Beiträge von Susannea

    Gerade bei Bayern ist es sehr heikel. Hier bedeutet ein Wechsel von Brandenburg nach Berlin für mich wahrscheinlich schon 1 1/2 Jahre dranhängen.


    In Bayern bekam eine Freundin damals die auskunft, dass die Uni keine Scheine aus Brandenburg anerkennt und ein Berliner Abitur schon gar nicht. Dies hätte sie dort erstmal nach machen sollen ?(

    Zitat

    Original von gingergirl
    Kannst du mir das mit dem Stillen und Mehrarbeit/Abendveranstaltung bitte näher eräutern? Könnte mich nämlich auch betreffen...


    Klar, kein Problem.


    Nach dem MuSchG dürfen Stillende und werdende Mütter nicht mit Mehrarbeit und nciht nach 20 Uhr beschäftigt werden. Sprich, was du also eindeutig nciht darfst, ist Vertretungsstunden zusätzlich und ab 20 Uhr bei einer Schulveranstaltung sein. Bei dem ab 20 Uhr ist sogar dann extra noch angegeben, dass das auch für Elternabende und sonstige Schulveranstaltungen, einschließlich Ausflügen gilt.


    Genauso, wie dir als Stillende (allerdings nur mit einem Kind unter einem Jahr) jeden Tag eine Stunde bezahlte Stillpause zusteht. Heißt dann zumindest in Berlin, dass ich pro Tag eine Stunde weniger unterrichten muss, als ich bezahlt bekomme bzw. die zusätzlich als Honorarkraft bezahlt bekomme (was nur geht, weil ich keien volle Stelle habe).

    Als die Klassenlehrerin mich im Vorbeigehen auf dem Schulflur drum bat den Termin vorzumerken, habe ich gesagt, es könnte evtl. gehen. Ich weiß es aber nicht!


    Und nein, ich kann nun mal nicht!


    Ich kenne es bisher nur so, dass bei Elternabende Fachlehrer nur nach vorheriger persönlicher Einladung (und Terminabsprache) bei Elternabenden dabei sind.


    Elternsprechtage sind ja was ganz anderes, aber die stehen ja lange vorher fest. Der Termin für den Elternabend lag heute im Lehrerzimmer!


    Aber die Dame scheint so wieso eher für kurzfristige Sachen gut zu sein oder ohne Absprache. Letzte Woche Donnerstag habe ich morgens erfahren, dass die Klasse zum Wandertag weg ist, als ich Dienstag das letzte Mal vorher in der Schule war, wußte noch keiner etwas davon!

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    Original von Friesin
    meines Wissens kannst du als Fachlehrer nicht drum herum kommen. Zumindest war das an den Schulen so, an denen ich war.


    Und keine Lust zählt schon gar nicht :rotfl:


    Das das nicht als Entschuldigung zählt, ist schon klar ;)


    Aber die Frage ist einfach, ob ich zu jedem Termin können muss! Sie hätte ja mit mir einen Termin vereinbaren könne bzw. absprechen und nicht einfach festlegen und mir dann mal so nebenbei mitteilen. Nächster Punkt ist einfach auch, ob nicht auch für solche Dinge eine schriftliche Einladung von Nöten ist (so wie z.B. Schulkonferenz usw. auch).

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    Original von Panama
    Wär nicht schlecht, wenn mir das einer mal bezahlen würde *ggggg* ;)



    Panama


    Nein, darum gehts ja auch gar nicht. es ging darum, ob man mit der Mehrarbeit daraus kommt. Denn Mehrarbeit darf ich als Stilledne ja nciht leisten. Außerdem muss ich den Elternabend um 20 Uhr spätestens verlassen laut Gesetz.


    Ich finde einfach den Grund affig, denn es geht darum, dass ich die Eltern darüber informieren soll, was wir in den letzten 3 Wochen Schule (wobei wir z.B. nächste Woche wohl maximal 2 Stunden Mathe haben) noch machen werde und was alles im nächsten Schuljahr nachgeholt werden muss, was auf Grund von vielen Ausfällen und drei Lehrer in Mathe nicht geschafft wurde.


