Zitat
Original von Britta
Doch, wenn ich Mylonith richtig verstanden habe, würde das funktionieren. Es geht ja darum, dass du dir sozusagen noch offenhalten willst, wann du die Elternzeit beginnst, oder?
Denn Beginn der bisher geplanten 2 Monate hat er doch schon mit nach Ostern festgelegt und dann hinterher sagen, ich komme z.B. jetzt noch nicht wieder o.ä. geht nicht. Sobald er einmal etwas angemeldet hat ist dies für 2 Jahre verbindlich!
Klar, vorher kann man sich das 10x anders überlegen.
Du mußt dich definitiv für 2 Jahre festlegen und kannst dann ohne Zustimmung des AG das 3. Jahr noch ranhängen. Alles andere geht nur wenn der AG einverstanden ist!
Und das was du zum Elterngeld sagst, stimmt glücklicher Weise auch nicht mehr. Seit 1.1.09 kannst du problemlos und ohne Begründung deine Meinung zu der Anzahl und Lage der Elterngeldmonate ändern!
Vorher ging das nur noch mit trifftiger Begründung (wie z.:B der andere wird arbeitslos o.ä.)