Ich kann nur noch einmal klar stellen, dass ich mehrere Fälle kenne, bei denen ein paar Tage vor den Ferien die Elternzeit auhörte bzw. nach den Sommerferien anfing. Alle die Anträge wurden zunächst abgelehnt, aber mit entsprechender Begründung und Hinweis auf die Neuregelungen und die Kopplung ans Elterngeld, bzw. auf die Tatsache, dass beide Elternteile Lehrkräfte sind, war das in ieinem der Fälle mehr ein Problem.
Das ist ja das, was ich sage, versucht wurde es bei vielen, umgesetz bei keinem, weils nicht haltbar ist.
Und abschließend noch eins: Woher nimmst Du eigentlich Deine ganzen Weisheiten? Ich wage es zu bezweifeln, dass die Bezirksregierung ein veraltetes Merkblatt veröffentlicht. Und Deinen Verschwörungstheorien in dieser Sache vermag ich nicht zu folgen.
Aus dem Gesetz.
Auch wenn du es bezweifelst, ist es veraltet, es wäre jedenfalls fahrlässig von der Bezirksregierung wenn diese Merkblatt aktuell wäre, wenn es nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften entspricht und falsche Fachtermini benutzt.
Kannst Du diese Behauptung durch irgendetwas Handfestes belegen?
Ja, auch durch das Gesetz. Zitate bzw. Abschnitte dazu sind ja schon angegeben.
Und dem Fachjuristen des Philologenverbands (= PhV) würde ich doch in dieser Sache eher trauen als Dir.
Da bin ich mir nicht sicher, ob du damit gut beratern bist, aber ich möchte mich über die Qualifikation von diesem Verband besser nicht mehr äußern!
Ist ja deine Entscheidung, ich würde wohl eher der Expertin statt den Juristen vertrauen und ich könnte dir mehrere Dutzend Eltern nennen, die damit bisher gut gefahren sind
(Auch wenn das nun evtl. eingebildet klingt, ich dneke auf diese Wissen kann ich mir etwas einbilden, denn nicht umsonst habe ich schon einigen Elterngeldstellen und Behören erklrt, wie sie arbeiten müssen und nicht andersrum ;)).