ZitatOriginal von ciara
Mit BAT hat man ja nach sechs Wochen kontinuierlicher Krankschreibung auch Gehaltseinbußen - beim BV nicht. Bei Beamten gilt das nicht.
LG,
Ciara
Nicht nur das, wenn du nicht willst, dass es dann beim Elterngeld weniger wird, musst du dort die Krankschriebung mit Begründung auch einreichen, damit nachgeprüft werden kann, ob das schwangerschaftsbedingt ist. Denn ansonsten werden dann ja Monate mit Krankengeldbezug ohne Einkommen gerechnet!
@schoolscout: DAs freut mich für dich, dass es nun alles so eindeutig ist und das so schnell eine Vertretung kommt (wäre hier sicherlich nicht ganz so schnell möglich!). Aber was anderes als die Freistellung, habe ich nicht erwartet, denn damit hättten sich alle in Teufels Küche begeben!
ohiticawin: JE nach Verhätnis zur Schulleitung würde ich da mal anfragen, was für die günstiger ist, wenns für dich keinen UNterschied macht!
Mikael: Eigentlich eine gute Idee!