    Dafür dorthin zu fahren, was für mich einen Weg von über 100km und ca. 4 h "verlorene" Zeit macht, sehe ich eigentlich nicht ein.


    Zumal mir nur zwischen Tür und Angel letzte Woche mitgeteilt wurde, dass ich mir den Abend mal freihalten solle und ich bis heute keine schrifltiche Einladung o.ä. habe.


    Muss ich denn als Fachlehrer dann sofort parat stehen oder reicht auch ein einfaches, "an dem Termin kann ich nicht"!


    Dies wäre nämlich die Wahrheit, da ich 1. schon einen anderen Termin habe, 2. an diesen Abenden generell nicht weggehe, weil am nächsten morgen um 5:30 Uhr mein Wecker klingelt usw.


    Und ganz ehrlich, ich habe einfach keine Lust. Ist sonst so nicht meine Art, aber hier ist es nun mal so!

    Sind Elternabende und andere Schulveranstaltungen außerhalb der normalen Stunden, die ich unterrichte (bzw. eben der Zeit) Mehrarbeit? Bezahlt wird es nicht zusätzlich, das ist klar, aber mir gehts um die rechtliche Definition. Weiß das jemand zufällig?


    Klar wenn dafür vorher Unterricht ausfällt ist es keine Mehrarbeit, aber wie ist das sonst?

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    Original von Mara
    Im Gegensatz zu anderen Berufen hat man als Lehrerin ja auch nicht die Möglichkeit vor dem Mutterschutz noch Resturlaub zu nehmen. Und wenn man Pech hat und er Mutterschutz genau mit Anfang der Sommerferien beginnt, dann hat man auch keine Chance daran was zu ändern und muss das so hinnehmen.



    VG


    Hast du das denn schon mal probiert? Wobei der Urlaubsanspruch ja genau wie in allen berufen bis nach der Elternzeit bestehen bleibt. Somit also genauso in den nächsten Sommerferien genommen werden kann!


    Mir wurde gerade wieder bestätigt, dass man natürlich als Lehrer einen Urlaubsanspruch erwirbt, aber die Ferientage davon abzuziehen sind. Liegt dein Vertrag aber nicht in den Ferien o.ä. (so wie hier z.B. mit der Elternzeit), dann kann man sich das auszahlen lassen oder nehmen.

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    Original von Sletta
    Aber der Steuerzahler zahlt das Gehalt. Und damit ja auch wir. Klar, das macht den Kohl nicht fett, aber trotzdem.
    Ich finde es schon irgendwie unehrlich, zwei Wochen vor den Sommerferien mit voller Stelle einzusteigen, wenn klar ist, dass man sowieso nicht richtig voll arbeiten kann, und dann direkt nach den Ferien so sehr zu reduzieren. Aber anscheinend stehe ich mit dieser Sichtweise hier ziemlich allein da.


    Soviel ich weiß darf sie als Angestellte jetzt gar nicht reduzieren sondern muss mit den Stunden wiederkommen, wie sie aufgehört hat, denn die Fristen für Reduzierung sind doch längst um! Hier kannst du zumindest e nur Zum neuen Schuljahr oder Schulhalbjahr an den Zahlen was ändern.


    Außerdem gehe ich davon aus, dass der Beginn ihrer Elternzeit ähnlich war, sie also die Ferien nicht mehr bezahlt bekommen hat, obwohl das ihr zustehender Urlaub wäre!

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    Original von Micky
    Aber wenn ich es eh nicht vor Ablauf des Monats bekomme, kann ich ja jetzt nichts erreichen. Ich meinte die Sachbearbeiterin der Stadt... die heißt bei uns witzigerweise Frau Jungen :D


    Wie gesagt, das macht jede Stelle so wie sie will, aber definitv gehts nach Lebensmonaten, nicht nach Kalendermonaten. Bei uns kommts eben immer zum Beginn des Lebensmonates!

    Herzlichen Glückwunsch erstmal zu deiner Tochter!

