Ich gehe davon aus, dass du alle drei Fächer hast.
Beiträge von Susannea
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Das gabs schon in meiner Schulzeit und ich gebe zu, der Mathe-Leistungskurslehrer hat nicht schlecht geguckt als mitten in der Stunde, als er was erzählte, plötzlich jemand laut Bullshit rief!

Ich meine in der nächsten Fachkonferenz Mathe hat er dann mitgespielt

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Ja, die Grenze ist wohl BUndesland abhängig und es macht noch mal einen UNterschied ob Budnes- oder Landesbeamter.
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Mag sein, dass es nicht viele sind, ich weiß nur, dass HH auch Freigaben erteilt, wenn noch nicht klar ist, ob Tauschpartner kommen (Erfahrungen im Kollegium).
Gruß
AlbatrosNaja, aber du musst ja auch erstmal noch genommen werden

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Wer in einem anderen Bundesland verbeamtet ist und in Berlin für eine Stelle ausgewählt wird, wechselt als Beamter nach Berlin. Voraussetzung ist eine Freigabeerklärung des 'alten' Bundeslandes. Quelle: http://www.berlin.de/sen/bildung/le…/einstellungen/
Gruß
AlbatrosDas ist der Punkt, wenn Berlin sie auswählt und das alte Bundesland sie wegläßt (gibts glaube ich nicht viele, die das tun, wenn kein Tauschpartner kommt), dann geht das.
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von meiner mutter eine kollegin (an einer anderen schule) versucht seit 10 jahren, nach berlin zu kommen
geht nix.hmmmmmmm was stimmt nun?
Sie ist schon verbeamtet, oder? Dann geht nichts, denn Berlin verbeamtet ja nicht mehr! Außerdem ist die Frage, welche Schulart usw.
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ZUmidnest click und buy ist ein oft genutztes Bezahlsystem, nutzen auch viele Verlage.
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Was zieht man in einer Schule bei einem Bewerbungsgespräch an? Normal wie in der Wirtschaft...Anzug & Krawatte oder wie ist es in der Schule üblich?
Wir in der Schule üblich, wenns beim Schulleiter stattfindet.
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Meiner Meinung nach hat dies überhaupt nichts im Zeugnis verloren.
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Auch wenn es Haarspalterei ist, aber auf den Formularen der Bezirksregierungen NRWs steht immer "Antrag auf Elternzeit", nicht "Anmeldung von..." womit suggeriert wird, dass man nicht automatisch ein Recht darauf hat, schon blöd.
Das ist ja das, was ich in dem anderen Thread schon angemerkt habe, ich finde diese Dormulare der Bezirksregierungen und Merkblätter einfach nur peinlich, weil sie inhaltlich einfach falsch sind! Aber ich bin mir nicht sicher, ob sie eben damit die Leute verurnsichern wollen.
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Kochlöffel
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Das gilt in Brandenburg überhaupt nicht, ...
In Berlin ja auch nicht, da wird ja händeringend gesucht. Dort kann man eigentlich sofort anfangen. In Berlin ja sogar schon während des Studiums.
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Ganz im Gegenteil. Ich muss beim Elternzeitantrag (der bei der BezReg gestellt wird) angeben, wann die Mutterschutzfrist endet. Also nicht die BezReg informiert mich, sondern ich (und der Schulleiter, über den ich den Antrag Stellen muss: Dienstweg) informieren die BezReg. Die Rechnerei liegt also bei uns. Mag sein, dass die BezReg das dann kontrolliert. Hilft mir aber im Moment nicht weiter.
Wovon das Gegenteil? Ende des Mutterschutzes habe ich dir doch angegeben. Der Mutterschutz endet am 14.7.2011. Oder was brauchst du noch für ein Datum?
Ihr seid sicherlich privat versichert, oder? Sonst könntet ihr nämlich auch bei der KK nachfragen, die geben das einfach in ihr Programmm ein, aber ich suche noch mal, es gibt das auch im Netz, wenn du meiner Rechnugn nicht glaubst

http://www.lohn24.de/tools/Rechner/MuSchu2/index.php
Sagt dies auch:
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Wäre es möglich, dass die Reihenfolge der Zitate andersrum angezeigt wird. Also in der Reihenfolge wie man sie auswählt und nicht entgegen der Reihenfolge, das würde meist mehr Sinn machen. Momentan wird das letzte Zitat (oft ja dann der letzte Satz) vor dem 1. Zitat angezeigt (oft ja erste Satz) und das macht wenig Sinn in vielen Fällen.
Edit: Bei Anhängen ist es übrigens auch so, dass sie am Anfang des Threads und leider nciht am Ende bzw. der aktuellen Stelle eingefügt werden.
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Danke für die Begrüßung, ja ich werd eh nett sein.

Wenn du dies nett findest, dann weiß ich ja auch nicht! -
völliger Schwachsinn!!
Könntest du evtl. deinen Umgangston mal überdenken? UNd wenn du solche DInge in den Raum wirfst wenigstens begründen.Danke.
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Dann habe ich Bescheid bekommen, dass Elternzeit gewährt wird und WANN die beginnt, nämlich acht Wochen nach Geburtstermin. Wenn auf eurem Bescheid also der errechnete Termin als Grundlange genommen wird, ist es definitiv ein Fehler und ihr müsst es beanstanden.
Nein, das ist kein Fehler, wenn der errechnetet Termin plus 8 Wochen genommen wird, wenn das Kind früher kam (und kein Frühchen ist).
"Ich wundere mich einfach die ganze Zeit, dass ihr keine Angaben habt"
Wir haben Angaben über die Mutterschutzfrist, die sich am errechneten Termin orientiert. Diese Angfaben sind hinfällig.Nein, sind sie nicht, s.o. und s.u.
"und dann ausgehend vom errechneten Entbindungstermin die Länge des Mutterschutzes berechnen lassen"
Das Ende des Mutterschutzes wird nicht ausgehend vom errechneten Termin , sondern vom tatsächlichen Geburtstermin berechnet (Nämlich Geburtstermin plus 8 (12) Wochen plus die Zeit, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen wurde).UNd wenn ich den tatsächlichen Geburtstermin plus die Tage die nicht verbraucht wurden+8 Wochen nehmen, bin ich( da hier wie man sie das Kommutativgesetzt gilt
) dann bin ich ja, wieder bei dem errechneten Entbindungstermin plus 8 Wochen, also ist die Berechnung nicht hinfällig 
Achso und weil hier immer wieder falsch geschrieben wird, Elternzeit beantragt man zu keiner Zeit, man muss sie spätestens 7 Wochen vor Beginn dieser anmelden (auch bei Beamten
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Aber nur angestellte Lehrer, oder habe ich da jetzt was falsch verstanden? Für die Beamten gilt eine spezielle Regelung, nach dem, was du schreibst, oder?
Ja, das hast du richtig verstanden. Für Beamte gilt dies Gesetz nicht sondern für jedes Bundesland ein eigenes, z.T. unterschiedliches Beamtengesetz und dort ist auch das Thema Elternzeit enthalten.
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