In Berlin spielt die Wartezeit, die Note und vor allem die soziale Komponente eine Rolle. Es werden nach allen drei Kriterien ein Anteil an Plätzen vergeben. In Brandenburg ist es ähnlich. Nach der Vergabeordnung ist die Fächerkombination nicht von Bedeutung, aber es gibt eben pro Fach nur eine bestimmte Anzahl Plätze, ist die voll, kann man keinen Platz mehr kriegen! Das wird aber überall so sein!
Beiträge von Susannea
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Eine Freundin von mir war Beamtin auf Probe beim 2. Kind (beim 1. Beamtin auf Zeit) und ist noch während des Mutterschutzes verbeamtet worden. Davon hat sie nicht viel gearbeitet, weil sie ein BV hatte und das und Mutterschutz aber als Beschäftigungszeiten gelten war das dann sehr günstig für sie!
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Ganz so einfach läßt sich das mit Wochen und Monaten nicht sagen. Ab Geburt gibts insgesamt 12 bzw. 14 Monate Geld, nun wird aber taggenau gerechnet, somit waren es bei mir z.B. 2 Monate und 9 Tage die ich Mutterschaftsgeld bekam und für den 3. Lebensmonat (denn Elterngeld wird ja Lebensmonateweise berechnet) gabs dann nur anteilig Elterngeld.
Ansonsten stimmt das, was du sagst, Feenstaubflocke.
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Wenn du länger krank bist hast du evtl. noch Urlaubstage übrig!
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Ich würde nicht mehr warten. Probezeiten sind ja mit einer Schwangerschaft dann eh hinfällig und wer weiß wie lange es dauert bis es klappt.
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Original von laura
Hallo,ich dachte, die Zuschläge werden nicht berücksichtigt (daher die böse Überraschung bei vielen).
Wenn kein Mutterschaftsgeld bezahlt wird, wie wird es dann ersetzt? Durch das normale Gehalt?Gruß
Genau, es gibt durchgängig Gehalt und es werden nur steuerfreie Zuschläge und Einmalzahlungen nicht berücksichtigt! Und 920 Euro Werbungskosten fürs Jahr abgezogen, dass gibt meist die böse Überraschung!
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Original von pinacolada
Hallo!
Ich denke, der Knackpunkt ist wirklich: Gibt es jemanden, auf den die Stelle ausgeschrieben ist oder ist noch alles offen?
Stutzig würde mich (zumindest in NRW für Grundschule) machen, dass nur 5 Leute eingeladen sind. Das spricht eigentlich dafür, dass sie sich so wenig Arbeit wie möglich machen wollen, da das Ergebnis eh schon feststeht.Also in Berlin sind sie sogar für Vertretungslehrerstellen froh, wenn 5 Bewerber vorhanden sind! Das war die größte Anzahl, die ich bisher hier erlebt habe. Ich denke, je nach Fächerkombi und Ort kann es sein, dass es einfach nicht mehr Bewerber gibt oder die anderne gleich aus anderne Gründen rausfallen.
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Mit ZUschlägen und ganz wichtig, die 12 letzten vollen Kalendermonate vor der Geburt und nicht vor dem Mutterschutz (da kein Mutterschaftsgeld gezahlt wird!).
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Original von alias
Wenn die Strafarbeit nicht gemacht wurde und auch der Nachholtermin / Nachsitztermin nicht eingehalten wird, gibt es einen Eintrag ins Klassenbuch und - nach einem erfolglosen / verweigerten Elterngespräch - eine schriftliche Nachricht auf offiziellem Schulpapier, mit der Aufforderung an den Schüler an einem Nachholtermin zu erscheinen. Andernfalls müsste die Klassenkonferenz zusammentreten und über weitere Maßnahmen, wie einen zeitweiligen Schulausschluss beraten.Ist sowas alles bei euch zulässig? Bei uns darf es weder Nachsitzen noch Strafarbeiten geben. Du darfst die Schüler nicht mal das in der Stunde versäumte als Hausaufgabe machen lassen!
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Im Notfall schreib den Verlag an, du kannst dort in der Regel auch einzelne Hefte nachkaufen.
