Also ich habs auch gemacht und keiner der Eltern hat sich darüber beschwert. Evtl. wendest du dich mal an die GEW wenn du nciht das ganze Gesetz durch suchen willst, die wissen das sicher.
Beiträge von Susannea
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Also zumindest mit der Fachkobination gilts überall. Mir gehts ja ähnlich mit dem 1. Staatsexamen, aber mit einem anderen Hauptfach kann ich weitermachen. Bis dahin habe ich nun ohne Abschluss schon die 2. Vertretungslehrerstelle gehabt. War keine Problem, hätte mich damit totschmeißen können, aber mit meiner jetzt 5 1/2 Monate alten Tochter, habe ich die Bedingungen gestellt, so kamen weniger Stelllen in Frage.
Also in Berlin ist es zur Zeit gar keine Problem, allerdings wird dann ganz schlecht bezahlt, außerdem soll das wohl anders werden (wers glaubt )
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Ich hoffe, ich darf mich mit meiner Frage gleich mal anhängen. Wie läuft das denn, wenn man normal als Lehrer angestellt ist und zusätzlich auf Honorarbasis arbeitet?
KK müßte ja wie selbstständig sein, dass es nicht interessiert solange du weniger als im Hauptjob verdienst. Bei der Steuererklärung muss es dann einfach unter freiberufliche Tätigkeiten angegeben werden?
Kann mir da jemand weiterhelfen?
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Original von annasun
Kannst du mir auf die Sprünge helfen? Wie ist das mit den fehlenden Stunden gemeint?
Gruß
AnnaGehen wir z.B. von mir aus. Ich arbeite 3 Tage die Woche mit insgesamt 10 Stunden, auf Klassenfahrten müßte ich aber logischer Weise genauso viel arbeiten wie ein Vollzeit arbeitender Kollege. Trotzdem bekomme ich nur noch weiterhin die 10 Stunden bezahlt.
Früher wurde in der Zeit dann auf 28h aufgestockt, diese fehlenden 18h bekommst man hier inzwischen nicht mehr erstattet!
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Original von Panama
Angefangen von Fortbildungen und Elterngespräche in meiner U-freien Zeit, Bücher etc. etc. etc. etc....... ich weiß nicht so genau, ob das Sinn macht.Und zu sagen: O.k., dann streiche ich irgendwas.....wäre ziemlich inkonsequent, oder?
Also: Wo fange ich denn dann bitte an, zu streichen.
Dann streiche ich das, was mein Geldbeutel am meisten merkt. Ersetzt wird zumindest in Berlin nichts mehr. Nicht mal mehr fehlende Stunden zur vollen Stelle (die man ja in der Zeit mindestens ausübt) werden ersetzt.
Die Kosten für Fortbildungen sind dagegen doch Peanuts. Bei Klassenfahrten muss ich aber meine Unterkunft bezahlen, meine Fahrt, meine höheren Verpflegungskosten, die zusätzliche Kinderbetreuung, die zusätzlichen Telefonkosten, weil die Kinder trotzdem mit Mama reden wollen, die fehlenden Einkünfte im Nebenjob usw. usw.Da läppert sich das ganz schnell und da ist die Umlage der Kosten, die für Fahrt und Unterkunft entstehen nur ein Bruchteil der mir entstehenden Kosten.
Und wenn mans dann mal für die Eltern bzw. das eine Elternteil betrachtet, was die Kosten die dadurch entstehen unverschämt findet, was die in der Zeit alles sparen.
Die Kosten für die Verpflegung, die Musikschule, den Babysitter usw.
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Original von neleabels
War das noch ein DDR-Abitur oder ein bundesrepublikanisches?
Nele
Da es 1998 gemacht wurde beantwortet das die Frage
Ich denke letztendlich wären sie damit auch nicht durchgekommen, wenn man geklagt hätte. Aber es schreckt erstmal ab und wer klagt schon gerne!
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Gerade bei Bayern ist es sehr heikel. Hier bedeutet ein Wechsel von Brandenburg nach Berlin für mich wahrscheinlich schon 1 1/2 Jahre dranhängen.
In Bayern bekam eine Freundin damals die auskunft, dass die Uni keine Scheine aus Brandenburg anerkennt und ein Berliner Abitur schon gar nicht. Dies hätte sie dort erstmal nach machen sollen
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Original von gingergirl
Kannst du mir das mit dem Stillen und Mehrarbeit/Abendveranstaltung bitte näher eräutern? Könnte mich nämlich auch betreffen...Klar, kein Problem.
