tanmi: Du bist doch aus BW. Wenn mich nicht alles täuscht, dann gibts doch da eine Verordnung, dass der SL das BV ausspricht.
Beiträge von Susannea
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Original von Hermine
Also Beschäftigung zu Hause ist gefährlich, einkaufen aber nicht? (Sorry, aber soviel medizinische Kenntnisse, dass das Quark ist, habe selbst ich noch!)
DAs es nicht gefährlich ist, hat doch niemand gesagt, im Gegenteil, ich habe doch gesagt, dass ich es nicht tun würde, aber das ist ihre Entscheidung, denn in ihrer Freizeit ist sie für sich selbst verantwortlich.Aber es darf sie kein AG beschäftigen, der hat nämlich eine Fürsorgepflicht und damit für die Einhaltung des MuSchG zu sorgen, auch nicht zu Hause, so sagt es das Gesetz! Obs nun diener Meinung dazu entspricht oder nicht ist egal!
Das behaupte ich also nicht, sondern habe es ganz klar belegt.Und es geht hier nicht um eine Krankschreibung, sondern um ein BV!
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Original von Hermine
Sie hält sich doch dann auch selbst nicht daran, wenn sie einkaufen geht usw.!
Damit steht sie doch in keinem Beschäftigungsverhältnis, darum gehts doch! -
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Original von Hermine
Ähem, ja, dass Stress nicht gut ist für Schwangere, okay.Dass nicht mehr unterrichtet wird, doppelt okay- das ist zur Zeit gefährlich und gefährdet in der Tat das Leben beider. Dass aber Vorbereitung (und der damit verbundene, sich doch ein wenig im Rahmen haltende Stress) zuhause Leben von Mutter und Kind gefährden würde- halte ich doch für sehr, sehr unwahrscheinlich.
Das hier ist jawohl Interpretationssache- demnach dürfte sie ja wirklich nur noch auf der Couch liegen und fernsehen- alles andere ist ja nur Stress
Da sind wir doch wieder bei dem Punikt, dass du die Einschätzung des Arztes Anzweifelst. Wenn er dies schriftlich so rausgibt ist sich ohne Bewertung von irgendjemandem daran zu halten!So ist nun mal das Gesetz, iob es einigen passt oder nicht!
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Original von Meike.
Unterrichtsvorbereitung von Zuhause ausschließen würde...
Doch, da ist einer dabei, der jegliche Beschäftigung, egal an welchem Ort und egal welche Art ausschließt nach ihrem BV!Zitat§ 3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter
(1) Werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.Eidt: Ich kriegte gerade noch den Hinweis, das ich doch die Überschrift noch mal genau lesen sollte. Nun geht mir ein Licht auf, wenn die TE es in der Schule genauso rüber gebracht hat und hier einige dies ganz klar als den Grund fürs BV annehmen (das wurde aber nie von ihr bestätigt ) dann kann ich den Ärger inzwischen doch etwas verstehen, auch wenns eben rechtlich vollkommen legitim ist, dass sie nichts macht!
Ich bleibe also als generelle Feststellung dabei, von einer Kollegin mit einem absoluten BV darf ich rechtlich nichts verlangen, moralisch kann ich meiner Meinung nach nichts verlangen, aber in der Situation wäre es schön, wenn sie was macht!
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Original von Brick in the wall
Neulich habe ich gesehen, dass es Steuer-Software speziell für Lehrer gibt. Hat da jemand Erfahrungen mit? Lohnt sich das?Ich habe sie nciht, wir nutzen WISO Sparbuch. Die Frage andersrum ist ja auch, ob die Lehrerversion alles kann, was du ansosnten benötigst. Wir brauchen gesonderte feststellung, EÜR usw. ja auch mit drin. Ob das die Lehrerversion kann, fraglich.
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Original von Nighthawk
Zur Thematik:Wenn ein Arzt einen Schüler krank geschrieben hat, dann habe ich als Nicht-Arzt diese Krankschreibung zunächst mal einfach zu aktzeptieren, egal, was ich von dem Schüler sonst so denke.
