Beiträge von Susannea

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    Original von Tintenklecks
    Ebenfalls dürfte die Anwesenheit eines Elternteils bei Unfällen oder Behandlungen im Krankenhaus dringender sein, wenn es sich um kleinere Kinder handelt. Da wird man immer von Fall zu Fall entscheiden müssen, was im Moment sinnvoll ist.


    Nicht nur dringender, sondern sogar zwingend notwendig, denn sonst dürfen sie ja gar nicht behandeln.

    Die Kita erwartet, dass immer jemand zu erreichen ist, denn die dürfen nichts machen ohne Eltern.

    Und mein Mann ist genauso zu erreichen, aber mein Kind würde meinen Mann in dem Falle genauso wenig akzeptieren, wie Oma, Opa oder einen fremden. In dem Alter (4) ist in manchen Situationen ebennur Mama gefragt.

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    Original von claudinette
    Vielleicht trage ich gerade Eulen nach Athen, aber Berlin wirb gerade um Leher aller Fachrichtungen. Du kannst dich direkt in Berlin bewerben und wirst dann (bei Erfolg) in die Verbeamtung übernommen. Gruß Claudinette


    Das mit der Verbeamtung wußte ich nicht sicher, aber alles ander efiel mir bei dem Beitrag auch gleich ein.

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    Original von Jooge
    Heißt das, daas man in den ersten 8 Wochen den Familienzuschlag bekommt? Denn in dieser Zeit erhält man volle Dienstbezüge und ja wohl auch Kindergeld.

    Gruß

    Jooge


    Da sollte von auszugehen sein. Ist ja wie bei Angestellten eine Lohnerhöhung, die dann auch während des Bezugs von Mutterschaftsgeld zu berücksichtigen ist.

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    Original von Bolzbold

    Ähm, doch, weil ich mich auf das Szenario der möglichen Verlängerung der Probezeit bezog und man sich als Beamter in der Probezeit schon einiges leisten muss, um diese nicht zu bestehen. Und da unterscheiden sich die Beschäftigungsverhältnisse eben gravierend - trotz drei bis sechs Monate als Angestellter zu drei Jahren als Beamter.
    Da scheint der Begriff "Probezeit" mehr Ängste auszulösen als der Status des Beamten auf Probe tatsächlich an Ängsten schüren kann.


    Gruß
    Bolzbold


    Ich glaube, wir reden aneinander vorbei. Egal ob Beamter oder Angestellter, während der Schwangerschaft kann man bei beiden nicht einfach so rausgeschmissen werden in der Probezeit ;)

    Zitat

    Original von Bolzbold
    (Außer dem subjektiven und mehr oder weniger irrationalen Gefühl, dass man ja trotzdem noch in der Probezeit rausfliegen könnte. Da unterscheiden sich aber Angestelltenrecht und Beamtenrecht).


    Ähm, nein, da das MuSchG für alle gilt, kann auch da niemand in der Probezeit rausfliegen.

    Rein vom Arbeitsrecht zählen Mutterschutz und BV als Arbeitszeiten, aber ich kann mir vorstellen, dass die Länder für Beamten da auch wieder Sonderregelungen getroffen haben. Ich würde sagen, da musst du mal ins entsprechende Landesbeamtengesetz gucken oder noch besser, du rufst beim Personalrat oder der Frauenvertreterin an und fragst nach.

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    Original von sina
    Hallo,

    man bekommt übrigens nur noch 65% und nicht mehr 67%.


    Das stimmt so pauschal nicht. Das hängt von der Einkommenshöhe ab.

    Allgemein heißt es 67%, verdient man mehr als 1200 Euro, gehts runter bis zu 65% verdient man weniger, gehts hoch bis zu 100%.

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    Original von Marigor!
    Auf das volle Gehalt vor der Geburt des Kindes wird man nie (!) kommen.


    NAtürlich kann man darauf kommen, schon alleine dadurch, dass es bei Einkommen unter 1000 Euro bis zu 100% gibt und das man midnestens 300 Euro erhält!
    Wir haben es zweimal geschafft und haben nicht gehext ;)

    nani: DAs was du nennst wäre ja abziehen, wie gesagt, es wird nur angerechnet und dann nur aus der Differenz das Elterngeld gezahlt!

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    Original von Ruhe
    Ich sehe das wie CKR. wenn mir Excel eine Note wie z.B. 3,6 liefert, dann habe ich einen päd. Spieraum. Ich kann eine 3 geben oder eine 4. Excel nimmt einem da doch nur das zusammenrechnen aus dem Notenbuch ab. Auch da entscheidet man beim obigen Beispiel zwischen 3 und 4.
    Oder gibt da jemand eine 2 oder eine 5? Ich nicht. Egal ob mit Taschenrechner aus dem Notenbuch oder direkt mit Excel.

    Edit: Die Gewichtungen sind doch meist durch die Fachkonferenz festgelegt. Ob man nun mit Papier und Bleistift macht oder mit Excel. Was macht das?


    Hm, aber da gibts für mich eigentlich keine Frage (es sei denn, ich will sie pädagogisch begründet anders geben, denn 3,6 ist klar 4, da 3,7 4+ und 3,3, (was deutlich weiter entfernt ist) 3- ist.

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    Original von Moebius
    Auch wenn die Rechtssprechung des EuGH inzwischen auch den Beamten grundsätzlich Streikrecht zubilligt, ist die Umsetzung dieser Entscheidnung in Deutschland immer noch ein heißes Eisen. Ausgerechnet einem Referendar zu zu raten, sich da in dieses Mienenfeld zu begegen, halte ich für unangebracht.
    Zur Vertretung dürfen Beamte übrigens nicht eingesetzt werden, wenn angestellt Kollegen streiken, lediglich zur Aufsicht. Dies sicherzustellen ist aber auch nicht Aufgabe eines Referendares sondern des Personalrates.


    Habe ich geraten zu streiken, wobei ich grundsätzlich auch Beamten (und das vor dem Urteil auchschon) rate zu streiken, denn sie machen es ja nicht aus Lust und Laune (jedenfalls die meisten).
    Ich habe lediglich gefragt, wie man darauf kommt, nicht streiken zu dürfen!

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