Beiträge von Susannea

    Zitat

    Original von SunnyGS
    Und woher nimmt die Gewerkschaft eigentlich das Duzrecht? Das frage ich mich immer wieder. Das hat auch was von Kinderferienlager. Wir haben uns ja alle so lieb ... und die bösen Kinder kriegen wir auch noch irgendwie ins Boot. Da bin ich dann auch gern mal kindisch. Da würde ich ja dnan fast in die Gewerkschaftsreihen passen.


    So etwas ist in Sportvereinen, Gewerkschaften usw. nun mal üblich, aber ich weiß, dass es auch hier einen Ost-West-Unterschied gibt. Vielliecht liegt da dein Problem!

    Zitat

    Original von SunnyGS
    Susannea, nicht ich schrieb, dass die GEW damit provozieren will. Diese Aussage stammt von einem anderen (GEW?)-Mitglied. Ich nehme das einfach mal so hin ...


    Ich finde diese Aktion (wie so viele der GEW) einfach nur albern. Und irgendwie kommen solche unqualifizierten Sachen immer nur von der GEW, nie von einer der anderen Vertretungen. Daher hat die GEW für mich irgendwie einen Touch von "unprofessionell" ... obwohl das bei der Größe ja eigentlich nicht sein kann.


    LG
    Sunny


    Provozieren ist richtig, das war auch nicht mein Problem, die Kriegserklärung klingt für mich nicht nur unprofessionell, unqualifiziert, sondern sogar kindisch! Albern wäre sicher auch ein guter Ausdruck dafür, aber gut, du hast dich hier durch einige Aussagen ja eh schon passend eingeordnet!

    Zitat

    Original von Bear
    Auch, wenn man einen Teil der Klassenfahrtskosten erstattet bekommt, so hat man doch höhrere Kosten für die Verpflegung. So kostet etwa eine Flasche Mineralwasser in der Jugendherberge ohne Weiteres 5x mehr als im Supermarkt. Wenn man also die Chance hat, einen Anteil der zusätzlichen Kosten erstattet zu bekommen, sollte man sie nutzen...


    Bekommt ihr denn noch was erstattet? Ich kenne nur aus Berlin, dass es in der Regel nichts mehr gibt!

    Zitat

    Original von SunnyGS


    Aha, es geht also darum die Nicht-GEW`ler zu provozieren. Der nächste Schritt wäre dann die Kriegserklärung?


    Sunny


    Meinst du nicht, dass du da was falsch verstanden hast. Es geht sicher darum, die nicht Gewerkschaftler (und welche es nun ist, ist ja vom Prinzip her egal), dazu zu bewegen, dass sie nicht nur sich von den Gewerkschaften mit vertreten lassen, sondern die Gewerkschaften auch vertreten, unterstützen und auch finanzieren!


    Eben einfach mal darüber nachzudenken, ob es gerecht ist, auf Kosten andere das alles zu bekommen!

    Verpflegungsmehraufwand hängt von der Länge der Abwesenheit von zu Hause ab, beginnt bei mehr als 6 oder mehr als 8 h, weiß ich gerade nicht mehr so genau.


    Für Klassenfahrten gehts aber demnach auf jeden FAll!


    Fortbildung kannst du die Fahrtkosten absetzen.

    Dann hast du wirklich kein Anrecht auf Mutterschaftsgeld, wenn du nicht für nach dem Ref schon eine Stelle hast. Für den Übergang gäbe es das nämlich!

    Zitat

    Original von schlauby
    Susannea:


    Unsinn, natürlich schreibe ich diesen Forumsbericht gerade von meinem privaten Notebook-Arbeitsplatz am Wohnzimmertisch. Ist doch klar ;) !!! Mein Arbeitszimmer wird also nie und nimmer mal privat benutzt. Das weiß auch meine Sachbearbeiterin und findet das so gut.


    Naja, so ist das dann schon klar, aber mehr als 100% geht eben nicht abzusetzen ;)


    Aber ich verstehe, dass ihr das einfach nur anders definiert/formuliert, wenn ihr keine anderen absetzbaren Tätigkeiten habt ;)

    Wieso solltest du dich kneifen müssen. Natürlich nutze ich das Arbeitszimmer auch privat (z.B. für den Sportverein, setze ich dann ja auch als Spende mit dem "Verzicht auf Aufwendungen" ab) und was viel wichtiger ist, für andere berufliche Tätigkeiten, somit ist es genau aufzuteilen, wieviel Prozent wozu sind.