Wenn ein Arzt ein uneingeschränktes Beschäftigungsverbot ausspricht, dann ist es zunächst genau mal das ... und wenn überhaupt, dann soll der zuständige Direktor/das zuständige Schulamt die Entscheidung des Arztes in Frage stellen (so wie der Direktor den Beispielschüler oben auch zum Amtsarzt schicken kann).
Wir können uns über Wortwahl von Schoolsout u.a. wundern, aber in der Sache finde ich, steht uns aus der Entfernung kein Urteil zu.
Genau so sehe ich das eben auch, es ist einfach hinzunehmen und nach den Folgen laut Gesetz zu verfahren.
Und falls hier einige denken, ich gehöre zu den Schwangeren, die die sogenannten schwarzen Schafe sin (weil sie sich ans Gesetz halten oder die anderen auffordern sich daran zu halten).
Ich bin weder schwanger, noch hatte ich in einer der Schwangerschaften ein BV, ganz im Gegenteil, ich habe noch im Mutterschutz auf eigenen Wunsch (und somit nach dem Gesetz) gearbeitet. Wegen der Schüler und der Kollegen, aber noch mal würde ich es sicher nicht machen, denn genau das war der springende Punkt, nachdem ich ihnen entgegen gekommen bin, wars mit dem Mutterschutz dann vorbei an Kollegialität.philosophus: Im Satz davor
Meike.: War nicht am Thema vorbei, habe dir nur nciht jeden Paragraphen, der angegeben war noch einzeln hier eingefügt. Ich dachte, die Nummer reicht
Aber nun zum hauptsächlichen:
@schoolscout: Schön, dass es einie Lösung für dich gab, wenn sie auch nciht wirklich befriedigend nun anfangs ist/war. Aber das ist genau das, was ich meinte. Man fordert von anderen ein, aber gibt nichts zurück!
Nun genießen deinen verlängerten Mutterschutz und ärgere dich über solceh Dinge hier nicht!
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Original von ***Andi***
Sie schreibt aber auch, dass der Papa in Elternzeit und zu Hause ist. Wie viel Stress soll es denn da sein (im Zweifelsfall Abends) etwas Unterricht vorzubereiten. Wenn die Schweinegrippe nicht wäre müsste sie doch auch arbeiten. Arbeit ist nunmal stressig. Soll jetzt jede Schwangere deswegen nach der Empfängnis zu Hause bleiben...?Jeder ist doch anders. Ich verstehe auch nicht, warum das so ein Streß ist, ist doch aber auch nicht das Thema, für sie ist es Streß und das ist nicht gut fürs Kind!
UNd ja, klar kriegen einige sogar BV weil das Treffen der KOllegen für sie Streß ist usw.
philosophus: Nein, die Mehrzahl ist keine Verallgemeinerung. Sie bezieht sich genau auf die Kolleginnen und Kollegen, die ich erlebt habe (sorry, das es nicht nur einer jeweils war ).
Meike.: Ehrlich gesagt hatte ich von dir keien qualifiziertere Meinung erwartet, denn die von dir geforderten Paragraphen haben dich ja auch schon nicht mehr interessiert. Und nein, ich bin nicht Beamtin und trotzdem werde ich mich an Gesetze halten und sicher niemanden zu Straftaten auffordern! UNd ehrlich gesagt erwarte ich diese Vorbildhaltung auch von eigentlich allen meinen KOllegen, egal was sie von dem Gesetz halten!
@EffiBriest: Das mit deiner Freundin ist auch so eine Sache, denn eigentlich dürfen Schwangere im medizinischen Bereich kaum noch arbeiten! UNd klar, wenn dir danach ist, kannst du das tun. Wenn nicht, sollte eigentlich dein Schulleiter dich darauf hinweisen, dass dem so ist!
