Beiträge von Susannea

    Also auch wenn ich nicht angesprochen war, ich habe bisher auch nur am Anfang der Ferien bzw. davor Angebote erhalten und denke, der Rest kommt jetzt zum Schuljahresbeginn.


    Ich habe übrigens bisher nur von Grundschulen Angebote diesmal erhalten, obwohl ich alle Schulformen angegeben habe!

    Im Baumarkt haben wir die Spanngurte in Sammelpackungen gekauft, die wir zur Sicherung des Surfmaterials, der Fahrräder oder der Babyschale im Fahrradanhänger nutzen. Gibts dort meist relativ günstig. Am Besten sind die mit so einer Ratsche.

    Zitat

    Original von MYlonith
    Wie soll man denn bei dieser Wirtschaftslage wissen, wie die Elternzeit zu legen ist?


    Wo kann man denn nachlesen, dass ich z.B nicht die Zeit aber das Geld in Anspruch nehmen darf, wenn meine Frau nach z.B. diesen 6 Monaten arbeiten geht?


    Was soll den der Satz?!? Du kannst doch die zeit auch in Anspruch nehmen, mußt sie aber nun mal vorher anmelden. Ohne höchsten 30h/Woche Arbeit, sprich bei Lehrern eine 3/4 Stelle gibts keine Elterngeld!


    Im BEEG kannst du nachlesen, dass beides unabhängig voneinander ist!

    Ja, fürs Elterngeld ja. Nun musst du ja aber Elternzeit beim AG anmelden und das 7 Wochen vorher (d.h. deine Frau könnte nicht sofort anfangen) und was beim AG einmal angemeldet ist, ist verbindlich. Sowohl Anfang als auch Ende!

    Eigentlich dürfte das nicht Bundesland abhängig sein, weils laut BEEG entsprechend für Beamten gilt. Aber, wie gesagt, kann der AG ja auch anders zustimmen, das scheint dann bei euch so zu sein. Nur einklagen könntest du es nicht, wenns schief läuft!

    Zitat

    Original von Britta
    Doch, wenn ich Mylonith richtig verstanden habe, würde das funktionieren. Es geht ja darum, dass du dir sozusagen noch offenhalten willst, wann du die Elternzeit beginnst, oder?


    Denn Beginn der bisher geplanten 2 Monate hat er doch schon mit nach Ostern festgelegt und dann hinterher sagen, ich komme z.B. jetzt noch nicht wieder o.ä. geht nicht. Sobald er einmal etwas angemeldet hat ist dies für 2 Jahre verbindlich!


    Klar, vorher kann man sich das 10x anders überlegen.


    Du mußt dich definitiv für 2 Jahre festlegen und kannst dann ohne Zustimmung des AG das 3. Jahr noch ranhängen. Alles andere geht nur wenn der AG einverstanden ist!



    Und das was du zum Elterngeld sagst, stimmt glücklicher Weise auch nicht mehr. Seit 1.1.09 kannst du problemlos und ohne Begründung deine Meinung zu der Anzahl und Lage der Elterngeldmonate ändern!


    Vorher ging das nur noch mit trifftiger Begründung (wie z.:B der andere wird arbeitslos o.ä.)

    Elternzeit wird überhaupt nicht beantragt sondern angemeldet und die kann bis zu 3 Jahren sein und zwar für jeden.


    Angemeldet muss sie beim AG 7 Wochen vor Beginn werden und dabei muss man sich für die nächsten 2 Jahre festlegen.


    Das Elterngeld ist bei der zuständigen Elterngeldstelle (kann Landesbank, Jugenamt o.ä. sein) zu beantragen und da kann es eine Änderung ohne Grund und dann nur mit triftiger Begründung geben.


    Also nein, auch als Beamter kann man nicht einfach sagen, doch alles anders!


    Elterngeld wird übrigens in LEbensmonaten gezahlt, dies bei der Elternzeit berücksichtigen!

