Beiträge von Susannea

    Euer Modell geht so. Nur darauf achten, dass die Elternzeit wirklich in Lebensmonaten genommen wird.


    Angemeldet werden muss die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn bzw. vorm dem VET bei deinem Mann. Beginnen tut sie dann mit dem tatsächlichen ET.
    In Elternzeit kannst du übrigens bis zu 30h/Woche arbeiten, also bietet es sich evtl. an, dass einer in Elternzeit bleibt.


    Der Tipp mit den Steuerklassen bringt nicht viel fürs Elterngeld, denn es laufen zwar Klagen, damit dieser anerkannt wird, aber bisher sagen die Richtlinien zur Bearbeitung ganz klar, dass er nicht anerkannt wird.


    Und nein, Elterngeld wird nicht vom Netto berechnet!

    Zitat

    Original von Finchen
    Das stimmt, aber man darf ja auch nur 14 Monate Elternzeit nehmen, wenn der Mann auch einen Teil (zwei Monate?) übernimmt. Ansonsten ist nach glaube ich einem Jahr Schluss mit Elternzeit für eine Person.


    DAs ist totaler Blödsinn! Elternzeit kann jedes Elternteil bis zu 3 Jahren nehmen (auch geichzeitig) nur Elterngeld gibts maximal für 14 Monate.


    In Elternzeit kann man übirgens auch problemlos weiterarbeiten bis zu einer 3/4 Stelle.

    Melden mußt du es gar nicht, wenn du nicht willst ;)
    Aber ansonsten muss es dem Dienstherren (meist das Schulamt oder Land vertreten durch Schulamt) gemeldet werden.
    Die brauchen dann eigenltich nur eine Bescheinigung oder eine Kopie der Seite aus dem Mutterpass (vorsicht, dasrauf haben sie kein Anrecht, wenns dir also nicht passt, müssen sie auf ihre Kosten ein Attest ausstellen lassen).


    Wie das dann mit den Richtlinien zum Mutterschutz gehandhabt wird ist unterschiedlich. Bei uns mußte ich schon bei Einstellung (okay, da war ich ja schon schwanger ;)) Den Rötel- und Windpockentiter nachweisen lassen vom Hausarzt. Dann kam irgendwann später die Anfrage vom Amt für Arbeitsschutz (das dauerte aber so lange, dass ich bis dahin schon mehrere Wochen gearbeitet hatte), wonach ich bis zur Feststellung der ganzen Immunitäten hätte freigestellt werden müssen.


    Da war ich aber dann letztendlich auch schon in der 30. Woche, da war nicht mehr viel, was interessant war (trifft ja meist nur die ersten Wochen).

    Zitat

    Original von Ketfesem
    Hallo,


    wann kann man den wegen dem Arbeitszimmer Einspruch einlegen? Der Steuerbescheid kam schon vor ziemlich langer Zeit mit der Ablehnung und wir haben bisher keinen Einspruch eingelegt. Geht das jetzt auch noch oder ist es schon zu spät?


    Ketfesem


    Einspruchsfrist wird abgelaufen sein.


    Achso, man kann auch nur 30Cent pro Entfernungskilometer für die ersten 20km mehr absetzen. Alles andere wurde ja eh anerkannt. Also wirds bei allen, egal wie lang der Fahrtweg ist undgefähr die selbe Summe sein, die sie mehr absetzen können, nur was das an Steuern dann ausmacht ist unterschiedlich!

    Ich habe es im Bewerbungsgespräch beim Schulamt nicht erähnt, fand ich nicht erwähnenswert. Erst bei Vertragsunterzeichnung habe ich es gesagt, da konnten sie ja nichts mehr machen ohne sich massig Ärger einzuhandeln. Allerdings wußte die Schulleitung der Schule, wo ich bin von Anfang an Bescheid. Habe deswegen auch die Klassenlehrerstelle abgelehnt, weil ich das etwas viel für eine 2. Klasse finde. Nun ist mein Vertrag eh auf Ende nächster Woche befristet (Mutterschutz würde morgen beginnen). Eigentlch hatte ich vor gleich nach dem Mutterschutz wieder einzusteigen (wenn auch mit deutlich weniger Stunden), bisher hat sich das Schulamt nicht geäußert.