Und ja, ich bleibe auf dem Teppich, erwarte einfach nur generell, dass man sich an so etwas hält von allen Seiten. Wie das jeder dann für sich handhabt, muss er entscheiden, aber das auch von anderen zu verlangen, dass sie sich nicht daran halten, ist eigentlich eine Frechheit und führt dann auch dazu, dass inzwischen einfach von vielen vorausgesetzt wird (nicht von allen!), dass jeder machen kann was er will und das man sich ans MuSchG nicht halten muss!
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Original von philosophus
Vor diesem Hintergrund zu behaupten, Unterrichtsvorbereitung zu Hause könne nicht verlangt werden ist grotesk. Im Gegenteil: der das absolute Beschäftigungsverbot aussprechende Arzt müsste sich schon fragen lassen, wie er es begründet. Ich vermute da schlicht eine Unkenntnis des Tätigkeitsumfangs von Lehrern. (Die Threaderstellerin hat sich, das schreibt sie ja in ihrem ersten Beitrag, offenbar nicht bei ihrem Arzt darüber informiert, welchen Umfang dieses Beschäftigungsverbot hat.) Ich könnte schon ein Schulamt verstehen, das dieses absolute Beschäftigungsverbot durch das Gesundheitsamt überprüfen ließe.Diese Frage darf aber nur das Schulamt stellen, wenn überhaupt (denn meines Wissens nach steht generell keine Begründung und keine Diagnose auf dem BV). Und solange diese BV vorliegt ist eben auch das Vorbereiten von AB ein Verstoß gegen das MuSchG. Da kann ich nichts groteskes feststellen. Und einen Verstoß gegen das Gesetz zu verlangen kann ich nicht nachvollziehen!
Alles andere kommentiere ich besser nicht, denn du hast es selber schon widerlegt. Da ist nichts verallgemeinert sondern eine Erfahrung, wie du selber schon schriebst!
@**Andi**: Die TE schrieb aber, dass der Arzt ein aboslutes BV für sie persönlich ausgestellt hat und das sie es mit Kind nicht schafft vorzubereiten. Und den daraus folgenden Streß, den soll sie sich doch bitte nicht machen. Auch wenn ich es mit zwei Kidnern schaffe Unterricht vorzubereiten, aber das ist einfach nicht das Thema. Sie schreibt, ihr machts Streß, Streß ist nicht gut, rechtlich ist sie im Recht.
Also verstehe ich immer noch nicht, warum eingie etwas anderes von ihr verlangen wollen!
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Original von maximator
Unter Quarantäne muss sich aber keiner stellen, also einkaufen und die Dinge des täglichen Lebens sind schon ok.Naja, es ist auch eine Frage der Art. Und da darf sich Andi nicht über die Retourkutsche wundern .
Grüße, maxi
DankeWie gesagt, mir sind aus Schwangerenforen bzw. Foren mit werdenen Müttern und Müttern einige bekannt, die sogar diese Dinge wenn möglich einstellen und dann wäre es der reinste Hohn von ihnen zu verlangen mit der Schule aber trotzdem weiterhin in Kontakt (durch Blätter usw.) zu bleiben. Davon raten eben auch einige Ärzte ab!
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Original von Hermine
Susannea, das finde ich in dem Zusammenhang völlig egal, das, was Andi damit ausdrücken wollte und wahrscheinlich im Sinn von allen ist, kommt doch hin!
Übrigens würde ich jemandem, der ein derartiges Beschäftigungsverbot bekommen hat, auch nahelegen, möglichst nicht mehr zum Einkaufen oder ins Kino, Konzert usw. zu gehen oder Besuche zu machen oder zu empfangen und wenn, nur mit Desinfektionsmittel. Wenn Schulmaterialien schon gefährlich sind, wie ist es dann erst im Supermarkt! Und man weiß ja auch nicht, wo die anderen Leute vorher waren!
Fazit: Ja, Vorsicht ist in der Tat geboten, gerade wenn man schwanger ist, aber wenn man wirklich al l e Risiken ausschließen möchte, wäre man ziemlich einsam!Nein, es ist ganz klar nicht im Sinn von allen, wenn vielleicht auch von vielen!
