Vorsdichtig, normaler Weise muss man eine Woche nach der Geburt, also 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit sich auf die ersten zwei Jahre festlegen (allerdings muss auch Teilzeitarbeit erst 7 Wochen vor Beginn festgelegt werden). Das ist allerdings nach dem BEEG so und das gilt nicht für Beamten. Bei Beamten ist es Bundeslandabhängig, was die genauen Vorschriften sagen.
Da merke ich wieder, dass es mir als Angestellte mit dem einfachen Rückgriff aufs BEEG doch sehr viel besser geht
Fürs Elterngeld gilt das BEEG auch bei Beamten. Ihr habt insgesamt 14 Monate zur Verfügung, wie ihr die Aufteilt ist eurer Sache, aber jeder muss mindestens zwei genommen haben (um 14 Monate zu haben) und dein Einkommen im Mutterschutz wird aufs Elterngeld angerechnet, sprich die Monate gelten als verbraucht, der Rest wird taggenau gezahlt.
Solltest du innerhalb der Elterngeldzeit wieder Teilzeit anfangen, wird das voll aufs Elterngeld angerechnet!
Das Ministerium hat eine ganz gute Broschüre, ansonsten kannst du mich bei Fragen gerne ansprechen.
Viele Grüße von Susanne und Babzicke (33.SSW)