Bei uns wurden die Noten immer genau anteilig berechnet, sprich auch kranke Lehrer mussten, wenn in irgendeiner Weise möglich, ihre Noten abgeben.
Beiträge von Susannea
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falls der Schüler die Arbeit versehentlich eingesteckt hat :
darfst du sie dann ganz normal korrigieren?Du kannst doch gar nicht beurteilen, ob nicht daheim dran manipuliert worden ist
Das kommt ja darauf an, welche Dinge zum korrigieren erlaubt sind, sind Tintenkiller usw. verboten, danns sieht man so etwas doch schon. -
Einen ‘Erstwohnsitz’ gibt es nicht
Doch, den gibt es, das sagen alle anderen Rechtsauskünfte auch, dass man nicht immer von Hauptwohnsitz sondern meist von Erstwohnsitz spricht, da das andere ja auch ein Zweitwohnsitz ist.
Der Hinweis mit Wikipedia war ja wohl mehr als unnötig, denn ich habe dir ja gesagt, dass es eine nicht sichere Quelle ist!
UNd nein, man muss sich nicht abmelden, das hat niemand gesagt, aber darf sie nciht mehr als Hauptwohnsitz führen sondern muss sie als Zweitwohnsitz führen, so sagt es das Merkblatt vom Finanzamt!
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Susannea, könntest du bitte belegen, warum dies falsch sein soll. Sonst steht Meinung gegen Meinung, und das hilft der Fragestellerin nicht weiter. Vielen Dank.
Es geht nicht um Wohnsitz ansich oder gemedlet sein, sondern du kannst es nciht mehr als Erstwohnsitz behalten. Welchers Gesetz dies war, weiß ich nicht mehr, ich habe aber damals extra ein Schreiben vom Land Berlin bekommen, wann eine Wohnsitz ein Erstwohnsitz nur sein darf!
Ich kann dir leider momentan auf die schnelle nur die nicht wirklich Sichere Quelle wikipedia angeben, die sagt aber genau auch dies aus, was ich auch gesagt habe

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Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird, einen gewöhnlichen Aufenthalt dort, wo er sich tatsächlich längere Zeit aufhält.
DAs ist falsch, einen Erstwohnsitz kannst du nur dort haben, wo du dich hauptsächlich aufhältst und dies wäre dann nicht der Fall also ist der dort abzumelden! Auch wenn die Wohnugn behalten wird. Eine Wohung an einem Ort zu haben heißt noch lange nicht den Wohnsitz dort zu haben

HIer wurde gefragt, wie das mit der Meldepflicht aussieht, dies hat aber nicht unbedingt etwas mit der Schulpflicht zu tun!
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Sind sie denn nicht weiterhin in Deutschland gemeldet? Das Kind damit schulpflichtig und muss beschult werden, zur Not halt per Fernschule? Ich hätte jetzt nicht vermutet, das die Zielländer was damit zu tun haben...
Hatte auch als Lehrerin bisher keinen solchen Fall, daher würde mich das interessieren.Eigentlich kannst du nicht weiterhin in Deutschland gemeldet sein, wenn du so lange unterwegs bist, jedenfalls nicht mit dem Hauptwohnsitz, denn dies ist der, an dem du dich überwiegend aufhältst.
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Brandenburg verbeamtet noch, es sind viele Stellen ausgeschrieben, denn Brandenburg hat lieber keine Lehrer als welche ohne 2. StEx.
Wie es nun mit Förderschullehrern konkret aussieht weiß ich leider nicht.
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...Wobei sich das auch Berlin mit der Nicht-Verbeamtung nicht mahr lange leisten kann!..
DAs ist die Frage, denn mit Verbematung können sie sich das ja auch nicht leisten.
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Das Bundesland wäre für genauere Hilfestellungen schon sinnvoll anzugeben.
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Werden Sopäds in B verbeamtet?
Nein, genau wie die anderne Lehrer auch nciht.
Ist es möglich einen Ref-Platz als Sopäd in Berlin zu bekommen mit meiner Fächerwahl?
Sollte es sein.
In RLP ist ein Ref-Platz relativ sicher (wie uns letztens bestätigt wurde), trotzdem möchte ich nach Berlin.
HIer haben zumindest die normalen Lehrer fast alle einen Platz bekommen.
Anderer Seits weiß ich auch, dass die Verbeamtungsstituation in B ebenfalls nicht ganz sicher ist.
Doch das ist sie, es gibt keine mehr!
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ich habe genau dasselbe wie du studiert, nur halt Deutsch und GSP...wir sind Lehrer mit einem Fach, das andere (Mathe und Sachkunde) sind ja die Lernbereiche und zählen nicht als voll studierte Fächer!