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    Original von ellilu
    Nun läuft mein Vertrag bis zum Mutterschutz, was auch ok ist.


    Finanziell günstiger wäre ein Tag des Mutterschutzes während des Vertrages für dich gewesen und für den AG macht es keinen Unterschied!


    Mir ging es ähnlich wie dir, mein Vertrag lief allerdings bis zu den Ferien nach dem offiziellen Beginn des Mutterschutzes und solange habe ich dann auch gearbeitet freiwillig.


    Somit habe ich dann auch noch Mutterschaftsgeld für den kompletten Mutterschutz erhalten und bin bis zum Ende des Elterngeldes kostenlos krankenversichert. Das wäre bei deiner Situation von Ende her bei mir nicht der Fall gewesen!

    Mutterschutz zählt mit zur Probezeit, genauso wie ein etwaiges Beschäftigungsverbot, nur Elternzeit bleibt außen vor.


    In der Elternzeit kannst du nach dem Mutterschutz (da bekommst du ja dien volles Gehalt) 67% des Einkommens als Elterngeld erhalten. Dies gibt es maximal 12 Monate (alleinerziehend 14) und der Muttershcutz wird dabei angerechnet.

    Zitat

    Original von nudelkönig
    ist das von bundesland zu bundesland unterschiedlich? kann man tatsächlich abgelehnt werden, weil die fächerkombi nicht gefragt ist oder die noten zu schlecht sind? man ist doch mit der ausbildung noch gar nicht fertig ?(


    Ja, ist es. Meine Nachfolgerin in der Vertretungsstelle hat nun das zweit Jahr in Folge keinen Ref-Platz bekommen und das als Alleinerziehende! Das ist schon heftig!

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    Original von mimmmi
    Boah was für ein Moderator, keine Ahnung! Formfehler sind fast die einzige Möglichkeit die Prüfung anzufechten. Lass dich nicjht abhalten, fast alle Prüfer sind A**********


    Was für ein NIveau :rolleyes:


    Also klar habe ich in meienr Uni-Zeit solche erlebt, aber auch genau das Gegenteil. Ich hasse Pauschalisierungen!

    Zitat

    Original von Karla_Kolumna
    Wäre eine Schwangerschaft denn da irgendwie problematisch? Dürfte ja eigentlich nicht, oder?


    Genau wie du es sagst, es darf nicht problematisch sein, allerdings habe ich im öffentlichen Dienst schon das Gegenteil erlebt, vor Gericht hat diejenige died Stelle dann aber bekommen!

    In Berlin spielt die Wartezeit, die Note und vor allem die soziale Komponente eine Rolle. Es werden nach allen drei Kriterien ein Anteil an Plätzen vergeben. In Brandenburg ist es ähnlich. Nach der Vergabeordnung ist die Fächerkombination nicht von Bedeutung, aber es gibt eben pro Fach nur eine bestimmte Anzahl Plätze, ist die voll, kann man keinen Platz mehr kriegen! Das wird aber überall so sein!

    Eine Freundin von mir war Beamtin auf Probe beim 2. Kind (beim 1. Beamtin auf Zeit) und ist noch während des Mutterschutzes verbeamtet worden. Davon hat sie nicht viel gearbeitet, weil sie ein BV hatte und das und Mutterschutz aber als Beschäftigungszeiten gelten war das dann sehr günstig für sie!

    Ganz so einfach läßt sich das mit Wochen und Monaten nicht sagen. Ab Geburt gibts insgesamt 12 bzw. 14 Monate Geld, nun wird aber taggenau gerechnet, somit waren es bei mir z.B. 2 Monate und 9 Tage die ich Mutterschaftsgeld bekam und für den 3. Lebensmonat (denn Elterngeld wird ja Lebensmonateweise berechnet) gabs dann nur anteilig Elterngeld.


    Ansonsten stimmt das, was du sagst, Feenstaubflocke.

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