Nach dem MuSchG dürfen Stillende und werdende Mütter nicht mit Mehrarbeit und nciht nach 20 Uhr beschäftigt werden. Sprich, was du also eindeutig nciht darfst, ist Vertretungsstunden zusätzlich und ab 20 Uhr bei einer Schulveranstaltung sein. Bei dem ab 20 Uhr ist sogar dann extra noch angegeben, dass das auch für Elternabende und sonstige Schulveranstaltungen, einschließlich Ausflügen gilt.
Genauso, wie dir als Stillende (allerdings nur mit einem Kind unter einem Jahr) jeden Tag eine Stunde bezahlte Stillpause zusteht. Heißt dann zumindest in Berlin, dass ich pro Tag eine Stunde weniger unterrichten muss, als ich bezahlt bekomme bzw. die zusätzlich als Honorarkraft bezahlt bekomme (was nur geht, weil ich keien volle Stelle habe).
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Als die Klassenlehrerin mich im Vorbeigehen auf dem Schulflur drum bat den Termin vorzumerken, habe ich gesagt, es könnte evtl. gehen. Ich weiß es aber nicht!
Und nein, ich kann nun mal nicht!
Ich kenne es bisher nur so, dass bei Elternabende Fachlehrer nur nach vorheriger persönlicher Einladung (und Terminabsprache) bei Elternabenden dabei sind.
Elternsprechtage sind ja was ganz anderes, aber die stehen ja lange vorher fest. Der Termin für den Elternabend lag heute im Lehrerzimmer!
Aber die Dame scheint so wieso eher für kurzfristige Sachen gut zu sein oder ohne Absprache. Letzte Woche Donnerstag habe ich morgens erfahren, dass die Klasse zum Wandertag weg ist, als ich Dienstag das letzte Mal vorher in der Schule war, wußte noch keiner etwas davon!
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Original von Friesin
meines Wissens kannst du als Fachlehrer nicht drum herum kommen. Zumindest war das an den Schulen so, an denen ich war.Und keine Lust zählt schon gar nicht
Das das nicht als Entschuldigung zählt, ist schon klar
Aber die Frage ist einfach, ob ich zu jedem Termin können muss! Sie hätte ja mit mir einen Termin vereinbaren könne bzw. absprechen und nicht einfach festlegen und mir dann mal so nebenbei mitteilen. Nächster Punkt ist einfach auch, ob nicht auch für solche Dinge eine schriftliche Einladung von Nöten ist (so wie z.B. Schulkonferenz usw. auch).
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Original von Panama
Wär nicht schlecht, wenn mir das einer mal bezahlen würde *ggggg*Panama
Nein, darum gehts ja auch gar nicht. es ging darum, ob man mit der Mehrarbeit daraus kommt. Denn Mehrarbeit darf ich als Stilledne ja nciht leisten. Außerdem muss ich den Elternabend um 20 Uhr spätestens verlassen laut Gesetz.
Ich finde einfach den Grund affig, denn es geht darum, dass ich die Eltern darüber informieren soll, was wir in den letzten 3 Wochen Schule (wobei wir z.B. nächste Woche wohl maximal 2 Stunden Mathe haben) noch machen werde und was alles im nächsten Schuljahr nachgeholt werden muss, was auf Grund von vielen Ausfällen und drei Lehrer in Mathe nicht geschafft wurde.
Dafür dorthin zu fahren, was für mich einen Weg von über 100km und ca. 4 h "verlorene" Zeit macht, sehe ich eigentlich nicht ein.
Zumal mir nur zwischen Tür und Angel letzte Woche mitgeteilt wurde, dass ich mir den Abend mal freihalten solle und ich bis heute keine schrifltiche Einladung o.ä. habe.
Muss ich denn als Fachlehrer dann sofort parat stehen oder reicht auch ein einfaches, "an dem Termin kann ich nicht"!
Dies wäre nämlich die Wahrheit, da ich 1. schon einen anderen Termin habe, 2. an diesen Abenden generell nicht weggehe, weil am nächsten morgen um 5:30 Uhr mein Wecker klingelt usw.
Und ganz ehrlich, ich habe einfach keine Lust. Ist sonst so nicht meine Art, aber hier ist es nun mal so!
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Also, ums hier evtl. noch zu konkretisieren. Es geht hier nicht um einen Klassenlehrer, sondern einen fachlehrer für zweieinhalb Monate 5 Stunden in der Klasse.