    Und auch die 8 Tage länger arbeiten zu "dürfen" war ein ziemlicher Kampf. Also ganz ehrlich, ich würde es nciht sagen, interessiert zumindest in den entscheidenen Stellen eh niemanden :rolleyes:

    Ich glaube, das wird mir zu heikel dann.
    Werde also den Versuch mit der Wassertasse machen, nachdem ich allerdings morgen die Stunde wohl komplett für die Rückgabe der Klassenarbeit nutzen werde, um die eine Aufgabe noch mal schrittweise aufzeichnen zu lassen, denn sonst können sie es ja nie richtig!


    Dann hat mir ein Bekannter gestern noch einen Vorschlag gemacht, dass man ohne (zusätzlichenes) Licht einfach einen Stab in ein Wasserbecken taucht und dann scheint es ja, als ob der gebogen /geknickt ist. Und dann fand sich gestern noch ein Laserpointer bei uns zu Hause an, also sogar Experimente mit Licht gehen dann!


    Vielen vielen Dank an euch alle für die Vorschläge!

    Danke, das klingt genial, das kann ja wirklich jeder Schüler dann selber machen bzw. paarweise.


    Du weißt doch, ist eine staatliche Schule und der Staat ist pleite! Dementsprechend werden Prioritäten gesetzt und da Klasse 5 bei uns kein Physik hat, sondern nur Klasse 6 ist das dann eben nicht so wichtig. Man kann ja die anderen Themen behandeln ;)


    War ganz fasziniert, als ich anfing, dass die überhaupt noch nie Versuche gesehen hatten, aber wie auch :rolleyes:

    Zitat

    Original von Moebius
    Das Sieht zwar nett aus, hat aber nichts mit Brechung zu tun. Ist auch in Klasse 6 nicht zu erklären. (Zeigen kann man es natürlich trotzdem, wenn man möchte.)


    Das stimmt, die Zerlegung in die Regenbogenfarben wäre eigentlich bei Reflexion von Licht dabei gewesen. Dort hatte ich aber keine Idee, wie ich das Zeigen soll, wir haben es also weg gelassen und das Thema eigentlich mit der Klassenarbeit abgeschlossen, aber das kann man ja dann noch nachschieben bei der Rückgabe und Besprechung des Arbeit z.B: denn dort gehört es ja nach Buch mit dazu.


    Und beantragen einer Lampe bringt mir auch leider nichts mehr. Ich habe noch drei Stunden in der Klasse, dann gehe ich in den Mutterschutz und der Vertrag endet.
    Bis die Beantragung durch wäre (wobei 2008 eh schon abgeschlossen ist und 2009 noch keine Gelder zur Verfügung stehen :rolleyes:) hätte ich ja auch nichts mehr davon. Wer weiß ob besagte Kollegin evtl. eine Lampe oder ähnliches hat. UNd nein, Schülerexperimente gibts leider gar nicht X(


    Achso und ich befürchte, dass diese Dinge erst ganz zum Schluß kommen, denn außer Klasse 6, die 2 Stunden Physik in der Woche hat (davon gibts nur eine KLasse) braucht es ja niemand und wenn Geld da ist, wirds wohl erst mal wichtigere Dinge treffen, wie z.B. Tafeln, die ab nächstem Schuljahr auch nicht zur Verfügung stehen, weil die Schule vorrübergehend ausgelagert wird und eben dann Übergangslösungen geschaffen werden müssen.

    Zitat

    Original von alias
    Lichtbrechung in die Spektralfarben kannst du gut mit alten CDs zeigen.
    Wenn du die betrachtest, siehst du schon die Regenbogenfarben. Ganz witzig ist folgender Versuch: - Du lässt die Jalousie /Verdunkelung bis auf einen kleinen Spalt herab, sodass die Sonne gerade noch auf eine CD auf der Fensterbank scheinen kann. Dann unterlegst du die CD so, dass die Reflektion an der Klasenzimmerdecke erscheint. Dort zeigt sich dann der Regenbogen ;)


    Das klingt klasse, das sollten wir auf jeden Fall mal ausprobieren! DAnke dir.
    Nein, auch Lupen gibts keine.
    Leider ist die einzige Lehrerin, die bisher Physik unterrichtet hat auch nicht da (weil langzeitkrank) um sie zu fragen, wie sie das bisher gemacht hat.


    Aber bevor ich im Oktober anfing gabs für die 6. Klasse einfach gar kein Physik. 8o

    Die Frage steht ja schon oben, womit kann ich die Experimente machen, wenn bei uns in der Schule kiene Lampe oder ähnliches vorhanden ist.


    Kenne aus meiner Schulzeit noch die speziellen Lampen, aber alles so etwas gibt es scheinbar jetzt in der Schule nicht.