Und ja, das was du sagst, ist bei einigen auch der Fall, sie gehen nicht mal mehr einkaufen, die Kindern nicht mehr in die Kita. Konzerte usw. sind auch ausgeschlossen.
Also auch wenn dus vielleicht mehr als Beispiel, dass es sowieso nicht gemacht wird, hinstellst. Es wird von vielen gemachtAber wie gesagt, die TE hat ja ein anderes BV und das schließt nun mal rein rechtlich auch ein Vorbereiten aus!
Aber hier sich auf die kollegialität zu berufen, finde ich mehr als albern, denn wo ist die denn dann, wenn dem Kind etwas passiert oder an anderen Stellen? Aus Erfahrung weiß ich, dass die immer nur so lange eingefordert wird, wies hauptsächlich andere betrifft. Die Mehrzahl der Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen kümmert sich doch um das Wohlergehen der Kollegen nicht wirklich!
Also ich habe für mich nach der letzten Schwangerschaft klar ein Resumeè gezogen und das würde ich auch allen anderen Schwangeren empfehlen (und wird zumindest an meiner jetzigen Schule auch durchweg von den weiblichen Kollegen so unterstützt zumindest in der Theorie), dass man sich nur um sich kümmern sollte und das Kind, alles andere dankt einem später niemand.
Und mal ganz ehrlich, nach z.B. 3 Jahren Elternzeit (wenn man überhaupt an die Schule zurückkommt) trägt einem alles andere auch niemand mehr nach!
@**Andi**:
KLar war das unqualifiziert, tut mir auch leid, wenn aber jemand einfach wieder an dem Thema der Threaderstellerin vorbeischreibt (denn ob sie gesund ist, wissen wir ja gar nicht 100%ig immerhin hat sie ein absolutes Beschäftigungsverbot), dann fällt mir dazu nicht viel mehr ein!Sie sagt eben ganz klar, sie kann die Arbeit im Moment nicht unbedingt leisten und nein, meiner Meinung nach gebietet eine Solidarität gegenüber den Kollegen keinen Verstoß gegens Mutterschutzgesetz oder gegen den Rat des Arztes. Da denke ich einfach, nehmen sich hier einige andere Kollegen zu wichtig!
Ich denke einfach, bevor man sich dazu äußert, was man von denen erwartet, sollte man auch die rechtliche Seite kennen und die scheint nicht bekannt zu sein, sonst wäre der Begriff richtig genannt worden!
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Original von ***Andi***
Sich in gesundem Zustand auf die Couch vor irgendwelche Gerichtsshows hocken (plakatiert ausgedrückt) ist NICHT Sinn dieses Berufsverbotes !Gruß, Andi
Du scheinst dich ja damit genau auszukennen, immerhin weißt du ja nicht mal, wies heißt -
Die von dir genannten Seiten bescheinigen genau das Gegenteil!
ZitatInzwischen steht Berlin auch bei den Bezügen der BeamtInnen schlechter da als andere Bundesländer. Denn diese haben bereits die Tariferhöhung der Angestellten (2,9 % seit 1.1.08) auf ihre BeamtInnen übertragen. Im Referendariat gelten daher in Berlin immer noch die Beträge aus dem Jahr 2004:
Das bestätigt genau meine Aussage. Die Seite für brandenburg ist eine alte, die auch die 2004er Zahlen nutzt
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Original von afrinzl
Aber es geht doch jetzt erst einmal um den Vorbereitungsdienst. Ich dachte immer, dass die Bezüge hier genau diesselben wären?Ich stehe übrigens gerade genau vor der gleichen Entscheidung: Berlin oder Brandenburg (allerdings Lehramt Gymnasium) und zermartere mir seit drei Tagen den Kopf, was ich machen soll.
Ein Kriterium für mich wäre noch: sind denn alle Ausbildungsschulen in Brandenburg von Berlin aus mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen? (Fachseminar bei mir wohl in Bernau).
