechnet!


    Das Ministerium hat eine ganz gute Broschüre, ansonsten kannst du mich bei Fragen gerne ansprechen.


    Viele Grüße von Susanne und Babzicke (33.SSW)

    Zitat

    Original von Steffchen79
    Ich verstehe nicht, wieso die Zahlungen in Niedersachsen für Angestellte so unterschiedlich sind...Ich weiß gar nicht, ob ich mich so über die Verbeamtung freuen soll, finde mich schon ganz gut bedient ;) Habe zwar auch nur 25 Stunden (+1), aber kriege 1800 netto raus...wie kann das sein?
    schoko-meiki: bist du verheiratet? wie alt?


    Da hängen ja dann auch noch Steuerklasse, Kinderfreibetrag, KK-Beitrag usw. mit dran und dann natürlich von welcher Stufe du ausgehst.


    Ich arbeite z.B. 28 Std. in Brandenburg, werde aber nach E6 bezahlt, also nur 1672,40 Brutto. Da bleibt dann nicht viel übrig bei Stkl. 5, kein Kinderfreibetrag, Kirchensteuerpflichtig.


    Aber mit der anteiligen Jahressonderzahlung (für drei Monate) waren es immerhin etwas über 1000 Euro Brutto.


    Achso, bei der Sonderzahlung macht Ost und West auch immer noch einen großen Unterschied. In West gibts 90% in Ost nur 71,5%!

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch
    15 Minuten vorher? Der arme Kollege, der bei euch dann mal noch schnell nen Vertretungsplan aus dem Boden zaubert.


    Wobei: bei uns ist es faktisch auch so, dass zwischen viertel nach sieben und viertel vor acht die Anrufe in der Regel auf dem AB landen, weil die Sekretärin im Lehrerzimmer sitzt. Mein Schulleiter oder ich sehen dann immer kurz dort vorbei, wenn wir uns um den Vertretungsplan kümmern wollen.


    kl. gr. Frosch


    So ähnlich ist es bei uns auch. Ab 7 ist frühestens jemand da (wenn überhaupt) und um 7.30 Uhr beginnt die erste Stunde. Vertretungsplan gibts da dann eh nicht. Gibt maximal einen Lehrer, der vertreten kann und der ist in der Regel morgens noch nicht da. Also muss die Klasse mit beschäftigt werden. Gibt ja nur 10 Klassen und 11 Lehrer bei uns!

    Hat irgendjemand schönes Material? Habe Physik in einer 6. Klasse in der Grundschule (Brandenburg) und mir fehlt irgendwie noch zusätzliches Material. Wir arbeiten mit dem Cornelsen-Buch, aber alles daraus und aus dem Arbeitsheft und den Handreichungen haben wir schon gemacht.


    Leider gibts doch einige, denen erst beim wiederholten Versuch das Aha-Erlebnis kommt und die nun noch etwas Übung brauchen.


    Hat noch jemand eine Idee zu Materialien oder hat MAterial für mich.


    Würde mich riesig freuen!

    Wir hatten jetzt nicht Dezemberträume sondern "Drachen im Wind", das habe ich in KLassenstufe 2 und 3 gemacht. Ging wie gesagt ganz gut. Man läßt sie es erst ein paar Mal hören, dann haben sie Bilder dazu gemalt und währenddesssen lief es auch die ganze Zeit und dann haben wir immer wieder es zwischendurch mitgesungen. Es wurde immer besser. Ich hoffe, das ich es jetzt dann nach fast 3 Wochen Pause (Ferien und Krankheit von mir) möglichst ganz ohne singen kann. MIt dem Refrain ging es schon.


    Ob das in der 1. Klasse auch schon klappt, weiß ich nicht, zumal sie den Text ja noch nicht unbedingt ablesen können.

    Vielleicht hat ja jemand von euch eine tolle Idee, was ich als nächstes im Musikunterricht in der 2. und 3. Klasse singen kann (und dann eben evtl. auch dazu Zeichnungen machen lassen o.ä.).


    Bisher sind wir bei "Drachen im Wind" von Rolf Zuckowski. Das Lied haben wir gesungen, die Schüler haben dazu gemalt und als nächstes wollen wir noch gucken, wie man sich dazu bewegen kann.
    Dazu werden wir sicher noch eine Woche brauchen.


    Aber dann gleich mit Weihnachtsleidern anzufangen ist zu früh.


    Hat jemand eine tolle Idee, was man dazwischen machen kann?
    Sollten sich in der Schule doch noch irgendwo Instrumente befinden, dann würde ich natürlich was mit denen machen, aber so ganz ohne ist selbst das vertonen einer Geschichte oder sowas blöd.


    Vielleicht habt ihr ja eine Idee und sagt, das Lied passt doch jetzt zur Jahreszeit o.ä.
    Mir fehlt leider die zündende Idee dazu.

    Was steht denn im Vertrag an Bezahlung bzw. gültigen Tarifverträgen?
    Werde z.B. nach TV-L, TVÜL usw. bezahlt. Danach gegoogled erhält man sowohl die Tarifverträge als auch die Tabelle mit dem Hinweis, das es keine Zulagen mehr gibt. ;)


    Übrigens finde ich 8 noch ganz gut, ich bekomme als Seiteneinsteiger nur 6 (weil als ungelernt bezahlt).

    Die Frage würde mich für Berlin oder Brandenburg auch interessieren, denn leider war eines meiner Fächer im 2. Versuch nur 4,1 (im Durchschnitt, blöd wenn man den selben Prof zweimal als zweiten Prüfer hat und der der Meinung ist, man ist zu blöd für das Fach, bei 1,7 in einer anderen Klausur des Faches allerdings schon merkwürdig!).


    Im Moment ist es für mich in soweit erstmal uninteressant, dass ich als Aushilfslehrer ohne 1. Staatsexamen anfange und danach eh in den Mutterschutz gehe, aber dann?!?


    In Berlin hätte ich auch Stellenangebote für den Status Studentin, aber den habe ich ja nun auch nicht mehr!

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