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Ich würde das Examen zu Ende machen, evtl. sogar das ref und dann gucken, notfalls im anderne Bundesland, denn z.B. in Brandeburg darfst du mit beiden Studiengängen KLassen 1-10 unterrichten, egal ob mit Schwerpunkt Primarstufe oder ohne. Nur das Ref muss jeweils dann da gemacht werden.
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Ich bin nicht der Meinung, dass dein Job darin besteht die Gesundheitsführsorge des Jungen zu übernehmen!
Diabetis ist als Behinderung anerkannt, somit gelten zumindest in der Kita die Kinder als I-Kinder, müßte in der Schule ja dann auch so sein und haben damit Anspruch auf zusätzliche Betreuung.
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Für Mathe bieten sich meiner Meinung nach zu den unterschiedlichen Themen Ausmalaufgaben (Lösung ist anzumalen) an.
Bei uns gibts davon einen ganzen Hewfter und die Schüler lieben sie.
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Tafelbilder haben ja die anderen Schüler auch selber abgeschrieben, dass erwarte ich dann von den fehlenden Schülern auch (nur eben von einem anderen Schüler und nicht von der Tafel). Aber sie müssen einfach die gleichen Chancen von mir bekommen und das haben sie ja dann.
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Natürlich ist er verpflichtet den Stoff nachzuholen und du bist verpflichtet ihm Arbeitsbögen o.ä. auch zur Verfügung zu stellen.
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Original von Friesin
Bei uns im Referendariat (beendet 2008) sind wir mehrfach drauf hingewiesen worden, wie das in Nds geregelt (nicht üblich!!) ist.
Macht man das in Berlin nicht?Das kann ich dir nicht sagen, was man im Refrendariat macht. Ich kenne nur das Schulgesetz und dort steht nichts, dass es verboten ist.
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Hawkeye: Du hast mich nicht verstanden. Mir reicht es deshalb, weil damit noch mal für mich deutlich wurde, dass es bei uns üblich ist!
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Wie gesagt gehe ich davon aus, dass es beim 2. Staatsexamen wie beim 1. ist, dass man mit einer anderen Fächerkombination das ganze noch mal machen kann und das wäre dann für mich wohl der naheliegenste Weg, wenns weiter gehen soll.
Und um sich über so etwas im Klaren zu sein, finde ich Vertretungslehrerstellen sinnvoll. Das man davon auf Dauer zumindest alleine nicht leben kann, ist klar, aber manchmal muss man das ja gar nicht
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Original von Meike.
Sich an einem offensichtlich ausgträumten Traum festzuklammern, halte ich für nicht sehr sinnvoll.Diese Antwort finde ich ziemlich daneben. Du weißt doch gar nicht, warum sie durchgefallen ist und wenns z.B. "nur" ein Fach ist, kann sie doch in einem andern ein ganz toller Lehrer sein.
Und mal ganz ehrlich, ich habe das Gefühl, du bist nicht objektiv, denn zu oft hat inzwischen die Note nichts mehr mit der Leistung zu tun. Habe nun schon überall erlebt bzw. gehört, dass d ann Kommentare kamen, "weil ich sie nicht leiden kann", "weil ich den Studiengang nicht mag" (1. Prüfung) usw.
Wer behauptet, das gibts nicht oder das hat dann was mit ungeeignet zu tun, der lebt wohl etwas realitätsfern.
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Original von Hawkeye
die argumentation "die eltern haben sich nicht beschwert" finde ich PERSÖNLICH übrigens nicht ausreichend.einfach so irgendwas zu benoten, ohne dass die schüler bescheid wissen, finde ich auch nicht so knorke.
Ich finde das schon ausreichend, denn die Eltern an der Schule sind bekannt dafür, dass sie gegen alles einen Aufstand machen, Zeugnisse anfechten usw. andere Sachen waren ein ziemliches Drama, wie bewertet wurde auch, aber genge die Bewertung an sich hatten sie nichts einzuwenden, weil sies schon von anderen Lehrern kannten. Wobei dann auch das kein Argument ist, denn auch wenn es viele machen, ist es evtl. trotzdem nicht korrekt.
Und wer sagt irgendwo, dass es die Schüler nicht gewußt haben? Bei mir hatten sie es vorher sogar schriftlich bekommen, dass die Hausaufgabe zensiert wird.
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