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    Original von Britta
    Für Juni hättest du dein Gehalt Ende Mai bekommen, da du aber jetzt Elterngeld beziehst, kriegst du das Geld leider erst Ende Juni, da das Elterngeld rückwirkend gezahlt wird. Fies, ist aber so.


    Ähm, dem ist nicht so. Elterngeld wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern muss spätestens am letzten des Lebensmonat auf dem Konto sein, kann aber auch immer viel früher gezahlt werden. Meine Kleine z.B. ist am 14. geboren, ich bekomme das Geld für den kommenden Lebensmonat immer am 15.


    Wenn du ab dem 31.5. in Elternzeit bist, dann bekommst du auch ab da Elterngeld. Wird auch taggenau gezahlt. Allerdings braucht die Bearbeitung teilweise echt lange. Wir haben das erste Elterngeld 10 Wochen nach der Geburt erhalten. 6 Wochen nachdem die letzten Unterlagen endlich eingereicht werden konnten.

    Zitat

    Original von Bibo
    Für die Note 1 und 2 wird das Lösen von Textaufgaben verlangt.


    Wie ist das denn bei euch?


    Da habe ich keinerlei Vorgaben bisher genannt bekommen. Aber wie gesagt, eine Textaufgabe sollte ja auf jeden Fall vorkommen, darin wird eben eine Addition verpackt.


    Ich tue mir nur generell bei der Einschätzung schwer, wie lange man für solche Aufgaben Zeit braucht, weil in der KLasse von Kindern, die problemlos mindestens 20 Aufgaben in der Stunde schaffen bis hin zu Kindern, die eine Aufgabe schaffen, alles dabei ist.



    Von solchen Vorgaben zur Klassenarbeitsnote höre ich generell erstmalig. War ja schon an einigen Schulen (Grund- und Oberschule) in zwei Bundesländern, aber sowas ist mir noch nie begegnet.


    Hier gibt es immer nur den die prozentuale Festlegung der Punkte für jede Note.


    Sprich, 1 = 100% (evtl. noch mit einem Fehler eine 1)
    2 bis 85%, 3 bis 70%, 4 bis 50% und 5 bis 25%.


    Dazu würden dann ja solche Vorgaben irgendwie überhaupt nicht passen.

    Zitat

    Original von Bibo


    Würdest du dann nur rechnen lassen? Das wäre dann reine Reorganisation und meiner Meinung nach etwas zu wenig. Egal wie viele Aufgaben es sind.


    Bibo


    Wieso, was würdest du in einer dritten Klasse noch machen wollen in einer KLassenarbeit?




    Es wird sicher eine Aufgabe als Textaufgabe verpackt. Wobei mir noch ein schönes Beispiel fehlt, wie, denn z.B. Kommazahlen hatten sie nicht beim Addieren und wirds bis dahin auch nicht mehr geben!



    Evtl. ein Zahlenrätsel, damit hatten sie aber sehr viel Probleme.


    Und alles, was sie nicht bei mir gemacht haben, kann ich ja nicht rannehmen!

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    Original von neleabels
    Ich benutze zwar nur Openoffice, glaube aber, dass die Lösung auch in Word geht:


    Mach doch einfach eine Tabelle mit unsichtbaren Rändern im Word-Dokument, dadurch wird verhindert, dass die Einträge hin- und herrutschen. Die Kästchen kannst du herstellen, indem du die einzelnen Tabellzellen mit Rändern versiehst.


    Nele


    Danke, dass ist wohl wirklich die Lösung und die habe ich dann sogar als fertiges Dokument im Netz gefunden. Nun muss ich mir nur noch im Klaren darüber werden, wieviel Aufgaben in 45 Minuten zu rechnen sind.


    Zusätzlich kommt noch Quersumme, letzte Quersumme ran und ich überlege ob ich die halbschriftche Addition und Subtraktion auch mit reinnehme. Damit haben wir bei meinem Beginn vor gut einem Monat nämlich sehr ausführlich angefangen.


    Würdet ihr das tun?

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