Susannea, könntest du bitte belegen, warum dies falsch sein soll. Sonst steht Meinung gegen Meinung, und das hilft der Fragestellerin nicht weiter. Vielen Dank.
Es geht nicht um Wohnsitz ansich oder gemedlet sein, sondern du kannst es nciht mehr als Erstwohnsitz behalten. Welchers Gesetz dies war, weiß ich nicht mehr, ich habe aber damals extra ein Schreiben vom Land Berlin bekommen, wann eine Wohnsitz ein Erstwohnsitz nur sein darf!
Ich kann dir leider momentan auf die schnelle nur die nicht wirklich Sichere Quelle wikipedia angeben, die sagt aber genau auch dies aus, was ich auch gesagt habe ![]()