    Bist du wirklich anteilig mit dem Arbeitszimmerkosten denn drüber, also anteilig für die Wohnfläche und dann noch mal die anteilige Nutzung des Arbeitszimmers privat usw.?

    Ich denke nicht, dass das geht. Mit einem Fachabitur kannst du zwar an jeder Fachhochschule alles studieren, aber ich kenne keine Fachhochschule, die Lehramt anbietet.

    Zitat

    Original von Jazzy82
    Tja, das Prüfungsamt ist bei uns ein bisschen langsam. :rolleyes:
    Man spricht mit dem Prof ein Thema ab, welches man offiziell vom Prüfungsamt mitgeteilt bekommt.


    So ist s bei uns auch. Dummerweise war das mitgeteilte Thema dann anders als das abgesprochene! Also immer vorsicht bei solchen Dingen!

    Wie schon gesagt, in Berlin habe ich keine 2 Wochen aufs Elterngeld gewartet, hier warte ich nun schon über 6 und mein Anruf vor 14 Tagen brachte mir nur die Antwort. Erst am 5.2. abgegeben, da sind sie noch lange nicht dran!


    Die Bestätigung der Elternzeit ist eigentlich kein Bestandteil des Antrages, sie ist nach den Bearbeitungsrichtlinien nicht notwendig! Also hättest du auch ohne abgeben können!
    Und auch die Anmeldung wird nicht immer in der Klinik erledigt. Schon beim ersten Kind gabs das nicht mehr, jetzt beim zweiten wäre es eh nicht gegangen, denn von uns zu Hause gibts keine automatische Anmeldung ;)


    Und auch bei geburtsurkunden kenne ich Orte, wo das bis zu 6 Wochen dauert. Also alles vorher bereitlegen, sich evtl. über Bearbeitungszeiten informieren und dann ist es nach der Geburt kein Streß und der Mann kann es auch problemlos fertigmachen. alleine hätte meiner das nicht gekonnt! ;)


    gingergirl: Ich denke, wenn man sich vorher um gar nichts kümmert, nicht mal die Infos holt, kann das böse ins Auge gehen! Denn nicht überall ist es so einfach und schnell wie bei euch und nein, nicht alle Bezüge werden weitergezahlt ;) Denn evtl. sind auch die Partnermonate schon mit drauf und die werden inzwischen gerne direkt nach der geburt genommen. Da zahlt dann keiner was weiter!

    Fürs Elterngeld kannst du vor der Geburt alles fertig machen, in der regel reichen übrigens die verdienstbescheinigungen der 12 Monate, die Auflistung ist nicht zwingend notwendig nach den bearbeitungsrichtlinien und die Bestätigung der Elternzeit auch nicht!


    Da hast du auch etwas Luft, es wird bis zu drei Monaten rückwirkend gezahlt und das auch meist nur für Zeiten nach dem Mutterschutz. Bedenke aber, dass in einigen Orten die Bearbeitung sehr lange dauert, wir warten z.B. schon über 6 Wochen darauf! Mein Mutterschutz ist heute beendet, die Elternzeit meines Mannes vor 7 Tagen zuende gewesen, wenn man also aufs Geld angewiesen ist, dann muss man den Antrag schleunigst nach der Geburt stellen (und hoffen, dass AG und KK z.B. nicht zu lange brauchen).


    Elternzeit ist 7 Wochen vor Beginn, also meist eine Woche nach der Entbindung anzumelden, aber auch dies kann ja vorbereitet werden und man trägt nur die Daten ein!

    Zitat

    Original von ***Andi***
    Vielleicht weil Beamte während dem Mutterschutz die vollen Bezüge weitergezahlt bekommen?


    Andi


    Genau, weil für die Berechnungen nur Zeiträume in denen Mutterschaftsgeld nach der RVO gezahlt wird ausgenommen sind. Diese erhalten Beamte aber nicht, also zählen bei Ihnen ganz klar die letzten 12 vollen Kalendermonate vor der Geburt, wenn sie nicht noch selbstständig sind!


    Dann ist das ganze noch etwas komplexer!

Werbung