Beiträge von Susannea

    Zitat

    Original von Timm


    Nö, als Beamter unterliege ich nicht dem Geltungsbereich des Tarifvertrages und insofern kann ich darüber auch nicht abstimmen. Daran ändert auch die Gewerkschaftszugehörigkeit nichts.


    Da stand nichts drin, dass nur die betroffenen abstimmen dürften, sondern etwas von alle Mitglieder. Könnte mir also vorstellen, dass sie das als Mitgliederumfrage machen.

    Ja, die Lösung habe ich auch gerade in der Praxis gesehen :rolleyes:


    Wenn Lehrer fehlen, sucht man einfach einen größeren raum und unterrichtet zwei Klassen gemeinsam. Aber eigentlich wäre der Schulhof mit gleich allen Klassen zusammen doch viel geeigneter, findet ihr nicht auch. Spart enorm an Personalkosten *sorry, nicht ganz ernst zu nehmen*

    Zitat

    Original von Timm
    1. Die rechtlichen Risiken über eine Versicherung abzusichern, ist deutlich günstiger als die Mitgliedschaft in der GEW, ein wenig günstiger als die Mitgliedschaft in einem der Unterverbände des dbb.


    Naja, so verallgemeinern kann man das nicht. Der Gewerkschaftsbeitrag orientiert sich an dem Einkommen, die Versicherungsprämien nciht ;)


    Ich zahle z.B. keine 3 Euro im Monat für die Mitgleidschaft. Ob ich das für all die daran enthaltenen Versicherungen usw. haben könnte, wage ich zu bezweifeln!

    Zitat

    Original von Remus Lupin
    Ich hoffe wirklich, dass dieses Superangebot von den Gewerkschaftsmitgliedern abgelehnt wird.


    Seit mir bekannt ist, dass Beamte laut EU-Recht streiken dürfen, habe ich mehrfach über einen Beitritt in eine Gewerkschaft oder einen Verband nachgedacht. Aber wenn die Gewerkschaften so leicht nachgeben, dann kann ich mir die Mitgliedschaft auch schenken und meine Bezüge via Karlsruhe erhöhen lassen. Da könnte mehr bei herausspringen.


    Also wärst du nun Mitglied ind er Gewerkschaft, dann könntest du ganz alleine mit darüber bestimmen, ob du damit einverstanden bist oder nicht.
    Der Brief kam bei mir gerade, denn es wird per Briefabstimmung (zumindest bei der GEW) abgestimmt, ob der Vorschlag angenommen werden soll oder nicht.


    Sowas blödes, da muss ich mich ja dann damit richtig befassen :rolleyes:



    Übrigens kann ich Sunny schon verstehen, sie ist nicht begesitert von dem Einkommen, versucht aber damit klar zu kommen.


    Übrigens dürfte ich mal einwerfen, wenn hier die Großverdiener so meckern, ich habe für eine Vollzeitstelle in Brandenburg ca. 800 Euro Netto rausgehabt. Habe ich darüber gemeckert? Nein, ist halt so. Und ganz ehrlich, überlege ich gerade, ob ich trotz Elternzeit für 10 Unterrichtsstunden die Woche zurückgehe und da bleiben dann 400 Euro Netto, nach Abzug der Kita-Gebühren für beide Kinder und Spritkosten 100 Euro. Aber ich machs nicht für mich, sondern für die Schüler und die Lehrer, die im Moment da in einer echten Scheißsituation sind. Immerhin werden zwei Klassen schon gemeinsam tagtäglich unterrichtet!

    1) Ja, es gibt eine Regelung zur Pausenaufsicht, du darfst keine mehr machen ab der Bekanntgabe der Schwangerschaft!


    2) Bist du sicher, dass das billiger sein soll? Denn dort mußt du dich doch zu 100% versichern und das Einkommen deines Mannes wird angerechnet! Wenn dein Mann gesetzlich versichert ist, kannst du evtl. bei ihm in die Familienversicherung, das mußt du aber mal bei der KK nachfragen von ihm, da bin ich nicht sicher.
    Dann müßtest du evtl. nur eine Anwartschaft bei dir zahlen o.ä.

    Kann mir jemand sagen, ob ich für eine vertretungslehrerstelle auch ein Arbeitszeugnis erhalte?


    Habe bis zum Mutterschutz als Vertretungslehrerin gearbeitet und bei weiteren stellen oder auch beim Studium macht sich das natürlich gut!

    Zitat

    Original von malvinas2
    Wenn Dir wirklich kaum noch was zur Beendigung des Studiums fehlte, würde ich bei der Uni nachfragen, ob Du unter Anerkennung Deiner bisherigen Leistungen den Rest nachholen kannst. Die Anerkennung dürfte das schwierigste sein, denn mittlerweile wurde sicherlich die Prüfungsordnung x-mal überarbeitet.


    Zumal es in vielen Bundesländern kein Staatsexamensstudiengang mehr ist, sondern BA/MA, spreche da aus Erfahrung.


    Ich würde es über Vertretungslehrestellen und damit eine spätere anerkennung versuchen, zumindest hier geht das wohl noch!

    Hier erst mal der erste Schwung, ob noch mehr dazu kommt, ist nicht ganz klar. Evtl. dann auch nur Einzelexemplare.


    Welche Auflage fehlt mir leider noch!


    Bayswater 3 Diesterweg
    Geschichtliche Weltkunde 1-3 Diesterweg
    Geschichte für morgen 2-4 Cornelsen
    Die Reise in die Vergangenheit 2+3
    Zeiten und Menschen 3+4 Schroedel


    Jeweils mindestens ein Klassensatz von 35, häufig mehr

Werbung