Das ist dann wohl die Änderung von der sie gesprochen haben, denn bisher wurde der Lernbereichs des Refs mit als Fach genommen und man konnte auch bis zur 10. KLasse unterrichten. Das fällt nun ja auch raus.
Ich würde es dann wirklich über die Vertreteungsdatenbank machen und dort kannst du die Lernbereiche als Fächer mit angeben, die Schulen akzeptieren es problemlos auch so und direkt an den Schulen gibts auch oft Chancen auf Stellen, auch unbefristet. UNd wenn die dann erstmal wissen, das du eben eigentlich nicht nur ein Fach hast (Französisch), ist es dann auch einfacher für dich.
Ansonsten kannst du dich da auch direkt bei Schulen bewerben, das heißt, ich würde mir raussuchen welche Französisch in der Grundschule anbieten und die Anschreiben bzw. dich dort über die Datenbank bewerben.
Gefunden habe ich jetzt erstmal nur diese:
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Im BEO steht auch nur als Fach Frz. drin, die meinten auf Nachfrage meinerseits, dass dies normal sei.
angel: hast du eine unbefristete stelle bekommen?Nein, das ist eigentlich nicht normal. Worin hast du denn dein Referendariat gemacht, das hast du doch in einem Fach gemacht und nciht in Grundschulpädagogik, mindestens das muss mit angegeben werden, sonst gilts du nur als Lehrer mit einem Fach!
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Die meisten Fragen kann dir nur dein AG beantworten, ich wüßte nicht, warum dies nicht genehmigt werden sollte!
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Eigentlich dürfte es durch die Buchpreisbindung keine Vergünstigungen geben.
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Aus meiner Schulzeit kenne ich es so, dass grundsätzlich Beurlaubungen vor ferien nciht genehmigt wurden und als unentschuldigte Fehltage auf dem Zeugnis auftauchten. Vor den Sommerferien hieß das dann zwar das Zeugnsi noch einmal zu schreiben im Zweifelsfall, aber das war ok.
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2. Staatsexamen = Lehrer/in (egal welches Bundesland, oder?) Oder können die in Bayern plötzlich behaupten, ich wäre gar keine richtige Lehrerin??? Hm, das habe ich mich auch wirklich schon einmal gefragt...vielleicht weiß jemand dazu mehr!
Sicher können die Bayern das, immerhin erkennen die auch kein Berliner Abitur "Allgemeine deutsche Hochschulreife!" an!
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Warum ist es unsinnig? Dir fehlt nunmal Ausbildungszeit! Und wenn du die prüfung deshalb nicht schaffst oder schlechter abschneidest ist dir auch nicht geholfen
Es sind doch aber nicht nur die fehlenden Zeiten, denn sie soll ja wohl 2,5 Jahre+ Elternzeit machen und das finde cih auch mehr als blödsinnig. 2 Jahre + Elterneit ok, zuzüglich Mutterschutz rechtlich fraglich, aber noch eine Bestrafung oben drauf, bin ich mir ncihtsicher, ob das rechtlich haltbar ist!Denn es dürfen ja keine Nachteile durch Mutterschutz und Elternzeit entstehen!
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Das Problem ist nur, dass mein "großes" Fach Französisch ist und ich deswegen noch keine Schule habe. Im Beo und Beo-v bin ich schon registriert.
Fürs Beo ist das relativ egal, dort trägst du ja auch nicht Grundschulpädagogik sondern Deutsch, Mathe, Sachunterricht mit ein und zwar wirklich alle drei möglichst. Und gerade mit Mathe solltest du da bald was bekommen, wobei im MOmemtn viele Schulen ddas Geld sparen und die letzten 3 Wochen bis zu den Ferien so überbrücken.
Wenn sie deine Bewerbung für das kommende Schuljahr noch berücksichtigen, zeigt es ja, wie dringend sie noch Lehrkräfte brauchen, da ja die Frist längst um ist (trotz Verlängerung). -
Das ist aber nichts typisch katholisches. Das ist bei uns Protestanten genauso.
Ich glaube, dass ist abhängig von dem predigenden. Habe beides in beiden Kirchen schon erlebt!
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Bist du in Berlin in der Beo-Datenbank registriert?
https://www.senbjs.berlin.de/bildung/lehrer…/BEOVertretung/
Dort sollte sich eigentlich schnell etwas finden, außerdem soltlest du hier gucken:
http://www.berlin.de/sen/bildung/le…/einstellungen/
Wobei du fürs Schuljahr 2011/2012 schon zu spät bist, aber sie suchen in Belrin eigentlich imemr. Bewirb dich evtl. trotzdem, die Schulen suchen immer alle hier. Gerade mit Mathematik!
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