Grüße von afrinzl.
Nein, die Eingruppierung ist die selbe, aber Berlin und Hessen zahlen nicht nach dem selben Tarif wie die anderne Bundesländer Somit gibts anderes Geld. Du wirst doch als Landes-Beamter auf Zeit eingruppiert. Somit unterliegst du ja auch den Vorschriften des jeweiliegn Landes!UNd nein, ganz klar sind nicht alle Schule problemlos mit öffentlichen Verkrehrsmitteln zu erreichen. Bernau ist hier unser Kreis und wenn ich überlege, dass ich letztes Jahr in Schmachtenhagen im Nachbarort (also auch Bernau als Seminar) an einer Schule gearbeitet habe, wo der Bus einmal die Stunde fuhr, dann ist das schon etwas schwierig! Alleine das Schulamt, was zuständig ist, sitzt in Perleberg, das ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Tagestour von Berlin!
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Ja, das ist wirklich die Tabelle. Bei den Angestellten ist langsam eine Anpassung, ich verdiene aber z.B. im MOnat trotzdem 100 Euro weniger als in der selben Tarifgruppe in Brandenburg. Anpassungen imBeamtenbereich sind meines Wissens nach noch nicht vorgenommen worden. Tatsache ist, Berlin zahlt schlechter! Kann ich aus eigener Erfahrung sagen!
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Beschweren und damit drohen, das ganze zurückzubuchen, denn die Zustimmung zu der Abbuchung hatten sie ja nciht!
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Sie ist wirklich in Brandenburg besser, denn die bezahlen nach TV-L und den entsprechenden Vereinbarungen für Beamten (wie alel anderne Bundesländer außer Hessen auch), Berlin brät mit Hessen sein eigenes Würstchen und das liegt deutlich unter den anderen!
Berlin:
http://oeffentlicher-dienst.in…amte-berlin-2004&matrix=1
Brandenburg:
http://oeffentlicher-dienst.in…brandenburg-2010&matrix=1Ich gucke mir nur mal A2 an und da sinds schon 90 Euro Unterschied!
UNd mit den höheren Stufen wirds immer mehr Unterschied! -
Nein, natürlich musst du dich nicht impfen lassen. Mal davon abgesehen, dass ich nicht glaube, dass es den Impfstoff bald gibt!
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Die Bezahlung ist in Brandenburg besser, sowohl im Refrendariat als auch später, denn Berlin hat ja wieder seine Extrawurst. Aber Brandenburg hat natürlich deutlich mehr Fläche wo du hin kommen könntest, dort läuft auch ncihts zentral wie in Berlin usw.
Ob die Ausblidung nur in dert Grundschule wirklich ein Vorteil ist bezweifle ich, um in anderen Bundesländern genommen zu werden.
In Berlin ist es nachher leichter erstmal kurzfristige Stelle zu bekommen usw.Ich würde das wohl eindeutig vom Weg abhängig machen und dem, was dir an Geld übrig bleibt, denn was nützen dir z.B. "nur" 12 Moante, wenn auch da das Geld zu wenig zum Leben ist?
Ich habe in beiden Bundesländern gearbeitet und in Brandenburg studiert und beides hatte eben Vor- und NAchteile, in Berlin bin ich momentan lieber durch das PKB-System und die Zentralisierung, so dass ich keinerlei neue Unterlagen abgeben muss, sondern bei einem Schulwechsel usw. nur der Bearbeiter wechselt!
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Original von goldi777
Mal rein rechtlich: Bedeutet das für mich - Lebenszeitbeamtin - irgendwelche finanziellen Einbuße (Gehalt, Elterngeld, etc.)?
Nein, al Beamtin bedeutet es keinerlei EInbußen. Meine Freundin war die komplette Schwangerschaft über krank geschrieben, war alles wie vorher auch ansonsten (außer das ihr kein Schüler mehr sagte "Ich schlag dir gleich das Kind aus dem Bauch, wenn du mich nervst!"
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