    Könnte natürlich das Thema einfach auslassen, aber das fände ich auch doof und das nächste Thema wäre "bildentstehung an Linsen" und Linsen habe ich bisher auch nicht gefunden!


    Wäre also über Vorschläge sehr sehr dankbar!


    Achso es handelt sich um eine 6. Grundschulklasse in Brandenburg, falls das irgendwoebi wichtig ist!

    Zitat

    Original von ellilu
    wANN erhalte ich kein Mutterschaftsgeld!?!



    Grüßle und danke


    Wenn du z.b. über den Ehemann familienversichert bist oder wenn du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast (aber ohne Beschäftigung bist) und dein Vertrag vor dem Beginn des Mutterschutzes endet.
    Ich glaube, das waren die Möglichkeiten.

    Ich bin gerade dabei mit meinen Schülern (2. bzw. 3. Klasse)Musikinstrumente zu basteln und wollte damit dann eine Geschichte vertonen.
    Eine bestimmte schwebt mir noch nicht vor.
    Hat einer eine schöne Geschichte, woe er sagt, die geht dazu besonders gut?


    Oder hat einer sogar eine Geschichte, die eben auch zur Jahreszeit passt? Wäre für Tipps dankbar. Klar finde ich auch welche, aber die sind dann eben noch nicht erprobt. ;)

    Ja, du hast natürlich Anspruch auf Elterngeld. UNd zwar auf der Grundlage der letzten 12 vollen Kalendermonate vor dem Mutterschutz (wenn du Mutterschaftsgeld bekommst).
    Wenn du Anspruch auf Arbeitslosengeld I hast, erhältst du Mutterschaftsgeld, somit würden bei dir die Monate August 08 bis Juli 09 zählen. Gehalt addieren, 920 Euro abziehen und durch 12 teilen. Davon dann 67% (oder mehr, wenn der Durchschnitt unter 1000 Euro liegt) ergibt dein Elterngeld.


    Bei weiteren Fragen einfach melden.


    Susanne und Babyzicke (33. SSW)

    Vorsdichtig, normaler Weise muss man eine Woche nach der Geburt, also 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit sich auf die ersten zwei Jahre festlegen (allerdings muss auch Teilzeitarbeit erst 7 Wochen vor Beginn festgelegt werden). Das ist allerdings nach dem BEEG so und das gilt nicht für Beamten. Bei Beamten ist es Bundeslandabhängig, was die genauen Vorschriften sagen.


    Da merke ich wieder, dass es mir als Angestellte mit dem einfachen Rückgriff aufs BEEG doch sehr viel besser geht ;)


    Fürs Elterngeld gilt das BEEG auch bei Beamten. Ihr habt insgesamt 14 Monate zur Verfügung, wie ihr die Aufteilt ist eurer Sache, aber jeder muss mindestens zwei genommen haben (um 14 Monate zu haben) und dein Einkommen im Mutterschutz wird aufs Elterngeld angerechnet, sprich die Monate gelten als verbraucht, der Rest wird taggenau gezahlt.


    Solltest du innerhalb der Elterngeldzeit wieder Teilzeit anfangen, wird das voll aufs Elterngeld angerechnet!


    Das Ministerium hat eine ganz gute Broschüre, ansonsten kannst du mich bei Fragen gerne ansprechen.


    Viele Grüße von Susanne und Babzicke (33.SSW)

    Zitat

    Original von Steffchen79
    Ich verstehe nicht, wieso die Zahlungen in Niedersachsen für Angestellte so unterschiedlich sind...Ich weiß gar nicht, ob ich mich so über die Verbeamtung freuen soll, finde mich schon ganz gut bedient ;) Habe zwar auch nur 25 Stunden (+1), aber kriege 1800 netto raus...wie kann das sein?
    schoko-meiki: bist du verheiratet? wie alt?


    Da hängen ja dann auch noch Steuerklasse, Kinderfreibetrag, KK-Beitrag usw. mit dran und dann natürlich von welcher Stufe du ausgehst.


    Ich arbeite z.B. 28 Std. in Brandenburg, werde aber nach E6 bezahlt, also nur 1672,40 Brutto. Da bleibt dann nicht viel übrig bei Stkl. 5, kein Kinderfreibetrag, Kirchensteuerpflichtig.


    Aber mit der anteiligen Jahressonderzahlung (für drei Monate) waren es immerhin etwas über 1000 Euro Brutto.


    Achso, bei der Sonderzahlung macht Ost und West auch immer noch einen großen Unterschied. In West gibts 90% in Ost nur 71,5%!

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