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Sind Elternabende und andere Schulveranstaltungen außerhalb der normalen Stunden, die ich unterrichte (bzw. eben der Zeit) Mehrarbeit? Bezahlt wird es nicht zusätzlich, das ist klar, aber mir gehts um die rechtliche Definition. Weiß das jemand zufällig?
Klar wenn dafür vorher Unterricht ausfällt ist es keine Mehrarbeit, aber wie ist das sonst?
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Stella-Sternchen
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Frag mal nach, es gibt wohl in einigen Bundesländern die Möglichkeit eines AG-ZUschusses zur KK. Vielleicht hast du ja Glück! Ansonsten frag mal direkt deine KK, denn es gibt auch dort wohl Unterschiede.
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Original von Mara
Im Gegensatz zu anderen Berufen hat man als Lehrerin ja auch nicht die Möglichkeit vor dem Mutterschutz noch Resturlaub zu nehmen. Und wenn man Pech hat und er Mutterschutz genau mit Anfang der Sommerferien beginnt, dann hat man auch keine Chance daran was zu ändern und muss das so hinnehmen.VG
Hast du das denn schon mal probiert? Wobei der Urlaubsanspruch ja genau wie in allen berufen bis nach der Elternzeit bestehen bleibt. Somit also genauso in den nächsten Sommerferien genommen werden kann!Mir wurde gerade wieder bestätigt, dass man natürlich als Lehrer einen Urlaubsanspruch erwirbt, aber die Ferientage davon abzuziehen sind. Liegt dein Vertrag aber nicht in den Ferien o.ä. (so wie hier z.B. mit der Elternzeit), dann kann man sich das auszahlen lassen oder nehmen.
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Original von Sletta
Aber der Steuerzahler zahlt das Gehalt. Und damit ja auch wir. Klar, das macht den Kohl nicht fett, aber trotzdem.
Ich finde es schon irgendwie unehrlich, zwei Wochen vor den Sommerferien mit voller Stelle einzusteigen, wenn klar ist, dass man sowieso nicht richtig voll arbeiten kann, und dann direkt nach den Ferien so sehr zu reduzieren. Aber anscheinend stehe ich mit dieser Sichtweise hier ziemlich allein da.Soviel ich weiß darf sie als Angestellte jetzt gar nicht reduzieren sondern muss mit den Stunden wiederkommen, wie sie aufgehört hat, denn die Fristen für Reduzierung sind doch längst um! Hier kannst du zumindest e nur Zum neuen Schuljahr oder Schulhalbjahr an den Zahlen was ändern.
Außerdem gehe ich davon aus, dass der Beginn ihrer Elternzeit ähnlich war, sie also die Ferien nicht mehr bezahlt bekommen hat, obwohl das ihr zustehender Urlaub wäre!
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Original von Micky
Aber wenn ich es eh nicht vor Ablauf des Monats bekomme, kann ich ja jetzt nichts erreichen. Ich meinte die Sachbearbeiterin der Stadt... die heißt bei uns witzigerweise Frau JungenWie gesagt, das macht jede Stelle so wie sie will, aber definitv gehts nach Lebensmonaten, nicht nach Kalendermonaten. Bei uns kommts eben immer zum Beginn des Lebensmonates!
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Herzlichen Glückwunsch erstmal zu deiner Tochter!
ZitatOriginal von Britta
Für Juni hättest du dein Gehalt Ende Mai bekommen, da du aber jetzt Elterngeld beziehst, kriegst du das Geld leider erst Ende Juni, da das Elterngeld rückwirkend gezahlt wird. Fies, ist aber so.Ähm, dem ist nicht so. Elterngeld wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern muss spätestens am letzten des Lebensmonat auf dem Konto sein, kann aber auch immer viel früher gezahlt werden. Meine Kleine z.B. ist am 14. geboren, ich bekomme das Geld für den kommenden Lebensmonat immer am 15.
Wenn du ab dem 31.5. in Elternzeit bist, dann bekommst du auch ab da Elterngeld. Wird auch taggenau gezahlt. Allerdings braucht die Bearbeitung teilweise echt lange. Wir haben das erste Elterngeld 10 Wochen nach der Geburt erhalten. 6 Wochen nachdem die letzten Unterlagen endlich eingereicht werden konnten.
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Denke, das müßte auch in schwarzweiß ausgedruckt gehen:
http://www.unterrichtsmaterial….de/mathevorschau39.shtml
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