Beiträge von Susannea

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    Original von nofretete
    Evtl. solltest du mal das Problem, ob Randstunden vertreten werden müssen, wenn so viele Kollegen fehlen, auf einer Konferenz ansprechen.


    Ich denke, das hängt einfach von dem jeweiligen Schulgesetz ab in Berlin z.B. müssen die schüler ab 7.30 uhr inzwischen an den meisten Schulen betreut werden, glaube bis 14.30 Uhr, somit muss jemand die Aufsicht übernehemn und das sind nun leichter Lehrer (die evtl. Freistunden oder Bedarfsstunden o.ä. haben) als Erzieher, die natürlich die Betreuung eh schon absichern müssen!

    Ich habs damals der Schule vorher gesagt, allerdings hat die Einstellung da das Schulamt gemacht. Denen habe ich es erst nach der mündlichen Zusage mitgeteilt. Habe schon Pferde kotzen sehen. Würde es also nciht vorher sagen!


    Hätte übrigens dort kein Problem sein dürfen, weil ich einfach die Woche bis zu den Ferien in den Mutterschutz reingearbeitet habe und danach der Vertrag eh beendet war, aber man weiß ja nie!

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    Original von Schnuppe
    ich komme da auch auf 17,5std., aber da war sie eben nicht sicher


    Hab nun die Zeit gehabt das nachzurechnen. Damit müßte eine volle Stelle nur 23,3 Stunden haben. Alleine das 0,3 ist so unwahrscheinlich, dass ich denke, da ist ein Fehler in der Berechnung ;)


    Ich gehe davon aus, dass du mit SekI/II am Gymnasium bist und die volle Stelle 25,5 Stunden sind. Stimmt das?


    Dann darfst du bis zu 19,125 Stunden die Woche unterrichten. Also bis zu 19 Stunden ;).


    Edit: Klar können sie das so machen, aber warum willst du ihnen Zinsen usw. schenken? Also ich parke Geld was evtl. zuviel ist lieber bei mir und gebs ihnen nachher wieder und habe Zinsen, als ich schenk ihnen ein zinsloses Darlehnen!

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    Original von Schnuppe
    es gibt ja schon dne unterschied, dass wir eben nicht unter die 30stunden maximale arbeitszeit fallen. sie sagte, dass die lehrerstunden eben gegengerechnet werden, sodass es hinkommt.


    Ja, wie gesagt, 3/4 Stelle, denn alle anderen dürfen 30 von 40h /Woche arbeiten! Also kein Unterschied!


    Sehe das auch wie Britta, da gibts nichts zu überlegen. Und nein, eigentlich hat es andersrum zu laufen. Du sagst vorher (bzw. der AG) was du verdienst und daraus kriegst du das Elterngeld und wirds mehr, dann mußt du was zurückzahlen und wirds weniger, gibts eine Nachzahlung!

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    Original von Schnuppe
    ich war ja heute bei der elterngeldstelle. leider stimmt das mit den 10,5 stunden nicht so ganz. denn da wir ja keine "normalen" arbeitnehmer sind, darf ich nur eine mindeststundenzahl arbeiten, die wohl ungefähr bei der hälfte einer vollen stelle liegt. wenn ma darüber liegt, dann kriegt man eben nur den satz von 300€.


    die frau war sehr nett und hatte auf alle unserer fragen antworten oder wusste, wo wir die antwort kriegen. fühlte mich gut beraten.


    Entschuldige, aber das ist totaler Blödsinn! :hammer:
    Da platzt mir schon wieder die Hutschnur, wie so ein Blödsinn erzählt werden kann. Bist du sicher das sie es so gesagt hat?



    Du darfst eine Höchststundenzahl arbeiten und die liegt bei einer 3/4 Stelle, alles darunter darfst du natürlich machen und nach BEEG wird dann das Elterngeld klar aus der Differenz berechnet. Es gibt aber mindestens 300 Euro Elterngeld! Um thoeretisch unter denen zu liegen,
    müßtest du weniger als 450 Euro Netto-Einkommensunterschied haben!


    Übrigens gibts fürs Elterngeld keinen Unterschied zwischen Angestellten, Beamten, Arbeitern usw.!

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    Original von Finchen
    Toll finde ich das übrigens nicht. So können sich auch sehr faule SuS ziemlich leicht eine gute Note verdienen. Deshalb bewerte ich neben Ordentlichkeit, Vollständigkeit u.s.w. auch die Qualität bzw. Tiefe der bearbeiteten Aufgaben.


    Naja, wenn sie den hefter machen, haben sie auch sicher eingies dabei gelernt und wer ihn wirklich ordentlich macht, der kann nciht faul sein. Miene Meinung. Wenn ich auch noch die Qualität bewertet hätte und nicht nur Vollständigkeit usw. dann hätte es nur 5er und 6er gegeben.

    Also sowohl in Berlin und Brandenburg ist es üblich und ich habe auch noch nichts gegenteiliges gefunden. hier zählen die Noten zu den mündlichen Noten.


    Günstig ist es, das für die Eltern transparent zu machen. Achso, das Blatt dafür ist bei uns in Arbeitsmaterial zum Lehrbuch von Verlag vorgegeben, also wirds wohl rechtens sein.

    Elterngeld kriegst du, wenn du unter einer 3/4 Stelle arbeitest und es beantragst. Mit oder ohne Elternzeit und dann mindestens 300 Euro. Dein Mann kann unabhängig von dir auch bis zu 3 Jahren Elternzeit nehmen. Nur Elterngeld gibts pro Kind maximal 14 Monate. Und ja, das könnt ihr auch gleichzeitig beziehen. Seines wird aber mit seinem Einkommen berechnet. Guck mal hier: http://www.elterngeld.net da gibts dafür einen Rechner,

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    Original von Britta
    Wie gesagt, Elterngeld nach den üblichen Regularien. D.h. du darfst bis zu 3/4 deiner Stundenzahl arbeiten, dann bekommst du von dem restlichen Gehalt 2/3 als Elterngeld (abzüglich der Werbungskostenpauschale).


    Das abzüglich Werbungskostenpauschale zählt hier nicht, da die vor und nach der Geburt abgezogen wird, so dass sie sich aufhebt ;)


    Beim Beamten hast du ja nur eine bestimmte Anzahl Jahre, die du nicht voll arbeiten darfst oder zuhause bleiben. Nimmst du Elternzeit zählen diese nicht mit.


    Gerechnet wird also Einkommen vor der Geburt abzüglich Einkommen nach der Geburt und davon 67% sind dein Elterngeld mindestens gibts 300 Euro. Elterngeld gibts aber auch ohne Elternzeit wenn du nicht mehr als 3/4-Stelle arbeitest!

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    Original von nani
    Ich finde die "Vögel" (?) mit den lang herunterhängenden Beinen total niedlich! Weißt Du zufällig noch, woher Du das Bild hast? Dann könnte ich mal nachlesen, wie das mit den Beinen dort ist, da weiß ich nicht genau, wie die zustande gekommen sind.


    Ich könnte mir vorstetllen, dass hier das Band lang gelassen wurde und dann unten die Filzfüße befestigt wurden.

    Springst du immer nur spontan ein oder bist du längerfristig für eine Lehrkraft da. Wenn längerfristig (bei mir waren es jeweil 2,5 Monate) dann wird schon richtig durchgeplanter Unterricht erwartet (zumindest hier). Aber bei uns helfen die Lehrer der Parallelklasse oder Fachkollegen gerne mal etwas bei der Planung.

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