ZitatOriginal von MYlonith
Hi Britta.
Die Sachbearbeiterin bei der Sozialkasse/Elterngeldkasse meinte, einmal abweichen darf man. Vielleicht rufe ich da mal bei der LBV an.
Ich glaube, du willst es einfach nciht verstehen,. Elterngeld und Elternzeit sind vollkommen unabhängig voneinander zu betrachten. Die Bezugsperson darf einmal ohne Begründung gewechselt werden. Die Anmeldung der Elternzeit kann und darf nicht geändert werden ohne Zustimmung des Ag. Mit geht alles!